Absicherung der Arbeitskraft

Sichern Sie Ihr Einkommen

Berufsunfähigkeits-versicherung oder Existenzschutz?

Ihre Arbeits­kraft ist Ihr wichtigstes Kapi­tal. Doch was ist, wenn Sie Ihrem Job nicht mehr nach­gehen kön­nen und Ihr Ein­kommen weg­bricht? Auf staat­liche Unter­stüt­zung kön­nen Sie dann kaum zäh­len. Daher ist eine private Ver­sicherung un­ver­zicht­bar.

Der VGH Berufs­un­fähig­keits­schutz leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Un­fall oder Krank­heit nur noch zu 50 Prozent oder weniger aus­üben können. Insge­samt bietet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung den umfang­reichsten Schutz.
Der VGH Existenz­schutz schützt Sie bei Beein­trächtigung bzw. Ver­lust körper­licher oder gei­stiger Fähig­keiten oder wenn Sie schwer er­kran­ken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Be­ruf weiter­hin aus­üben kön­nen.

Zwei Möglichkeiten, Ihr Einkommen zu sichern
VGH Berufs­unfähig­­keits­schutz – Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital

Berufsunfähigkeit kann je­den tref­fen: In Deutsch­land wird et­wa je­der vier­te Ar­beit­neh­mer be­rufs­un­fä­hig. Schüt­zen Sie jetzt Ihr Ein­kom­men für den Fall, dass Sie Ih­ren Be­ruf z. B. aus ge­sund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr aus­üben kön­nen!

  • Monatliche Ren­ten­zah­lung schon ab 50 % Be­rufs­un­fä­hig­keit
  • Sofort welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz – oh­ne War­te­zeit
  • Absicherung von Arbeitsunfähigkeit im Premiumtarif
VGH Existenz­schutz – Damit Ihr Leben nicht auf der Kippe steht

Wenn der Kör­per streikt, gerät Ihre wichtigste Ein­kommens­grund­lage in Gefahr: Mit unserem VGH Existenz­schutz sichern Sie finan­zielle Folgen bei Beein­trächti­gung bzw. Ver­lust körper­licher oder gei­stiger Fähig­keiten und bei schweren Krank­heiten ab.

  • Absicherung von Grund­fähigkeiten
  • Absicherung von schwe­ren Krank­hei­ten
  • Wahl zwischen einer Ka­pi­tal- oder Ren­ten­zah­lung bei Be­ein­träch­ti­gung bzw. Ver­lust von kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Fä­hig­kei­ten
Unsere Tarife im Überblick

VGH Berufsunfähigkeitsschutz Premium (auch für Junge Erwachsene)

VGH Berufsunfähigkeitsschutz Komfort

VGH Existenzschutz

Leis­tung ab 50 % Be­rufs­un­fähig­keit
Leistung bei längerer Krankschreibung
Leistung bei Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit
Leistung infolge Pflegebedürftigkeit
Weltweiter Versicherungsschutz
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall
Kapitalzahlung bei Eintritt einer schweren Krankheit
Finanzielle Sicherheit durch Zahlung einer monatlichen Rente und Beitragsbefreiung
optional
Absicherung (von z. B. Krediten) durch Zahlung einer Versicherungssumme
optional
Leistung, wenn Berufsunfähigkeit oder Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit ärztlich prognostiziert ist, für voraussichtlich mindestens:
6 Monate
12 Monate
12 Monate
Anfangshilfe drei Monatsrenten, bei schweren Erkrankungen neun Monatsrenten
Wiedereingliederungshilfe (sechs Monatsrenten)
FAQ – die häufigsten Fragen
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Versicherung Absicherung der Arbeitskraft in Anspruch nehmen möchte?
Wie kann ich eine Versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft abschließen?
Was kann ich vom Staat erwarten, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
In welchem Alter sollte ich einen VGH Berufsunfähigkeitsschutz oder VGH Existenzschutz abschließen?
Wie hoch sollte die Absicherung sein?
Kann ich den VGH Berufsunfähigkeitsschutz nachträglich oder den VGH Existenzschutz anpassen?
Welche Grundfähigkeiten und Krankheiten sind im VGH Existenzschutz versichert?
Rechtliche Hinweise

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