

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den jeweiligen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
FAQ – alle Fragen zur Hausratsversicherung
Wie hoch soll ich meinen Hausrat versichern?
Wann gilt bei der Hausratversicherung der Unterversicherungsverzicht?
Tipp: Ist der Versicherungswert deutlich höher, weil Sie z. B. besonders viele hochwertige Gegenstände besitzen, sollte die Versicherungssumme angepasst werden. Wir helfen Ihnen gern, die richtige Versicherungssumme für Ihren Hausrat zu ermitteln.
Was ist bei der Hausratversicherung versichert?
Mit Zusatzbausteinen lässt sich Ihr Versicherungsschutz problemlos und individuell ergänzen. So sind Sie auch gegen spezielle Risiken und bei bestimmten Schäden bestens geschützt.
Ich habe eine Wohngebäudeversicherung. Wozu brauche ich eine Hausratversicherung?
Übrigens, bei einem Wohngebäudeschaden entstehen fast immer auch Schäden am Hausrat, die nur die Hausratversicherung ersetzt.
Ab wann brauche ich eine eigene Hausratversicherung?
Solange Sie noch bei Ihren Eltern wohnen, sind Sie bei ihnen mitversichert. Zudem ist eine Mitversicherung bei Umzug in ein Studentenwohnheim oder WG-Zimmer während der Ausbildung, dem Wehrdienst oder dem Studium unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierbei sollte jedoch der Versicherer über die geänderte Wohnsituation informiert werden, sodass der Vertrag entsprechend angepasst werden kann.
Prüfen Sie am besten mit Ihren Eltern und unserem Versicherungsberater vor Ort Ihren Versicherungsschutz.
Ist mein Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert, z. B. auf Reisen?
Was gehört zum Hausrat?
Wie sind Fahrräder versichert? Was gilt für E-Bikes (Pedelecs)?
Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrrad bzw. E-Bike (Pedelec) mit einem Schloss gesichert haben. Schnellere E-Bikes (Pedelecs) gelten als Kraftfahrzeuge und müssen separat versichert werden.
Was passiert mit meiner Hausratversicherung, wenn ich umziehe?
Was passiert, wenn meine Wohnung aufgrund eines versicherten Schadenfalles unbewohnbar wird?
Wie melde ich einen Versicherungsfall?
Ist mein Gewächshaus in der Glasversicherung versichert?
Welche Hausratversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Hausratversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Hausratschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Hausratschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Hausratversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Wann ist eine Hausratversicherung sinnvoll?
Wie kann ich den Wert meines Hausrats ermitteln?
Zu Ihrem Haushalt gehört alles, was Sie zu Ihrem täglichen Leben brauchen – Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Für die richtige Versicherungssumme ermitteln Sie also dafür den Wert so genau wie möglich. Dafür gibt es zwei Wege: Damit Sie nicht jeden Pullover, jeden Teller oder jede CD zählen müssen, können Sie pro Quadratmeter Wohnfläche eine Pauschale von 750 € annehmen. Das entspricht dem Wert eines durchschnittlich eingerichteten Haushalts.
Zum Beispiel 100 m² * 750 € = 75.000 € Gesamtwert Ihres Haushalts. Wertsachen oder höherwertige Einrichtungsgegenstände sollten Sie jedoch gesondert berücksichtigen.
Genauer wird es, wenn Sie alle Gegenstände mit dem aktuellen Preis auflisten. Dabei unterstützen wir Sie gern. Mit unserem Summenermittlungsbogen vergessen Sie nichts und haben den Wert Ihres Hausrats schnell ermittelt.
Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände von Familienangehörigen?
Übrigens gelten für junge Erwachsene bis 30 Jahre besondere Angebote.
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Kann ich mein Musikinstrument, meine Fotoausrüstung und meinen Schmuck noch zusätzlich absichern?
Fotoapparateversicherung
Ihre privat genutzten Fotoapparate, Videokameras, Camcorder, Digitalkameras sowie Zubehör wie Objektive, Taschen und Etuis weltweit gegen alle Gefahren durch Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen abzusichern,
Musikinstrumentenversicherung
Ihre Instrumente aller Art einschl. Zubehör wie Koffer, Etuis und Kästen weltweit gegen alle Gefahren durch Verlust und Beschädigung, z. B. durch Transport, Diebstahl, Vertauschen oder Liegenlassen zu schützen.
Juwelen-, Schmuck- und Pelzsachenversicherung
Ihre eigenen Juwelen, Schmuck und Pelzsachen (auch Uhren) zu Hause gegen alle Gefahren und, wenn Sie weltweit unterwegs sind, gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung z. B. durch Feuer, Diebstahl oder Transportschäden abzusichern.
Enthält die Hausratversicherung Schutz vor den Schäden durch Naturkatastrophen?
Allerdings können Sie sich darauf nicht verlassen und der Betrag ersetzt in den meisten Fällen nicht den entstandenen Schaden. Besser, Sie versichern Ihren Hausrat selbst gegen weitere Naturgefahren (Elementarschäden), unabhängig davon, ob Sie zur Miete oder im eigenen Haus wohnen.
Der Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)" ist in Ihrer Hausratversicherung bereits eingeschlossen.
Wie kann ich meine Wertsachen wie zum Beispiel Schmuck, Uhren Bargeld, Münzen oder Wertpapiere im Kundenschließfach rundum absichern?
Ihre Wertgegenstände sind in einem Schließfach bei der Sparkasse oder einem anderen Bankinstitut grundsätzlich sicher aufbewahrt. Mit unserer Schließfachversicherung können Sie Ihre Wertsachen rundum absichern - gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder weitere Naturgefahren (Elementarschänden). Das sind Naturgefahren wie z. B. Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen. Informieren Sie sich gern in unserem Prospekt.
Was bedeutet Ersatz zum Neuwert?
Für den Ersatz zum Neuwert spielt der ursprüngliche Anschaffungspreis der beschädigten oder zerstörten Sachen keine Rolle. Sie erhalten im Schadenfall immer den Betrag, der zur Wiederbeschaffung notwendig ist. Und sollte nach einer Reparatur eine Wertminderung bleiben, gleicht Ihre VGH Hausratversicherung die auch aus.
FAQ – alle Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Ich werde bauen. Reicht die Wohngebäudeversicherung bereits aus?
Sichern Sie den Rohbau unbedingt ab! Denn sollte z. B. ein Brand im neu errichteten Dachstuhl ausbrechen, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen. Die Feuerrohbauversicherung kommt dabei für Schäden am Rohbau wie auch an den zur Errichtung notwendigen Baustoffen und Bauteilen, die sich auf dem Grundstück befinden, auf.
Sie gilt für maximal 24 Monate ab dem ersten Spatenstich. Sobald das Gebäude fachgerecht geschlossen ist, besteht auch beitragsfreier Versicherungsschutz gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen und - soweit vereinbart - weitere Naturgefahren (Elementarschäden). Sobald das Haus bezugsfertig ist, wird der komplette Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung wirksam.
Bauleistungsversicherung:
Unsere Bauleistungsversicherung schützt Sie als Bauherrn, wenn Sie für Schäden durch höhere Gewalt oder unabwendbare Umstände aufkommen müssen. Sie ist eine Art Kaskoversicherung für Bauvorhaben und übernimmt die Kosten bei Beschädigungen oder Zerstörungen am Neubau z. B. durch: • ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungseinflüsse • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler • Diebstahl eingebauter Materialien • fahrlässige oder mutwillige Beschädigung durch Fremde
Mit der Bauleistungsversicherung bieten wir Ihnen als Bauherr sowie allen beteiligten Bauunternehmern und Handwerkern Versicherungsschutz. So kommt es im Schadenfall zu keinen Rechtsstreitigkeiten und die planmäßige Fortführung des Baus ist sichergestellt.
Unsere Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz vom Aushub bis zur Fertigstellung. Sie deckt unvorhergesehene Beschädigungen von Bauleistungen und Baumaterial während der Bauzeit ab. Im Schadenfall ersetzen wir die erforderlichen Kosten, um die Schadenstelle aufzuräumen und den ursprünglichen Gebäudezustand wiederherzustellen. Die „Bauleistungsversicherung Plus“ übernimmt zusätzlich die Mehrkosten für Kapitalverluste.
Wie die Bauleistungsversicherung auch Ihr Bauvorhaben absichert, erklärt Ihnen gerne Ihr Berater.
Bauherren Haftpflichtversicherung:
Sie wollen demnächst bauen? Dann stehen Sie vor vielen Fragen und Entscheidungen, vor Kostenberechnungen und Kalkulationen. Oft gibt es keinen Puffer für Unerwartetes: verdreckte Zufahrtsstraße oder Besucher, die sich verletzen. Daher gehört die Bauherrenhaftpflicht zu der Versicherung, die man als Bauherr haben sollte. Lassen Sie Ihre Risiken unsere Sorge sein. Und wählen Sie entspannt Bodenbeläge und Fliesen aus.
Sind meine Garagen/Carports auch versichert?
Ist mein Gartenhaus auch versichert?
Was erhalte ich im Schadenfall?
Kann ich den Handwerker selbst organisieren und dann die Rechnung an die VGH schicken?
Was sind Gefährdungsklassen bzw. ZÜRS-Zonen?
Welche Wohngebäudeversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Wohngebäudeversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Wohngebäudeschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Wohngebäudeschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Die Wohngebäudeversicherung können Sie ganz einfach online abschließen. Mit wenigen Angaben und in ein paar Schritten erhalten Sie den kompletten Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung:
Jetzt Wohnungsgebäudeversicherung berechnen
Falls Sie noch Fragen zur Wohngebäudeversicherung haben, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie schnell einen Termin über unsere Beratersuche.
Ist eine Wohngebäudeversicherung auch schon beim Bau des Hauses sinnvoll?
Mit der Wohngebäudeversicherung bekommen Sie schon während der Bauzeit kostenfreien Versicherungsschutz gegen Feuerschäden ab dem ersten Spatenstich für 24 Monate.
Sobald das Gebäude fachgerecht geschlossen ist, besteht auch beitragsfreier Versicherungsschutz gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen und - soweit vereinbart - weitere Naturgefahren (Elementarschäden).
Bis dahin empfehlen wir Ihnen eine Bauleistungs- und eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Die Bauleistungsversicherungbietet Ihnen als Bauherrn und Ihren Handwerkern während der gesamten Bauphase Versicherungsschutz bei unvorhergesehenen Beschädigungen am entstehenden Gebäude.
Die Bauherrenhaftpflichtbietet dem Bauherrn Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wie z. B. Beschilderung, Sicherung und Beleuchtung der Baustelle. Im Schadenfall wird die Haftungsfrage geprüft, werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt und berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück mitversichert.
Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung?
Wie wird die Wohnfläche ermittelt?
Was muss ich beachten, wenn ich anbaue oder modernisiere?
Wenn Sie anbauen oder eine Photovoltaikanlage installieren, erhöht sich der Wert Ihres Hauses. Informieren Sie uns über die Art und den Umfang der geplanten Maßnahmen. Wir beraten Sie gern und passen Ihren Versicherungsschutz an. Dann sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.
Sind Rauchmelder Pflicht?
Brauche ich eine Rückstausicherung?
Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
Auf staatliche Hilfe bei Unwettern sollten Sie sich nicht verlassen. Das wurde bei vergangenen Katastrophen schnell klar. In der Regel ersetzt der Betrag nicht den entstandenen Schaden. Für den Versicherungsschutz Ihres Hauses sind Sie selbst verantwortlich. Der Schutzbaustein "Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)" ist in Ihre Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.
Was ist ein Annuitätendarlehen?
Welche Kosten muss ich beim Hausbau noch berücksichtigen?
Neben Zinszahlungen werden weitere Kosten fällig, z. B. für:
• Grundstück
• Erschließung
• Anschlussgebühren
• Notar
• Grundsteuer
• Vermessung
• Bauantrag
• Eintragung im Grundbuch
• Versicherungen usw.
Ihre Baufirma oder Ihr Architekt stehen Ihnen sicher gern beratend zur Seite.
Welche Unterlagen werden zur Abgabe eines Darlehensangebots benötigt?
Unsere Checkliste Baufinanzierung bietet Ihnen einen Überblick, welche Unterlagen zur Abgabe eines Darlehensangebots und für die Auszahlung des Darlehens erforderlich sind.
Wie hoch ist die monatliche Rate, wenn ich eine Wohnung im Wert von 200.000 EUR kaufen möchte?
Finanzierungsbeispiel*:
Das erststellige Darlehen wird bis zu 45 % des Verkehrswerts Ihrer Wohnung gewährt. Das bedeutet:
Netto Darlehensbetrag: 90.000,00 €
Gebundener Sollzinssatz 3,65 %
Tilgung: 2,00 %
Sollzinsbindung: 15 Jahre
Voraussichtliche Gesamtlaufzeit: 342 Monate
Monatliche Leistung: 423,75 € (der gebundene Sollzinssatz gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit)
Anfänglicher effektiver Jahreszins: 3,71 % **
Voraussichtliche Restschuld nach Ende der Sollzinsbindung: 54.123,85 €
Bearbeitungskosten: Keine
* Das Finanzierungsbeispiel wurde ohne jede Beratungsleistung und vorbehaltlich einer abschließenden Kreditwürdigkeitsprüfung sowie vorbehaltlich einer finalen Prüfung der zu finanzierenden Immobilie erstellt. Die ausgewiesenen Konditionen und Beträge sind daher freibleibend und unverbindlich.
** Im Effektivzinssatz des Finanzierungsbeispiels sind keine weiteren Kosten wie z. B. Kosten für die Eintragung oder Abtretung einer Grundschuld oder Kosten der Wohngebäudeversicherung eingerechnet. Dadurch kann es zu Abweichungen zum Effektivzinssatz im ESIS (europäisches Standardisiertes Merkblatt) des Produktpartners kommen, da dieser ggf. derartige Kosten berücksichtigt.
Wie hoch kann ein Darlehen sein?
Erststellige Darlehen können bis zu 45 % der angemessenen Herstellungskosten bzw. des Verkehrswerts gewährleistet werden. Wenn die Gesamtfinanzierung bis zu 80 % der angemessenen Herstellungskosten bzw. des Verkehrswerts der Immobilie beträgt, erhöht sich hierfür der Sollzinssatz um 0,35 % pro Jahr.
Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?
Wie kann ich meine Familie absichern, wenn mir etwas passiert?
Mit einer Risikolebensversicherung stellen Sie sicher, dass Ihre Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind. Bei Tod wird die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht. Die Risikolebensversicherung bietet hohen Schutz zu besonders niedrigen Beiträgen.
Wie wirkt sich eine Lebensversicherung auf die Tilgung aus?
Die Tilgung kann gegen den Abschluss einer VGH PrivatRente Sicherheit, ggf. mit einer zusätzlichen Todesfallleistung, ausgesetzt werden.
Bei gleichzeitiger Verpfändung einer neu abgeschlossenen oder bestehenden Lebens- bzw. Rentenversicherung bei der Provinzial Lebensversicherung Hannover können wir den Darlehensnehmern folgende Zinsabschläge einräumen:
- Lebens- oder Rentenversicherung = 0,15 % Sollzinssatz
- Risikolebensversicherung = 0,10 % Sollzinssatz
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Bin ich auch abgesichert, wenn die Baufirma insolvenz anmeldet?
Schützt die Bauleistungsversicherung auch vor Schäden durch Brand oder Blitzschlag?
Nein, dafür empfehlen wir Ihnen die Wohngebäudeversicherung. Mit ihr bekommen Sie schon während der Bauzeit kostenfreien Versicherungsschutz gegen Feuerschäden bis zu 12 Monaten. Sobald das Haus bezugsfertig ist, wird der komplette Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung wirksam.
Was beinhaltet die Bauleistungsversicherung genau?
- Bauleistungen im Rahmen Ihres Neu-, Um- oder Anbaus inklusive Ihrer Eigenleistungen,
- Baumaterialien und Bauteile einschließlich der festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster, Heizkörper und Waschbecken und
- Außenanlagen wie z. B. Pflasterungen, Zuwegungen, Terrassen, Müll- und Fahrradplätze (ausgenommen Gartenanlagen und Pflanzen)
Die Baustelleneinrichtung, Ihre Zeichnungen und Pläne, Baugeräte, sämtliche Werkzeuge und Fahrzeuge sind nicht versichert. Auch den Personenschaden schließt die Bauleistungsversicherung nicht ein.
Was ist nicht mitversichert?
- Vorsatz des Bauherrn, der am Bau beteiligten Unternehmen und deren Repräsentanten,
- normale Witterungseinflüsse,
- normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Seen, Bächen usw.,
- Diebstahl lagernder Baumaterialien,
- Kriegsereignisse oder innere Unruhen,
- Terrorakte,
- Kernenergie,
- Brand, Blitzschlag und Explosion
Was passiert bei Pfusch am Bau?
Was wird bei einem Schaden ersetzt?
Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
Ihr Zuhause ist Ihr Rückzugsort und wertvoller Lebensraum. Mit unserer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sorgen wir dafür, dass Sie rundum geschützt sind – vor Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruch oder Leitungswasser. Dabei sichern wir nicht nur Ihre persönlichen Gegenstände ab, sondern auch die Substanz Ihres Gebäudes. So können Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Zuhause in vollen Zügen zu genießen. Jetzt umfassend absichern und sorgenfrei wohnen!


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