Systemumstellung: Sie können am 29. und 20. Mai keine Versicherungen online kaufen.
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Ergänzen Sie Ihre stationäre Absicherung, damit Sie im Krankheitsfall schnell wieder auf die Beine kommen:

  1. Behandlung durch Spe­zia­lis­ten bis zum Höchst­satz der Ge­büh­ren­ord­nung für Ärz­te (GOÄ)
  2. Unterbringung im Ein- oder Zwei­bett­zim­mer

Schützen Sie sich vor der fi­nan­ziel­len Mehr­be­las­tung, die ein Kran­ken­haus­auf­ent­halt ver­ur­sacht:

  • Zeitlich un­be­grenz­te Zah­lung ei­nes steuer­freien Kran­ken­haus­ta­ge­gel­des für je­den Tag ei­nes me­di­zi­ni­sch not­wen­di­gen, sta­tio­nä­ren Kran­ken­haus­auf­ent­halts

  • Höhe des Ta­ge­gel­des in­di­vi­duell ver­ein­bar

  • Zum Aus­gleich von Ne­ben­kos­ten im Kran­ken­haus (z. B. für WLAN, Te­le­fon, Bü­cher, Fahrt­kos­ten der Fa­mi­lie)

Wenn Sie mit dem Bei­trags­ent­las­tungs­ta­rif vor­sor­gen, kom­men Sie mit Ren­ten­be­ginn in den Genuss einer Bei­trags­re­du­zie­rung.