Bauherren­haftpflicht

Gut geschützt von der Planung bis zur Fertigstellung

Die Bau­herren Haft­pflicht­ver­sicherung der VGH

Sie als Bau­herr sind für Schä­­den, die von Ih­­rer Bau­­stel­­le aus­­ge­­hen, ver­­ant­­wort­­lich. Wir schüt­­zen Sie, wenn trotz al­­ler Sorg­­falt und Vor­­sichts­­maß­­nah­­men auf der Bau­­stel­­le doch ein­­mal ein Scha­­den ein­­tritt, z. B. ein Fuß­­gän­­ger ver­­letzt wird und von Ih­­nen Scha­­den­­er­­satz for­­dert. So kön­­nen Sie sich voll und ganz auf Ihr Bau­­vor­­ha­­ben kon­­zen­­trie­­ren.

Ihre Vorteile

01

Wir bieten Ih­nen in­di­vi­duel­len und be­darfs­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­schutz für Ihr Bau­pro­jekt.


02

Wir prüfen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.


03

Wir begleichen be­rech­tig­te An­sprü­che, un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – so­gar vor Ge­richt.

Bauherrenhaftpflicht – unser Tarif im Überblick

Bau­herren­haft­pflicht

Bauherrenhaftpflicht
Ver­sicherungs­summe
Wir bie­ten Ih­nen 5 Mio. € oder 10 Mio. € Ver­si­che­rungs­sum­me pau­schal für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mögens­schä­den an.
5 oder 10 Mio. €
Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht für das zu be­bauende Grund­stück und das zu er­richten­de Bau­werk
Senkungen von Grund­stücken und Erd­rutsch­ungen
Ab­was­ser­schä­den
Schä­den durch Er­schüt­terung in­fol­ge von Ramm­ar­bei­ten
Schä­den durch Senkungen von Grund­stücken oder Erd­rutsch­ungen oder durch He­bun­gen von Grund­stücken auf­grund von Geo­thermie­boh­run­gen bis 10 m
FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Bau­herren Haft­pflicht­ver­sicherung
Downloads zur Bauherrenhaftpflicht
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Bau­leistungs­versicherung

Der Bau eines ei­ge­nen Hau­ses ist ei­ne große Her­aus­for­de­rung, ein Aben­teuer, aber auch ei­ne ho­he fi­nan­ziel­le Be­las­tung für je­den Bau­herrn. Teure Schä­den durch Na­tur­ge­wal­ten oder un­will­kom­me­ne Gäs­te kön­nen Sie wäh­rend der Bau­pha­se nicht aus­schließen. Mit der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist Ih­re Kal­ku­la­tion si­cher. Sie über­nimmt das fi­nan­ziel­le Ri­si­ko bei un­vor­her­seh­ba­ren Sach­schä­den am ent­ste­hen­den Ge­bäu­de.
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