

Risikolebensversicherung
Im Fall der Fälle gut versichert
Die Risikolebensversicherung der VGH
Sie übernehmen täglich Verantwortung für Ihre Familie, möchten, dass es ihr gut geht. Doch was ist, wenn Sie unerwartet sterben? Sind Ihre Angehörigen dann finanziell versorgt? Ist z. B. die Immobilienfinanzierung oder die Ausbildung der Kinder gesichert?
Sorgen Sie vor und sichern Sie mit der Risikolebensversicherung die finanzielle Lebensgrundlage Ihrer Familie!
Finanzielle Sicherheit für Ihre Hinterbliebenen
Absicherung von langfristigen Zahlungsverpflichtungen
Versicherungssumme und Laufzeit flexibel gestalten
Absicherung der FamilieKonstante Versicherungssumme | Absicherung einer ImmobilieFallende Versicherungssumme | ||
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Hinterbliebenenabsicherung bei Tod Im Falle Ihres Todes erhalten Ihre Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme und zusätzlich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung (Todesfallbonus) ausbezahlt. | |||
Laufzeit Sie können eine individuelle Laufzeit für Ihren Versicherungsschutz vereinbaren. | individuell wählbar | individuell wählbar | |
Sofortgewinnbeteiligung Die erwirtschafteten Überschüsse werden als Sofortgewinnbeteiligung zur Reduzierung des Zahlbeitrages verwendet. | wählbar | wählbar | |
Todesfallbonus Die erwirtschafteten Überschüsse dienen der Erhöhung der versicherten Leistung im Todesfall. | wählbar | wählbar | |
persönliches Anpassungsrecht Bei bestimmten Ereignissen, wie z. B. Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie, haben Sie ein Erhöhungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung. | |||
Umtauschrecht Es besteht jederzeit die Möglichkeit innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre ohne erneute Gesundheitsprüfung die Risikolebensversicherung in eine neue Risikolebensversicherung umzutauschen. | |||
Als Partnertarif abschließbar | |||
Dynamik Auf Wunsch können Sie eine automatische Anpassung der Beiträge und Leistungen vereinbaren. | bis max. 5 % | ||
Vereinfachte Gesundheitsprüfung Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung bei Immobilienfinan2zierung gilt unter folgenden Voraussetzungen:• Immobilienfinanzierung der letzten 6 Monate • Neu-/Umbau einer selbstgenutzten Immobilie oder Erwerb einer Praxis für Kammerberufe (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte) • Eintrittsalter: max. 45 Jahre • Versicherungssumme = Darlehenssumme (bzw. max. 500.000 €) • Hinweis: Dynamik, persönliches Anpassungsrecht und Umtausch ausgeschlossen. |

Für eine Familie mit zwei Kindern würde sich im Todesfall des Alleinverdieners (verheiratet, monatliches Bruttoeinkommen 3.000 Euro) eine erhebliche Versorgungslücke auftun. Denn 700 Euro reichen nicht zum Leben.
Ohne zu erziehende Kinder würde die Witwe/der Witwer sogar nur eine auf zwei Jahre befristete kleine Witwen-/Witwerrente bekommen. Diese beträgt weniger als die Hälfte der großen Witwen-/Witwerrente.
Hinweis: Auf die Witwen-/Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet!
Wie kann ich eine Risikolebensversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
Für jeden, der seine Liebsten für den Fall des vorzeitigen Todes durch beispielsweise Unfall oder Krankheit vor finanziellen Folgen schützen will.
Ganz besonders wichtig ist sie für:
- Immobilieneigentümer – Stellen Sie sicher, dass Ihre Liebsten den Kredit weiter bedienen und so die Immobilie halten können, wenn ein Einkommen wegfällt.
- Familien – Schützen Sie Ihre Liebsten, damit Ausgaben wie Studium, Betreuungskosten oder der Lebensunterhalt abgedeckt sind.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Für eine bedarfsgerechte Ermittlung der passenden Todesfallsumme empfehlen wir für Paare mit Kindern das Fünffache des gemeinsamen Brutto-Jahreseinkommens, für kinderlose Paare das Dreifache des gemeinsamen Brutto-Jahreseinkommens und für eine Restschuldabsicherung mindestens die aktuelle Darlehenssumme.
Wie lange sollte eine Risikolebensversicherung laufen?
Wann wird die Versicherungssumme ausgezahlt?
Im Versicherungsfall zahlt die VGH die Todesfallleistung an die bezugsberechtigte Person aus.
Wenn Sie den Ablaufzeitpunkt erleben, wird keine Leistung fällig und der Versicherungsschutz endet.
Brauchen beide Partner eine Risikolebensversicherung?
Der Hauptverdiener sollte in jedem Fall abgesichert sein, um das im Todesfall fehlende Einkommen auszugleichen. Außerdem ist es sinnvoll, den z. B. nicht berufstätigen Lebens-/Ehepartner abzusichern – besonders dann, wenn Kinder zu versorgen sind. So wird im Todesfall der Hauptverdiener entlastet und kann z. B. die Kinderbetreuung finanzieren.
Tipp: Bei uns haben Sie die Möglichkeit, einen Partnertarif abzuschließen.


Absicherung der Arbeitskraft

Baufinanzierung
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26226.