Ri­si­ko­le­bens­versicherung

WENN du da gar nicht drüber nachdenken magst, DANN versichere deine Lieben.

Die Risiko­lebens­ver­sicherung der VGH

Sie übernehmen täglich Ver­ant­wor­tung für Ih­re Fa­mi­lie, möch­ten, dass es ihr gut geht. Doch was ist, wenn Sie un­er­war­tet ster­ben? Sind Ih­re An­ge­hö­ri­gen dann fi­nan­ziell ver­sorgt? Ist z. B. die Im­mo­bi­lien­fi­nan­zie­rung oder die Aus­bil­dung der Kin­der ge­si­chert?

Sor­gen Sie vor und si­chern Sie mit der Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung die fi­nan­ziel­le Le­bens­grund­la­ge Ih­rer Fa­mi­lie!

Ihre Vorteile
01

Finanzielle Sicherheit für Ihre Hinterbliebenen


02

Absicherung von lang­fris­ti­gen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen


03

Versicherungssumme und Laufzeit flexibel gestalten

Die Risiko­lebens­ver­sicherung – un­ser Tarif im Über­blick
 
Absicherung der FamilieKonstante Versicherungssumme
Absicherung einer ImmobilieFallende Versicherungssumme

Hinterbliebenenabsicherung bei Tod 

Im Falle Ihres Todes erhalten Ihre Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme und zusätzlich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung (Todesfallbonus) ausbezahlt.

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Laufzeit

Sie können eine individuelle Laufzeit für Ihren Versicherungsschutz vereinbaren.

individuell wählbar

individuell wählbar

Sofortgewinnbeteiligung

Die erwirtschafteten Überschüsse werden als Sofortgewinnbeteiligung zur Reduzierung des Zahlbeitrages verwendet.

wählbar

wählbar

Todesfallbonus

Die erwirtschafteten Überschüsse dienen der Erhöhung der versicherten Leistung im Todesfall.

wählbar

wählbar

persönliches Anpassungsrecht 

Bei bestimmten Ereignissen, wie z. B. Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie, haben Sie ein Erhöhungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung.

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Umtauschrecht

Es besteht jederzeit die Möglichkeit innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre ohne erneute Gesundheitsprüfung die Risikolebensversicherung in eine neue Risikolebensversicherung umzutauschen.

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Als Partnertarif abschließbar

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Dynamik

Auf Wunsch können Sie eine automatische Anpassung der Beiträge und Leistungen vereinbaren. 

bis max. 5 %

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Vereinfachte Gesundheitsprüfung

Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung bei Immobilienfinan2zierung gilt unter folgenden Voraussetzungen: 
• Immobilienfinanzierung der letzten 6 Monate
• Neu-/Umbau einer selbstgenutzten Immobilie oder Erwerb einer Praxis für Kammerberufe (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte)
• Eintrittsalter: max. 45 Jahre
• Versicherungssumme = Darlehenssumme (bzw. max. 500.000 €)
• Hinweis: Dynamik, persönliches Anpassungsrecht und Umtausch ausgeschlossen.

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Nur eine minimale Grund­versorgung vom Staat

Für eine Familie mit zwei Kindern würde sich im Todesfall des Alleinverdieners (verheiratet, monatliches Bruttoeinkommen 3.000 Euro) eine erhebliche Versorgungslücke auftun. Denn 700 Euro reichen nicht zum Leben. 

Ohne zu erziehende Kinder würde die Witwe/der Witwer sogar nur eine auf zwei Jahre befristete kleine Witwen-/Witwerrente bekommen. Diese beträgt weniger als die Hälfte der großen Witwen-/Witwerrente.

Hinweis: Auf die Witwen-/Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet!

FAQ – die häu­figsten Fra­gen zur Risiko­lebens­ver­sicherung
Wie kann ich eine Risikolebensversicherung abschließen?
Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Wie lange sollte eine Risikolebensversicherung laufen?
Wann wird die Versicherungssumme ausgezahlt?
Brauchen beide Partner eine Risikolebensversicherung?
Das könnte Sie neben der Risikoleben auch interessieren
Unfall & Vorsorge

Absicherung der Arbeitskraft

Ihre Arbeits­kraft ist Ihr wichtigstes Kapi­tal. Doch was ist, wenn Sie Ihrem Job nicht mehr nach­gehen kön­nen und Ihr Ein­kommen weg­bricht? Auf staat­liche Unter­stüt­zung kön­nen Sie dann kaum zäh­len. Daher ist eine private Ver­sicherung un­ver­zicht­bar. Der VGH Berufs­un­fähig­keits­schutz leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Un­fall oder Krank­heit nur noch zu 50 Prozent oder weniger aus­üben können. Insge­samt bietet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung den umfang­reichsten Schutz. Der VGH Existenz­schutz schützt Sie bei Beein­trächtigung bzw. Ver­lust körper­licher oder gei­stiger Fähig­keiten oder wenn Sie schwer er­kran­ken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Be­ruf weiter­hin aus­üben kön­nen.
Zur Absicherung der Arbeitskraft



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