Presseinformation vom 13.03.2026

Brände durch Lithium-Ionen-Akkus: Ursachen und der richtige Schutz

Risiken im Haushalt durch Smartphone, Tablet, E-Bike & Co. erkennen, Schäden verhüten und im Ernstfall richtig handeln.

Tücken der Technik

Rund ein Drittel aller Wohnungsbrände geht auf elektrische Ursachen zurück. Das zeigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – ein deutlicher Hinweis darauf, welche Rolle Technik im Brandgeschehen spielt. Und genau hier liegen auch die typischen Risiken von Lithium-Ionen-Akkus.

So leistungsstark die Energiespeicher sind, so empfindlich reagieren sie auf falsche Handhabung, Beschädigungen oder technische Defekte. Die Folge können Überhitzung, Brände oder sogar Explosionen sein. Die öffentlichen Versicherer erklären daher, worauf Verbraucher achten sollten, um sich wirksam vor Schäden zu schützen.

Ob unterwegs oder zu Hause: Geräte mit Akkus sind unsere ständigen Begleiter. (Foto: VöV)

Lithium-Ionen-Akkus speichern viel Energie auf kleinem Raum. Das macht sie so nützlich – und gleichzeitig so riskant. Denn wird ein Akku beschädigt, überladen, falsch gelagert oder mit falschem Zubehör geladen, kann es zum sogenannten „thermischen Durchgehen“ kommen: Der Akku entzündet sich innerhalb weniger Sekunden selbst. „Viele unterschätzen diese Gefahr, weil Akkus im Alltag so selbstverständlich geworden sind“, warnt Eleonora Parlabene, Abteilungsleiterin Schadenprävention der VGH Versicherungen.

VGH-Expertin Eleonora Parlabene (Foto: Fokuspokus Media)

Brandursachen bei Lithium-Ionen-Akkus

Akkubrände entstehen besonders häufig beim Laden oder infolge von mechanischen Beschädigungen. Fällt ein Smartphone oder ein anderes akkubetriebenes Gerät zu Boden, sollte es sorgfältig überprüft werden. Sind Dellen im Gehäuse, der Akku aufgebläht, läuft das Gerät heiß beim Laden oder entlädt es sich plötzlich, könnte es defekt sein. Defekte Akkus dürfen nicht weiterverwendet werden und sollten, sobald erkannt, umgehend ausgetauscht werden. Im schlimmsten Fall können Akkus auch ohne sichtbaren äußeren Schaden einen inneren Defekt haben.

Hitze und Kälte setzen Lithium-Ionen-Akkus ebenfalls spürbar zu. Extreme Temperaturen wirken wie unsichtbarer Stress für die empfindlichen Zellstrukturen im Inneren. Wird ein Akku zu heiß geladen oder gelagert, kann er förmlich „unter Druck“ geraten. VGH-Expertin Parlabene empfiehlt daher, mobile Endgeräte ausschließlich bei Temperaturen zwischen 20 und 45 Grad zu lagern.

Auch das vollständige Entladen des Akkus – man spricht dann von einer Tiefenentladung – kann zu Zellschäden führen und im Extremfall eine Selbstentzündung begünstigen. Moderne Geräte verfügen zwar meist über Schutzmechanismen, dennoch sollten Akkus nicht dauerhaft bis an ihre Leistungsgrenzen genutzt werden.

Akkus sollten immer – anders als in diesem Beispiel – auf nicht brennbaren Untergründen laden. (Foto: VöV)

Akkubrände vermeiden und im Ernstfall richtig handeln

Eleonora Parlabene empfiehlt, beim Laden von Lithium-Ionen-Akkus besonders aufmerksam zu sein:

•    Nur Original- oder vom Hersteller freigegebene Ladegeräte verwenden.
•    Geräte beim Laden nicht unbeaufsichtigt lassen – vor allem nicht über Nacht.
•    Auf nicht brennbaren Untergründen laden, etwa auf Fliesen, Stein oder Metall.
•    Abstand zu leicht entzündlichen Materialien halten, zum Beispiel zu Vorhängen, Papier oder Polstermöbeln.
•    Akkus vor extremer Hitze, Frost und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
•    Beschädigte oder aufgeblähte Akkus keinesfalls weiterverwenden.
•    Defekte Akkus fachgerecht entsorgen, etwa im Handel oder beim Wertstoffhof.
•    Rauchmelder installieren, besonders in Wohnräumen und in der Nähe von Ladestellen.

Finger weg, wenn es brenzlig wird! Sicherheit geht vor

Wenn es trotz aller Vorsicht zu Rauchentwicklung, Knistern oder sogar Feuer kommt, gilt: Nicht eingreifen, sondern Abstand halten. Von verformten, ausgasenden oder rauchenden Lithium-Ionen-Akkus geht eine akute Brand- und Gesundheitsgefahr aus. Es können giftige Gase freigesetzt werden, schon das Einatmen des Rauchs ist gefährlich. Bringen Sie sich und andere sofort in Sicherheit. Wenn möglich, schließen Sie die Tür zum betroffenen Raum, um die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verlangsamen, und alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr unter 112.

Gerade bei größeren Akkus, etwa von E-Bikes, ist ein eigenständiger Löschversuch nicht ratsam. Solche Brände können sich explosionsartig entwickeln und erfordern professionelle Ausrüstung. Größere Akkubrände sollten deshalb keinesfalls selbst gelöscht werden.

E-Bikes am besten bei 10 bis 20°C in kühlen, trockenen Räumen laden und lagern. Lithium-Ionen-Akkus, die nicht in Gebrauch sind, sollten halb geladen (40 bis 60 %) gelagert werden. (Foto: VöV)

Eine Wohngebäude- und Hausratversicherung schützt

Trotz aller Vorsicht lassen sich Schäden nicht immer vermeiden. Brände können schnell hohe Kosten verursachen, etwa durch zerstörte Möbel, Gebäudeschäden oder Rauch- und Löschschäden in der Wohnung. Eine Wohngebäude- und Hausratversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Schäden. Je nach Tarif sind auch Folgekosten wie Aufräumarbeiten, Hotelunterbringung oder der Ersatz zerstörter Geräte abgedeckt.

„Wichtig ist, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu prüfen, vor allem, wenn viele hochwertige Akku-Geräte im Haushalt genutzt werden“, rät VGH-Schadenverhüterin Eleonora Parlabene.

Über die VGH Versicherungen
Die VGH ist der größte öffentliche Versicherer in Niedersachsen – mit einem lückenlosen Angebot an Schaden- und Personenversicherungen. Rund 4.400 Mitarbeitende sind direkt oder indirekt für den regionalen Marktführer tätig, darunter gut 450 VGH-Vertreterinnen und -Vertreter und ihre Teams. Gemeinsam mit dem zweiten Vertriebspartner, den Sparkassen, bilden sie ein flächendeckendes Servicenetz zur Betreuung von rund 1,6 Millionen Kundinnen und Kunden. Nicht nur als Versicherer und Arbeitgeber, auch als Sponsor zahlreicher Projekte und Programme im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich sowie in der Zusammenarbeit mit den Feuerwehren engagiert sich die VGH traditionell für die Menschen in ihrem Geschäftsgebiet.

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