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Elementarversicherung Pflicht: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

Elementarversicherung: Pflicht oder nicht?

Eine gesetzliche Pflicht für eine Elementarversicherung für Haus- und Wohnungseigentümer in Niedersachsen und Bremen existiert aktuell nicht (Stand: Oktober 2025). Doch für alle Immobilieneigentümer bleibt das Thema wichtig. Denn Elementarschäden können nahezu jedes Haus und jede Wohnung treffen, gerade auch Wohngebäude mit Keller oder in Hanglage.

Extreme Wetterereignisse nehmen durch den Klimawandel stetig zu, doch nur etwa jedes zweite Wohngebäude in Deutschland ist gegen Elementargefahren wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsche versichert. Deshalb diskutieren Bund und Länder die Ausgestaltung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung.

Was ist eine Elementarversicherung?

Eine Elementarversicherung (oft auch Elementarschadenversicherung genannt) schützt Gebäude und Hausrat vor Naturgefahren. Dazu zählen: 

  • Hochwasser
  • Überschwemmung nach Starkregen
  • Rückstau aus der Kanalisation bei Hochwasser oder extremen Unwettern
  • Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben
  • Schneedruck, Lawinen oder sogar vulkanische Asche 
Wichtig zu wissen:

    Elementarschäden sind in einer normalen Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung meist nicht automatisch enthalten. Eine Standard-Police für Wohngebäude und Hausrat deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Elementarversicherung ergänzt diesen Grundschutz. Sie springt zum Beispiel ein, wenn Starkregen Ihren Keller flutet, Abwasser zurückdrückt oder ein Erdrutsch die Außenwand Ihres Hauses beschädigt.

    Der bewegliche Besitz in Haus oder in der Wohnung lässt sich am besten über eine Hausratversicherung absichern. Hierzu zählen Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder persönliche Erinnerungsstücke. Diese Werte können beispielsweise durch Wasser- oder Schlammmassen nach einer Überflutung komplett zerstört sein.

    Sollte ich Elementarschäden mitversichern?

    Ja, in den meisten Fällen ist eine Elementarversicherung unbedingt empfehlenswert. Warum? Naturkatastrophen in der Vergangenheit haben gezeigt, wie schnell und unerwartet heftig die Folgen starker Unwetter ausfallen können:

    Starkregen kann Keller binnen Minuten fluten. Das passiert auch fernab großer Flüsse.

    Der Rückstau ungeklärter Abwässer aus der Kanalisation zerstört Böden, Heizungen, Möbel. Die Reparatur kostet oft viele Tausend Euro.

    Ein Erdrutsch oder eine Hangrutschung kann sogar die Bausubstanz von Wohngebäuden angreifen. Dann droht ein Totalschaden am Haus. 

    Ohne Elementarversicherung beziehungsweise einen entsprechenden Zusatzbaustein Ihrer Wohngebäudeversicherung zahlen Haus- und Wohnungseigentümer solche Schäden meist selbst. Der Staat springt nicht automatisch mit finanziellen Mitteln ein.


    Hinzu kommt: Banken achten bei Neubau oder Finanzierung einer Immobilie immer stärker auf einen Naturgefahrenschutz. Wer keinen entsprechenden Versicherungsabschluss vorweisen kann, riskiert strengere Auflagen.

    Was kostet eine Elementarversicherung im Jahr?

    Allein eine Kellerüberflutung kann fünfstellige Reparaturkosten verursachen. Dabei können schon kleine Versicherungsbeiträge enorme Schäden auffangen.

    Der Beitrag für den Baustein weitere Naturgefahren (Elementarschäden) hängt vor allem von Ihrem Wohnort ab.

    Unter 4 Euro pro Jahr Baustein in der Hausratversicherungohne Selbstbeteiligung

    bei einer Versicherungssumme von 75.000 Euro in der Gefährdungsklasse 1

      Weniger als 35 Euro pro Jahr Baustein in der Wohngebäudeversicherungohne Selbstbeteiligung

      bei einem Gebäudewert von 350.000 Euro in der Gefährdungsklasse 1

      Generell gilt: In höher gefährdeten Gebieten steigen die Beiträge. In Extremlagen können Versicherer den Schutz sogar einschränken oder ablehnen. Das betrifft vor allem Objekte in unmittelbarer Hochwasserzone. Grundlage für die Einteilung in Risikozonen ist unter anderem das Hochwasser-Risikomodell ZÜRS Geo des Gesamtverbands der Versicherer (GDV). Gebäude werden nach diesem Zonierungssystem zur Einschätzung von Umweltrisiken Hochwassergefährdungsklassen (HGK) von 1 (niedrig) bis 4 (hoch) zugeordnet.

      Quelle: gdv

      Wer muss eine Elementarversicherung abschließen?

      Aktuell gilt keine Elementarversicherungs-Pflicht. Daher muss kein Haus- oder Wohnungseigentümer zwingend einen Elementarschutz für seine Immobilie vorweisen. Trotzdem gilt: Als Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung tragen Sie das volle finanzielle Risiko bei Naturgefahren. Das betrifft gleichermaßen Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen. Besonders ratsam ist der Schutz für Häuser mit folgenden geografischen Besonderheiten:

      • Mit Keller
      • In Hanglage
      • In Senken oder Tälern
      • In der Nähe kleiner Bäche oder Entwässerungsgräben
      • In Regionen mit häufiger Starkregenwarnung
      Welche Versicherungen sind Pflicht für Hausbesitzer?

      Grundabsicherung für Immobilieneigentümer bietet eine Wohngebäudeversicherung. Zwar ist diese Gebäudeversicherung rechtlich nicht bundesweit vorgeschrieben. Viele Banken und Kreditgeber verlangen sie aber bei der Finanzierung eines Neu- oder Umbauprojekts. Ohne eine gültige Wohngebäudeversicherung gibt es meist kein Baudarlehen oder Kredit.

      Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Extreme Wetterereignisse sind damit nicht abgedeckt. Dafür braucht es die zusätzliche Elementarabsicherung.
      Eine Pflicht zur Elementarversicherung existiert in Deutschland derzeit nicht. Einzelne Bundesländer drängen aber seit langem auf eine verpflichtende Lösung.

      Beispiel Baden-Württemberg: Hier galt bis 1993 eine landesweite Pflicht gegen bestimmte Naturgefahren. Dort liegt die Versicherungsdichte heute bei rund 94 Prozent der Wohngebäude. In vielen anderen Bundesländern liegt die Quote unter 50 Prozent.

      Quelle: vpv

      Gebäudeversicherung vs. Elementarversicherung: Wo liegt der Unterschied?

      Wohngebäudeversicherung

      Eine Wohngebäudeversicherung dient Grunddeckung einer Immobilie in Schadenfällen.

      Sie sichert das Haus oder die Wohnung als Baukörper ab. Inklusive aller fest verbauten Bestandteile, wie Böden, Einbauküche oder Sanitärausstattung. Versichert sind üblicherweise Schäden durch Brand, Blitz, Explosion, Leitungswasserschäden, Sturm oder Hagel. 

      Elementarversicherung

      Eine Elementarversicherung bzw. ein zusätzlicher Elementarschaden-Baustein ergänzt die bestehende Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung. Sie übernimmt Schadenfälle infolge von Naturgefahren, wie Hochwasser, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und sogar Vulkanausbruch. 

      Damit schließt der Elementarbaustein eine existenzielle Lücke. Ohne ihn tragen Sie als Eigentümer bei Überschwemmung oder Hangrutsch die finanziellen Folgen oft allein. 

      Was sind die Vor- und Nachteile einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?

      Quelle: Bundestag

      Vorteile
      • Zu den großen Chancen einer bundesweiten Elementarversicherung als Pflichtversicherung gehört der flächendeckende Schutz für fast alle Häuser und Wohngebäude.
      •  Das bedeutet eine faire Risikoverteilung zwischen vielen Versicherungsnehmern.
      • Damit dürften die Beiträge insgesamt für alle sinken – ebenso wie die Abhängigkeit von staatlichen Soforthilfen nach Katastrophen.
      • Das wiederum würde den Staatshaushalt entlasten.
      Nachteile
      • Zu den möglichen Nachteilen zählt die Mehrbelastung für Eigentümer in hoch gefährdeten Gebieten.
      • Deren Risikolage müsste von Versicherungsanbietern im Interesse aller Versicherten berücksichtigt werden. Die Versicherungsbeiträge könnten so in Extremlagen steigen.
      • Um zu klären, wie beispielsweise „nicht versicherbare“ Häuser direkt am Flussufer abgesichert werden können, diskutieren Bund und Länder beispielsweise Versicherungsmodelle einer Elementarversicherung Pflicht mit staatlicher Rückversicherung.
      • So soll der Versicherungsschutz für den Einzelnen bezahlbar bleiben.

      Welche Vorteile bietet der Schutzbaustein Elementarschäden bei der VGH?

      Die VGH Versicherungen bieten den Schutzbaustein „Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)“ als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung an. Mit diesem
      Zusatzbaustein profitieren Immobilieneigentümer von umfassenden Leistungen bei Schäden durch Naturkatastrophen und extreme Wetterlagen.

      Schutz ab unter 35 Euro pro Jahr

       in der Wohngebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus mit geringem Überschwemmungsrisiko. 

      Elementarschutz schon ab unter 4 Euro pro Jahr

       in der Hausratversicherung

      Finanzielle Hilfe

       bei Schäden durch Naturgefahren mit 0 Euro Selbstbeteiligung

      Kundennähe:

      Individuelle Beratung bei Ihrer VGH Vertretung oder Sparkasse vor Ort

      Feste Ansprechpartner im Schadenfall

      Fazit: Warum Sie sich frühzeitig absichern sollten

      Die Pflicht zur Elementarversicherung ist politisch auf dem Weg, aber noch nicht umgesetzt. Bis es so weit ist, tragen Haus- und Wohnungseigentümer ohne Elementarschutz das volle finanzielle Risiko im Schadenfall allein.

      Staatliche Nothilfen sind unsicher und nicht garantiert. Dabei muss es nicht immer gleich eine Naturkatastrophe wie eine Überschwemmung oder Lawine sein: Schon ein Starkregen kann sechsstellige Schäden an Gebäude und Inventar verursachen. Viele Haushalte könnten diese Summen nicht selbst stemmen. 

      Darum empfiehlt es sich, Elementarschäden frühzeitig mitzuversichern. Die VGH bietet dafür regionale Expertise, individuelle Tarife und direkte Beratung – für Eigentümer und auch für Mieter.

      Quelle

      Häufige Fragen zur Elementarversicherung als Pflicht

      Wird eine Elementarversicherung zur Pflicht?
      Ist Starkregen ein Elementarschaden?
      Gibt es Ausnahmen in Hochrisikogebieten?