
Elementarversicherung Pflicht: Was Eigentümer jetzt wissen sollten
Elementarversicherung: Pflicht oder nicht?
Eine gesetzliche Pflicht für eine Elementarversicherung für Haus- und Wohnungseigentümer in Niedersachsen und Bremen existiert aktuell nicht (Stand: Oktober 2025). Doch für alle Immobilieneigentümer bleibt das Thema wichtig. Denn Elementarschäden können nahezu jedes Haus und jede Wohnung treffen, gerade auch Wohngebäude mit Keller oder in Hanglage.
Extreme Wetterereignisse nehmen durch den Klimawandel stetig zu, doch nur etwa jedes zweite Wohngebäude in Deutschland ist gegen Elementargefahren wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsche versichert. Deshalb diskutieren Bund und Länder die Ausgestaltung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung.

Was ist eine Elementarversicherung?
Eine Elementarversicherung (oft auch Elementarschadenversicherung genannt) schützt Gebäude und Hausrat vor Naturgefahren. Dazu zählen:
Elementarschäden sind in einer normalen Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung meist nicht automatisch enthalten. Eine Standard-Police für Wohngebäude und Hausrat deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Elementarversicherung ergänzt diesen Grundschutz. Sie springt zum Beispiel ein, wenn Starkregen Ihren Keller flutet, Abwasser zurückdrückt oder ein Erdrutsch die Außenwand Ihres Hauses beschädigt.
Der bewegliche Besitz in Haus oder in der Wohnung lässt sich am besten über eine Hausratversicherung absichern. Hierzu zählen Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder persönliche Erinnerungsstücke. Diese Werte können beispielsweise durch Wasser- oder Schlammmassen nach einer Überflutung komplett zerstört sein.
Ja, in den meisten Fällen ist eine Elementarversicherung unbedingt empfehlenswert. Warum? Naturkatastrophen in der Vergangenheit haben gezeigt, wie schnell und unerwartet heftig die Folgen starker Unwetter ausfallen können:
Ohne Elementarversicherung beziehungsweise einen entsprechenden Zusatzbaustein Ihrer Wohngebäudeversicherung zahlen Haus- und Wohnungseigentümer solche Schäden meist selbst. Der Staat springt nicht automatisch mit finanziellen Mitteln ein.
Hinzu kommt: Banken achten bei Neubau oder Finanzierung einer Immobilie immer stärker auf einen Naturgefahrenschutz. Wer keinen entsprechenden Versicherungsabschluss vorweisen kann, riskiert strengere Auflagen.
Was kostet eine Elementarversicherung im Jahr?
Allein eine Kellerüberflutung kann fünfstellige Reparaturkosten verursachen. Dabei können schon kleine Versicherungsbeiträge enorme Schäden auffangen.
Der Beitrag für den Baustein weitere Naturgefahren (Elementarschäden) hängt vor allem von Ihrem Wohnort ab.
bei einer Versicherungssumme von 75.000 Euro in der Gefährdungsklasse 1
bei einem Gebäudewert von 350.000 Euro in der Gefährdungsklasse 1
Generell gilt: In höher gefährdeten Gebieten steigen die Beiträge. In Extremlagen können Versicherer den Schutz sogar einschränken oder ablehnen. Das betrifft vor allem Objekte in unmittelbarer Hochwasserzone. Grundlage für die Einteilung in Risikozonen ist unter anderem das Hochwasser-Risikomodell ZÜRS Geo des Gesamtverbands der Versicherer (GDV). Gebäude werden nach diesem Zonierungssystem zur Einschätzung von Umweltrisiken Hochwassergefährdungsklassen (HGK) von 1 (niedrig) bis 4 (hoch) zugeordnet.
Quelle: gdv

Wer muss eine Elementarversicherung abschließen?
Aktuell gilt keine Elementarversicherungs-Pflicht. Daher muss kein Haus- oder Wohnungseigentümer zwingend einen Elementarschutz für seine Immobilie vorweisen. Trotzdem gilt: Als Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung tragen Sie das volle finanzielle Risiko bei Naturgefahren. Das betrifft gleichermaßen Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen. Besonders ratsam ist der Schutz für Häuser mit folgenden geografischen Besonderheiten:
- Mit Keller
- In Hanglage
- In Senken oder Tälern
- In der Nähe kleiner Bäche oder Entwässerungsgräben
- In Regionen mit häufiger Starkregenwarnung
Grundabsicherung für Immobilieneigentümer bietet eine Wohngebäudeversicherung. Zwar ist diese Gebäudeversicherung rechtlich nicht bundesweit vorgeschrieben. Viele Banken und Kreditgeber verlangen sie aber bei der Finanzierung eines Neu- oder Umbauprojekts. Ohne eine gültige Wohngebäudeversicherung gibt es meist kein Baudarlehen oder Kredit.
Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Extreme Wetterereignisse sind damit nicht abgedeckt. Dafür braucht es die zusätzliche Elementarabsicherung.
Eine Pflicht zur Elementarversicherung existiert in Deutschland derzeit nicht. Einzelne Bundesländer drängen aber seit langem auf eine verpflichtende Lösung.
Beispiel Baden-Württemberg: Hier galt bis 1993 eine landesweite Pflicht gegen bestimmte Naturgefahren. Dort liegt die Versicherungsdichte heute bei rund 94 Prozent der Wohngebäude. In vielen anderen Bundesländern liegt die Quote unter 50 Prozent.
Quelle: vpv
Gebäudeversicherung vs. Elementarversicherung: Wo liegt der Unterschied?
Welche Vorteile bietet der Schutzbaustein Elementarschäden bei der VGH?
Die VGH Versicherungen bieten den Schutzbaustein „Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)“ als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung an. Mit diesem
Zusatzbaustein profitieren Immobilieneigentümer von umfassenden Leistungen bei Schäden durch Naturkatastrophen und extreme Wetterlagen.

Fazit: Warum Sie sich frühzeitig absichern sollten
Die Pflicht zur Elementarversicherung ist politisch auf dem Weg, aber noch nicht umgesetzt. Bis es so weit ist, tragen Haus- und Wohnungseigentümer ohne Elementarschutz das volle finanzielle Risiko im Schadenfall allein.
Staatliche Nothilfen sind unsicher und nicht garantiert. Dabei muss es nicht immer gleich eine Naturkatastrophe wie eine Überschwemmung oder Lawine sein: Schon ein Starkregen kann sechsstellige Schäden an Gebäude und Inventar verursachen. Viele Haushalte könnten diese Summen nicht selbst stemmen.
Darum empfiehlt es sich, Elementarschäden frühzeitig mitzuversichern. Die VGH bietet dafür regionale Expertise, individuelle Tarife und direkte Beratung – für Eigentümer und auch für Mieter.
