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Schutzbaustein Elementarschäden der VGH
Kräftige Regenfälle lassen Bäche über die Ufer treten und Schlamm- und Wassermassen bahnen sich ihren Weg in die Häuser. Wer schon einmal seinen Keller auspumpen musste, weiß: Naturgewalten sind unberechenbar und nehmen beständig zu. Versicherungsschutz gegen extreme Naturereignisse besteht nicht automatisch über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Mit dem Schutzbaustein Elementarschäden als Ergänzung zu Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung sind Sie vor den Auswirkungen von Naturkatastrophen geschützt.
- Finanzielle Hilfe bei Schäden durch Naturgefahren
- Absicherung von Schäden wie zum Beispiel Hochwasser, Rückstau, Schneedruck und Dachlawinen oder Erdrutsch
- Kleiner Beitrag – großer Schutz für Eigentümer und Mieter
Sie sind abgesichert bei Schäden durch
- Hochwasser
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z. B. wenn Bäche, Flüsse oder Seen durch Regen oder Schneeschmelze über die Ufer treten
Jetzt zum Beratungsformular
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- Rückstau
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z. B. wenn durch eine Überflutung ungeklärte Abwässer in Ihr Haus gedrückt werden
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- Schneedruck und Schäden durch Dachlawinen
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z. B. wenn das Dach unter extremen Schneelasten zusammenbricht oder Dachrinnen und Vordächer durch Dachlawinen beschädigt werden
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- Erdbeben und Erdfall
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z. B. wenn natürliche, unterirdische Hohlräume einstürzen und Ihr Haus absackt
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- Lawinen und Erdrutsch
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z. B. wenn Ihr Haus durch abrutschende Schnee- oder Eismassen bzw. Erd- oder Gesteinslawinen beschädigt wird
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- Vulkanausbruch
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z. B. wenn Aschewolken über Niedersachsen abregnen
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FAQ – die häufigsten Fragen zum Elementarschadenversicherung
- Was sind Elementarschäden (weitere Naturkatastrophen)?
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Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Dann zeigt sie sich von ihrer zerstörerischen Seite und richtet oft sehr große Schäden an.
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- Hilft mir bei Naturkatastrophen der Staat?
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Nein, Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen ist keine staatliche Leistung. Darauf weist die niedersächsische Landesregierung ausdrücklich hin. Für die Versicherung Ihres Eigentums sind Sie selbst verantwortlich.
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- Kann ich solche Schäden aus eigener Tasche bezahlen?
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Schäden an der Gebäudesubstanz durch z. B. Überflutung von Kellern können schnell mehrere Zehntausend Euro kosten. In den meisten Fällen wird auch der Hausrat in Mitleidenschaft gezogen und muss ersetzt werden. Die Erneuerung eines Daches nach der Beschädigung durch schwere Schneemassen kann eine große finanzielle Belastung sein.
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- Werden Schäden durch Naturkatastrophen nicht bereits durch meine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
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Nein, der Schutzbaustein Elementarschäden ist nur als Ergänzung zu unserer Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung möglich.
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- Ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung als eigenständiger Vertrag möglich?
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Nein, in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung sind nur Schäden durch Sturm und Hagel, bei neueren Verträgen ab 2010 auch durch Starkregen, versichert.
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- Warum soll ich den Schutzbaustein Elementarschäden in die Wohngebäude- und Hausratversicherung einschließen?
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In der Wohngebäudeversicherung schützt dieser Schutzbaustein gegen Schäden am Gebäude. In den meisten Fällen wird jedoch auch der Hausrat in Mitleidenschaft gezogen. In Ihrer Hausratversicherung schützt er bei Schäden an Einrichtung (Möbel, technische Geräte), Kleidung, Verbrauchsgütern (Lebensmittel) - und an allen lieb gewonnenen Dingen.
Wollen Sie als Immobilienbesitzer den Rundumschutz gegen Elementargefahren? Dann schließen Sie das Schutzpaket in beide Verträge ein.
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- Muss ich mich auch als Mieter gegen extreme Naturgefahren schützen?
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Ja, Naturgefahren können jeden treffen. Besonders, wenn Sie im Erdgeschoss wohnen oder den Keller zur Lagerung von Winter- oder Sommersachen, Schuhen, Urlaubsutensilien oder Ähnlichem nutzen, sind Sie mit dem Einschluss des Schutzbausteins Elementarschäden in Ihre Hausratversicherung im Schadenfall bestens abgesichert.
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- Was ist mit Starkregen und Rückstau?
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Bei Starkregen fällt innerhalb von ganz kurzer Zeit so viel Regen, dass der Boden das Wasser nicht aufnehmen kann und zwangsläufig zur Überflutung des Grundstücks führt. Wasser und Schmutz dringen so über Kellerabgänge, Lichtschächte und Garagen ins Haus. Kann die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen, entsteht ein Rückstau. Bei fehlender Rückstausicherung könnte Abwasser über die Entwässerungsleitungen ins Haus gelangen. Erhebliche Schäden am Gebäude und Hausrat sind die Folge. Eine Rückstausicherung vermindert das Risiko. Übrigens schreiben die meisten Kommunen diese vor.
Die VGH Wohngebäude- und Hausratversicherung decken in den Paketen Sicherheit und Spezial bereits Schäden durch extreme Regenfälle ab. Zusammen mit der richtigen Rückstausicherung sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.
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- Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für den Zusatzbaustein Elementarschäden (weitere Naturkatastrophen)?
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Der Beitrag wird individuell für Sie berechnet und hängt u.a. von Ihrem Wohngebiet ab.
In Deutschland wird das Hochwasserrisiko mithilfe des Geoinformationssystems ZÜRS beurteilt. Dabei werden regionale und geografische Besonderheiten berücksichtigt und die Gebäude den vier Gefährdungsklassen (1 = niedrig, 4 = hoch) zugeordnet. 99 % aller Haushalte können problemlos versichert werden.
Sie haben Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder wenden Sie sich an Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.
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- Muss ich mich an dem Schaden selbst beteiligen?
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Ihre Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 500 Euro.
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- Kann ich mich vor Unwettern warnen lassen?
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Ja – laden Sie sich unsere VGH Wetter-App mit kostenlosem Unwetter-Frühwarnsystem im App Store oder bei Google Play herunter. Dann werden Sie bereits ab Warnstufe ORANGE informiert.
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Was tun vor Unwetter?
Werden Sie neben dem Versicherungsschutz auch selbst aktiv und beugen Sie vor:
- Schützen Sie sämtliche bodennahe Öffnungen wie Türen (auch von Terrassen und Balkonen), Kellerfenster und Lüftungsgitter sowie Garagenabfahrten und Kellerabgänge durch Schwellen und Aufkantungen.
- Entwässern Sie Ablaufrinnen (z. B. vor der Kellertür) rückstausicher und kontrollieren Sie regelmäßig die Drainage.
- Mit Rückstausicherungen wie Hebeanlagen oder Rückstauklappen verhindern Sie den Rückfluss aus der Kanalisation in Ihr Haus.
Was tun bei Unwetter?
- Haus beschädigt: Bleiben Sie draußen und betreten das Haus erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde. Bringen Sie sich bitte nicht in Gefahr.
- Hausdach beschädigt: Bleiben Sie vom Haus ausreichend weit entfernt. Rufen Sie die Feuerwehr Tel. 112 an.
- Beschädigte Sachen: Heben Sie bitte beschädigte Sachen bis zur Besichtigung durch die VGH auf. Dachziegel können entsorgt werden.
- Elektrische Geräte: Nehmen Sie elektrische Geräte nur in Betrieb, wenn sie nicht feucht geworden sind.
Achtung: Beim Betrieb von durch Wasser geschädigten elektrischen Geräten oder Anlagen besteht Lebensgefahr! Sind elektrische Anlagen wie z. B. Handgeräte, Schalter, Steckdosen mit Wasser in Kontakt gekommen oder weisen sie Feuchtigkeitsspuren auf, dürfen diese erst berührt werden, wenn sie vom Stromnetz getrennt sind. Dazu sollten die Sicherungsautomaten ausgeschaltet oder bei sehr alten Verteilungen die Schraubsicherungen entfernt werden. Sind an der Verteilung Wasser- oder Feuchtigkeitsspuren erkennbar, darf diese ebenfalls nicht berührt werden. In jedem Fall ist eine Elektrofachkraft mit der Überprüfung der Anlage zu beauftragen. - Freisetzung gefährlicher Substanzen: Wurden durch Überflutung, z. B. im Keller, Heizöl oder andere gefährliche Substanzen freigesetzt, rufen Sie die Feuerwehr Tel. 112 an.
Achtung: Betreten Sie den betroffenen Bereich nicht. Es besteht Gesundheitsgefahr. - Verletzte Personen: Ist jemand verletzt, leisten Sie Erste Hilfe und rufen ggf. den Rettungsdienst Tel. 112.
- Notabdeckung: Versuchen Sie bitte, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Lassen Sie z. B. eine Notabdeckung errichten, um Regenwasser oder Schnee abzuhalten und Ihren Hausrat zu schützen.
- Nehmen Sie bitte - außer zu Zwecken der Schadenminderung – keine Veränderung der Schadenstellen vor, bevor Sie nicht mit Mitarbeitern der VGH gesprochen haben oder eine schriftliche Nachricht von der VGH erhalten haben.
- Dokumentation für die Versicherung: Erstellen Sie bitte eine Liste aller beschädigten und/oder zerstörten Sachen und machen Sie konkrete Angaben über Art und Umfang der Schäden. Fotografieren Sie bitte alle wesentlichen Schadenstellen und die beschädigten bzw. zerstörten Gegenstände.
- Schadenmeldung: Melden Sie uns Ihren Schaden umgehend online oder wenden Sie sich an Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Dort wird Ihnen schnell und unbürokratisch geholfen.
Was tun bei Überschwemmung?
- Bringen Sie bitte bei drohendem Hochwasser vorzeitig wertvolle Einrichtungen in Sicherheit.
- Stellen Sie den Strom in gefährdeten Gebäuden ab und beauftragen Sie eine Elektrofachkraft mit der Überprüfung der Anlage.
- Beseitigen Sie schnellstmöglich Wasser und Schlamm.
- Entfernen Sie zügig Teppiche, saugende Dämmstoffe und ähnliche Baumaterialien.
- Lüften, säubern und trocknen Sie die betroffenen Gebäude.
- Beheben Sie bitte die Schäden erst, nachdem alles völlig ausgetrocknet ist.
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.