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Compliance

Hinweise zur Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln

VGH Compliance Grafik

Als öffentlich-rechtlicher Versicherer sieht sich die VGH im besonderen Maße verpflichtet, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Der darüber hinausgehende Fairness-Anspruch prägt unser unternehmerisches Selbstverständnis.

Aus diesem Grund haben sich die Unternehmen der VGH Versicherungen allgemeine Verhaltensgrundsätze gegeben, die diesen Anspruch widerspiegeln und zur Grundlage der täglichen Arbeit machen.

Verstöße gegen rechtliche Vorgaben oder ethische Standards müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten und mögliche Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen abwenden zu können.

Das Hinweisgebersystem der VGH Versicherungen dient der Entgegennahme von Hinweisen und gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance-Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen. Es dient zudem als Beschwerdeverfahren bei menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Hinweisgeber müssen wegen ihres Hinweises oder ihrer Beschwerde keine Benachteiligung durch die VGH Versicherungen befürchten. Die Mitarbeiter der Abteilung Compliance unterliegen insoweit einer besonderen arbeitsvertraglichen Schweigepflicht und haben nach dem Gesetz sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit Ihrer Identität gewährleistet ist.
Kontaktieren Sie für einen Hinweis oder eine Beschwerde den Leiter der Abteilung Compliance
per Post:
VGH Versicherungen
Compliance – Andreas Kratzmann
Schiffgraben 4
30159 Hannover
per E-Mail:
Haben Sie den Wunsch, Ihren Hinweis anonym an uns zu richten, bitten wir Sie, dass Sie uns möglichst viele Details und gegebenenfalls auch Unterlagen zur Verfügung stellen, die Ihren Verdacht stützen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Hinweis nur etwas bewirken kann, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben.
Das Verfahren läuft dann wie folgt ab: Nach spätestens 7 Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Abteilung Compliance prüft anschließend, ob Ihr Hinweis stichhaltig ist. Sollten weitere Informationen zur Bearbeitung Ihres Hinweises nötig sein, werden Sie kontaktiert, um die offenen Fragen zu klären. Innerhalb von 3 Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung über die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen, sofern nicht Rechte Dritter durch eine Rückmeldung beeinträchtigt werden.
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass dieses System nicht für allgemeine Kundenbeschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf Ihren Versicherungsvertrag oder eine Dienstleistung der VGH Versicherungen eine Anregung oder eine Kritik äußern wollen, kontaktieren Sie bitte Ihre VGH-Vertretung oder nutzen Sie den Link Lob und Kritik unter Service.