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Baufinanzierung

Damit sich Ihr Traum vom Wohnen erfüllt

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Die Baufinanzierung der VGH

Die eigenen vier Wän­de sind ein si­che­rer Weg, um sich vor Miet­preis­stei­ge­run­gen zu schüt­zen, sein Ver­mö­gen si­cher an­zu­le­gen oder für das Al­ter vor­zu­sor­gen. Doch die­se Ent­schei­dung ist oft mit lang­fris­ti­gen Ver­pflich­tun­gen ver­bun­den. Die Bau­fi­nan­zie­rung un­ter­stützt Sie in fai­rer Wei­se bei der Um­set­zung Ih­rer Plä­ne.

  • Niedrige Dar­le­hens­zin­sen kom­bi­niert mit Si­cher­heit
  • Kostenfreie Son­der­til­gung von 10 % der Dar­lehens­sum­me, max. 10.000 € pro Jahr
  • Keine Ge­büh­ren und kein Zins­auf­schlag bei Teil­zah­lun­gen

Baufinanzierung – aktuelle Dar­le­hens­kon­ditio­nen für den pri­va­ten Wohnungsbau

Die Konditionen lauten für Annuitätendarlehen ab 25.000,00 EUR bei monatlich nachträglicher Zahlungsweise folgendermaßen:
Bitte das Smartphone drehen.
Soll­zins­satz in % p. a. lfd. Til­gung in % p. a.
(wahl­weise 1 bis 4 %)
an­fäng­lich eff. Jahres­zins in % p. a. (für die Dau­er der Soll­zins­lauf­zeit)
Soll­zins­bin­dungs­zeit­raum in Jah­ren
5 3,88 1,00 3,95
10 3,83 1,00 3,90
15 3,78 1,00 3,85
20 3,85 1,00 3,92
25 3,88 1,00 3,95
30 3,93 1,00 4,00

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* Im Effektivzinssatz sind kei­ne wei­te­ren Kos­ten, wie z. B. Kos­ten für die Ein­tra­gung oder Ab­tre­tung ei­ner Grund­schuld oder Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ein­ge­rech­net. Da­durch kann es zu Ab­wei­chun­gen zum Ef­fek­tiv­zins­satz im ESIS (Eu­ro­päisches Stan­dardi­sier­tes Merk­blatt) des Pro­dukt­part­ners kom­men, da die­ser ggf. der­ar­ti­ge Kos­ten be­rück­sich­tigt.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häu­figs­ten Fra­gen zur Bau­finan­zie­rung

Wie hoch kann ein Darlehen sein?
  • Die Finanzierung Ih­res Neu­baus (Ein- oder Mehr­fa­mi­lien­haus), Ih­res Haus- oder Woh­nungs­kaufs wird in­di­vi­duell auf Ih­re Be­dürf­nis­se ab­ge­stimmt. Da­bei wer­den so­wohl Ih­re fi­nan­ziel­len Mög­lich­kei­ten als auch Ih­re Zu­kunfts­plä­ne be­rück­sich­tigt.

    Erststellige Dar­le­hen kön­nen bis zu 45 % der an­ge­mes­se­nen Her­stel­lungs­kos­ten bzw. des Ver­kehrs­werts ge­währ­leis­tet wer­den. Wenn die Ge­samt­fi­nan­zie­rung bis zu 80 % der an­ge­mes­se­nen Her­stel­lungs­kos­ten bzw. des Ver­kehrs­werts der Im­mo­bi­lie be­trägt, er­höht sich hier­für der Soll­zins­satz um 0,35 % pro Jahr.
Was ist ein An­nu­itä­ten­darlehen?
  • Das ist ein Dar­le­hen mit kons­tan­ten Zah­lun­gen. Be­reits zu Be­ginn der Lauf­zeit le­gen Sie die Hö­he der mo­nat­li­chen Zah­lun­gen für die ge­sam­te Zeit fest. Da­bei setzt sich die Zah­lung aus dem Zins- und dem Til­gungs­an­teil zu­sam­men. Wo­bei die lau­fen­de Til­gung max. 4 % im Jahr be­trägt. Mit je­der Zah­lung til­gen Sie ei­nen Teil Ih­rer Rest­schuld, so­dass sich im Lau­fe der Zeit der Zins­an­teil zu­guns­ten des Til­gungs­an­teils ver­rin­gert.
Wie kann ich mei­ne Fa­milie ab­sichern, wenn mir et­was pas­siert?
  • Mit einer Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung stel­len Sie si­cher, dass Ih­re Hin­ter­blie­be­nen fi­nan­ziell ab­ge­si­chert sind. Bei Tod wird die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­leis­tung er­bracht. Die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung bie­tet ho­hen Schutz zu be­son­ders nied­ri­gen Bei­trä­gen.
Wie wirkt sich ei­ne Le­bens­ver­siche­rung auf die Til­gung aus?
  • Die Tilgung kann ge­gen den Ab­schluss ei­ner VGH PrivatRente Sicherheit, ggf. mit ei­ner zu­sätz­li­chen To­des­fall­leis­tung, aus­ge­setzt wer­den.
    Bei gleich­zei­ti­ger Ver­pfän­dung ei­ner neu ab­ge­schlos­se­nen oder be­ste­hen­den Le­bens- bzw. Ren­ten­ver­si­che­rung bei der Pro­vin­zial Le­bens­ver­si­che­rung Han­no­ver kön­nen wir den Dar­le­hens­neh­mern fol­gen­de Zins­ab­schlä­ge ein­räu­men:
    • VGH PrivatRente Sicherheit = 0,15 % Soll­zins­satz
    • Ri­si­ko­­le­bens­­ver­­si­che­rung = 0,10 % Soll­­zins­satz
Wie hoch sind die Be­reit­stel­lungs­zin­sen?
  • Verzögert sich die In­an­spruch­nah­me des Dar­le­hens um drei Mo­na­te (bei Neu­bau­ten um sechs Mo­na­te), müs­sen Sie pro Jahr 3% Be­reit­stel­lungs­zin­sen zah­len.
Wie hoch ist die mo­nat­liche Ra­te, wenn ich eine Woh­nung im Wert von 200.000 EUR kau­fen möch­te?
  • Finanzierungsbeispiel*

    Das erststellige Darlehen wird bis zu 45 % des Verkehrswertes Ihrer Wohnung gewährt. Das bedeutet:

    Netto Darlehensbetrag: 90.000,00 €
    Gebundener Sollzinssatz 3,78 %
    Tilgung: 2,00 %
    Sollzinsbindung: 15 Jahre
    Voraussichtliche Gesamtlaufzeit: 338 Monate
    Monatliche Leistung: 433,50 € (der gebundene Sollzinssatz gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit)
    Anfänglicher effektiver Jahreszins: 3,85 % **
    Voraussichtliche Restschuld nach Ende der Sollzinsbindung: 53.742,93 €
    Bearbeitungskosten: Keine

    * Das Finanzierungsbeispiel wurde ohne jede Beratungsleistung und vorbehaltlich einer abschließenden Kreditwürdigkeitsprüfung sowie vorbehaltlich einer finalen Prüfung der zu finanzierenden Immobilie erstellt. Die ausgewiesenen Konditionen und Beträge sind daher freibleibend und unverbindlich.

    ** Im Effektivzinssatz des Finanzierungsbeispiels sind keine weiteren Kosten wie z. B. Kosten für die Eintragung oder Abtretung einer Grundschuld oder Kosten der Wohngebäudeversicherung eingerechnet. Dadurch kann es zu Abweichungen zum Effektivzinssatz im ESIS (europäisches Standardisiertes Merkblatt) des Produktpartners kommen, da dieser ggf. derartige Kosten berücksichtigt.
Welche Unter­la­gen wer­den zur Ab­ga­be ei­nes Dar­lehens­ange­bots be­nötigt?
  • Unsere Check­lis­te Bau­fi­nan­zie­rung bie­tet Ih­nen ei­nen Über­blick, wel­che Un­ter­la­gen zur Ab­ga­be ei­nes Dar­le­hens­an­ge­bots und für die Aus­zah­lung des Dar­le­hens er­for­der­lich sind.
Welche Kos­ten muss ich beim Haus­bau noch be­rück­sich­tigen?
  • Neben Zins­zah­lun­gen wer­den wei­te­re Kos­ten fäl­lig, z. B. für:
    • Grundstück
    • Erschließung
    • Anschluss­ge­büh­ren
    • Notar
    • Grundsteuer
    • Vermessung
    • Bauantrag
    • Eintragung im Grund­buch
    • Versicherungen usw.
    Ihre Bau­fir­ma oder Ihr Ar­chi­tekt ste­hen Ih­nen si­cher gern be­ra­tend zur Sei­te.
Die Checkliste Baufinanzierung bietet einen Überblick über alle Unterlagen, die zur Abgabe eines Darlehensangebots und zur Auszahlung des Darlehens vorgelegt werden müssen.
Sie wollen ein Ein- oder Zweifamilienhaus neu bauen, modernisieren, ein Haus kaufen oder umschulden, dann können Sie sich den erforderlichen Darlehensantrag anschauen und Ihre Fragen für das Beratungsgespräch notieren.
Sobald Sie ein Darlehen aufnehmen, ist eine ordnungsgemäße Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit gesetzlich vorgeschrieben. Welche Angaben erforderlich sind, können Sie in der abgebildeten Selbstauskunft nachlesen und eintragen.
VGH Prospekt zur Baufinanzierung
Icon Magazin Wissenswertes

Magazin "Wissenswertes"

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Sicherheit beim Hausbau

Ein Hausbau birgt viele Herausforderungen. Worauf sollten Bauherren achten? Erfahren Sie in unserem Magazinartikel, welche Versicherungen in der Bauphase wichtig sind und wie Sie sich vor finanziellen Schäden schützen.

Infos zum Hausbau

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Das könnte Sie neben der Baufinanzierung auch interes­sieren

Risikolebens­ver­sicherung

Mit einer Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung, die auch als Hin­ter­blie­be­nen­schutz be­zeich­net wird, kön­nen Sie im Fal­le des To­des Ih­re Fa­mi­lien­an­ge­hö­ri­gen fi­nan­ziell ab­si­chern oder ho­he Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen (z. B. Kre­dit) ab­lö­sen. Sie ha­ben al­ler­dings auch die Mög­lich­keit, die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung problem­los in ei­ne Al­ters­vor­sor­ge um­zu­wan­deln. Dann wird die Ver­si­che­rungs­sum­me so­wohl im To­des- als auch im Er­le­bens­fall aus­ge­zahlt.

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Bauherren­haft­pflicht

Die Bau­herren­­haft­pflicht­­ver­­si­che­rung bie­tet dem Bau­herrn Ver­si­che­rungs­­schutz ge­gen Haft­pflicht­­an­sprü­che durch Ver­let­zung von Ver­kehrs­­si­che­rungs­­pflich­ten wie z. B. Be­schil­de­rung, Si­che­rung und Be­­leuch­tung der Bau­stel­le. Im Scha­den­fall wird die Haf­tungs­fra­ge ge­prüft, wer­den un­be­rech­tig­te An­sprü­che ab­ge­wehrt und be­rech­tig­te An­­sprü­che bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­­sum­me er­setzt. Da­rü­ber hin­aus ist die ge­setz­li­che Haft­pflicht als Haus- und Grund­­be­sit­zer für das zu be­bauen­de Grun­d­stück mit­ver­si­chert.

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Wohngebäude­­versicherung

Mit der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schüt­zen Sie Ih­re ei­ge­nen vier Wän­de vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen von Schä­den durch z. B. Feuer, Über­span­nung durch Blitz, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Ha­gel, Stark­re­gen, gro­be Fahr­läs­sig­keit und auf Wunsch auch vor Na­tur­ge­fah­ren (Ele­men­tar­schä­den).
Vom ers­ten Spa­ten­stich an ist dann auch der Roh­bau bis zu 24 Mo­na­te kos­ten­frei ge­gen Feuer­schä­den ge­schützt.
Gleich­zei­tig bie­tet es sich an, das ent­ste­hen­de Ge­bäu­de wäh­rend der Bau­pha­se vor wei­te­ren Be­schä­di­gun­gen durch ei­ne  Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung zu schüt­zen.

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