Bau­leistungs­versicherung

Sicher in der gesamten Bauzeit

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Die Bau­leistungs­versicherung der VGH

Der Bau eines ei­ge­nen Hau­ses ist ei­ne große Her­aus­for­de­rung, ein Aben­teuer, aber auch ei­ne ho­he fi­nan­ziel­le Be­las­tung für je­den Bau­herrn. Teure Schä­den durch Na­tur­ge­wal­ten oder un­will­kom­me­ne Gäs­te kön­nen Sie wäh­rend der Bau­pha­se nicht aus­schließen. Mit der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist Ih­re Kal­ku­la­tion si­cher. Sie über­nimmt das fi­nan­ziel­le Ri­si­ko bei un­vor­her­seh­ba­ren Sach­schä­den am ent­ste­hen­den Ge­bäu­de.

  • Sicherheit für die Fer­tig­stel­lung des Ge­bäu­des durch Mit­ver­si­che­rung al­ler am Bau be­tei­lig­ten Un­ter­neh­men
  • Schutz vor ex­tre­mer Wit­te­rung, Bös­wil­lig­keit oder Van­da­lis­mus und Dieb­stahl von be­reits fest in­stal­lier­ten Bau­tei­len
  • Finanzielle Si­cher­heit für Bau­her­ren zum Schutz der ei­ge­nen Exis­tenz

Vor diesen Gefahren und Schäden schützt die Bauleistungsversicherung

Erklärbild Bauleistung
Mit der Bauleistungs­ver­si­che­rung ist das ent­ste­hen­de Ge­bäu­de in­klu­si­ve der ge­la­ger­ten Bau­ma­te­ria­lien in der Neu- oder Um­bau­pha­se bes­tens ab­ge­si­chert.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Bau­leis­tungs­versicherung

Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Was beinhaltet die Bau­leistungs­ver­sicherung genau?
  • Als Bau­herr sind alle
    • Bauleistungen im Rah­men Ih­res Neu-, Um- oder An­baus in­klu­si­ve Ih­rer Ei­gen­leis­tun­gen,
    • Baumaterialien und Bau­tei­le ein­schließ­lich der fes­ten Ge­bäu­de­be­stand­tei­le wie Tü­ren und Fens­ter, Heiz­kör­per und Wasch­becken und
    • Außenanlagen wie z. B. Pflas­te­run­gen, Zu­we­gun­gen, Ter­ras­sen, Müll- und Fahr­rad­plät­ze (aus­ge­nom­men Gar­ten­an­la­gen und Pflan­zen)
    versichert.

    Die Bau­stel­len­ein­rich­tung, Ih­re Zeich­nun­gen und Plä­ne, Bau­ge­rä­te, sämt­li­che Werk­zeu­ge und Fahr­zeu­ge sind nicht ver­si­chert. Auch den Per­so­nen­scha­den schließt die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung nicht ein.
Was wird bei ei­nem Scha­den ersetzt?
  • Ersetzt wer­den sämt­li­che Leis­tun­gen, die er­for­der­lich sind, um den Zu­stand vor Ein­tritt des Scha­dens wie­der­her­zu­stel­len. Da­zu zäh­len auch Auf­räum­kos­ten und Kos­ten, die für die Trock­nung durch­feuch­te­ter Ge­bäu­de­tei­le not­wen­dig sind.
Ab wann besteht der Versicherungs­schutz?
  • Der Versicherungs­schutz be­ginnt mit dem Bau­be­ginn, frü­hes­tens je­doch mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt. Er en­det eben­falls mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt, ggf. schon mit der Be­zugs­fer­tig­keit, nach Ab­lauf von sechs Werk­ta­gen seit Be­ginn der Be­nut­zung oder mit dem Tag der be­hörd­li­chen Ge­brauchs­ab­nah­me.
Was ist nicht mit­ver­sichert?
  • Es besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch:
    • Vorsatz des Bau­herrn, der am Bau be­tei­lig­ten Un­ter­neh­men und de­ren Re­prä­sen­tan­ten,
    • normale Wit­te­rungs­ein­flüs­se,
    • normale Was­ser­füh­rung oder nor­ma­le Was­ser­stän­de von Seen, Bä­chen usw.,
    • Diebstahl la­gern­der Bau­ma­te­ria­lien,
    • Kriegsereignisse oder in­ne­re Un­ru­hen,
    • Terrorakte,
    • Kernenergie,
    • Brand, Blitz­schlag und Ex­plo­sion.
Schützt die Bau­leistungs­ver­sicherung auch vor Schä­den durch Brand und Blitz­schlag?
  • Nein, dafür emp­feh­len wir Ih­nen die Wohn­­ge­­bäu­de­­ver­­si­che­rung. Mit ihr be­­kom­men Sie schon wäh­rend der Bau­­zeit kos­ten­freien Ver­­si­che­rungs­­schutz ge­gen Feuer­­schä­den bis zu 12 Mo­na­ten. So­bald das Haus be­zugs­­fer­tig ist, wird der kom­plet­te Ver­si­che­rungs­­schutz der Wohn­­ge­bäu­de­­ver­­si­che­rung wirk­sam.
Bin ich auch ab­ge­sichert, wenn die Bau­firma In­solvenz an­meldet?
  • Indirekt ja. Da die am Bau be­tei­lig­ten Fir­men über die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sind, schützt die­se die Bau­fir­men in­di­rekt vor ei­ner In­sol­venz.
    Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ver­si­chert Schä­den an den Lie­fe­run­gen für das ent­ste­hen­de Ge­bäu­de und den be­reits er­brach­ten Leis­tun­gen.
Was passiert bei Pfusch am Bau?
  • Ein durch un­sach­ge­mäße Ar­bei­ten ent­stan­de­ner Sach­scha­den am Ge­bäu­de ist mit­ver­si­chert. An­dern­falls kommt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung Ih­rer Bau­fir­ma oder des be­trof­fe­nen Hand­wer­kers für den Scha­den auf.
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Übri­gens be­kom­men Sie mit der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schon wäh­rend der Bau­zeit bis zu 12 Mo­na­te kos­ten­frei­en Ver­si­che­rungs­schutz ge­gen Feuer­schä­den.

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