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Lutz Wölk und Dennis Reimann OHG

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Worthstr. 12
31623 Drakenburg

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:30 - 12:30, 14:00 - 18:00
Fr.: 08:30 - 12:30
Sa., So.: geschlossen
und nach Vereinbarung

  • Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?

    Kranken­haus­zusatz­versicherung

    Das Leistungsplus im Krankenhaus

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Kranken­haus­zusatz­versicherung

Das Leistungsplus im Krankenhaus

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Kranken­haus­zu­satz­ver­sicherung der VGH

Ob Krankenhaus, Reha oder Kur – mit den Zusatzversicherungen der VGH sind Sie
bei stationären Aufenthalten gut versorgt. Sichern Sie sich Ihre Wunschleistungen, damit Sie im Krankheitsfall schnell wieder auf die Beine kommen.

  • Pri­vat­pa­tien­ten-Sta­tus im Kran­ken­haus
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Begleitung kranker Kinder durch einen Elternteil

Unsere Empfehlung

Krankenhauszusatzversicherung First Class

 First Class Tarif der VGH: 35,03 Euro/mtl.*
Mit der Krankenhauszusatzversicherung First Class genießen Sie den Komfort einer Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer in einem Krankenhaus Ihrer Wahl. Darüber hinaus können Sie privatärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen. Sofern Ihr Kind ins Krankenhaus muss und noch nicht 14 Jahre ist, werden die Kosten der Begleitung durch ein Elternteil ebenfalls übernommen.
Mit dem Tarif First Class genießen Sie den Status eines Privatpatienten.  So können Sie sich schnell und unkompliziert behandeln lassen.
Mit der Krankenhauszusatzversicherung Tarif First Class sind Sie bestens abgesichert und können sich im Ernstfall auf eine erstklassige medizinische Versorgung verlassen.
Bitte das Smartphone drehen.
FirstClass (KHU/KHP) FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­ta­ge­geld FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­tage­geld + Kur­ta­ge­geld
Ein- oder Zwei­bett­zim­mer
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Freie Kran­ken­haus­wahl
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Pri­va­tärzt­liche Be­hand­lung
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Kos­ten für Be­gleit­per­son
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Kran­ken­haus­ta­ge­geld
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Kur­ta­ge­geld
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten

Jetzt zum Beratungsformular

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Preisbeispiel: Kranken­haus­zusatz­ver­sicherung

VGH-Kundin freut sich über ihr Krankenhauszusatzversicherung Preisbeispiel.

Laras Ver­sicherungs­schutz bei der VGH

Lara ist diesmal leicht davon gekommen - sie hatte nur eine einfache Atemweginfektion. Aber der Schreck war groß, deswegen setzt Lara für ihre Gesundheit und finanzielle Sicherheit auf die Kranken­haus­zusatz­versicherung der VGH. Durch die Kranken­geschichte ihres Vaters hat sie bereits erfahren, wie schnell Kranken­haus­rechnungen richtig teuer werden können und dass die gesetzliche Krankenversicherung längst nicht alles trägt. Aus diesem Grund hat sich Lara beraten lassen und eine Zusatzversicherung abgeschlossen. So muss sich Lara, wenn sie wieder ins Krankenhaus muss, wenigstens um das Finanzielle keine Sorgen machen.

Soviel kostet die Versicherung für Lara

35,03 Euro/mtl.*
*Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Monatlicher Beitrag
  • Geburtsjahr zu versichernde Person Lara: 1991
  • Ausgewählter Tarif: First Class (KHU/KHP) Ergänzungsschutz für gesetzlich Versicherte
  • Weitere im Tarif enthaltene Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz, ambulante Zusatzversicherung oder Krankentagegeld: keine
  • Antragsteller Lara: zu versichernde Person und Versicherungsnehmer

Kranken­haus­zusatz­ver­sicherung – unsere Tarife im Über­blick

Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
FirstClass (KHU/KHP) FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­ta­ge­geld FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­tage­geld + Kur­ta­ge­geld
Ein- oder Zwei­bett­zim­mer
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Freie Kran­ken­haus­wahl
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Pri­va­tärzt­liche Be­hand­lung
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Kos­ten für Be­gleit­per­son
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Kran­ken­haus­ta­ge­geld
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Kur­ta­ge­geld
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Kran­ken­haus­zusatz­ver­siche­rung

Warum ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
  • Gesetzlich Versicherte erhalten im Krankenhaus nur eine Grund­versorgung. Wer sich allerdings Leistungen wünscht, die über dem Standard liegen, sollte eine private Zusatzversicherung abschließen.
    Unsere Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht unter anderem die Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Begleitung kranker Kinder durch einen Elternteil.
    Außerdem können Sie auf Wunsch ein Krankenhaustagegeld und/oder ein Kurtagegeld mitversichern.
    Welche Zusatzversicherung für Sie die passende ist - dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.     
Was spricht für ein Krankenhaustagegeld?
  • Ins Krankenhaus will niemand gerne – und dennoch ist es manchmal unumgänglich. Mit unserem Krankenhaustagegeld erhalten Sie jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen, eine bestimmte, zuvor festgelegte Summe.
    Denn ein Aufenthalt im Krankenhaus ist nicht nur unangenehm, sondern verursacht auch zusätzliche Kosten:
    Für jeden Behandlungstag muss ein gesetzlich Krankenversicherter 10 EUR Eigenanteil zahlen. Diese Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage begrenzt (max. 280 EUR). Auch weitere Nebenkosten (z. B. für WLAN, Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie) belasten den Geldbeutel.  Gut, wenn man sich darum keine Sorgen machen muss! Oder?
Wozu ist ein Kurtagegeld gut?
  • Reha-Maßnahmen und Kuren können schnell teuer werden, wenn man sich nicht mit der Grundversorgung begnügt.
    Mitunter gibt es auch keinen Kostenträger, eine Kur oder Rehabilitation ist aber angeraten – dann ist unser Kurtagegeld die richtige Wahl. Ein Teil der Kosten wie­ z. B. für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe oder ärztliche Behandlungen bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen werden damit aufgefangen.
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Was ist im Leistungsfall zu tun?
  • Sie kommen unvorhergesehen ins Krankenhaus?
    Bei akuten Krankenhausaufenthalten geben Sie bei der Aufnahme die Versicherungsnummer an – das Krankenhaus wendet sich dann an uns. Die besseren Unterbringungskosten werden in der Regel direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Für die privatärztlichen Behandlungen erhalten Sie Rechnungen. Diese schicken Sie uns einfach zu – wir prüfen dann,  welchen Betrag wir erstatten. Sie erhalten darüber eine detaillierte Abrechnung von uns und die entsprechende Zahlung auf Ihr Konto.
    Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
Sie möchten wissen, ob eine bestimmte oder geplante Behandlung abgesichert ist?

  • Wenden Sie sich am besten telefonisch an unser Team aus der Leistungsabteilung, das Ihnen gerne weiterhilft. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr unter 0511 – 362 4407.
Haben Sie bei uns ausschließlich ein Krankenhaustagegeld versichert?
  • Dann benötigen wir vom Krankenhaus eine Aufenthaltsbescheinigung mit der Diagnose sowie Aufnahme- und Entlassungsdatum.
    Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.

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Wir beraten Sie gerne.

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