• Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?

    Kranken­haus­zusatz­versicherung

    Das Leistungsplus im Krankenhaus

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Kranken­haus­zusatz­versicherung

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Kranken­haus­zu­satz­ver­sicherung der VGH

Ob Kran­ken­haus, Re­ha oder Kur – mit den Zu­satz­ver­si­che­run­gen der VGH ge­nießen Sie bei sta­tio­nä­ren Be­hand­lun­gen den Sta­tus ei­nes Pri­vat­pa­tien­ten und ei­ne bes­se­re me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Si­chern Sie sich Ih­re Wunsch­leis­tun­gen, da­mit Sie im Krank­heits­fall schnell wie­der auf die Bei­ne kom­men.

  • Pri­vat­pa­tien­ten-Sta­tus im Kran­ken­haus
  • Bes­se­re me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung
  • Be­son­ders güns­ti­ge Bei­trä­ge für Schü­ler, Azu­bis und Stu­den­ten

Kranken­haus­zusatz­ver­sicherung – unsere Tarife im Über­blick

Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
FirstClass (KHU/KHP) FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­ta­ge­geld FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­tage­geld + Kur­ta­ge­geld
Ein- oder Zwei­bett­zim­mer
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Freie Kran­ken­haus­wahl
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Pri­va­tärzt­liche Be­hand­lung
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Kos­ten für Be­gleit­per­son
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Kran­ken­haus­ta­ge­geld
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Kur­ta­ge­geld
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FirstClass (KHU/KHP) FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­ta­ge­geld FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­tage­geld + Kur­ta­ge­geld
Ein- oder Zwei­bett­zim­mer
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Freie Kran­ken­haus­wahl
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Pri­va­tärzt­liche Be­hand­lung
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Kos­ten für Be­gleit­per­son
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Kran­ken­haus­ta­ge­geld
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Kran­ken­haus­zusatz­ver­siche­rung

Welche Krankenhauszusatzversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Krankenhauszusatzversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie bequem und einfach den Leistungsanspruch der Krankenhauszusatzversicherung bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist ei­ne Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung wich­tig?
  • Grund­sätz­lich ist ei­ne Ab­si­che­rung für je­den ge­setz­lich Ver­si­cher­ten sinn­voll, der ei­ne bes­se­re me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung – z. B. durch Spe­zia­lis­ten oder in ei­nem Kran­ken­haus sei­ner Wahl – und ei­ne hö­her­wer­ti­ge Un­ter­brin­gung im Kran­ken­haus möch­te.
Wa­rum ist ei­ne Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung sinn­voll?
  • Ge­setz­lich Ver­si­cher­te er­hal­ten im Kran­ken­­haus nur ei­ne Grund­­ver­sor­gung. Wer sich al­ler­dings Leis­tun­gen wünscht, die über dem Stan­dard lie­gen, sol­lte ei­ne pri­va­te Zu­satz­­ver­si­che­rung ab­schließen.
    Un­se­re Kran­ken­­haus­­zu­satz­­ver­­si­che­rung er­mög­licht un­ter an­de­rem die Be­hand­lung durch Spe­zia­lis­ten bis zum Höchst­satz der Ge­büh­ren­­ord­nung für Ärz­te (GOÄ), die Un­ter­­brin­gung in ei­nem Ein- oder Zwei­bett­zim­mer oder die Be­glei­tung kran­ker Kin­der durch ein­en El­tern­teil.
    Außer­dem kön­nen Sie auf Wunsch ein Kran­ken­­haus­­ta­ge­geld und/oder ein Kur­­ta­ge­geld mit­ver­si­chern.

Brau­che ich ei­ne Kran­ken­haus­ta­ge­geld­ver­si­che­rung?
  • Ei­ne Kran­ken­­haus­­ta­ge­geld­­ver­­si­che­rung ist sinn­voll. Für je­den Be­hand­lungs­tag muss ein ge­setz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ter 10 € Ei­gen­an­teil zah­len. Die­se Zu­­zah­lung ist auf maxi­mal 28 Ta­ge be­grenzt. Dies ent­spricht ei­nem maxi­ma­len Be­trag von 280 €. Zu­sätz­lich kön­nen wei­te­re Ne­ben­­kos­ten im Kran­ken­­haus an­fal­len (z. B. für WLAN, Te­le­fon, Bü­cher, Fahrt­kos­ten der Fa­mi­lie). Wenn Sie aus me­di­zi­ni­schen Grün­den ins Kran­ken­­haus müs­sen, zahlt Ih­re Kran­ken­­haus­­ta­ge­­geld­­ver­­si­che­rung Ih­nen das ver­­ein­bar­te Ta­ge­­geld zur Min­de­rung oder zum Aus­gleich die­ser zu­sätz­li­chen Kos­ten.
Was spricht für ei­ne Kur­ta­ge­geld­ver­si­che­rung?
  • Re­ha-Maß­­nah­men und Ku­ren kön­nen schnell teu­er wer­den, wenn man sich nicht mit der Grund­­ver­sor­gung be­gnügt. Un­se­re Kur­­ta­ge­geld­­ver­­si­che­rung dient zum Aus­gleich von Kos­­ten wie z. B. für Un­ter­kunft und Ver­­pfle­gung, Kur­taxe oder ärzt­li­che Be­­hand­lun­gen bei me­di­zi­nisch not­­wen­di­gen Ku­ren und Re­­ha­bi­li­ta­tions­­maß­­nah­men.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

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Das könnte Sie neben der Kran­ken­­haus­­zu­satz­­ver­­siche­r­ung auch in­teres­sieren

Kranken­­tagegeld

Ob Au­to­un­fall, lang­wie­ri­ge Krank­heit oder kom­pli­zier­ter Kno­chen­­bruch – bei län­ge­rer Krank­­heit kann es zu er­heb­­li­chen Ein­­kom­mens­­ein­bußen kom­men. Mit un­se­rer Kran­ken­­ta­ge­­geld­­ver­si­che­rung kön­nen Sie Ver­dienst­­aus­fäl­le auf­fan­gen und Ih­ren fi­nan­ziel­len Ver­­pflich­tun­gen wei­ter­hin nach­kom­men.

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Pflege­versicherung

Sie wünschen sich mehr In­for­ma­tio­nen zum The­ma Pfle­ge, um be­ru­higt in die Zu­kunft zu blicken? Ei­ne Pfle­ge-Zu­satz­ver­si­che­rung si­chert Sie und Ih­re An­ge­hö­ri­gen fi­nan­ziell ab. Ob Un­fall, Krank­heit oder im Al­ter – ei­ne pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung ist in je­dem Fall sinn­voll.

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Zahnzusatz­­ver­sicher­ung

Wer­den Sie Pri­vat­pa­tient beim Zahn­arzt. Das geht ganz ein­fach mit un­se­ren Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen. Zahn­arzt­be­su­che be­las­ten schnell den ei­ge­nen Geld­beu­tel. Sinn­vol­le me­di­zi­ni­sche Leis­tun­gen er­stat­tet die ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung oft­mals nicht oder nur teil­wei­se. Mit ei­ner Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung schüt­zen Sie sich vor ho­hen Zu­zah­lun­gen.

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