Das Krankentagegeld der VGH
Ob Autounfall, langwierige Krankheit oder komplizierter Knochenbruch – bei längerer Krankheit drohen Ihnen erhebliche Einkommenseinbußen. Darum ist eine Absicherung für jeden sinnvoll – besonders für Selbstständige und Freiberufler, die oft gar keine Leistungen erhalten.
Mit unserer Krankentagegeldversicherung können Sie Einkommensausfälle ausgleichen und Ihren finanziellen Verpflichtungen weiterhin nachkommen.
- Schutz vor finanziellen Engpässen bei längerer Krankheit
- Unbegrenzte Zahlung – solange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt
- Steuerfreie Auszahlung ohne gesetzliche Sozialabgaben
Krankentagegeld – unsere Tarife im Überblick
Bitte das Smartphone drehen.
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KTG-G | KTG-S (nur für Selbstständige) | SKG (nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer) | |
Tagegeld
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individuell wählbar | individuell wählbar | 5, 10 oder 15€ |
Leistungsbeginn
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individuell wählbar | individuell wählbar | nach 6 Wochen |
Dynamik
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Individuelle Anpassungsmöglichkeit
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Leistungen bei Schwangerschaft
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Wiedereingliederungshilfe
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individuell wählbar | individuell wählbar | 5, 10 oder 15€ |
Leistungsbeginn
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individuell wählbar | individuell wählbar | nach 6 Wochen |
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Individuelle Anpassungsmöglichkeit
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Wiedereingliederungshilfe
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zum Krankentagegeld
- Welches Krankentagegeld brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif des Krankentagegeldes selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie verhalte ich mich, wenn ich das Krankentagegeld in Anspruch nehmen möchte?
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Melden Sie bequem und einfach Ihren Leistungsanspruch des Krankentagegeldes bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich ein Krankentagegeld abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Für wen ist ein Krankentagegeld wichtig?
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Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Arbeitnehmer können diese Zusatzversicherung abschließen und sich somit vor Einkommensverlusten bei längerer Krankheit schützen. Der Leistungszeitpunkt kann in einigen Tarifen frei gewählt werden.
Für Selbstständige und Freiberufler ist die Krankentagegeldversicherung neben privaten Ersparnissen ein wichtiger Baustein, um sich vor finanziellen Engpässen zu schützen.
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- Was spricht für den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung?
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Einkommenseinbußen bei längerer Krankheit können Ihre Finanzen schnell durcheinanderbringen – denn die laufenden Kosten z. B. für Lebenshaltung, Miete oder Darlehen bleiben die gleichen.
- Angestellte müssen in der Regel schon nach sechs Wochen (ab dem 43. Krankheitstag) mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung auskommen (weniger als 80 % des letzten Nettoeinkommens nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung).
- Selbstständige erhalten gar kein Krankengeld, wenn sie dieses nicht separat versichert haben.
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- Ab wann wird das Krankentagegeld gezahlt?
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Die Zahlung des Krankentagegeldes der VGH beginnt bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit
- im Tarif KTG-G nach 6, 13 oder 26 Wochen,
- im Tarif KTG-S nach 2, 3, 4 oder 6 Wochen und
- im Tarif SKG nach 6 Wochen
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- Welche Vorteile bietet das Krankentagegeld der VGH?
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Je nach gewähltem Tarif bieten wir Ihnen:
- Zahlung eines Krankentagegeldes in vereinbarter Höhe bis zu Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen
- Unbegrenzte Zahlung, solange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt – auch für Sonn- und Feiertage
- Wiedereingliederungshilfe für Selbstständige nach einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Monaten
- Anpassungsmöglichkeit mindestens alle drei Jahre bei mindestens 30 € Tagegeldabsicherung
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- Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und gesetzlichem Krankengeld?
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Gesetzlich Krankenversicherte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit automatisch ein Krankengeld. Dieses bekommt man nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung. Die Höhe des Krankengeldes kann von der des normalen Einkommens erheblich abweichen. Oftmals zahlen die Krankenkassen nur 70 % des Bruttoeinkommens und im Idealfall bis zu 90 % des Nettoeinkommens.
Krankentagegeld muss im Vergleich zum gesetzlichen Krankengeld bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine sinnvolle private Zusatzversicherung zum Ausgleich der Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld. Leistungsbeginn und Höhe des Krankentagegeldes können je nach Tarif individuell vereinbart werden.
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