
"Meine OP verlief zwar gut, aber jetzt falle ich doch länger aus als gedacht. Mein Beinbruch war leider nicht ohne."
- Johannes, 44 Jahre
Ob Autounfall, langwierige Krankheit oder komplizierter Knochenbruch – bei längerer Krankheit drohen Ihnen erhebliche Einkommenseinbußen. Darum ist eine Absicherung für jeden sinnvoll – besonders für Selbstständige und Freiberufler, die oft gar keine Leistungen erhalten.
Mit unserer Krankentagegeldversicherung können Sie Einkommensausfälle ausgleichen und Ihren finanziellen Verpflichtungen weiterhin nachkommen.
Schutz vor finanziellen Engpässen bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Unbegrenzte Zahlung – solange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt
Leistungsbeginn und Höhe individuell wählbar (abhängig vom Einkommen)
Mit dem Krankentagegeldtarif KTG der VGH sind Sie flexibel und können sich ganz nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem Anstellungsverhältnis versichern. Dieser Tarif bietet Ihnen die Gelegenheit, die Höhe des Tagegeldes ganz nach Ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten festzulegen. Mit der Dynamik und der individuellen Anpassungsmöglichkeit können Sie Ihre Versicherung ganz flexibel gestalten.
Johannes lebt mit seiner Frau und den beiden Kindern im Speckgürtel von Hannover. In seiner Freizeit unternimmt er viel und ist sehr aktiv. Wer sportlich aktiv ist und sich viel an der frischen Luft bewegt, kann sich auch schon mal verletzen. Leider ist das auch Johannes passiert: Er erleidet einen komplizierten Beinbruch. Gut, dass er die Krankentagegeldversicherung der VGH hat. So kann er sich auf das Gesundwerden konzentrieren. Gedanken um das Finanzielle muss er sich nicht machen.
"Meine OP verlief zwar gut, aber jetzt falle ich doch länger aus als gedacht. Mein Beinbruch war leider nicht ohne."
KTG-G | KTG-S (nur für Selbstständige) | SKG (nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer) | |||
---|---|---|---|---|---|
Tagegeld
Höhe des Tagegeldes individuell vereinbar in Abhängigkeit vom Einkommen.
| individuell wählbar | individuell wählbar | 5, 10 oder 15€ | ||
Leistungsbeginn
KTG-G: Beginn der Auszahlung je nach Vereinbarung nach 6, 13 oder 26 Wochen KTG-S: Beginn der Auszahlung je nach Vereinbarung nach 2, 3, 4 oder 6 Wochen. | individuell wählbar | individuell wählbar | nach 6 Wochen | ||
Dynamik
Ab einem versicherten Tagegeld von 30 €/Tag können Sie mindestens alle 3 Jahre Ihr Tagegeld erhöhen – ohne Gesundheitsprüfung.
| |||||
Individuelle Anpassungsmöglichkeit
Bei Erhöhung des Nettoeinkommens ist es möglich, das Tagegeld ohne Gesundheitsprüfung entsprechend anzupassen.
| |||||
Leistungen bei Schwangerschaft
Auszahlung des Tagegeldes bei schwangerschaftsbedingten Krankenhausaufenthalten außerhalb des gesetzlichen Mutterschutzes.
| |||||
Leistungen bei Teil-Arbeitsunfähigkeit
Nach einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Monaten erhalten Selbstständige eine Zahlung von 50 % des vereinbarten Tagegeldes für max. 4 Wochen.
| |||||
- |
Einkommenseinbußen bei längerer Krankheit können Ihre Finanzen schnell durcheinanderbringen – denn die laufenden Kosten z. B. für Lebenshaltung, Miete oder Darlehen bleiben die gleichen.
Unser Krankentagegeldtarif KTG hilft Ihnen, Ihre Versorgungslücke zu schließen – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Die Versorgungslücke ist ganz individuell. Egal ob eine Grunddeckung oder eine umfassendere Absicherung gewünscht wird – mit unseren Krankentagegeldtarifen können wir Ihre Versorgungslücke auch individuell schließen.
Welcher Tarif für Sie der passende ist – dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Bitte melden Sie sich umgehend bei uns. Sie können uns telefonisch informieren oder über den Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ Kontakt aufnehmen.
Die Zahlung des Krankentagegeldes der VGH beginnt bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit
Eine befristete Zahlung wie in der gesetzlichen Krankenkasse (max. 78 Wochen) gibt es nicht. Das Krankentagegeld wird solange gezahlt, bis:
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRB: Hannover 59699.