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Lutz Wölk und Dennis Reimann OHG

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Worthstr. 12
31623 Drakenburg

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und nach Vereinbarung

Kranken­tagegeld

Ohne Versorgungslücke gesund werden

Jetzt berechnen

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Das Kranken­ta­ge­geld der VGH

Ob Autounfall, lang­wie­ri­ge Krank­heit oder kom­pli­zier­ter Kno­chen­­bruch – bei län­ge­rer Krank­heit dro­hen Ih­nen er­­heb­li­che Ein­­kom­mens­­ein­bußen. Da­rum ist ei­ne Ab­­si­che­rung für je­den sinn­voll – be­son­ders für Selbst­­stän­di­ge und Frei­­be­ruf­ler, die oft gar kei­ne Leis­tun­gen er­hal­ten.

Mit un­se­rer Kran­ken­­ta­ge­­geld­­ver­si­che­rung kön­nen Sie Ein­kom­mens­­aus­fäl­le aus­glei­chen und Ih­ren fi­nan­ziel­len Ver­­pflich­tun­gen wei­ter­hin nach­­kom­men.

  • Schutz vor finanziellen Engpässen bei längerer Arbeitsunfähigkeit
  • Unbegrenzte Zah­lung – so­lan­ge ei­ne Ar­beits­unfä­hig­keit vor­liegt
  • Leistungsbeginn und Höhe individuell wählbar (abhängig vom Einkommen)

Unsere Empfehlung

Krankentagegeld für gesetzlich Versicherte

Krankentagegeldtarif KTG-G6/5 ab 1,72 Euro/mtl.
Mit dem Krankentagegeldtarif KTG der VGH sind Sie flexibel und können sich  ganz nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem Anstellungsverhältnis versichern.  Dieser Tarif bietet Ihnen die Gelegenheit, die Höhe des Tagegeldes ganz nach Ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten festzulegen. Mit der Dynamik und der individuellen Anpassungsmöglichkeit können Sie Ihre Versicherung ganz flexibel gestalten.
Bitte das Smartphone drehen.
KTG-G KTG-S (nur für Selbstständige) SKG (nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer)
Tagegeld
i
individuell wählbar individuell wählbar 5, 10 oder 15€
Leistungs­beginn
i
individuell wählbar individuell wählbar nach 6 Wochen
Dynamik
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
In­di­vi­duelle An­pas­sungs­mö­glich­keit
i
Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten
Leistungen bei Schwanger­schaft
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Leistungen bei Teil-Arbeits­un­fähig­keit
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten

Jetzt zum Beratungsformular

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Preisbeispiel Krankentagegeld

VGH-Kunde freut sich über sein Zusatzversicherung Preisbeispiel.

Johannes Ver­sicherungs­schutz bei der VGH

Johannes lebt mit seiner Frau und den beiden Kindern im Speckgürtel von Hannover. In seiner Freizeit unternimmt er viel und ist sehr aktiv. Wer sportlich aktiv ist und sich viel an der frischen Luft bewegt, kann sich auch schon mal verletzen. Leider ist das auch Johannes passiert: Er erleidet einen komplizierten Beinbruch. Gut, dass er die Kranken­tage­geld­versicherung der VGH hat. So kann er sich auf das Gesund­werden konzentrieren. Gedanken um das Finanzielle muss er sich nicht machen.

Soviel kostet die Versicherung für Johannes

16,51 Euro/mtl.*
*Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Monatlicher Beitrag
  • Geburtsjahr zu versichernde Person Johannes: 1980
  • Ausgewählter Tarif KTG-G6/21: Ergänzungsschutz nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer 
  • Antragsteller Johannes: zu versichernde Person und Versicherungsnehmer

Krankentagegeld – unsere Tarife im Überblick

Bitte das Smartphone drehen.
KTG-G KTG-S (nur für Selbstständige) SKG (nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer)
Tagegeld
i
individuell wählbar individuell wählbar 5, 10 oder 15€
Leistungs­beginn
i
individuell wählbar individuell wählbar nach 6 Wochen
Dynamik
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
In­di­vi­duelle An­pas­sungs­mö­glich­keit
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Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten
Leistungen bei Schwanger­schaft
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Leistungen bei Teil-Arbeits­un­fähig­keit
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten

KTG-G berechnen

KTG-S berechnen

SKG berechnen

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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zum Kran­ken­ta­ge­geld

Warum ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

  • Einkommenseinbußen bei längerer Krankheit können Ihre Finanzen schnell durcheinanderbringen –  denn die laufenden Kosten z. B. für Lebenshaltung, Miete oder Darlehen bleiben die gleichen.
    • Angestellte müssen in der Regel schon nach sechs Wochen (ab dem 43. Krankheitstag) mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung auskommen (weniger als 80 % des letzten Nettoeinkommens nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung).
    • Selbstständige erhalten gar kein Krankengeld, wenn sie dieses nicht separat versichert haben.
    Unser Krankentagegeldtarif KTG hilft Ihnen, Ihre Versorgungslücke zu schließen – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Welchen Krankentagegeld-Tarif brauche ich?
  • Die Versorgungslücke ist ganz individuell. Egal ob eine Grunddeckung oder eine umfassendere Absicherung gewünscht wird – mit unseren Krankentagegeldtarifen können wir Ihre Versorgungslücke auch individuell schließen.
    Welcher Tarif für Sie der passende ist – dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Krankentagegeldversicherung
 abschließen?

  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wann gelte ich als arbeitsunfähig?

  • Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht ausüben können (zu 100%).
    Die Arbeitsunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt.
Was muss ich tun, wenn ich arbeitsunfähig bin?
Ab wann und wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt?
  • Die Zahlung des Kran­ken­ta­ge­gel­des der VGH be­ginnt bei vor­lie­gen­der Ar­beits­un­fä­hig­keit nach Ab­lauf der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Ka­renz­zeit
    • im Tarif KTG-G nach 6, 13 oder 26 Wo­chen,
    • im Tarif KTG-S nach 2, 3, 4 oder 6 Wo­chen und
    • im Tarif SKG nach 6 Wo­chen
    Eine befristete Zahlung wie in der gesetzlichen Krankenkasse (max. 78 Wochen) gibt es nicht. Das Krankentagegeld wird solange gezahlt, bis:
    • Sie wieder (teil-)arbeitsfähig sind oder
    • eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder
    • eine Erwerbsminderungsrente (auch Rente wegen Teilerwerbsminderung) bezogen wird oder
    • eine private Berufsunfähigkeitsrente bezogen wird oder
    • das Gewerbe abgemeldet, im Laufe der Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosigkeit eintritt oder das Berufsleben beendet wird

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

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