Zahn­zu­satz­ver­sicherung

Der Zusatzschutz für Ihre Zähne

Die Zahn­zu­satz­ver­sicherung der VGH

Wer­den Sie Pri­vat­­pa­­tient beim Zahn­­arzt! Das geht ganz ein­­fach mit un­­se­­ren Zahnzu­­satz­­ver­­si­che­­run­­gen. Zahn­­arzt­­be­­su­­che be­­las­­ten schnell den ei­­ge­nen Geld­­beu­­tel. Sinn­­vol­­le me­­di­­zi­­ni­­sche Leis­­tun­­gen er­­stat­tet die ge­­setz­­li­­che Kran­­ken­­ver­­si­­che­­rung oft­­mals nicht oder nur teil­­wei­­se. Mit ei­­ner Zahn­­zu­­satz­­ver­­si­­che­­rung schüt­­zen Sie sich vor ho­­hen Zu­­zah­­lun­­gen und si­­chern sich ei­­ne bes­­se­­re zahn­­me­­di­­zi­­ni­­sche Ver­­sor­­gung.

Ihre Vorteile
01

Re­du­zie­rung des Ei­gen­an­teils beim Zahn­arzt


02

Bes­se­re zahn­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung


03

Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche

Ihre Leistungen in unserer Zahnzusatz­versicherung

Die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Kunden. Und da die Bedürfnisse unterschiedlich ausfallen, können Sie sich zwischen drei Tarifen entscheiden: Zahnersatz 30, Zahnersatz 50 oder Zahnbehandlung 90.

Für alle, denen bei Ihrer Zahngesundheit vorrangig  das Thema “Zahnersatz” wichtig ist, empfehlen wir  Zahnersatz 30 oder Zahnersatz 50 . Beide Tarife enthalten grundlegende Zahnersatzleistungen wie Kronen, Brücken, Prothesen, Einlagefüllungen (In­lays) und Implantate.

Wer sich, wenn es um die persönliche Zahngesundheit geht, möglichst wenig Gedanken machen und umfassende Leistungen erhalten möchte, für den ist der Tarif Zahnbehandlung 90 sinnvoll. Sie erhalten  eine Vielzahl an Behandlungen, beispielsweise: Wurzelbehandlung, parodontologische Leistungen, professionelle Zahnreinigung und vieles mehr. Egal für welchen der Tarife Sie sich entscheiden, die VGH Zahnzusatzversicherung ist die richtige Wahl, wenn es um Ihre Zahngesundheit geht.

Komfort-Absicherung: Zahnersatz 50ab 25,55 Euro/mtl.*

Mit diesem bieten wir Ihnen eine Kostenerstattung von bis zu 50 % für verschiedene zahnärztliche Leistungen. Dazu gehören unter anderem Zahnersatz (auch Inlays und Implantate), plastische Füllungen und professionelle Zahnreinigungen.

Auch Kieferorthopädische Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr werden von unserem Tarif abgedeckt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Zähne optimal versorgt sind.

Sichern Sie sich mit Zahnersatz 50 eine umfassende Absicherung für Ihre Zahngesundheit.

Preisbeispiel: Zahnzusatzversicherung

Melanie ist ihr strahlendes Lächeln wichtig. Zähne­put­zen, Zahn­seide, regel­mäßig zum Zahn­arzt und zur pro­fessionel­len Zahn­reinigung. Dennoch kann trotzdem immer mal was sein. Mit der Zahn­zusatz­ver­sicherung der VGH kann sich Melanie drauf verlassen, um­fang­reiche Leis­tun­gen für Ihre Zahn­gesund­heit zu erhalten – und das zu einem günstigen Preis.

Melanies Ver­sicherungs­schutz bei der VGHMelanie, 43 Jahre

"Mit tierischen Zahnschmerzen aufgewacht. Direkt um Zahnarzt. Der Zahn musste gezogen werden."

6,76 Euro/mtl.*

Soviel kostet die Versicherung für Melanie

  • *Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Monatlicher Beitrag
  • Alter der  zu versichernden Person Melanie: 43 Jahre
  • Ausgewählter Tarif ZE 30: (Ergänzungsschutz für gesetzlich Versicherte)
  • Antragsteller Melanie: Versicherungsnehmer und zu versichernde Person
Zahn­zu­satz­ver­siche­rung – unsere Ta­rife im Über­blick

Zahn­ersatz 30

Zahn­ersatz 50

Zahn­be­hand­lung 90

Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
Zahn­er­satz wie z. B. Kro­nen, Brücken und Pro­the­sen.
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags.
Im­plan­tate
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 2.000 € pro Jahr.).
In­lays
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Zahn­er­satz 30: max. Er­stat­tungs­leis­tung 30 % des Rech­nungs­be­trags (Es gilt ein max. Rech­nungs­be­trag i. H. v. 400 € pro Jahr.).
Plas­tische Zahn­fül­lungen
Zahn­be­hand­lung 90: max. Er­stat­tungs­leis­tung 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
Zahn­be­hand­lung 90: 50 € pro Ka­len­der­jahr für pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (Pro­phy­lak­ti­sche Leis­tun­gen ge­hö­ren hier zu den all­ge­mei­nen zahn­ärzt­li­chen Leis­tun­gen.).
Zahn­er­satz 50: 50 € pro Ka­len­der­jahr für pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung und Pro­phy­la­xe.
Kie­fer­or­tho­pä­die bis Al­ter 18
Zahn­be­hand­lung 90: max. Er­stat­tungs­leis­tung 90 % des Rest­kos­ten­an­teils (Es gel­ten wei­te­re Höchst­gren­zen.).
Zahn­er­satz 50: max. Er­stat­tungs­leis­tung 50 % des Rech­nungs­be­trags.
All­ge­mei­ne zahn­ärzt­liche Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Wur­zel­be­hand­lung
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Pa­ro­don­to­lo­gische Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Chi­rurgische Leistungen
Er­stat­tungs­fä­hig sind 90 % des Rest­kos­ten­an­teils.
Das Plus für Ihre Zahn­gesund­heit

Sichern Sie sich eine optimale Versorgung im Fall einer Zahnbehandlung, bei Zahnersatz und für Kinder und Jugendliche bei kieferorthopädischen Maßnahmen:

Kombinieren Sie einfach unseren Tarif Zahnbehandlung 90 mit einem Zahnersatztarif (ZE50 oder ZE30).

FAQ – die häufigsten Fra­gen zur Zahn­zu­satz­versicherung
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden?
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Besteht sofort Versicherungsschutz?
Bis zu welchem Betrag werden meine Kosten erstattet?
Rechtliche Hinweise

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