Die Jagd Haftpflichtversicherung der VGH
Beim Jagen kann durch ein erhöhtes Risiko viel passieren. Darum ist die Jagd Haftpflichtversicherung in Deutschland nach dem Bundesjagdgesetz eine Pflichtversicherung. Schäden während der Jagdausübung können weitreichende Folgen haben und erfordern eine finanzielle Absicherung des Jägers. Genau diese bietet Ihnen die Jagdhaftpflicht der VGH.
- Wir bieten Ihnen individuellen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz.
- Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
- Wir begleichen berechtigte Ansprüche, unberechtigte wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht.
Jagdhaftpflicht – unsere Tarife im Überblick
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Jagdhaftpflicht | |||
Beitrag pro Jahr | ab 39,50 € * | ||
Versicherungssumme
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7,5 oder 15 Mio. € | ||
Speziell für die Jagd | |||
Besitz und Gebrauch von Schusswaffen sowie Munition | ![]() |
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Das Halten und Führen von Jagdhunden einer anerkannten Jagdhunderasse | ![]() |
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Durchführung von Gesellschaftsjagden | ![]() |
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Forderungsausfalldeckung | ![]() |
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Weltweiter Versicherungsschutz | ![]() |
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Speziell für Jagdhunde | |||
Behandlung, Tötung oder Nottötung des Jagdhundes aufgrund eines Unfalles | Bis zu 4.000 € (bei Tod oder Nottötung 2.000 €), für Jagdhunde während der Ausbildung ist die Ersatzleistung auf maximal 2.000 € (bei Tod oder Nottötung auf 1.000 €) begrenzt | ||
Deutschlandweiter Versicherungsschutz | ![]() |
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*Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
- für ein Jagdjahr
- Zahlweise: jährlich, LSV
- Dauer: 3 Jahre Vertragslaufzeit
- Versicherungssumme 7.500.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Mitgliedschaft in der LJ
Der Preis ist daher als unverbindliches Beispiel zu verstehen. Nur im persönlichen Gespräch können wir Ihnen die beste Beratung bieten. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Jagd Haftpflichtversicherung
- Wie kann ich einen Jagdhaftpflichtschaden melden?
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Melden Sie bequem und einfach Ihren Jagdhaftpflichtschaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Wer ist versichert?
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Sie als Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter bzw. als Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner. Auch die Hüter Ihrer Jagdgebrauchshunde sind mitversichert. Soweit sie nicht gewerbsmäßig sind.
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- Ist das Jagen im Ausland versichert?
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Ja, wir bieten Ihnen weltweiten Versicherungsschutz bis zu einem Jahr.
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- Wie kann ich den Versicherungsschutz gegenüber der Jagdbehörde nachweisen?
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Direkt nach dem Abschluss bekommen Sie von uns die Versicherungsbestätigung als Nachweis für die bestehende Jagd Haftpflichtversicherung. Für die Folgejahre erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Beginn des Jagdjahres eine Versicherungsbescheinigung – in der Regel alle drei Jahre, auf Wunsch auch jedes Jahr.
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