Die Privat Haftpflichtversicherung der VGH
Bereits kleine Missgeschicke können zu großen Schäden führen. Die Privathaftpflicht bietet Ihnen und Ihrer Familie Versicherungsschutz für Gefahren, die sich im täglichen Leben als Privatperson ergeben können. Denn Schadenersatz kann teuer werden.
Im schlimmsten Fall kann sogar Ihre finanzielle Existenz bedroht sein – genau vor diesen finanziellen Folgen schützt Sie unsere private Haftpflichtversicherung.
- Wir bieten Ihnen individuellen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz bis 50 Mio. €.
- Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
- Wir begleichen berechtigte Ansprüche, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab - sogar vor Gericht.
Privathaftpflicht – unsere Tarife im Überblick
Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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PHV Basis | PHV Komfort | PHV Premium | |
Beitrag pro Monat | 2,73 € * | 3,02 € * | 3,77 € * |
Versicherungssumme
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10 Mio. € | 15, 25** oder 50** Mio. € | 15, 25** oder 50** Mio. € |
Versicherte Personen***
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Mietsachschäden
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Allmählichkeitsschäden
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Private Internetnutzung
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Verlust von fremden Schlüsseln; auch Berufsschlüssel
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bis 50.000 € | bis 50.000 € | ![]() |
Privat gemietete, geliehene Sachen
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bis 10.000 € | bis 10.000 € | ![]() |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
- in Europa - außerhalb von Europa |
![]() 3 Jahre |
![]() 3 Jahre |
![]() 5 Jahre |
Gefälligkeitshandlungen
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Schäden der Mitversicherten untereinander
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Flugdrohnen/ Flugmodelle bis 250g Abfluggewicht
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Forderungsausfalldeckung
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Deliktsunfähige Versicherte, z. B. Kinder
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Neuwertentschädigung
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bis 5.000 € |
Rabattschutz für geliehene Kfz
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Betankungsschäden an geliehenen/ gemieteten Kfz
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bis 10.000 € |
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PHV = Privathaftpflichtversicherung
*Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
- Versicherungsbeginn: morgen
- Zahlweise: monatlich
- Dauer: 3 Jahre Vertragslaufzeit
- inkl. Vorausrabatt/Rückvergütung
- Selbstbehalt: 250 €
- Versicherungssumme bei Basis: 10 Mio. €, Komfort und Premium: 15 Mio. €
- Versicherungsnehmer bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
Der Preis ist daher als unverbindliches Beispiel zu verstehen.
** Bei Erhöhung der Versicherungssumme für Personenschäden über 15 Mio. € bleibt die Höchstersatzleistung für die verletzte Person auf 15 Mio. € begrenzt.
*** Gilt nicht für Single-Tarif.
Sie haben nicht gefunden, was Sie suchen? Schauen Sie in unsere ausführliche Leistungsübersicht.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Ihr individueller Versicherungsschutz
- Junge Erwachsene
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Wir bieten Ihnen eine preiswertere Privathaftpflicht mit umfangreichen Leistungen bis zum 30. Lebensjahr.
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- Privathaftpflicht 50 aktiv
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Ab 50 Jahren kann sich das Leben noch mal verändern und somit erweitern wir Ihren Schutz. Wir sichern Sie zusätzlich gegen Forderungen ab, die z. B. durch eine an Demenz erkrankte mitversicherte Person oder einen in Ihrer Obhut befindlichen Enkel entstanden sind.
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- Amtshaftpflicht
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Die Amtshaftpflichtversicherung empfehlen wir, wenn Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit mit Personen- oder Sachschäden rechnen müssen. Inbegriffen ist die private Haftpflicht für Sie und Ihre Familie.
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- Vermögensschadenhaftpflicht
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Wenn Sie z. B. aufsichtsführende, beratende, beurkundende, richterliche und verwaltende Aufgaben ausüben, empfehlen wir unsere Vermögensschaden Haftpflichtversicherung.
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FAQ – die häufigsten Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
- Welche Privathaftpflichtversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Privathaftpflichtversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Privathaftpflichtschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Haftpflicht-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Privathaftpflichtversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Ist die Privathaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?
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Nein – allerdings ist sie unverzichtbar. Denn wer einem anderen einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.
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- Wer ist versichert?
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Unseren Versicherungsschutz genießen Sie, als Versicherungsnehmer und ***
- Ihre Ehe- oder eingetragener Lebenspartner
- Ihr nichtehelicher Lebenspartner, sofern bei Ihnen behördlich gemeldet
- Ihre minderjährigen Kinder, die volljährigen Kinder nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. einen freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten
- Ihre Eltern und Großeltern, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- Ihre im Haushalt oder einer Pflegeeinrichtung lebenden geistig behinderten oder pflegebedürftigen Kinder – altersunabhängig
- Ihre Gastkinder/Austauschschüler/Au-pair bis 12 Monate
- sonstige Angehörige, die bei Ihnen behördlich gemeldet und im Versicherungsschein eingetragen sind
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- Was wird im Schadenfall geleistet?
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Wir erstatten dem Geschädigten die Kosten, die aufgrund eines Schadens entstanden sind, z. B.
Personenschäden:- Arzt- und Krankenhauskosten sowie Haushaltshilfen,
- Verdienstausfall,
- Schmerzensgeld,
- Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern.
Sachschäden:- Reparaturkosten,
- Wiederbeschaffungskosten,
- Wertminderungen,
- Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers).
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- Bin ich auch im Ausland versichert?
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In PHV Basis, Komfort und Premium sind vorübergehende Auslandsaufenthalte in Europa bis zur Versicherungssumme abgesichert. Außerhalb von Europa ist der Versicherungsschutz für PHV Basis und Komfort auf 3 Jahre und für Premium auf 5 Jahre begrenzt.
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- Zahlt die Privathaftpflicht auch, wenn ein Familienmitglied zu Schaden kommt?
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Ja – sofern dieses nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
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- Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?
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Schäden durch Haustiere, wie z. B. Katzen, Hamster oder Wellensittiche, sind mitversichert.
Nicht versichert sind Hunde, Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Dafür bieten wir Ihnen eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.
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- Wie kann ich meine Drohne versichern?
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Drohnen bis 250 g sind im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht Premium beitragsfrei mitversichert. Drohnen über 250 g bis 5000 g Abfluggewicht können zusätzlich über den Baustein Privathaftpflicht Drohnen versichert werden.Denn: Haftpflicht ist Pflicht! Wenn Sie eine Drohne besitzen und fliegen, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Gerne beraten wir Sie zu einem passenden Versicherungsschutz.
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