Die Privat Haftpflichtversicherung der VGH
Bereits kleine Missgeschicke können zu großen Schäden führen. Die Privathaftpflicht bietet Ihnen und Ihrer Familie Versicherungsschutz für Gefahren, die sich im täglichen Leben als Privatperson ergeben können. Denn Schadenersatz kann teuer werden.
Im schlimmsten Fall kann sogar Ihre finanzielle Existenz bedroht sein – genau vor diesen finanziellen Folgen schützt Sie unsere private Haftpflichtversicherung.
- Wir bieten Ihnen individuellen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz bis 25 Mio. €
- Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften
- Wir begleichen berechtigte Ansprüche, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab - sogar vor Gericht
Privathaftpflicht – unsere Tarife im Überblick
Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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PHV Single | PHV | PHV Plus | |
Beitrag pro Jahr | ab 37,64 € * | ab 53,49 € * | ab 73,30 € * |
Versicherungssumme
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5, 10 oder 25 Mio. € | 5, 10 oder 25 Mio. € | 5, 10 oder 25 Mio. € |
Versicherte Personen
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Mietsachschäden
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Allmählichkeitsschäden
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Private Internetnutzung
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Nicht deliktsfähige Kinder
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Gefälligkeitshandlungen
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Nebenberufliche, selbstständige Tätigkeiten
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Forderungsausfall
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Flugdrohnen/Flugmodelle bis 250g Abfluggewicht
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bis 1 Mio. € |
Schlüsselverlust
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bis 15.000 € | bis 15.000 € | bis 100.000 € |
Bewegliche Einrichtungsgegenstände an angemieteten Immobilien, Hotels, Schifffahrtskabinen, Pensionen, Ferienwohnungen und -häusern im In- und Ausland
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bis 10.000 € | bis 10.000 € | bis 50.000 € |
Privat gemietete, geliehene Sachen
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Ansprüche von Arbeitgebern und Arbeitskollegen
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Betankungsschäden an gemieteten Kfz
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PHV = Privathaftpflichtversicherung
*Der angezeigte Preis wurde auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
- Versicherungsbeginn: morgen
- Zahlweise: jährlich
- Dauer: 3 Jahre Vertragslaufzeit
- Versicherungssumme 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- inkl. Vorausrabatt/Rückvergütung
- Selbstbehalt: 250 €
Der Preis ist daher als unverbindliches Beispiel zu verstehen.
Sie haben nicht gefunden, was Sie suchen? Schauen Sie in unsere ausführliche Leistungsübersicht.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Ihr individueller Versicherungsschutz
- Junge Erwachsene
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Wir bieten Ihnen eine preiswertere Privathaftpflicht mit umfangreichen Leistungen bis zum 30. Lebensjahr.
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- Privathaftpflicht 50 aktiv
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Ab 50 Jahren kann sich das Leben noch mal verändern und somit erweitern wir Ihren Schutz. Wir sichern Sie zusätzlich gegen Forderungen ab, die z. B. durch eine an Demenz erkrankte mitversicherte Person oder einen in Ihrer Obhut befindlichen Enkel entstanden sind.
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- Amtshaftpflicht
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Die Amtshaftpflichtversicherung empfehlen wir, wenn Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit mit Personen- oder Sachschäden rechnen müssen. Inbegriffen ist die private Haftpflicht für Sie und Ihre Familie.
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- Vermögensschadenhaftpflicht
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Wenn Sie z. B. aufsichtsführende, beratende, beurkundende, richterliche und verwaltende Aufgaben ausüben, empfehlen wir unsere Vermögensschaden Haftpflichtversicherung.
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FAQ – die häufigsten Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
- Welche Privathaftpflichtversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Privathaftpflichtversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Privathaftpflichtschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Haftpflicht-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Privathaftpflichtversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Ist die Privathaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?
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Nein – allerdings ist sie unverzichtbar. Denn wer einem anderen einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.
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- Wer ist versichert?
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Unseren Versicherungsschutz genießen Sie, als Versicherungsnehmer und
- Ihr/e Ehegatte/in,
- Ihr im Versicherungsschein eingetragene/r Lebenspartner/in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Ihre (unverheirateten) minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv-, Pflegekinder und Mündel), die volljährigen, unverheirateten Kinder nach Beendigung der Schule und sich daran anschließenden Berufsausbildung. Das "Kind" kann für maximal ein Jahr in der elterlichen PHV verbleiben, auch wenn es in dieser Zeit eine berufliche Tätigkeit oder sonstige Aushilfstätigkeit aufnimmt. Eine häusliche Gemeinschaft mit den Eltern ist keine Voraussetzung.
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- Was wird im Schadenfall geleistet?
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Wir erstatten dem Geschädigten die Kosten, die aufgrund eines Schadens entstanden sind, z. B.
Personenschäden:- Arzt- und Krankenhauskosten sowie Haushaltshilfen,
- Verdienstausfall,
- Schmerzensgeld,
- Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern.
Sachschäden:- Reparaturkosten,
- Wiederbeschaffungskosten,
- Wertminderungen,
- Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers).
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- Bin ich auch im Ausland versichert?
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Die Privathaftpflichtversicherung der VGH schützt Sie rund um die Uhr in Deutschland, bis zu 5 Jahren innerhalb Europas und bis zu drei Jahren weltweit.
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- Zahlt die Privathaftpflicht auch, wenn ein Familienmitglied zu Schaden kommt?
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Ja – sofern dieses nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
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- Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?
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Schäden durch Haustiere, wie z. B. Katzen, Hamster oder Wellensittiche, sind mitversichert.
Nicht versichert sind Hunde, Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Dafür bieten wir Ihnen eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.
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- Wie kann ich meine Drohne versichern?
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Drohnen bis 250 g sind im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht Plus beitragsfrei mitversichert. Drohnen über 250 g bis 5000 g Abfluggewicht können zusätzlich über den Baustein Privathaftpflicht Plus Drohnen versichert werden.Denn: Haftpflicht ist Pflicht! Wenn Sie eine Drohne besitzen und fliegen, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Gerne beraten wir Sie zu einem passenden Versicherungsschutz.
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