Zwei Personen tragen Umzugsgut die Treppe hinauf, eine mit einer Pflanze, die andere mit einem Karton.

Tipps für den privaten Haftpflicht-Schaden

Rumms! Ein Haftpflicht­schaden!

Kaum eine Versicherung ist für die eigene Absicherung so wichtig wie die > Privathaftpflicht. Auch wenn es keine Pflichtversicherung ist – also eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung –, sollte ausnahmslos jede Privatperson eine haben. Der Grund: Eine Private Haftpflichtversicherung schützt vor hohen Schadensersatzansprüchen – und das zu einem erstaunlich günstigen Preis.

Haftpflichtschaden? So verhalten Sie sich richtig:

  1. Schaden-Dokumentation: Dokumentieren Sie den entstandenen Schaden, indem Sie mehrere Fotos aus verschiedenen Perspektiven machen.
  2. Gedächtnisprotokoll: Erstellen Sie ein kurzes Gedächtnisprotokoll. Notieren Sie sich stichwortartig den Schadenshergang sowie den Schaden selbst.
  3. Kontaktdaten: Tauschen Sie mit dem Geschädigten und möglichen Zeugen Adressen und Telefonnummern aus.
  4. Ruhe bewahren: Handeln Sie nicht vorschnell. Geben Sie insbesondere kein Schuldeingeständnis ab, bevor Ihre Versicherung den Fall nicht abschließend geprüft hat.
  5. Versicherung kontaktieren: Rufen Sie Ihren Ansprechpartner bei der VGH an.

Als Ihr Versicherer helfen wir Ihnen im Schadensfall schnell und unkompliziert. Rufen Sie Ihre VGH-Vertretung oder bei der Sparkasse an. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir das weitere Vorgehen ab und helfen Ihnen dabei, die Schäden gering zu halten.

Sie können den Schaden hier auch online melden.

VGH – Ihre Versicherung für alle LebenslagenSie sind bereits Kunde oder Kundin bei der VGH und möchten einen Schaden melden?

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