Reiserücktritts- und Reise­abbruch­versicherung

Gut abgesichert, bevor die Reise richtig losgeht

Die Reise­rück­tritts- und Reise­abbruch­ver­siche­rung

Die Koffer sind ge­packt und mor­gen soll die lang er­sehn­te Rei­se be­gin­nen. Wenn ei­ne Krank­heit Ih­nen dann ei­nen Strich durch die Rech­nung macht, ist das är­ger­lich ge­nug. Noch schlim­mer wird es, wenn Sie auch auf den Rei­se­kos­ten sit­zen blei­ben. Mit ei­ner Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung sind Sie vor ho­hen Stor­no­kos­ten bes­tens ge­schützt. Auch im Fal­le ei­nes vor­zei­ti­gen Ab­bruchs Ih­rer Rei­se, fin­den Sie hier den pas­sen­den Schutz.

Ihre Vorteile
01

Versicherungs­schutz bei Rei­se­rück­tritt und Rei­se­ab­bruch


02

Erstattung der Hin­rei­se-Mehr­kos­ten bei ver­spä­te­tem An­tritt der Rei­se (bspw. auf­grund 2-stün­di­ger Zug­ver­spä­tung)


03

Kein Selbst­be­halt (Aus­nah­me am­bu­lant be­han­del­te Er­kran­kun­gen)

Unsere Empfehlung

Reiseschutz Platin – Nie wieder Urlaubsstress

Die Reise-Rücktrittsversicherung sichert Sie ab, falls Sie Ihre Reise aus unvorhergesehenen Gründen stornieren müssen. Die Reise-Krankenversicherung deckt medizinische Kosten im Ausland ab. Und mit der Notfallversicherung erhalten Sie schnelle Hilfe und Unterstützung in Notfällen. Die Reise-Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie bei Unfällen während der Reise. Falls Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, greift die Reisegepäckversicherung der VGH.

Gerade Familienurlaube können durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Umstände schnell unterbrochen werden. Kinder sind oft anfälliger für Krankheiten oder Unfälle, besonders in fremden Umgebungen. Mit unserer Reiseabbruchversicherung können Sie als Eltern beruhigt sein: Im Falle eines Abbruchs bekommen Sie medizinische Unterstützung und sind finanziell abgesichert.

Preisbeispiel: Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­ver­sicherung

Julia lebt mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn in Hildesheim und reist viel. Das Reiseziel spielt beinahe keine Rolle, denn die Vorfreude ist riesig und die Eindrücke unbezahlbar. Es läuft aber nicht immer alles nach Plan und die eine oder andere Reise musste in der Vergangenheit abgesagt werden: Corona-Pandemie, Schwangerschaft, Krankheit. Vor allem Kleinkinder sind für Krankheiten anfällig. So ist es auch Julia passiert: ihr Sohn wurde krank und die Reise nach Griechenland musste storniert werden. Gut, dass Julia eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung bei der VGH abgeschlossen hat – somit bekommt sie wenigstens einen Großteil ihres Geldes zurück.

Julias Versicherungsschutz bei der VGHJulia, 38 Jahre

"Wir saßen schon auf gepackten Koffern. Da wurde Leo krank. Unser Urlaub fiel ins Wasser."

259,00 Euro einmalig*

Soviel kostet die Versicherung für Julia

  • *Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Einmalzahlung pro Reise
  • Kosten für gebuchte Reise: 3.306,00 Euro
  • Selbstbeteiligung: 0 Euro
  • Versicherungsschutz für Familie: zwei Erwachsene, ein Kind
  • Ausgewählter Tarif: Reiseschutz Platin inkl. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
  • Antragsteller Julia: Versicherungsnehmer und zu versichernde Person
Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­ver­sicherung – die Ta­rife im Über­blick
Reiserücktritt
Reiserücktritt und Reiseabbruch

Beitrag

Der an­ge­ge­be­ne Bei­trag gilt für ei­nen Rei­se­preis von 100 € für al­le Rei­sen außer Schiffs­rei­sen. Die Ver­si­che­rung­steuer ist ent­hal­ten. Die steu­er­pflich­ti­ge Prä­mie er­gibt sich aus der Ge­samt­prä­mie. Der Steu­er­satz be­trägt 19 %.

ab 5 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte

ab 6 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte

Er­stat­tung von Stor­nierungs­kos­ten

Er­stat­tung von Stor­nie­rungs­kos­ten bis zur Hö­he des ver­si­cher­ten Rei­se-/Miet­prei­ses.

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Hin­rei­se-Mehr­kos­ten

Hin­rei­se-Mehr­kos­ten bei ver­spä­te­ter Hin­rei­se durch ein ver­si­cher­tes Er­eig­nis, z. B. in­fol­ge der Ver­spä­tung ei­nes öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­tels um min­des­tens zwei Stun­den.

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Kos­ten der Um­bu­chung

Er­satz der Um­bu­chungs­kos­ten bis max. der Hö­he der Stor­no­kos­ten.

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Ein­zel­zim­mer­zu­schlag

Er­satz der Dif­fe­renz­kos­ten, falls vor­her ein Dop­pel­zim­mer mit ei­ner ver­si­cher­ten Per­son ge­bucht wur­de.

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Ver­sicherte Grün­de

Un­er­warte­te schwe­re Er­kran­kung

Un­er­war­te­te schwe­re Er­kran­kung, die ärzt­lich be­han­delt wer­den muss.

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Tod, Un­fall, Schwan­ger­schaft

Tod, der ärz­tlich fest­ge­stellt wur­de, ei­ne schwe­re Un­fall­ver­let­zung, die ärzt­lich be­han­delt wer­den muss, ei­ne fest­ge­stell­te Schwan­ger­schaft nach Ver­si­che­rungs­be­ginn.

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Ver­lust des Ar­beits­platz­es

Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Arbeitgeber unerwartet betriebsbedingt gekündigt hat.

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Na­tur­ka­tas­tro­phen am Ur­laubs­ort

Mehr­kos­ten, wenn die Rei­se auf­grund von Na­tur­ka­tas­tro­phen (La­wi­nen, Erd­rut­sche, Wir­bel­stür­me, Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben) not­wen­di­ger­wei­se ver­län­gert wer­den muss.

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Selbst­be­halt

Im Falle einer unerwartet schweren Erkrankung beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens.

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FAQ – die häufigsten Fragen zur Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch­ver­sicherung
Welche Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung brauche ich?
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Wie kann ich eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abschließen?
Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung erforderlich?
Welche Ereignisse sind in der Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung versichert?
Zu welchem Zeitpunkt greift die Reiserücktritts- und zu welchem Zeitpunkt die Reiseabbruchversicherung?
Wann gilt eine Reise als angetreten?
Kann ich die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung auch abschließen, wenn die Reise bereits gebucht wurde?
Das könnte Sie neben der Reiserücktritts- und Reise­ab­bruch­ver­sicherung auch interessieren
Auto & Mobilität

Cam­per- und Wohnmobilversicherung

Urlaub im Camper oder Wohnmobil be­deu­tet meh­re­re Or­te in ei­nem Ur­laub zu se­hen und dort zu blei­ben, wo es ei­nem ge­fällt. Trotz­dem soll­te ei­ne Rei­se im rol­len­den Heim gut ge­plant wer­den. Ne­ben Rei­se­ziel, Ge­päck und Pro­viant, soll­ten Sie auch an Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz den­ken. Vor al­lem, wenn Sie im eu­ro­päischen Aus­land un­ter­wegs sind. Die VGH hat den richtigen Schutz für Sie und Ihr Fahrzeug.
Zur Cam­per- und Wohnmobilversicherung
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