• Was ist eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?

    Reiserücktritts- und Reise­abbruch­versicherung

    Gut abgesichert, bevor die Reise richtig losgeht

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Reiserücktritts- und Reise­abbruch­versicherung

Gut abgesichert, bevor die Reise richtig losgeht

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Die Reise­rück­tritts- und Reise­abbruch­ver­siche­rung

Die Koffer sind ge­packt und mor­gen soll die lang er­sehn­te Rei­se be­gin­nen. Wenn ei­ne Krank­heit Ih­nen dann ei­nen Strich durch die Rech­nung macht, ist das är­ger­lich ge­nug. Noch schlim­mer wird es, wenn Sie auch auf den Rei­se­kos­ten sit­zen blei­ben. Mit ei­ner Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung sind Sie vor ho­hen Stor­no­kos­ten bes­tens ge­schützt. Auch im Fal­le ei­nes vor­zei­ti­gen Ab­bruchs Ih­rer Rei­se, fin­den Sie hier den pas­sen­den Schutz.

  • Versicherungs­schutz bei Rei­se­rück­tritt und Rei­se­ab­bruch
  • Erstattung der Hin­rei­se-Mehr­kos­ten bei ver­spä­te­tem An­tritt der Rei­se (bspw. auf­grund 2-stün­di­ger Zug­ver­spä­tung)
  • Kein Selbst­be­halt (Aus­nah­me am­bu­lant be­han­del­te Er­kran­kun­gen)

Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­ver­sicherung – die Ta­rife im Über­blick

Vertragspartner: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried- Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
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Reiserücktritt Reiseabbruch Reiserücktritt und Reiseabbruch
Bei­trag
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ab 6 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte ab 2 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte ab 7 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte
Er­stat­tung von Stor­nierungs­kos­ten
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Hin­rei­se-Mehr­kos­ten
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Kos­ten der Um­bu­chung
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Ein­zel­zim­mer­zu­schlag
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Ver­sicherte Grün­de
Un­er­warte­te schwe­re Er­kran­kung
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Tod, Un­fall, Schwan­ger­schaft
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Ver­lust des Ar­beits­platz­es
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Kurz­ar­beit
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Ar­beits­platz­wechsel
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Ei­gen­tums­scha­den (ab 2.500 €)
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Wie­der­ho­lung Schul­prü­fun­gen
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Nicht­ver­setzung
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Ver­kehrs­mit­tel­ver­spä­tung
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Na­tur­ka­tas­tro­phen am Ur­laubs­ort
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Zu­sätz­liche Rück­rei­se­kos­ten
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Nicht ge­nutz­te Rei­se­leis­tung
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Nach­rei­se­kos­ten Rei­se­un­ter­brechung
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Selbst­be­halt
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Diese Produkte vermitteln wir in Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Registergericht: HRB: Hamburg 19768. Risikoträger ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Ihr zusätzlicher Schutz zur Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch­ver­siche­rung

Was beinhaltet der Zusatzbaustein für Schiffsreisen in der Reiserücktritt-und Reiseabbruchversicherung?

Speziell für Schiffsreisen

Wenn Sie auf­grund ei­ner Ver­spä­tung ei­nes öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­tels – von 2 Stun­den oder mehr – Ih­re Schiffs­rei­se nicht an­tre­ten kön­nen, wer­den Ih­nen die nach­weis­lich ent­stan­de­nen Mehr­kos­ten der Nach­rei­se er­stat­tet. Die Er­stat­tung er­folgt bis zur Hö­he der ge­schul­de­ten Stor­no­kos­ten, die bei un­ver­züg­li­cher Stor­nie­rung der Rei­se an­ge­fal­len wä­ren, maxi­mal je­doch bis zu 1.500 € je Per­son. Ge­ra­de bei teuren Kreuz­fahr­ten lohnt es sich also auf Num­mer si­cher zu ge­hen.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch­ver­sicherung

Welche Reisrücktritts- oder Reiseabbruchversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grund­deckung als auch umfassenden Versicherungs­schutz. Wählen Sie einen Tarif in der Reisrücktritts- und Reise­abbruch­versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungs­schutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Reiserücktritts oder Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater, wenn Sie Leistungen aus der Reiserücktritt- und Reiseab­bruchver­sicherung in Anspruch nehmen möchten. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Berater­suche.
Wie kann ich eine Reisrücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abschließen?
  • Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ  können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Wann ist eine Reise­rück­tritts­ver­sicherung er­for­der­lich?
  • Viele Reisen wer­den be­reits Mo­na­te, manch­mal so­gar Jah­re im Vor­aus ge­bucht. In der Zwi­schen­zeit kann je­doch viel pas­sie­ren. Mit ei­nem ge­bro­che­nen Bein kön­nen Sie bei­spiels­wei­se nicht Ski­fah­ren. Auch die un­er­war­tet schwe­re Krank­heit ei­nes An­ge­hö­ri­gen oder der Ar­beits­platz­ver­lust kön­nen Ih­re Ab­rei­se ver­hin­dern. Trotz­dem müs­sen Sie für die ent­stan­de­nen Stor­no­kos­ten Ih­rer Rei­se auf­kom­men.
    Die­ser Ge­fahr kön­nen Sie mit un­se­rer Rei­se­­rück­­tritts­­ver­­si­che­rung ent­­ge­hen. Je mehr Per­­so­nen an der Rei­­se teil­­neh­men, um­so hö­her das Ri­si­ko, dass je­mand kurz­­fris­tig er­krankt. So­mit ist ge­ra­de bei Fa­mi­lien­­rei­sen ei­ne Rei­se­­rück­­tritts­­ver­­si­che­rung be­­son­ders sinn­­voll.
Welche Ereignisse sind in der Reiserücktritts- und Reise­ab­bruch­ver­sicherung ver­sichert?
  • Hier ein kleiner Aus­zug der ver­si­cher­ten Er­eig­nis­se (Ver­si­che­rungs­fäl­le):
    • Unerwartete und schwe­re Er­kran­kung, Tod, Un­fall­ver­let­zung oder Schwan­ger­schaft
    • Impfunver­träg­lich­keit
    • Erheblicher Scha­den von min­des­tens 2.500 € an Ih­rem Ei­gen­tum in­fol­ge von Feuer, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Elemen­tar­er­eig­nis­sen oder straf­ba­ren Hand­lun­gen Drit­ter (z. B. Ein­bruch­dieb­stahl)
    • Unerwartete ge­richt­li­che La­dung, vor­aus­ge­setzt, das zu­stän­di­ge Ge­richt ak­zep­tiert Ih­re Rei­se­bu­chung nicht als Grund zur Ver­schie­bung der La­dung
    • Adoption ei­nes min­der­jäh­ri­gen Kin­des, so­fern Ih­re An­we­sen­heit zum Voll­zug der Adop­tion in die Rei­se­zeit fällt
    • Arbeitsplatz­ver­lust mit an­schließen­der Ar­beits­lo­sig­keit in­fol­ge ei­ner un­er­war­te­ten be­triebs­be­ding­ten Kün­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses durch den Ar­beit­ge­ber. Nicht ver­si­chert ist der Ver­lust von Auf­trä­gen oder die In­sol­venz bei Selbst­stän­di­gen.
    • Wiederholung von nicht be­stan­de­nen Prü­fun­gen an ei­ner Schu­le, Uni­ver­si­tät/ Fach­hoch­schu­le oder an ei­nem Col­lege. Vor­aus­set­zung ist, dass die Wie­der­ho­lungs­prü­fung in die ver­si­cher­te Rei­se­zeit oder bis zu 14 Ta­ge nach Be­en­di­gung der Rei­se fällt.
    • Unerwartete und schwe­re Er­kran­kung, schwe­re Un­fall­ver­let­zung oder Impf­un­ver­träg­lich­keit ei­nes zur Rei­se an­ge­mel­de­ten Hun­des oder ei­ner zur Rei­se an­ge­mel­de­ten Kat­ze.
Zu welchem Zeitpunkt greift die Reise­rück­tritts- und zu welchem Zeitpunkt die Reise­ab­bruch­ver­sicherung?
  • Bei einem Ver­­si­che­rungs­fall vor Rei­se­­an­tritt leis­tet die Rei­se­­rück­­tritts­­ver­­si­che­rung. Als Ver­­si­che­rungs­fall wird ein ver­­si­cher­tes Er­eig­nis (sie­he Fra­ge 2) be­zeich­net.
    Bei ei­nem Ver­­si­che­rungs­­fall nach Rei­se­­an­tritt greift die Rei­se­­ab­bruch­­ver­­si­che­rung. Vie­le Rei­­sen­de den­ken meist nur über ei­ne Ver­­si­che­rung für den Rei­se­­rück­tritt nach. Doch was pas­siert, wenn man im Ur­laub er­krankt und die Rei­se ab­ge­­bro­chen wer­den muss? Mit ei­ner Kom­­bi­na­tion die­ser bei­den Ver­­si­che­run­gen sind Sie auf der si­che­ren Sei­te.
Wann gilt eine Reise als angetreten?
  • Eine Reise gilt als an­ge­tre­ten, wenn die ers­te Rei­se­leis­tung ganz oder nur zum Teil in An­spruch ge­nom­men wird, z. B.
    • der Check-in bei ei­ner Flug­rei­se. Bei ei­nem Vor­abend-Check-in gilt die Rei­se als an­ge­tre­ten nach der Pass- oder Bord­kar­ten­kon­trol­le, so­fern die Flü­ge Be­stand­teil der Rei­se sind
    • das Ein­checken auf dem Schiff bei ei­ner Schiffs­rei­se (oh­ne ge­buch­te An­rei­se)
    • die Übernahme ei­nes Miet­­wa­­gens/Wohn­­mo­­bils
    • das Einchecken im Ho­tel bzw. die Über­ga­be des Schlüs­sels bei ei­ner Fe­rien­woh­nung
    • das Einsteigen in den Bus bei ei­ner Bus­rei­se
    • das Einsteigen in den Zug bei ei­ner Bahn­rei­se
    Sollte der Trans­fer zum ver­si­cher­ten Ge­samt­rei­se­preis ge­hö­ren (z. B. Rail & Fly), be­ginnt die Rei­se mit dem Ein­stei­gen in den Zug oder Bus. Bei ei­ner Flug­an­rei­se be­ginnt die Rei­se nach der Pass- oder Bord­kar­ten­kon­trol­le. So­bald die Rei­se an­ge­tre­ten ist, en­den die Leis­tun­gen der Rei­se­­rück­­tritts­­kos­­ten­­ver­­si­che­rung.
Kann ich die Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch­ver­sicherung auch ab­schließen, wenn die Rei­se bereits ge­bucht wurde?
  • Ein Vertrag für eine Rei­se­­rück­tritts- oder Rei­se­­ab­bruch­­ver­si­che­rung soll­te zeit­nah nach der Rei­se­­bu­chung, spä­tes­tens je­doch 30 Ta­ge vor Be­ginn der Rei­se ge­schlos­sen wer­den. Soll­ten zwi­schen Bu­­chung und An­tritt der Rei­se kei­ne 30 Ta­ge lie­gen, muss die Rei­se­­rück­tritts­­ver­­si­che­rung spä­tes­tens am drit­ten Werk­tag nach Bu­chung der Rei­se er­fol­gen. Für al­le wei­te­ren Ver­si­che­run­gen, wie bei­spiels­­wei­se Rei­se­­kran­ken- und Rei­se­­ab­bruch­­ver­­si­che­rung, muss der Ab­­schluss vor An­tritt der Rei­se und für de­ren ge­sam­te Dauer ge­tä­tigt wer­den.
    Der Ver­trag kommt auch bei Zah­lung der Ver­­si­che­rungs­­prä­mie nicht zu­stan­de, wenn die oben ge­nann­ten Fris­ten bei Ab­schluss des Ver­trags nicht ein­ge­hal­ten wer­den. In die­sem Fall wird Ih­nen die Prä­mie na­tür­lich zu­rück­er­stat­tet.

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