Bevor es eng wird: für das Alter vorsorgen. Mit der VGH FirmenRente
Ihr jetziges Gehalt sichert Ihren Lebensstandard. Im Ruhestand wird sich das ändern: Die gesetzliche Rente wird Ihnen lediglich eine Grundversorgung bieten. Nutzen Sie daher die Chance der betrieblichen Altersversorgung mit der VGH FirmenRente – der Staat und Ihr Arbeitgeber unterstützen Sie dabei. Ihr Vorteil: Sie zahlen – durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis – nur rund die Hälfte der Beiträge selbst.
- Lebenslange Rentenzahlung oder einmalige Kapitalzahlung
- Beiträge werden durch Steuer- und ggf. Sozialabgabenersparnis mitfinanziert
- In der Ansparphase Hartz-IV-sicher
Betriebliche Altersversorgung – im Überblick
Vorsorge nach Maß: Wie möchten Sie sparen?
Sicherheit und Renditechancen: Die VGH FirmenRente gibt es in zwei Anlagemodellen. Wählen Sie Ihre bevorzugte Variante. Beide Optionen garantieren Ihnen bereits bei Vertragsabschluss eine lebenslange Mindestrente in gleichbleibender Höhe. Damit die Rente richtig sitzt, vergleichen wir bei Rentenbeginn zwei Rentenhöhen miteinander: diejenige, die bei Vertragsbeginn festgelegt wurde, und diejenige, die sich bei einem neuen Vertragsabschluss ergeben würde. Wir zahlen immer die höhere Rente aus.
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Sicherheit sicherheitsorientiert |
Balance ausgewogen |
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Sicherheit | ![]() |
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Renditechance | ![]() |
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Anlagestrategie | Sparbeiträge werden im Sicherungsvermögen* angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds. | Sparbeiträge werden teilweise im Sicherungsvermögen* und teilweise im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt, Überschüsse im VGH Altersvorsorge Fonds. | |
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*Sicherungsvermögen = Vermögen, das der Versicherer zurücklegt, um seinen Kunden jederzeit die Gelder auszahlen zu können, die er ihnen garantiert.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Der VGH Altersvorsorge Fonds
Die VGH FirmenRente bietet gute Renditechancen, indem Überschüsse (und, je nach Anlagestrategie, Sparbeiträge) im VGH Altersvorsorge Fonds angelegt werden. Der Fonds steht exklusiv nur unseren Kunden zur Verfügung und setzt sich aus konservativen Anlagen und renditestarken Investments zusammen. Aktuelle Kursentwicklungen und die Zusammensetzung des VGH Altersvorsorge Fonds finden Sie hier.
Weniger als 800 Euro bekommt ein Rentner durchschnittlich im Monat aus der gesetzlichen Rentenkasse – reicht Ihnen das? Können Sie sich davon Ihren heutigen Lebensstandard mit Wohnung, Auto und Hobbys noch leisten? Sie sehen selbst: Wer den Ruhestand entspannt genießen möchte, muss selbst vorsorgen z. B. mit einer betrieblichen Altersversorgung. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Film.
FAQ – die häufigsten Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
- Welche VGH FirmenRente brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie eine Variante der VGH FirmenRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
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- Wie kann ich eine VGH FirmenRente abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Für wen ist eine betriebliche Altersversorgung möglich?
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Dem Gesetz nach kann eine betriebliche Altersversorgung nahezu von jedem Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Hierzu gehören Arbeiter und Angestellte, Teilzeitbeschäftigte einschließlich der Beschäftigten, die sich in einer Berufsausbildung befinden.
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- Wie hoch ist der maximal geförderte Umwandlungsbetrag pro Jahr?
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Beiträge bis zu insgesamt 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung können steuerbegünstigt (bei Zusagen ab 2005 steuerfrei, davor pauschalbesteuert) angelegt werden.Beiträge bis insgesamt 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung bleiben sozialabgabenfrei, sofern das Einkommen die in den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschreitet.
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- Wie kann das Entgelt umgewandelt werden?
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Sie als Mitarbeiter können monatlich, viertel-, halb- oder jährlich sparen. Es können auch Sonderzahlungen geleistet werden. Dabei ist zu beachten, dass der jährliche Höchstbetrag insgesamt nicht überschritten werden darf.
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- Wie wird die betriebliche Altersversorgung ausgezahlt?
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Sie entscheiden, wie das angesparte Guthaben ausgezahlt wird: als lebenslange Rente oder in einer Summe.Auch eine Kombination aus Rente und Einmalzahlung ist möglich.
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- Wer entscheidet über den Anbieter und die Art der betrieblichen Altersversorgung?
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Sie entscheiden, ob und in welcher Höhe das Modell für Sie infrage kommt. Ihr Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg und den Anbieter, über den er eine bAV im Unternehmen einrichtet.Folgende Möglichkeiten (Durchführungswege) bieten wir an:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Direktzusage/Pensionszusage
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