Sie sind hier: Startseite |Versicherungen |Vorsorge und Vermögen |Nachwuchsförderung

Finanzielle Vorsorge fürs Kind

Damit das Leben später passt.

Jetzt zum Beratungsformular

Einfach und flexibel: die VGH Nachwuchsförderung

Wenn Ihr Kind, Enkel oder Paten­kind größer wird, wachsen auch seine Träume, Wünsche und An­sprüche. Wie schön, dass Sie den Nach­wuchs auf dem Weg ins eigene Leben nicht nur mit Ge­borgen­heit und Ver­trauen, sondern auch mit Sicher­heit be­gleiten können: mit der VGH Nach­wuchs­förderung.

  • Frühzeitige Investition in die Altersvorsorge Ihres Kindes – für höhere Erträge
  • Ausgleich der Renten­lücke durch Er­gän­zung der spä­teren gesetz­lichen Rente
  • Volle Flexibilität mit Teil­ent­nahmen, Zu­zahl­ungen und Bei­trags­an­pas­sungen
Vertragspartner: VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

VGH Nachwuchsförderung: gute Renditechancen

Mit der VGH Nach­wuchs­förder­ung sparen Sie monat­lich einen festen Betrag und profi­tieren von guten Rendite­chancen. Denn hinter dieser besonderen Form der Kinder­vor­sorge steht die VGH PrivatRente Chance. Mit diesem Alters­vor­sorge-Produkt legen Sie ein solides Funda­ment für die finanzielle Zu­kunft Ihres Kindes. Dafür sorgt der ertrags­starke VGH Alters­vorsorge Fonds mit einer durch­schnitt­lichen Wert­entwicklung von 5,47 % (2012 bis 2021). Aktuelle Informationen zum VGH Altersvorsorge Fonds finden Sie hier.
Sie fragen sich: Muss ich jetzt schon an die Alters­­vor­sorge meines Kindes denken? Unsere Ant­wort: Daran kann man gar nicht früh genug denken. Eine private Alters­­vor­­sorge ist un­­er­­lässlich, da die gesetz­liche Rente in Zukunft nur noch eine Grund­­ver­­sorgung bietet. Je früher Sie in die private Ab­­sicherung ein­­steigen, desto höher können die Er­träge werden. Das sorgt von Anfang an für ein gutes und be­ruhi­gen­des Ge­fühl.
*Wesent­liche Produkt­informationen können Sie dem Basis­informations­blatt für die VGH PrivatRente Chance ent­nehmen.

Eltern können das Kindergeld nutzen

Symbolbild Kind mit zu großen Schuhen

Nutzen Sie zum Bei­spiel das Kinder­geld, um monat­lich in die VGH Nach­wuchs­förderung einzu­zahlen. So brauchen Sie keine zusätz­lichen finanziellen Mittel und können das Kinder­geld sinn­voll und gewinn­bringend anle­gen.

Passt immer: volle Flexibilität.

vgh-nachwuchsfoerderung_kind_mit großem Hut

Die VGH Nachwuchs­förder­ung in Form der VGH PrivatRente Chance ist aber mehr als eine reine Alters­vor­sorge. So sind z. B. Teil­ent­nahmen mög­lich. Das bedeutet, dass der Nach­wuchs sogar schon wäh­rend der An­spar­phase vom Gut­haben profitieren kann. Ob Führer­schein, Aus­bildungs­start, die erste eigene Wohn­ung oder Hoch­zeit und Familien­gründung: Im Leben gibt es viele besondere An­lässe. Übrigens: Nicht nur Teil­ent­nahmen sind mög­lich, sondern auch Zuzahlungen. Und auch die Beitrags­zahlungen lassen sich flexibel an die Lebens­umstände an­passen.

Vorsorge und Vermögen Diagramm

Früher anfangen bringt mehr

Ange­nommen, Sie sparen ab der Geburt jeden Monat 50 Euro. Daraus werden dann nach 67 Jahren voraus­sichtlich 400.000 Euro, bei einer jähr­lichen konstanten Wert­entwicklung von 6 Prozent (diese An­gaben können nicht garantiert werden). Beginnen Sie 10 Jahre später, müssen Sie fast schon das Doppelte be­zahlen und nach 20 Jahren mehr als das Drei­fache, um 400.000 Euro zu er­reichen.

 

FAQ – die häufigsten Fragen zur VGH Nachwuchsförderung

Für wen ist die Kindervorsorge mit der VGH Nachwuchsförderung interessant?
  • Für Eltern, Groß­eltern, Paten, die ihrem Kind, Enkel oder Paten­kind früh­zeitig eine Alters­vor­sorge und damit finan­zielle Ab­sicher­ung schen­ken wollen.
Warum soll ich für mein Kind, Enkel oder Patenkind schon jetzt eine Altersvorsorge abschließen?
  • Eine private Alters­vor­sorge ist un­er­lässlich, da die gesetz­liche Rente in Zu­kunft nur noch eine Grund­ver­sorgung bietet. Je früher Sie in die private Ab­sicherung ein­steigen, desto höher kann die Rente werden.
Profitiert mein Kind bereits vor Rentenbeginn von der Nachwuchsförderung?
  • Ja. Teil­ent­nahmen von an­ge­spartem Kapital sind jeder­zeit mö­glich, sodass der Nach­wuchs zum Bei­spiel bei be­son­deren An­lässen wie Führer­schein, Aus­bildungs­start oder dem Ein­zug in die erste eigene Wohn­ung vom Gut­haben profi­tieren kann.
Kann mein Kind den Vertrag später übernehmen und selbst weiter sparen?
  • Ja, das ist bei Voll­jährig­keit mög­lich.
Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?
  • Die Zah­lung der monat­lichen Bei­träge kann, zum Bei­spiel bei Arbeits­losig­keit oder Kurz­arbeit, aus­ge­setzt und inner­halb von drei Jahren wieder­auf­ge­nommen wer­den.
Information zur
VGH Nachwuchsförderung
Information zum
VGH Altersvorsorge Fonds

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

zur Beratungsanfrage

Alternativ verwenden Sie unser Beratersuchfunktion

zur Beratersuche