

Alle Fragen zu Gesundheit und Pflege
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den einzelnen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
FAQ – alle Fragen zur private Krankenversicherung
Wie sind die Bearbeitungsfristen in der Pflegepflichtversicherung?
Erhalte ich Beiträge zurück, wenn ich keine Leistungen einreiche?
Habe ich freie Arzt- und Krankenhauswahl in der PKV?
Die freie Arzt- und Krankenhauswahl bei einer medizinisch notwendigen Behandlung ist einer der großen Pluspunkte einer privaten Krankenversicherung. Das ist in einer gesetzlichen Krankenkasse anders. In der GKV sind Sie an Vertragsärzte mit Kassenzulassung gebunden oder werden zum Beispiel im Fall eines Unfalls in das nächste freie Krankenhaus eingewiesen.
Spezialistensuche und Zweitmeinung mit BetterDoc
In Deutschland gibt es ca. 2.000 Krankenhäuser und 400.000 berufstätige Ärzte – sicher nicht immer einfach, die richtige Wahl zu treffen.
Möglicherweise suchen Sie einen erfahrenen Arzt für eine Behandlung oder eine spezialisierte Klinik für eine bevorstehende OP. Vielleicht möchten Sie auch sichergehen, dass eine geplante Operation wirklich erforderlich ist und suchen nach einer kompetenten Zweitmeinung.
Dazu hat die VGH Krankenversicherung für ihre Kunden eine Kooperation mit BetterDoc. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier: Service BetterDoc
Kann ich mein Kind ab Geburt auch bei der VGH versichern?
Sie haben als Kunde der VGH Krankenversicherung selbstverständlich das Recht auf eine Kindernachversicherung (§ 198 VVG).
Durch die Kindernachversicherung können Sie Ihr Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten versichern.
Die Kindernachversicherung gilt für die Vollkostenversicherung, aber auch für die Krankenzusatzversicherung.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- ein Elternteil ist am Tag der Geburt mindestens 3 Monate bei der Provinzial Krankenversicherung versichert
- die Beantragung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgen
- der beantragte Versicherungsschutz darf für das Kind nicht höher sein als der des Elternteils
Kann das Neugeborene mit anderen/weiteren Tarifen versichert werden?
Ja, es besteht die Möglichkeit den Versicherungsschutz für das Neugeborene zu erhöhen oder zu erweitern. Für den höherwertigen Versicherungsschutz ist eine Gesundheitsprüfung notwendig.
Kann ich meinen Versicherungsschutz später noch ändern oder erweitern?
Lebensumstände ändern sich und wir begleiten Sie dabei! Wichtig ist, bleiben Sie mit uns im Kontakt.
Kann ich meinen Selbstbehalt ändern?
Sie können Ihren kalenderjährlichen Selbstbehalt in unserem Vollkostentarif ändern. Eine Erhöhung des Selbstbehaltes ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Soll der Selbstbehalt reduziert werden, muss ein Antrag gestellt und eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.
Wir empfehlen eine Änderung des Selbstbehaltes immer zum Jahreswechsel.
Kann ich meinen Versicherungsumfang einfach erhöhen?
Grundsätzlich muss für einen höheren Versicherungsschutz erneut ein Antrag gestellt und eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Auch für eine Reduzierung des Selbstbehaltes muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Eine Ausnahme bieten wir in einigen Tagegeldern: Sie erhalten, wenn es tariflich vorgesehen ist, regelmäßige Möglichkeiten zur Leistungsanpassung (Dynamisierung). Der Versicherungsumfang kann dann ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten erhöht werden.
Auch die spätere Ergänzung einer persönlichen Beitragsentlastung (PBE) ist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Tarifwechsel-Leitlinien der privaten Krankenversicherung
Sie sind lebenslang nicht an Ihren Tarif gebunden, sondern haben jederzeit den Rechtsanspruch, in andere gleichartige Tarife zu wechseln (Tarifwechselrecht nach § 204 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)).
Auch wir haben unseren Beitritt zu diesen Leitlinien gegenüber dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. erklärt.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite vom Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
Sind die Beiträge für die PKV steuerlich absetzbar?
Das Bürgerentlastungsgesetz regelt die steuerliche Abzugsfähigkeit der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- sowie Pflegeversicherung werden somit im Rahmen der Basiskrankenversicherung bei der steuerlichen Entlastung gleichbehandelt. Es sind Beiträge zur:
- gesetzlichen Krankenversicherung (abzgl. des Anteils zur Finanzierung des Krankengeldes)
- privaten Krankenversicherung (bis zur Höhe einer Basisabsicherung) und zur
- privaten und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
steuerlich zu berücksichtigen. Dies gilt für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Familienangehörigen. Ebenso werden Beiträge, die der Steuerpflichtige als Versicherungsnehmer für eingetragene Lebenspartner leistet, berücksichtigt.
In besonderem Maße profitieren alle, die hohe Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen – z. B. diejenigen, die auch Beiträge für Kinder/ Ehepartner zahlen.
Welche Beiträge können steuerlich abgesetzt werden?
Nach der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts muss der Staat Beiträge zu einer Krankenversicherung nur insoweit von der Besteuerung ausnehmen, als sie zur Absicherung des Existenzminimums erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung als Sonderausgabe nur insoweit anerkannt, als sie für eine Basisabsicherung erforderlich sind.
Daher ist bei Privatversicherten der Basiskranken- und Pflegeversicherungsschutz zuzüglich des gesetzlichen Beitragszuschlags und ggf. zu zahlenden Risikozuschlägen abzugsfähig. Dieser ist ggf. um einen Arbeitgeberanteil und eine Beitragsrückerstattung zu vermindern.
Sollte der abzugsfähige Beitrag die Obergrenzen unterschreiten, können auch die Krankenversicherungsbeiträge für Mehrleistungen (wie Wahlleistungen im Krankenhaus - Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer-, Krankentagegeld) angesetzt werden. Dies gilt ebenso für Beiträge zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie Risikolebensversicherung.
Was muss passieren, damit die Entlastung sofort wirksam wird?
Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern erfolgt die Berücksichtigung automatisch durch die Arbeitgeber. Bei privat versicherten Arbeitnehmern und Beamten besteht die Möglichkeit, im Lohnsteuerabzugsverfahren die konkret abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits bei der monatlichen Abrechnung zu berücksichtigen. Hierfür muss die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen der privaten Krankenversicherer den Arbeitgebern / Dienstherren eingereicht werden.
Selbstständige wenden sich mit ihrer Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen an ihr zuständiges Finanzamt. Eine gesonderte Mitteilung durch den Steuerpflichtigen ist daher nicht erforderlich. Die tatsächlichen Beiträge werden in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Die individuelle Ersparnis ist abhängig vom Einkommen, der Höhe der anzusetzenden Beiträge sowie dem Familienstand. Bei Fragen zu den konkreten Auswirkungen kann nur ein Steuerberater oder die Steuerbehörde weiterhelfen.
Wann gewährt die VGH Krankenversicherung den Familiennachlass?
Wann gibt es einen Familienrabatt bei der VGH Krankenversicherung?
Wer sich als Familie bei uns versichert, profitiert von einem Familienrabatt.
Wer erhält den Familienrabatt?
- Kinder, Jugendliche sowie Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden
Weitere Voraussetzungen:
- Mindestens ein Elternteil muss bei uns versichert sein
- Die Person mit Anspruch auf Familienrabatt muss im selben Vertrag wie das Elternteil versichert sein
- Der Beitrag für das versicherte Elternteil muss mindestens dem Wert des Rabattes entsprechen
Was bietet die App „VGH Gesundheit“ und wie funktioniert der Arztbesuch online?
Zudem haben unsere Krankheitskostenvoll- und Beihilfeversicherten die Möglichkeit, über unseren Gesundheitspartner TeleClinic einen einfachen Arztbesuch online durchzuführen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema: Funktionen der App „VGH Gesundheit“
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Haben Sie bereits eine Rechnung vorliegen?
Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
Sind Sie arbeitsunfähig?
Dann melden Sie sich umgehend bei uns. Sie können uns telefonisch informieren oder über den Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ Kontakt aufnehmen.
Sie möchten wissen, ob eine bestimmte Behandlung abgesichert ist?
Wenden Sie sich am besten telefonisch an unser Team aus der Leistungsabteilung, das Ihnen gerne weiterhelfen. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr unter 0511 – 362 4407.
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist individuell.
Wovon hängt er ab?
- von Ihrem ausgewählten Versicherungsumfang:
Sie können Ihre Grundabsicherung zum Beispiel durch Leistungen für privatärztliche Behandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer, ein Kurtagegeld oder auch eine Verdienstausfallversicherung ergänzen. - von Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie
- von den Beiträgen für die Pflegepflichtversicherung
Im Vergleich: In der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich Ihr Beitrag an Ihrem Einkommen – bis zu einer Höchstgrenze („Beitragsbemessungsgrenze“). Gesetzlich Versicherte zahlen
- einen bestimmten Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens sowie
- einen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt.
Was zahlt der Arbeitgeber?
Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des zu zahlenden Beitrages zur Krankenversicherung. Auch privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Er beträgt ebenfalls die Hälfte, aber maximal so viel wie der höchstmögliche Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Private Pflege-Zusatzversicherungen werden nicht bezuschusst.
Falls Ihr Arbeitgeberzuschuss unter dem Höchstzuschuss liegt, können Sie den Unterschiedsbetrag bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss für Ihre ebenfalls privat versicherten Familienangehörigen nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was gilt für Selbstständige und freiberuflich Tätige?
Wer keinen Arbeitgeber hat, bezahlt die Beiträge zu seiner privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung komplett selbst.
Welche Fristen sind zur Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV zu beachten?
Sie können Ihre freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung regulär zum Ende des übernächsten Monats kündigen.
In folgenden Fällen ist ein sofortiger Wechsel in die PKV möglich:
- Statuswechsel (pflichtversicherter Arbeitnehmer wird selbstständig/erhält Beihilfe)
- Angestellter mit Arbeitgeberwechsel und neuem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze Berufsstarter mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (z. B. Uni-Absolventen)
- Berufsstarter mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (z. B. Uni-Absolvent)
Welche Leistungen bietet die App „VGH Gesundheit“ und wie funktioniert der Arztbesuch online?
Welche private Krankenversicherung brauche ich?
Wer kann sich privat krankenversichern?
Eine private Krankenversicherung (PKV) kann jeder abschließen, der nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern versicherungsfrei ist. Das gilt für die folgenden Personengruppen:
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
- Selbstständige und Freiberufler (Ausnahmen können für Künstler, Publizisten und Landwirte gelten)
- Beamte, beihilfefähige Familienangehörige und Beamtenanwärter
- Personen ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze. Das sind z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder
- Studenten, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder für die mit Vollendung des 30. Lebensjahres die studentische Krankenversicherung der GKV erlischt
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Wie kann ich eine private Krankenversicherung abschließen?
Wie kann ich eine private Krankenversicherung bei der VGH abschließen?
In wenigen Schritten zur privaten Krankenversicherung:
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig? Sind haben Anspruch auf Beihilfe als Beamter oder Anwärter? Liegt Ihr Einkommen als Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze?
Wenn Sie eine der Fragen mit „Ja“ beantworten, steht Ihnen die PKV offen.
Schritt 2: Unverbindlich beraten lassen
Nehmen Sie dazu gerne direkt Kontakt mit uns auf:
Telefon: 0800 175 0844
E-Mail: service@vgh.de
Schritt 3: Versicherungsschutz wählen
Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch entscheiden Sie sich für die Tarife, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten passen.
Schritt 4: Antrag stellen
Zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung gehören einige Gesundheitsfragen. Wichtig für Ihren Versicherungsschutz ist, dass Sie diese wahrheitsgemäß beantworten. Haben Sie Vorerkrankungen? Dann können Sie vorab unverbindlich klären, ob Sie einen Risikozuschlag bezahlen müssen oder die Aufnahme in die PKV nicht möglich ist. Sprechen Sie dazu Ihren Berater direkt an.
Schritt 5: Vorversicherung kündigen
Wurde Ihr Antrag angenommen, können Sie Ihre Vorversicherung kündigen. Hierbei hilft Ihnen Ihr Berater gern.
Wie sollte ich meine private Krankenversicherung gestalten?
Aus unserem breiten Leistungsspektrum können Sie genau den Versicherungsschutz auswählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht. Wir bieten mit dem Vollversicherungstarif (VK) bereits einen umfassenden Versicherungsschutz. Dabei können Sie zwischen verschiedenen Selbstbehalten wählen und den Vollkostentarif mit verschiedenen Bausteinen ergänzen.
Prospekt zur Privaten Krankenversicherung
Sie möchten mehr erfahren und individuell beraten werden? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf:
Telefon: 0800 175 0844
E-Mail: service@vgh.de
Wie unterscheiden sich die Leistungen der GKV von den Leistungen der PKV?
Viel wichtiger als die Höhe des Versicherungsbeitrags ist die Frage, was man dafür bekommt. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind 95 % der Leistungen im Sozialgesetzbuch geregelt. Allerdings kann sich der Umfang der Leistungen jederzeit ändern. Um zu sparen, kann der Gesetzgeber Leistungen streichen oder kürzen. Die Reformen der letzten Jahre haben den Leistungsumfang (Zuzahlungen, Erstattung von Zahnersatz etc.) bereits deutlich verändert.
In der PKV erhalten Versicherte nicht nur erstklassige Leistungen – sie können mit der Wahl ihres Tarifs sogar selbst entscheiden, auf welche Leistungen sie besonderen Wert legen.
Und das Beste: Die versicherten Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind ein Leben lang garantiert.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Wie werden Behandlungen in der PKV abgerechnet?
Die Abrechnung für den Arzt und das Krankenhaus ist in der privaten Krankenversicherung anders geregelt als in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Sie sich als Privatpatient behandeln lassen, stellt Ihnen der Arzt seine erbrachten Leistungen in Rechnung.
Diese Rechnung reichen Sie dann bei uns ein und erhalten die tariflich vorgesehene Erstattung auf Ihr Konto ausgezahlt. Ob Sie die Behandlung schon vorab begleichen oder auf unsere Leistungsabrechnung warten, entscheiden Sie.
Kosten für Krankenhausaufenthalte werden in der Regel bei Vorlage der "Card für Privatversicherte" direkt mit uns abgerechnet.
Wichtig, wenn Sie Anspruch auf Beihilfe haben:
Auch Sie erhalten nach der Behandlung eine privatärztliche Rechnung. Sagen Sie am besten in der Praxis Bescheid, dass Sie Anspruch auf Beihilfe haben und die Rechnung in doppelter Ausführung benötigen.
Die Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns ein. Die Kontaktdaten Ihrer Beihilfestelle und Ihre Beihilfenummer erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn. Fragen Sie einfach bei Ihrer Dienststelle nach.
Wird die private Krankenversicherung im Alter zu teuer?
Um Ihnen über die gesamte Vertragslaufzeit ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu sichern, sind unsere Beiträge vorausschauend kalkuliert. Zu Beginn der Vertragslaufzeit wird ein Polster angespart. Diese Alterungsrückstellungen werden im Alter wieder abgebaut. So werden Mehrbelastungen – bedingt durch ein erhöhtes Krankheitsrisiko – aufgefangen. Das Ergebnis: faire Beiträge und eine gute Beitragsentwicklung. Mehr dazu können Sie in unserer Broschüre nachlesen.
Mit dem Abschluss einer persönlichen Beitragsentlastung (PBE) besteht außerdem die Möglichkeit, sich eine garantierte Beitragsreduzierung im Alter zu sichern.
Wo sind die Kinder eines verheirateten Elternpaares zu versichern?
Wenn das Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und außerdem das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten Elternteils überschreitet, muss das Kind gegen Beitrag versichert werden, privat oder auch freiwillig gesetzlich. Liegt das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher, kann das Kind in dessen Kasse beitragsfrei versichert bleiben.
FAQ – alle Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung
Haben Sie bei uns ausschließlich ein Krankenhaustagegeld versichert?
Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
Sie möchten wissen, ob eine bestimmte oder geplante Behandlung abgesichert ist?
Warum ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
Unsere Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht unter anderem die Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Begleitung kranker Kinder durch einen Elternteil.
Außerdem können Sie auf Wunsch ein Krankenhaustagegeld und/oder ein Kurtagegeld mitversichern.
Welche Zusatzversicherung für Sie die passende ist - dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Bei akuten Krankenhausaufenthalten geben Sie bei der Aufnahme die Versicherungsnummer an – das Krankenhaus wendet sich dann an uns. Die besseren Unterbringungskosten werden in der Regel direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Für die privatärztlichen Behandlungen erhalten Sie Rechnungen. Diese schicken Sie uns einfach zu – wir prüfen dann, welchen Betrag wir erstatten. Sie erhalten darüber eine detaillierte Abrechnung von uns und die entsprechende Zahlung auf Ihr Konto.
Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
Was spricht für ein Krankenhaustagegeld?
Denn ein Aufenthalt im Krankenhaus ist nicht nur unangenehm, sondern verursacht auch zusätzliche Kosten:
Für jeden Behandlungstag muss ein gesetzlich Krankenversicherter 10 EUR Eigenanteil zahlen. Diese Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage begrenzt (max. 280 EUR). Auch weitere Nebenkosten (z. B. für WLAN, Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie) belasten den Geldbeutel. Gut, wenn man sich darum keine Sorgen machen muss! Oder?
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
Wozu ist ein Kurtagegeld gut?
Mitunter gibt es auch keinen Kostenträger, eine Kur oder Rehabilitation ist aber angeraten – dann ist unser Kurtagegeld die richtige Wahl. Ein Teil der Kosten wie z. B. für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe oder ärztliche Behandlungen bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen werden damit aufgefangen.
FAQ – alle Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Besteht sofort Versicherungsschutz?
In unseren Zahnzusatztarifen beträgt die Wartezeit 6 Monate.
Bis zu welchem Betrag werden meine Kosten erstattet?
1. Versicherungsjahr bis zu 500 €
2. Versicherungsjahr 750 €
3. Versicherungsjahr 1.500 €
4. Versicherungsjahr 2.000 €
5. Versicherungsjahr 3.000 €
ab 6. Versicherungsjahr 10.000 €
Bei Unfällen entfallen die Höchstsätze. Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen.
Für den Zahnbehandlungstarif ZB90 erhalten Sie nach Ablauf der Wartezeit die vollen Tarifleistungen (keine Zahnstaffel).
Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?
Gibt es Wartezeiten, bis der Versicherungsschutz wirkt?
Ist eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder sinnvoll?
Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden?
Denn größere Zahnbehandlungen und kostenintensive Zahnersatzmaßnahmen können Sie in jedem Alter treffen – auch wenn Sie bisher völlig gesunde Zähne hatten. Zahnbett- und Zahnfleischentzündungen oder gar Unfälle können schon in jungen Jahren eine teure Behandlung notwendig machen.
Bei Kindern und Jugendlichen können aus medizinischen Gründen kieferorthopädische Maßnahmen nötig sein. Denn was jetzt versäumt wird, begleitet Ihre Kinder unter Umständen ein Leben lang. Hinzu kommt, dass die günstigen Beiträge die Entscheidung für diesen wichtigen Schritt leicht machen.
Ein weiterer Pluspunkt: Wir leisten auch schon in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen I und II, in denen die GKV noch keine Zahlungen vorsieht.
Sorgen Sie deshalb schon früh genug vor und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Mit einer Zahnzusatzversicherung werden die Eigenanteile deutlich reduziert.
Welche Zusatzversicherung für Sie die passende ist – dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Für alle Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, erhalten Sie eine Rechnung. Diese schicken Sie uns einfach zu – wir prüfen dann, welchen Betrag wir erstatten. Sie erhalten darüber eine detaillierte Abrechnung von uns und die entsprechende Zahlung auf Ihr Konto.
Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
Sie haben Fragen? Das Team der Leistungsabteilung ist unter der Telefonnummer 0511 362- 4407 gern für Sie da.
Was spricht für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?
Welche Zahnzusatzversicherung brauche ich?
Wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
FAQ – alle Fragen zur Krankentagegeldversicherung
Wann gelte ich als arbeitsunfähig?
Die Arbeitsunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt.
Warum ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?
- Angestellte müssen in der Regel schon nach sechs Wochen (ab dem 43. Krankheitstag) mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung auskommen (weniger als 80 % des letzten Nettoeinkommens nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung).
- Selbstständige erhalten gar kein Krankengeld, wenn sie dieses nicht separat versichert haben.
Unser Krankentagegeldtarif KTG hilft Ihnen, Ihre Versorgungslücke zu schließen – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Was muss ich tun, wenn ich arbeitsunfähig bin?
Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Krankentagegeldversicherung abschließen?
Ab wann und wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt?
- im Tarif KTG-G nach 6, 13 oder 26 Wochen,
- im Tarif KTG-S nach 2, 3, 4 oder 6 Wochen und
- im Tarif SKG nach 6 Wochen
Eine befristete Zahlung wie in der gesetzlichen Krankenkasse (max. 78 Wochen) gibt es nicht. Das Krankentagegeld wird solange gezahlt, bis:
- Sie wieder (teil-)arbeitsfähig sind oder
- eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder
- eine Erwerbsminderungsrente (auch Rente wegen Teilerwerbsminderung) bezogen wird oder
- eine private Berufsunfähigkeitsrente bezogen wird oder
- das Gewerbe abgemeldet, im Laufe der Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosigkeit eintritt oder das Berufsleben beendet wird
Für wen ist ein Krankentagegeld wichtig?
Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und gesetzlichem Krankengeld?
Was spricht für den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung?
Welche Vorteile bietet das Krankentagegeld der VGH?
Welchen Krankentagegeld-Tarif brauche ich
Welcher Tarif für Sie der passende ist – dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich ein Krankentagegeld abschließen?
Wie verhalte ich mich, wenn ich das Krankentagegeld in Anspruch nehmen möchte?
FAQ – alle Fragen zur Pflegeversicherung
Besteht sofortiger Versicherungsschutz?
In unserem Tarif VGH PflegeSchutz besteht jedoch sofortiger Versicherungsschutz, ohne Wartezeiten.
Im Tarif VGH PflegeBahr beträgt die Wartezeit fünf Jahre. Diese entfällt bei einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit in Folge eines Unfalls innerhalb dieser Frist.
Pflegegrade, häusliche Pflege und Zusammenspiel mit der gesetzlichen Pflegeversicherung
Entscheidend für die Einstufung in einen der Pflegegrade 1 - 5 ist, wie stark Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt sind. Danach bestimmt sich, wie viel Unterstützung durch Pflege notwendig ist und wie viel die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Kann ich auch zu Hause gepflegt werden?
Natürlich besteht die Möglichkeit zu Hause gepflegt zu werden – z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst oder auch durch Angehörige und Freunde.
Zur Unterstützung der häuslichen Pflege können auch teilstationäre Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie vorübergehende vollstationäre Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie z.B. auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause
Wird das Pflegetagegeld mit Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung verrechnet?
Das vereinbarte Pflegetagegeld der VGH steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie können selbst entscheiden, für was Sie das Geld verwenden möchten. Es kommt daher zu keiner Verrechnung des Pflegetagegeldes mit Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Sind die Beiträge im Leistungsfall weiter zu zahlen?
Warum ist eine Pflege-Zusatzversicherung sinnvoll?
Was ist im Leistungsfall zu tun?
Welche Absicherungen bietet mir die VGH an und wie unterscheiden sich diese?
Der Tarif VGH PflegeBahr ist eine staatlich geförderte Basisabsicherung in Form eines vereinbarten Tagegeldes, welches Sie nicht individuell festlegen können. Der Abschluss ist allerdings ohne Gesundheitsprüfung möglich und Sie bekommen eine staatliche Förderung von 60 EUR jährlich. Werden Sie pflegebedürftig, erhalten Sie das vereinbarte Tagegeld prozentual, monatlich ausgezahlt (100% in Pflegegrad 5, 40% in Pflegegrad 4, 30% in Pflegegrad 3, 20% in Pflegegrad 2, 10% in Pflegegrad 1).
Der VGH PflegeSchutz hingegen bietet eine Rundum-Absicherung im Pflegefall. Sie bestimmen die Absicherungshöhe für jeden Pflegegrad selbst. Wie hoch ihr Bedarf ist, ermitteln wir in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie direkt einen Termin mit einem unserer Berater.
Neben dem eigentlichen Pflegetagegeld bietet Ihnen der VGH PflegeSchutz auch umfassende Service- und Assistance-Leistungen.
Gibt es eine regelmäßige Anpassung des versicherten Tagegeldes aufgrund steigender Pflegekosten?
Gibt es Wartezeiten, bevor der volle Versicherungsschutz greift?
Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, um eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen?
Welche Pflegegrade gibt es und wie unterscheiden sich diese?
Welche Pflegeversicherung brauche ich?
Welche Unterschiede gibt es in den Tarifen VGH PflegeSchutz und VGH PflegeBahr?
Wie hoch ist das Pflegetagegeld in den einzelnen Pflegegraden und wie wird es ausgezahlt?
Wie kann ich eine Pflegeversicherung abschließen?
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Ihr Zuhause ist Ihr Rückzugsort und wertvoller Lebensraum. Mit unserer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sorgen wir dafür, dass Sie rundum geschützt sind – vor Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruch oder Leitungswasser. Dabei sichern wir nicht nur Ihre persönlichen Gegenstände ab, sondern auch die Substanz Ihres Gebäudes. So können Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Zuhause in vollen Zügen zu genießen. Jetzt umfassend absichern und sorgenfrei wohnen!


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