Private Haftpflicht­versicherung

Damit Umzugshilfe nicht die Freundschaft kostet

Private Haftpflichtversicherung der VGH

Kleine alltägliche Missgeschicke können große finanzielle Schäden nach sich ziehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Ihrer Familie und Ihnen Versicherungsschutz für Gefahren, die sich im täglichen Leben als Privatperson ergeben können. Denn: Schadenersatz kann teuer werden.  Im schlimmsten Fall kann sogar Ihre finanzielle Existenz bedroht sein – genau vor diesen finanziellen Folgen schützt Sie unsere private Haftpflichtversicherung.

Ihre Vorteile
01

Wir bieten Ihnen Flexibilität und Sicherheit: Stellen Sie Ihren Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen zusammen. Versicherungsschutz: bis 50 Millionen Euro.


02

Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften und begleichen berechtigte Ansprüche. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht.


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Auch die mitversicherten Personen, ob Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder, erhalten die gleichen Vorteile unserer Privathaft­pflicht­versicherung.

Unsere Tarife im Überblick
Unsere EmpfehlungPHV Premium

Für maximalen Schutz steht die Haftpflichtversicherung PHV Premium. Und dabei liegt der monatliche Tarif im niedrigen einstelligen Bereich. PHV Premium garantiert ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bei hohen Deckungssummen. Die Leistungen dieser Versicherung sind besonders umfassend: Ergänzend zu den Leistungen der PHV Basis und PHV Komfort zählen unter anderem ein Rabattschutz für geliehene Kfz, eine Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro sowie eine Forderungsausfalldeckung.

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 PHV Komfort

Preislich liegt die PHV Komfort nur wenig über dem Basistarif, enthält aber Top-Leistungen wie: eine Reduzierung der Selbstbeteiligung oder eine Erhöhung der Deckungssumme auf bis zu 50 Millionen Euro. Personen Ihrer Familie sind mitversichert. Beschädigen Ihre minder- oder volljährigen Kinder geliehene Sachen, dann springt die Privathaftpflicht ein. Auch dann, wenn Sie einen fremden Schlüssel verlieren und dadurch ein Schaden entsteht, haben Sie in diesem Tarif bis zu 50.000€ Versicherungsschutz.

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 PHV Basis

Der Basistarif der privaten Haftpflichtversicherung der VGH schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen eines privaten Schadens. Die Leistungen umfassen zum Beispiel eine Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 10 Millionen Euro. Die Selbstbeteiligung ist auf 250 Euro begrenzt. In dieser Versicherung sind auch weitere Personen mitversichert – unter anderem Ihre in Schul- oder anschließender Berufsausbildung befindlichen Kinder, Ihr Ehepartner oder Ihre in Ihrem Haushalt lebenden Eltern und Großeltern.

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Unsere Leistungen für Ihren Versicherungsschutz

In unserer tabellarischen Übersicht erhalten Sie mehr Informationen zu den einzelnen Tarifen. Informieren Sie sich einfach über die jeweiligen Leistungen und vergleichen Sie die Tarife miteinander. So erfahren Sie schnell, welcher Tarif zu Ihren Anforderungen an eine Private Haftpflichtversicherung passt. Ergänzend veranschaulichen wir anhand von beispielhaften Schadenfällen, wann und in welchem Umfang die Private Haftpflichtversicherung greift.

PHV Basis

PHV Komfort

PHV Premium

Beitrag pro Monat
2,73 € *
3,02 € *
3,77 € *
Ver­sicherungs­summe
Ver­sich­erungs­sum­men je Scha­den­er­eig­nis 10, 15, 25 oder 50 Mio. € pau­schal für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Bei Er­höh­ung der Ver­sich­er­ungs­sum­me für Per­sonen­schä­den über 15 Mio. € bleibt die Höchst­er­satz­leis­tung für die ein­zel­ne Per­son auf 15 Mio. € be­grenzt.

Wir empfehlen Ihnen eine Ver­sicherungs­summe von mind. 25 Mio. €.
10 Mio. €
15, 25** oder 50** Mio. €
15, 25** oder 50** Mio. €
Versicherte Personen***
Unse­ren Ver­sicherungs­schutz genießen Sie als Ver­sicherungs­nehmer und
- Ihre Ehe- oder ein­getragener Lebens­partner
- Ihr nicht­ehelicher Lebens­partner, sofern bei Ihnen behördlich gemeldet
- Ihre minder­jährigen Kinder, die voll­jährigen Kinder nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufs­ausbildung befinden bzw. einen frei­willigen Wehr­dienst oder Bundes­freiwilligen­dienst leisten
- Ihre Eltern und Groß­eltern, solange sie mit Ihnen in häus­licher Gemeinschaft leben
- Ihre im Haushalt oder einer Pflege­einrichtung lebenden geistig behinderten oder
pflege­bedürftigen Kinder – altersunabhängig
- sonstige An­gehörige, die bei Ihnen behörd­lich gemeldet sind.
Miet­sach­schäden
Ver­si­chert ist die Be­schä­di­gung an zu pri­va­ten Zwecken ge­mie­te­ten Woh­nun­gen und Räu­men in Ge­bäu­den. Glas­bruch­schä­den sind nur in ge­mie­te­ten Räu­men (z. B. Ho­tels) ver­si­chert.
All­mählich­keits­schäden
Ein All­mäh­lich­keits­scha­den ist ein Sach­scha­den, der nicht durch spon­ta­ne, son­dern durch lang an­dau­ern­de Ein­wir­kung von Tem­pe­ra­tur (Käl­te, Wär­me, Hit­ze) in Form von Ga­sen und Dämp­fen, Rauch oder Feuch­tig­keit ent­steht. Es be­steht zum Bei­spiel Ver­si­che­rungs­schutz bei An­sprü­chen auf Er­satz we­gen ei­nes Schim­mel­scha­dens in Ih­rer Miet­woh­nung, der durch un­zu­rei­chen­de Lüf­tung ent­stan­den ist.
Private Inter­net­nutzung
Wenn Sie ver­sehent­lich ei­nen Vi­rus wei­ter­lei­ten oder Ihr man­gel­haft ge­schütz­ter Com­pu­ter durch ei­nen Tro­ja­ner be­fal­len und für ei­nen An­griff auf frem­de Sys­te­me miss­braucht wird, kann ein ho­her Scha­den ent­ste­hen.
Ver­lust von frem­den Schlüsseln; auch Berufs­schlüssel
Mit­versichert ist das Abhanden­kommen von fremden Schlüsseln im privaten oder beruf­lichen Umfeld.
bis 50.000 €
bis 50.000 €
Pri­vat ge­mie­te­te, ge­liehe­ne Sach­en
Schä­den aus Be­schä­di­gung, Ver­nich­tung oder Ver­lust frem­der Sach­en bis 10.000 € je Ver­sicherungs­fall in PHV Basis und Komfort sowie bis zur Ver­sicherungs­summe in PHV Premium, be­grenzt auf 100.000 € inner­halb eines Ver­sicherungs­jahres.
bis 10.000 €
bis 10.000 €
Vorüber­gehende Aus­lands­aufenthalte
- in Europa
- außer­halb von Europa
In PHV Basis, Komfort und Premium sind vorüber­gehende Aus­lands­aufenthalte in Europa bis zur Ver­sicherungs­summe ab­gesichert. Außer­halb von Europa ist der Ver­sicherungs­schutz für PHV Basis und Komfort auf 3 Jahre und für Premium auf 5 Jahre be­grenzt.
3 Jahre
3 Jahre
5 Jahre
Ge­fällig­keits­hand­lungen
Ei­ne der häu­figs­ten Ge­fäl­lig­keits­hand­lun­gen ist die Mit­hil­fe bei Woh­nungs­um­zü­gen im Freun­des- und Be­kann­ten­kreis. (Höchst­er­satz je Ver­si­che­rungs­fall 50.000 €)
Schä­den der Mit­versicher­ten unter­einan­der
Ent­stehen Schä­den bei mit­ver­sicher­ten Per­sonen, so greift der Ver­sicherungs­schutz bei Sach­schäden bis 10.000 € und bei Per­sonen­schäden un­be­grenzt.
Flug­drohnen/ Flug­modelle bis 250 g Ab­flug­gewicht
Personen und Sach­schä­den durch Flug­droh­nen /Flug­mo­del­le, die der Ver­sich­erungs­pflicht unter­liegen, bis 250 g Ab­flug­ge­wicht.
Forder­ungs­aus­fall­deckung
Sind Sie selbst der Ge­schädigte und der Schaden­ver­ursacher ist nicht über eine eigene Privat­haft­pflicht ver­sichert bzw. kann den Schaden nicht aus eigener Tasche ersetzen, zahlt Ihre PHV Premium den Schaden, sofern ein voll­streck­bares Urteil über den Schade­nersatz vorliegt.
Delikt­sun­fähige Ver­sicherte, z. B. Kinder
Auf Wunsch des Ver­siche­rungs­nehmers zahlen wir bei Schäden durch delikts­un­fähige Ver­sicherte trotz mangelnder Haftung.***
Neu­wert­ent­schädi­gung
Wenn Gegen­stände be­schädigt werden, die vor nicht mehr als einem Jahr an­geschafft wurden, werden sie zum Neu­wert bis 5.000 € ersetzt. Mult­media­geräte und Brillen sind aus­geschlossen.
bis 5.000 €
Rabatt­schutz für ge­liehene Kfz
Wenn Sie einen Scha­den mit oder an einem ge­liehe­nen Auto ver­ursachen, wird der Fahr­zeug­halter in seiner Kfz-­Haft­pflicht- bzw. Voll­kasko-Ver­sicherung zurück­gestuft. Wir über­nehmen den Aus­gleich des Mehr­beitrags in den ersten 5 Jahren und die Er­stattung der Selbst­beteili­gung in seiner Voll­kasko bis zu 2.000 €.
Be­tankungs­schäden an ge­liehenen/gemie­teten Kfz
Be­tankungs­schäden an frem­den ge­liehenen, ge­mieteten oder ge­fällig­keits­halber über­lassenen Kraft­fahr­zeugen bis 10.000 € (Selbst­beteili­gung 150 €)
bis 10.000 €
E-Ladestationen
Private Lade­stationen für E-Mob­ilität (Wall­boxen) auf dem selbst­bewohnten Grund­stück sind ver­sichert – z. B. wenn durch Ihre Wall­box das Fahr­zeug eines Freundes beschädigt wird.
Nachhaltiger Schadenersatz
Bei Reparatur statt Neu­an­schaf­fung er­stat­ten wir auf Ihren Wunsch bis zu 30 % über dem Zeit­wert (bis max­imal 5.000 €).
Hinweis
FAQ – die häu­fig­sten Fragen zur Privat­haft­pflicht­ver­sicherung
Welche Privathaftpflichtversicherung brauche ich?
Wie kann ich einen Privathaftpflichtschaden melden?
Ist die Privathaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?
Wer ist versichert?
Was wird im Schadensfall geleistet?
Bin ich auch im Ausland versichert?
Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?
Wie kann ich meine Drohne versichern?
Wie kann ich eine Privathaftpflichtversicherung abschließen?
Rechtliche Hinweise

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