

Weltfrauentag: Wie umgehen wir den Gender-Pension-Gap?
Der Gender-Pension-Gap beschreibt die Unterschiede in den Einkünften zwischen Mann und Frau nach dem Erwerbsleben: Auch zum Weltfrauentag am 8. März immer noch ein Thema mit dringendem Handlungsbedarf.
Frauen schlechter abgesichert
Am 8. März ist Weltfrauentag. Bereits vor dem Ersten Weltkrieg wurde er im Kampf für Gleichberechtigung ins Leben gerufen. Heutzutage wird oft die Frage gestellt, ob solche Initiativen überhaupt noch notwendig seien. Wenn man sich aber anschaut, wie unterschiedlich die Geschlechter für das Alter abgesichert sind, wird schnell klar: Auch bei der Altersvorsorge hat die Gleichberechtigung noch einen weiten Weg vor sich.
Die finanzielle Sicherheit im Ruhestand ist für viele ein fundamentaler Baustein für ein sorgenfreies Leben. Ein Großteil der Frauen kann jedoch noch immer nicht darauf bauen: Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts im Jahr 2024 beziehen Frauen in Deutschland noch immer 27,1 Prozent weniger Alterseinkommen als ihre männlichen Pendants. Ohne die sogenannten Hinterbliebenenrenten, die hauptsächlich Witwen beziehen – also nur die reinen Altersrenten –, sind es sogar erschreckende 39,5 Prozent. „Das nennt man den Gender-Pension-Gap“, erklärt Christine Ziemke, zugelassene Rentenberaterin der VGH Versicherungen. „Er beschreibt die Unterschiede in den Einkünften zwischen Mann und Frau nach dem Erwerbsleben.“

Frühzeitig vorsorgen
Solange die Bemühungen, den Gender-Pension-Gap zu schließen, nicht zu spürbaren Verbesserungen führen, sollten gerade Frauen möglichst früh damit anfangen, bewusst fürs Alter vorzusorgen, zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung. Je früher sie damit beginnen, desto mehr Geld steht im Alter zur Verfügung. Der Zinseszinseffekt greift den Versicherten dabei unter die Arme. Angefallene Zinsen auf das zurückgelegte Kapital werden weiter verzinst, sodass der Anteil der Zinsen am gesamten Angesparten überproportional steigt. Angesichts der durchschnittlich höheren Lebenserwartung von Frauen ist ein frühzeitiger Beginn umso wichtiger, da sie statistisch gesehen länger von ihrer Rente leben müssen als Männer.
Der Zinseszins schützt vor Lücken
Sobald der Grundstein für die finanzielle Vorsorge gelegt ist, wirken sich zudem spätere Unterbrechungen bei der Einzahlung weniger stark auf die spätere Rente aus. Das ist besonders relevant, da Frauen nach wie vor die meiste Care-Arbeit übernehmen, egal, ob es dabei um Kinder oder pflegebedürftige Eltern geht. Wer jedoch erst spät mit dem Aufbau von Kapital beginnt, verliert diesen Vorteil, da die Ansparphase zu kurz ist. In diesem Fall bleibt bei Renteneintritt hauptsächlich nur der eingezahlte Betrag, ohne nennenswerte Zusatzgewinne.

Laut Statistischem Bundesamt war 2023 jede fünfte Frau über 65 Jahren armutsgefährdet. „Das ist eine alarmierend hohe Zahl“, sagt Christine Ziemke, „sowohl für die gesellschaftliche Gleichberechtigung, als auch die individuelle Lebensplanung.“ Daher ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) so wichtig wie noch nie. Ihre Besteuerung greift nämlich erst in der Auszahlungsphase. Das bedeutet, dass die Steuern auf die angesparten Gelder erst dann gezahlt werden müssen, wenn sich die Versicherten im Rentenalter befinden. Gerade bei dem tendenziell geringen weiblichen Alterseinkommen ist der Steuersatz zu diesem Zeitpunkt in der Regel ebenfalls geringer. Dies führt zu einer reduzierten Steuerbelastung und bedeutet, dass mehr Netto vom Bruttogehalt zur Verfügung steht.
Zur richtigen Zeit Steuern zahlen
In der Ansparphase wird bei der bAV der Anteil, den die Arbeitnehmerinnen einzahlen, direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Das führt zu geringeren Steuern auf das Bruttogehalt. Dieser Mechanismus ermöglicht es den Arbeitnehmerinnen, mehr für das Alter anzusparen, als sich im Nettogehalt widerspiegelt. Legt zum Beispiel eine kinderlose Person, die keine Kirchensteuer zahlt, bei einem monatlichen Gehalt von 2.500 Euro jeden Monat 100 Euro zur Seite, beträgt der Nettoaufwand bei den Steuerklassen I und IV lediglich rund 58 Euro. Bei Steuerklasse V sind es 45 Euro und bei Steuerklasse III rund 79 Euro. Der Unterschied kommt durch die Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherungsabgaben zustande.
Solange dadurch Sozialversicherungsbeiträge gespart werden und im Tarifvertrag nichts Anderes festgehalten wurde, sind Arbeitgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zudem dazu verpflichtet, bei diesen so genannten Entgeltumwandlungsverträgen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Beitrages zu gewähren. „Außerdem ist es möglich, ausgebliebene Einzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, sollte das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich ruhen“, fügt VGH-Expertin Ziemke hinzu.
Es gibt also – neben Bemühungen, die Schere zwischen männlichen und weiblichen Erwerbseinkommen zu schließen – viele Hebel, um dem Gender-Pension-Gap entgegenzuwirken. „Setzen Sie sich am besten mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater zusammen“, rät Christine Ziemke. „Gemeinsam können wir darauf hinwirken, finanzielle Nachteile im Ruhestand auszugleichen.“

Pressesprecher

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