

Je schöner das Wetter draußen, desto mehr Menschen schwingen sich aufs Rad. Fahrradfahren wird immer beliebter. Klar, denn es ist gesund, schont die Umwelt und macht einfach Laune. Damit der Spaß beim Tritt in die Pedale bleibt, verraten wir Ihnen, worauf Sie achten sollten, falls doch mal was passiert.
Die 5 wichtigsten Schritte, wenn Sie einen Fahrradunfall hatten:
Sichern Sie die Unfallstelle ab.
Leisten Sie ggf. Verletzten Erste Hilfe und rufen Sie bei Bedarf die Polizei oder den Notarzt.
Dokumentieren Sie die Schäden. Am besten mit dem Handy direkt Fotos machen.
Unterschreiben Sie vor Ort kein Schuldeingeständnis. Dazu sind Sie nicht verpflichtet.
Rufen Sie Ihren Ansprechpartner bei der VGH an.
Als Ihr Versicherer helfen wir Ihnen im Schadenfall schnell und unkompliziert. Rufen Sie uns direkt unter der genannten Schaden-Telefon-Nummer an oder melden Sie sich bei Ihrem VGH Ansprechpartner bzw. Ihrer VGH Ansprechpartnerin. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir das weitere Vorgehen ab und helfen Ihnen dabei, die Schäden gering zu halten.

Fahrradunfall: Welche Versicherung zahlt wann was – und was nicht?
Die Fragen, die sich nach einem Fahrradunfall stellen, sind für viele von uns die gleichen. Die wichtigsten und häufigsten Fragen, denen wir in unseren Gesprächen im VGH-Schadenservice täglich begegnen, haben wir für Sie zusammengestellt und beantwortet:
Wie melde ich der eigenen Versicherung einen Fahrradunfall, wenn ich möglicherweise Schuld habe?
Wenn Sie in einen Fahrradunfall verwickelt sind, kann es sein, dass jemand gegen Sie Ansprüche erhebt. Sie können dann den Vorfall Ihrer Haftpflichtversicherung melden, auch vorsorglich. Die Schadenmeldung kann telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 175 0800, bei Ihrer VGH Vertretung oder hier auf der Website der VGH erfolgen. Alle notwendigen Unterlagen, wie Fotos, sollten der Versicherung zeitnah digital oder per Post zur Verfügung stehen. Und keine Sorge, sollte noch was fehlen, melden wir uns bei Ihnen. Für eine eventuell erforderliche Besichtigung sollte der Anspruchsteller die beschädigten Sachen aufbewahren bzw. erst nach Rücksprache reparieren lassen.
Kann ich der Versicherung des Verursachers direkt meinen Schaden nach einem Fahrradunfall melden?
Wer zahlt, wenn jemand mein Fahrrad z. B. bei einem Unfall beschädigt hat?
Welche Versicherung zahlt, wenn ich jemanden bei einem Fahrradunfall verletzt habe?
Fahrradunfall mit Alkohol im Blut, welche Auswirkungen hat das auf die Versicherungsleistung?
Hat das Fahren auf der falschen Straßenseite Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn es zu einem Fahrradunfall kommt?
Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit, wer zahlt?
Helmpflicht – ja oder nein? Sind die Ansprüche gemindert, wenn bei einem Fahrradunfall kein Helm getragen wurde?
Beim Fahrradfahren Musik hören – hat das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn es zu einem Unfall kommt?


Der VGH Unfallschutz

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