Fahrradunfall – Was ist zu tun?

Je schöner das Wetter draußen, desto mehr Menschen schwingen sich aufs Rad. Fahrradfahren wird immer beliebter. Klar, denn es ist gesund, schont die Umwelt und macht einfach Laune. Damit der Spaß beim Tritt in die Pedale bleibt, verraten wir Ihnen, worauf Sie achten sollten, falls doch mal was passiert.

Die 5 wichtigsten Schritte, wenn Sie einen Fahrradunfall hatten: 

  1. Sichern Sie die Unfallstelle ab.
  2. Leisten Sie ggf. Verletzten Erste Hilfe und rufen Sie bei Bedarf die Polizei oder den Notarzt.
  3. Dokumentieren Sie die Schäden. Am besten mit dem Handy direkt Fotos machen.
  4. Unterschreiben Sie vor Ort kein Schuldeingeständnis. Dazu sind Sie nicht verpflichtet.
  5. Rufen Sie Ihren Ansprechpartner bei der VGH an.

Als Ihr Versicherer helfen wir Ihnen im Schadenfall schnell und unkompliziert. Rufen Sie uns direkt unter der genannten Schaden-Telefon-Nummer an oder melden Sie sich bei Ihrem VGH Ansprechpartner bzw. Ihrer VGH Ansprechpartnerin. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir das weitere Vorgehen ab und helfen Ihnen dabei, die Schäden gering zu halten.

Fahrradunfall: Welche Versicherung zahlt wann was – und was nicht?

Die Fragen, die sich nach einem Fahrradunfall stellen, sind für viele von uns die gleichen. Die wichtigsten und häufigsten Fragen, denen wir in unseren Gesprächen im VGH-Schadenservice täglich begegnen, haben wir für Sie zusammengestellt und beantwortet:

Wie mel­de ich der ei­ge­nen Ver­si­che­rung ei­nen Fahr­­rad­­un­fall, wenn ich mög­li­cher­wei­se Schuld ha­be?

Wenn Sie in ei­nen Fahr­rad­un­fall ver­wickelt sind, kann es sein, dass je­mand gegen Sie An­sprü­che er­hebt. Sie kön­nen dann den Vor­fall Ih­rer Haft­pflicht­ver­si­che­rung mel­den, auch vor­sorg­lich. Die Scha­den­mel­dung kann te­le­fo­nisch un­ter der kos­ten­lo­sen Ser­vice­num­mer 0800 175 0800, bei Ih­rer VGH Ver­tre­tung oder hier auf der Web­site der VGH er­fol­gen. Al­le not­wen­di­gen Un­ter­la­gen, wie Fo­tos, soll­ten der Ver­si­che­rung zeit­nah di­gi­tal oder per Post zur Ver­fü­gung ste­hen. Und kei­ne Sor­ge, soll­te noch was feh­len, mel­den wir uns bei Ih­nen. Für ei­ne even­tu­ell er­for­der­li­che Be­sich­ti­gung soll­te der An­spruch­stel­ler die be­schä­dig­ten Sa­chen auf­be­wah­ren bzw. erst nach Rück­spra­che re­pa­rie­ren las­sen.

Kann ich der Ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers di­rekt mei­nen Scha­den nach ei­nem Fahr­rad­un­fall mel­den?
Wer zahlt, wenn je­mand mein Fahr­rad z. B. bei ei­nem Un­fall be­schä­digt hat?
Wel­che Ver­si­che­rung zahlt, wenn ich je­man­den bei ei­nem Fahr­rad­un­fall ver­letzt ha­be?
Fahr­rad­un­fall mit Al­ko­hol im Blut, wel­che Aus­wir­kun­gen hat das auf die Ver­si­che­rungs­leis­tung?
Hat das Fah­ren auf der fal­schen Straßen­sei­te Aus­wir­kun­gen auf den Ver­si­che­rungs­schutz, wenn es zu einem Fahr­rad­un­fall kommt?
Fahr­rad­un­fall auf dem Weg zur Ar­beit, wer zahlt?
Helm­pflicht – ja oder nein? Sind die An­sprü­che ge­min­dert, wenn bei ei­nem Fahr­rad­un­fall kein Helm ge­tra­gen wur­de?
Beim Fahr­rad­fah­ren Mu­sik hö­ren – hat das Aus­wir­kun­gen auf den Ver­si­che­rungs­schutz, wenn es zu ei­nem Un­fall kommt?
Sie sind bereits Kunde oder Kundin bei der VGH und möchten einen Schaden melden?

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Sie haben ein anderes Anliegen? Besuchen Sie unseren umfassenden Kontaktbereich:

Oder als VGH-Kunde und -Kundin erreichen Sie uns kostenlos unter: 

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