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    Sofortmaßnahmen für den Ernstfall & wichtige Tipps

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Wasserschaden

Sofortmaßnahmen für den Ernstfall & wichtige Tipps

Auf einen Blick

Rohrbruch!

Ein Wasserschaden! Jetzt ist schnelles Handeln gefragt.
Unsere Top 5 der Sofortmaßnahmen für den Schadensfall:

Tipps bei Wasserschaden
1. Wasser abstellen
Stoppen Sie die Wasserzufuhr. Schließen Sie Absperrhähne und Hauptwasserhähne – diese befinden sich meist hinter der Wasseruhr.
2. Stromzufuhr unterbrechen
Wasser und Strom sind eine gefährliche Kombination. Deshalb unbedingt beachten: Wenn Sie durch Wasser geschädigte elektrische Geräte oder Anlagen bedienen, besteht Lebensgefahr. Falls elektrische Anlagen und Geräte wie Fön, Schalter oder Steckdosen mit Wasser in Kontakt gekommen oder sind feucht geworden, dann zuerst den Strom ausschalten. Erst, wenn Geräte und Anlagen vom Stromnetz getrennt sind, dürfen diese angefasst und geprüft werden. Deshalb: Zuerst Sicherungsautomaten ausschalten (bei alten Stromverteilern die Schraubsicherungen entfernen). Ist der Verteiler etwa durch einen Rohrbruch ebenfalls feucht oder nass geworden, keinesfalls anfassen. Rufen Sie eine Elektrofachkraft und lassen Sie Ihre Anlagen fachmännisch überprüfen.
3. Wasser entfernen
Ausgetretenes Wasser beseitigen. Bei einem kleineren Wasserschaden reicht es meist, das Wasser aufzuwischen oder einen Nasssauger zu verwenden. Bei größeren Wassermengen hilft die Feuerwehr oder ein Fach­unternehmen. Mit einer speziellen Pumpe wird das Wasser abgesaugt.
4. Inventar sichern & Räume lüften
Schützen Sie Ihren Hausrat und Ihr Inventar vor Schäden durch Feuchtigkeit und Leitungswasser. Räumen Sie alles aus dem Gefahrenbereich. Zusätzlich können Sie durch ausreichendes Lüften und Heizen der betroffenen Räume die Luftfeuchtigkeit senken für eine schnellere Trock­nung. So weitere Schäden – etwa durch Schimmelbildung – vermeiden.
5. VGH anrufen
Als Ihr Versicherer helfen wir Ihnen im Schadenfall schnell und unkompliziert. Rufen Sie Ihre VGH Vertretung an.
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Darum versichern

Bei Leitungswasserschäden helfen Hausrat-, Wohngebäude- oder private Haftpflichtversicherung

Mann telefoniert und hält eine weiße Schüssel unter ein tropfendes Rohr im Badezimmer.

Der Wasserschaden etwa durch einen Rohrbruch ist da, doch welche Versicherung zahlt jetzt? Die Beantwortung der Frage hängt von den Umständen ab, die den Wasserschaden verursacht haben. Grundsätzlich greift eine der drei Versicherungen: Hausrat­versicherung, Wohn­gebäude­versicherung oder die private Haftpflicht­versicherung. Nachstehend erfahren Sie, welche der Versicherungen, wann zahlt:

Hausratversicherung

Stellen Sie sich vor Ihre Wohnung steht Kopf: Alles was dann herausfällt, ist Ihr Hausrat. Die Hausrat­versicherung deckt Schäden ab, die also an beweglichen Dingen in Ihrer Wohnung entstehen können. Falls Ihr Hausrat durch einen Leitungs­wasserschaden beschädigt wird, tritt die Hausrat­versicherung hierfür ein. Allerdings ist zu beachten, dass für die Übernahme des Schadens wichtig ist, wodurch der Wasserschaden entstanden ist. Schäden, die durch Leitungswasser entstehen, also durch undichte Abläufe, ein defektes Ventil, ein Leck im Rohr oder einer Leitung sowie durch falsch angebrachte Rohre werden in der Regel übernommen. Löst sich also beispielsweise der Schlauch an der Wasch­maschine oder Spül­maschine und die Wohnung wird mit Wasser überschwemmt, ist Ihre Hausrat­versicherung zuständig. Kippt Ihnen allerdings beim Wischen der Putzeimer ins Klavier, zahlt die Hausratversicherung nicht.
Darüber hinaus greift bei neueren Versicherungsbedingungen die Hausrat­versicherung der VGH auch bei Überschwemmungen durch Starkregen und Rückstau. Ein Rückstau kann entstehen, wenn durch starke Regenfälle die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann. Das Abwasser kann dann durch das Rohrsystem beispielsweise über die Toilette oder das Waschbecken zurück ins Haus oder die Wohnung fließen.

Wohngebäudeversicherung

Das Mauerwerk in Ihrem Haus wird durch ein unbemerktes Leck im Wasserrohr nachhaltig beschädigt. In diesem Fall greift die Wohn­gebäude­­versicherung. Die Versicherung kommt für Wasser­schäden an Ihrer Immobilie auf. Sie sollten allerdings beachten, dass für die Übernahme von Wasser­schäden an unbewohnten Häusern oder wenig genutzten Wohnungen (beispielsweise Ferien­häuser) besondere Voraussetzungen gelten, damit der Schaden übernommen wird. So gelten etwa für längere Abwesenheiten besondere Pflichten für den Eigentümer wie etwa die regelmäßige Überprüfung aller wasserführenden Anlagen, Leitungen und Rohre. Übrigens - auch hier gilt: bei neueren Versicherungsbedingungen greift die Wohngebäudeversicherung der VGH auch bei Überschwemmungen durch Starkregen und Rückstau. Ein Rückstau kann entstehen, wenn durch starke Regenfälle die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann. Das Abwasser kann dann durch das Rohrsystem beispielsweise über die Toilette oder das Waschbecken zurück ins Haus oder die Wohnung fließen. Erkundigen Sie sich also einfach bei Ihrer Versicherung, ob und welche Voraussetzungen für die Übernahme eines Wasserschadens erfüllt sein müssen. Dann erleben Sie im Schadensfall keine böse Überraschung.

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflicht­versicherung tritt dann ein, wenn durch denjenigen, der den Wasserschaden verursacht hat, jemand Anderes betroffen ist. Wenn beispielsweise in Ihrer Wohnung durch die überlaufende Waschmaschine die Wohnung Ihres Nachbarn betroffen ist, trägt Ihre private Haftpflicht den Schaden, der in der unteren Wohnung entstanden ist. Die Schäden, die hierdurch an Ihrem Hausrat in der Mietwohnung entstanden sind, trägt wiederum Ihre Hausrat­versicherung.
Glühbirne

EXPERTEN-TIPP: Elementarschadenversicherung

Bei einer Überschwemmung durch Hochwasser zahlt allerdings keine Hausrat- oder Wohn­gebäude­versicherung. Gegen solche Fälle können Sie sich durch eine Elementar­versicherung absichern. Sie schützt darüber hinaus Ihr Eigentum vor Natur­gefahren wie Erdbeben und Erdfall, Lawinen und Erdrutsch oder Schneedruck.

Auch gut zu wissen

Unterschätzte Gefahrenquelle: Undichte Fugen

Eine Ursache für Schimmelbefall können undichte Fugen sein, indem Feuchtigkeit über winzige Leckagen in die Bauteile gelangt. Fugen sind wasserabweisende Abdichtungen an Bauteil­verbindungen beispielsweise im Badezimmer in Duschen oder Badewannen. In der Regel bestehen Fugen aus Silikon. Was viele nicht wissen, Silikon hat – wie jeder Dichtstoff – eine begrenzte Lebensdauer. Je nach Material- und Verarbeitungsqualität, Beanspruchung oder Pflege halten Fugen unterschiedlich lang. Mit der Zeit kann es zu Undichtigkeiten kommen und Wasser kann so in die Bausubstanz dringen. Oftmals bleibt die Durch­feuchtung unbemerkt; erst bei auftretenden Wasserflecken oder Schimmelbildung wird der Schaden sichtbar.
Glühbirne

Tipp: Der Experte muss ran

Wasserschäden durch undichte Fugen sind vermeidbar. Überlassen Sie das verfugen einem Fachmann. Dieser kennt die Anforderungen an den Dichtstoff.
Sie selbst können auch etwas tun: Pflegen Sie die Fugen regelmäßig. Achten Sie darauf, diese nach dem Befeuchten, Belüften oder Reinigen gut abzutrocknen. Überprüfen Sie die Fugen regelmäßig; wenn Sie Risse oder Beschädigungen sehen, sollten die Fugen durch einen Fachbetrieb ausgetauscht werden. Das ist für einen Profi kein großer Aufwand und meist schnell getan. Indem Sie rechtzeitig vorbeugen, ver­ringern Sie die Gefahr eines Schadens.

Auf den Punkt

Jetzt haben Sie viel rund um das Thema Wasserschaden erfahren. Abschließend haben wir für Sie die wichtigsten Tipps zusammengefasst:

Mann blickt verzweifelt und telefoniert auf einer grauen Couch mit Schüsseln vom Wasserschaden

5 Sofortmaßnahmen im Schadensfall

  • Wasser abstellen
  • Stromzufuhr unterbrechen
  • Wasser entfernen
  • Inventar sichern & Räume lüften
  • Schaden bei uns melden

Frau telefoniert mit einem Smartphone am Laptop und hält einen Becher in der Hand

Mit diesen Versicherungen sind Sie gegen Wasserschäden abgesichert

  • Leitungswasserschäden an Ihrem Hausrat werden durch die Hausratversicherung abgedeckt.
  • Leitungswasserschäden am Gebäude (Wohnung oder Haus) übernimmt die Gebäudeversicherung.
  • Leitungswasserschäden in ihrer Wohnung, die zu Schäden anderer führen versichert die Private Haftpflicht.
  • Überschwemmungen durch Starkregen einschließlich Rückstau sind bei der VGH sowohl in der Hausrat- und auch in der Wohnge­bäude­versicherung versichert.

Grünes Ventil wird mit der Hand zugedreht

Und dann? Was ist nach dem Schaden?

Zu guter Letzt haben wir noch ein paar Tipps und Maßnahmen, die nach der Meldung eines Wasserschadens wichtig sind:

  • Als Mieter verständigen Sie Ihren Vermieter, Verwalter oder Hausmeister.
  • Lassen Sie Reparaturen erst nach Abstimmung mit Ihrem Versicherer oder Ihrem Versicherungsberater durchführen.
  • Das gleiche gilt für Ortungs- und Sucharbeiten bei nicht erkennbarer Herkunft von Feuchtigkeit.
  • Aufbruch- oder Aufstemmarbeiten sollten Sie vorher ebenfalls mit Ihrem Versicherer abstimmen.
  • Bewahren Sie beschädigte Gegenstände und Rohre bis zur abschließenden Schadens­regulierung vor Ort auf.

Installateur reguliert die Bedienknöpfe an der Waschmaschine und notiert die Werte auf einem Klemmbrett mit Stift

3 Tipps, um Wasserschäden vorzubeugen

  • Wasserführende Anlagen und Heizungen regelmäßig warten lassen.
  • Silikonfugen (Wartungsfugen) in Dusche und Badewanne regelmäßig prüfen und erneuern.
  • Immer den Befüllungsschlauch für Ihre Heizung entfernen – es sei denn, es besteht ein ständiger Anschluss mit fachgerechter Trennung zum Trinkwassersystem.

Empfehlenswert

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