Hausratversicherung
Stellen Sie sich vor Ihre Wohnung steht Kopf: Alles was dann herausfällt, ist Ihr Hausrat. Die
Hausratversicherung deckt Schäden ab, die also an
beweglichen Dingen in Ihrer Wohnung entstehen können. Falls Ihr Hausrat durch einen
Leitungswasserschaden beschädigt wird, tritt die
Hausratversicherung hierfür ein. Allerdings ist zu beachten, dass für die Übernahme des Schadens wichtig ist, wodurch der Wasserschaden entstanden ist. Schäden, die durch Leitungswasser entstehen, also durch
undichte Abläufe, ein
defektes Ventil, ein
Leck im Rohr oder einer Leitung sowie durch falsch angebrachte Rohre werden in der Regel übernommen. Löst sich also beispielsweise der Schlauch an der
Waschmaschine oder
Spülmaschine und die Wohnung wird mit Wasser überschwemmt, ist Ihre
Hausratversicherung zuständig. Kippt Ihnen allerdings beim Wischen der Putzeimer ins Klavier, zahlt die Hausratversicherung nicht.
Darüber hinaus greift bei neueren Versicherungsbedingungen die Hausratversicherung der VGH auch bei Überschwemmungen durch Starkregen und Rückstau. Ein Rückstau kann entstehen, wenn durch starke Regenfälle die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann. Das Abwasser kann dann durch das Rohrsystem beispielsweise über die Toilette oder das Waschbecken zurück ins Haus oder die Wohnung fließen.
Wohngebäudeversicherung
Das Mauerwerk in Ihrem Haus wird durch ein
unbemerktes Leck im Wasserrohr nachhaltig beschädigt. In diesem Fall greift die
Wohngebäudeversicherung. Die Versicherung kommt für
Wasserschäden an Ihrer Immobilie auf. Sie sollten allerdings beachten, dass für die Übernahme von Wasserschäden an unbewohnten Häusern oder wenig genutzten Wohnungen (beispielsweise
Ferienhäuser) besondere Voraussetzungen gelten, damit der Schaden übernommen wird. So gelten etwa für längere Abwesenheiten besondere
Pflichten für den Eigentümer wie etwa die regelmäßige Überprüfung aller wasserführenden Anlagen, Leitungen und Rohre. Übrigens - auch hier gilt: bei neueren Versicherungsbedingungen greift die Wohngebäudeversicherung der VGH auch bei Überschwemmungen durch Starkregen und Rückstau. Ein Rückstau kann entstehen, wenn durch starke Regenfälle die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann. Das Abwasser kann dann durch das Rohrsystem beispielsweise über die Toilette oder das Waschbecken zurück ins Haus oder die Wohnung fließen. Erkundigen Sie sich also einfach bei Ihrer Versicherung, ob und welche Voraussetzungen für die Übernahme eines Wasserschadens erfüllt sein müssen. Dann erleben Sie im Schadensfall keine böse Überraschung.
Private Haftpflichtversicherung
Die
private Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn durch denjenigen, der den Wasserschaden verursacht hat,
jemand Anderes betroffen ist. Wenn beispielsweise in Ihrer Wohnung durch die überlaufende Waschmaschine die
Wohnung Ihres Nachbarn betroffen ist, trägt Ihre
private Haftpflicht den Schaden, der in der unteren Wohnung entstanden ist. Die Schäden, die hierdurch an Ihrem Hausrat in der Mietwohnung entstanden sind, trägt wiederum Ihre
Hausratversicherung.