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Ambulante Zusatz­versicherung

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Die am­bu­lan­te Zu­satz­versicherung der VGH

Ei­ne Er­­gän­­zung, die sich lohnt! Wenn Sie ei­­nen un­­se­­rer Zahnzusatztarife ab­­ge­­schlos­­sen ha­­ben, kön­­nen Sie sich wei­­te­­re at­­trak­­ti­­ve Leis­­tun­­gen si­­chern. Die am­­bu­­lan­­te Zu­­satz­­ver­­si­­che­­rung „top fit“ ver­­rin­­gert Zu­­zah­­lun­­gen für am­­bu­­lan­­te Heil­­be­­hand­­lun­­gen und si­­chert Ih­­nen vie­­le Leis­­tun­­gen, die von Ih­­rer Kran­­ken­­kas­­se nicht be­­zahlt wer­­den.

  • Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen und al­ter­na­ti­ve Heil­me­tho­den durch Ärz­te
  • Er­stat­tung für Seh­hil­fen (Bril­len und Kon­takt­lin­sen)
  • Über­nah­me des ge­setz­li­chen Ei­­gen­­an­teils bei Heil­mit­teln und Heil­be­hand­lun­gen

Am­bu­lan­te Zu­satz­versicherung – un­sere Ta­rife im Über­blick

Hier sehen Sie die Leistungen in Kombination mit unseren Zahnzusatztarifen.
Bitte das Smartphone drehen.
Top fit 90 Top fit 50 Top fit 30
Heil­prak­tiker
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Seh­hil­fen
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Zu­zahlungen und Vor­sor­ge
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Heil­mit­tel
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Kur­ta­ge­geld
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Aus­land­rei­se­schutz
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Impfungen vor Ausland­rei­sen
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Im­plantate
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
In­lays
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Plas­tische Zahn­fül­lungen
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Kie­fer­ortho­pä­die bis Al­ter 18
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Allge­meine zahn­ärztliche Lei­stungen
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Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten
Wurzel­behandlung
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Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten
Parodont­ologische Lei­stungen
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Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten
Chirur­gische Lei­stungen
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Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten

Jetzt zum Beratungsformular

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Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
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Plas­tische Zahn­fül­lungen
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Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
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Kie­fer­ortho­pä­die bis Al­ter 18
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Allge­meine zahn­ärztliche Lei­stungen
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur am­bu­lan­ten Zusatz­ver­siche­rung

Welche Ambulante Zusatzversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Ambulanten Zusatzversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Ambulanten Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie bequem und einfach den Leistungsanspruch der Ambulanten Zusatzversicherung bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Ambulante Zusatzversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Am­bu­lan­te Zu­satz­ver­siche­rung wich­tig?
  • Für al­le Ver­si­cher­ten der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV). Ih­re ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt längst nicht al­le Kos­ten. Oft bleibt ein Ei­gen­an­teil und ei­ni­ge Be­hand­lun­gen müs­sen Sie kom­plett aus ei­ge­ner Ta­sche zah­len. Die Ta­ri­fe „top fit 90“, „top fit 50“ bzw. „top fit 30“ glei­chen die wich­tigs­ten Leis­tungs­lücken aus.
Was spricht für den Ab­schluss ei­ner am­bu­lan­ten Zu­satz­ver­siche­rung?
  • Seit dem 01.01.2004 zah­len die ge­setz­­li­chen Kas­sen in der Re­gel kei­ne Zu­­schüs­se mehr für Bril­len und Kon­takt­­lin­sen. Für Mas­sa­gen, sons­tige Heil­­mit­tel, Me­di­ka­men­te, Hilfs­mit­tel und Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te so­wie Ku­ren und Zahn­­er­satz müs­sen Pa­tien­ten ei­nen Ei­gen­­an­teil leis­ten. Die Ta­ri­fe „top fit 90“, „top fit 50“ oder „top fit 30“ über­neh­men die­se Kos­­ten teil­wei­se oder auch kom­plett. Da­rü­ber hin­aus be­in­hal­ten sie auch Leis­tun­gen für Glau­kom- und Haut­­krebs­­früh­­er­­ken­nung, Aus­lands­­rei­se­­kran­­ken­­schutz inkl. me­di­zi­nisch not­­wen­di­gen Rück­­trans­ports und Schutz­­im­pfun­gen (bis zu 105 € pro Jahr) vor Aus­lands­rei­sen.
Gibt es War­te­zei­ten, bis der Ver­si­che­rungs­schutz wirkt?
  • Für al­le Leis­tun­gen, die nicht die zahn­ärzt­li­che Be­hand­lung be­tref­fen, be­steht ei­ne War­te­zeit von nur drei Mo­na­ten.
    Für zahn­ärzt­li­che Leis­tun­gen be­trägt die War­te­zeit sechs Mo­na­te.
Bis zu wel­chem Bei­trag wer­den mei­ne Kos­ten im Be­reich Zahn­er­satz er­stat­tet (Zahn­staf­fel)?
  • Tre­ue zahlt sich aus! Je län­ger der Ver­trag läuft, des­to mehr Kos­ten wer­den er­stat­tet. Für Zahn­er­satz­leis­tun­gen gilt die fol­gen­de Zahn­staf­fel:
    1. Ver­si­che­rungs­jahr bis zu 500 €
    2. Ver­si­che­rungs­jahr 750 €
    3. Ver­si­che­rungs­jahr 1.500 €
    4. Ver­si­che­rungs­jahr 2.000 €
    5. Ver­si­che­rungs­jahr 3.000 €
    ab 6. Ver­si­che­rungs­jahr 10.000 €
    Bei Un­fäl­len ent­fal­len die Höchst­sät­ze. Für ein­zel­ne Leis­tun­gen gel­ten wei­te­re Höchst­gren­zen.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

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