Reise­kran­ken­versicherung

Keine Angst vor Reisefieber

Die Rei­se­kranken­versicherung

Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch - den passenden Reisekrankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie gibt es hier. Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Eine Reisekrankenversicherung bewahrt Sie vor hohen Kosten bei medizinischer Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet.

Ihre Vorteile
01

Privatpatientenstatus im Ausland


02

Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen, vertretbaren Rücktransport


03

Last minute abschließbar

Reisekranken­versicherung – die Tarife im Über­blick

VGH ReisekrankenSchutz (AK-E)

VGH ReisekrankenSchutz (AK-F)

Rei­se­dauer
Die Versicherung deckt alle Urlaubs- und Geschäftsreisen eines Jahres ab, jedoch nur maximal die ersten 8 Wochen jeder Reise.
Jeweils maximal 8 Wochen
Jeweils maximal 8 Wochen
Ver­sicherte Per­so­nen
Als Familienangehörige gelten der Ehepartner/Lebenspartner sowie deren Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis 18 Jahre. Alle Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Einzelpersonen
Familie
Un­sere Lei­stung­en
Ambulante Heilbehandlungen
Zu den ambulanten Heilbehandlungen zählen:
- Ärztliche Leistungen
- Leistungen von Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen
- Arznei- und Verbandmittel
- Hilfsmittel (z. B. Krücken; Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte werden nicht erstattet)
- Heilmittel (z. B. Wärmebehandlungen)
- Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus nach Unfall oder Notfall
Stationäre Heilbehandlungen
Zu den stationären Heilbehandlungen zählen:
- Ärztliche Leistungen
- Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung
- Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste
Zahnärztliche Heilbehandlungen
Zu den zahnärztlichen Heilbehandlungen zählen:
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
- Provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung
- Reparatur, Widerherstellung der Funktion und Wiedereingliederung des bei Reiseantritt vorhandenen Zahnersatzes in einfacher Ausführung
Rücktransport nach Hause
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport
Suche, Rettung und Bergung
Muss die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten wir die hierfür anfallenden Kosten bis zu 5.000 €.
bis zu 5.000 €
bis zu 5.000 €
Betreuungsleistungen für Kinder
Die Betreuungsleistungen umfassen eine Begleitperson für minderjährige Kinder im Krankenhaus und eine Reisebetreuung für minderjährige Kinder, die aufgrund bestimmter Voraussetzungen eine Reise alleine fortsetzen oder abbrechen müssen.
Überführungskosten bei Tod
Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, organisieren wir die Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz und erstatten die unmittelbaren Kosten der Überführung. Im Falle einer Beisetzung im Ausland übernehmen wir die entstandenen Bestattungskosten. Wir erstatten aber höchstens die Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären.
24-Stunden-Notruf-Service
Zur Beratung oder Unterstützung bei Eintritt eines Versicherungsfalls im Ausland können Sie den 24-Stunden-Notruf-Service unter der +49(0)4441/905-4441 einschalten.
Ihr Jahresbeitrag
Maßgeblich ist das Alter des ältesten Familienmitglieds.
pro Person
pro Familie
0 - 59 Jahre
11.40 €
26.40 €
60 - 69 Jahre
33.60 €
66.60 €
ab 70 Jahre
51.60 €
103.20 €
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Reisekranken­versicherung für Schüler, Studenten und Au-pairs im AuslandVersicherungsschutz für zum Beispiel Au-pairs und Aus­tausch­studenten

Sie machen einen Austausch oder möchten sich im Ausland weiterbilden? Dann brauchen Sie für diese Zeit eine verlässliche Reisekrankenversicherung, die Ihnen folgende Vorteile bietet:

  • Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung
  • Medizi­nisch sinn­vol­ler Kran­ken­­rück­­trans­port
  • Übernahme der Hin- und Rückreisekosten (einfache Klasse) eines Angehörigen bei einem stationären Aufenthalt (mind. 14 Tage) der versicherten Person
  • Drei verschiedene Tarifvarianten zur Auswahl
  • Kein Selbstbehalt
  • Weitere Details zum Versicherungsschutz finden Sie in unserer Leistungsübersicht.
Reisekranken­schutz für längeren Auslands­aufenthalt ab 365 TageVersicherungsschutz für längere Aus­lands­aufent­halte (365 Ta­ge bis 5 Jahre)

Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt und haben noch keine Reisekrankenversicherung? Dann sichern Sie sich folgende Vorteile:

  • Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung für die gesamte Dauer Ihrer Reise
  • Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Bedarfsgerechte Tarife
FAQ – die häufigsten Fragen zur Reise­kran­ken­versicherung
Welche Reisekrankenversicherung brauche ich?
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Reisekrankenversicherung in Anspruch nehmen möchte?
Wie kann ich eine Reisekrankenversicherung abschließen?
Wer kann sich versichern?
Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungsschutz?
Wo gilt der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung?
Wie lange gilt eine abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung?
Was muss ich im Schadenfall tun und welche Unterlagen werden benötigt?
Ich möchte mit meiner Familie verreisen. Sind meine Kinder mitversichert?
Rechtliche Hinweise

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