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Reise­kran­ken­versicherung

Keine Angst vor Reisefieber

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Die Rei­se­kranken­versicherung

Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch - den passenden Reisekrankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie gibt es hier. Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Eine Reisekrankenversicherung bewahrt Sie vor hohen Kosten bei medizinischer Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet.

  • Privatpatientenstatus im Ausland
  • Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen, vertretbaren Rücktransport
  • Last minute abschließbar

Reisekranken­versicherung – die Tarife im Über­blick

Vertragspartner: ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta
Bitte das Smartphone drehen.
VGH ReisekrankenSchutz (AK-E) VGH ReisekrankenSchutz (AK-F)
Rei­se­dauer
i
Jeweils maximal 8 Wochen Jeweils maximal 8 Wochen
Ver­sicherte Per­so­nen
i
Einzelpersonen Familie
Un­sere Lei­stung­en
Ambulante Heilbehandlungen
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Stationäre Heilbehandlungen
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Zahnärztliche Heilbehandlungen
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Rücktransport nach Hause
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Suche, Rettung und Bergung
i
bis zu 5.000 € bis zu 5.000 €
Betreuungsleistungen für Kinder
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Überführungskosten bei Tod
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
24-Stunden-Notruf-Service
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Ihr Jahresbeitrag
i
pro Person pro Familie
0 - 59 Jahre 11.40 € 26.40 €
60 - 69 Jahre 33.60 € 66.60 €
ab 70 Jahre 51.60 € 103.20 €

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Der Risikoträger dieser Produkte ist unser Kooperationspartner der ALTE ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Amtsgericht Oldenburg HRB 110012.
Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Reisekranken­versicherung für Schüler, Studenten und Au-pairs im Ausland

Was beinhaltet die Auslandsreisekrankenversicherung für Studenten und Au-pairs?

Vertragspartner: ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta

Versicherungsschutz für zum Beispiel Au-pairs und Aus­tausch­studenten

Sie machen einen Austausch oder möchten sich im Ausland weiterbilden? Dann brauchen Sie für diese Zeit eine verlässliche Reisekrankenversicherung, die Ihnen folgende Vorteile bietet:

  • Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung
  • Medizi­nisch sinn­vol­ler Kran­ken­­rück­­trans­port
  • Übernahme der Hin- und Rückreisekosten (einfache Klasse) eines Angehörigen bei einem stationären Aufenthalt (mind. 14 Tage) der versicherten Person
  • Drei verschiedene Tarifvarianten zur Auswahl
  • Kein Selbstbehalt
  • Weitere Details zum Versicherungsschutz finden Sie in unserer Leistungsübersicht.

Reisekranken­schutz für längeren Auslands­aufenthalt ab 365 Tage

Was beinhaltet die Reisekrankenversicherung für einen Versicherungsschutz länger als 365 Tage?

Vertragspartner: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried- Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Versicherungsschutz für längere Aus­lands­aufent­halte
(365 Ta­ge bis 5 Jahre)

Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt und haben noch keine Reisekrankenversicherung? Dann sichern Sie sich folgende Vorteile:

  • Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung für die gesamte Dauer Ihrer Reise
  • Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Bedarfsgerechte Tarife

FAQ – die häufigsten Fragen zur Reise­kran­ken­versicherung

Welche Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung brau­che ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unter­schiedlichen Tarifen eine Grund­deckung als auch umfassenden Versicherungs­schutz. Wählen Sie einen Tarif in der Reise­kranken­versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungs­schutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leis­tun­gen aus der Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung in An­spruch neh­men möch­te?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater, wenn Sie Leistungsansprüche aus Ihrer Reisekrankenversicherung melden möchten. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Reisekrankenversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Wer kann sich ver­sich­ern?
  • Versichern können sich Personen,
    • deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und
    • die nur vorübergehend ins Ausland reisen.
    In der Variante AK-F sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Familienangehörige versichert, wenn deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Familienangehörige gelten dabei der Ehepartner oder der Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder).
    Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt beispielsweise im Rahmen eines Studiums? Dann finden Sie hier weitere Informationen zu unseren Reisekrankenversicherungen für Schüler und Studenten.
Für welche Aus­lands­reisen gilt der Ver­sich­erungs­schutz?
  • Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen werden und einen Zeitraum von 8 Wochen nicht übersteigen. Dauert eine Reise länger als 8 Wochen, besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise.
    Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung besteht kein Versicherungsschutz.
Wo gilt der Ver­sich­erungs­schutz der Aus­lands­reise­kranken­ver­sicherung?
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
Wie lange gilt eine ab­ge­schlos­sene Aus­lands­reise­kranken­ver­sicherung?
  • Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
Was muss ich im Scha­den­fall tun und wel­che Unter­lagen werden be­nötigt?
  • Bei Eintritt des Versicherungsfalls sollte der Notrufservice (unter der Telefonnummer +49(0)4441/905-4441) zur Beratung und Unterstützung eingeschaltet werden. Erforderlich ist dies insbesondere vor einem zu erwartenden stationären Aufenthalt, damit für Sie z. B. ein geeignetes Krankenhaus gesucht werden kann und Sie nicht in Vorleistung der Krankenhauskosten treten müssen. Bei Rücktransport aus dem Ausland und bei Reisebetreuung für Kinder muss der Notrufservice zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen in jedem Fall eingeschaltet werden.
    Bitte senden Sie im Schadenfall Ihre Belege an den ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G..
    Reichen Sie immer Originalunterlagen ein; nur gegen Vorlage der Originale sind wir zur Leistung verpflichtet. Darüber hinaus müssen die geforderten und für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Nachweise erbracht sein.
Ich möchte mit meiner Familie verreisen. Sind meine Kinder mitversichert?
  • Die ALTE OLDENBURGER bietet für Einzelpersonen und Familien spezielle Versicherungstarife an. Für Einzelpersonen und Familien ab 60 Jahren gelten andere Versicherungsprämien.

    Die ALTE OLDENBURGER bietet für Einzelpersonen und Familien spezielle Versicherungstarife an. Für Einzelpersonen und Familien ab 60 Jahren gelten andere Versicherungsprämien.

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