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Wohnwagen zulassen: Das müssen Sie wissen

Der neue Wohnwagen steht in der Einfahrt, die Vorfreude auf die erste Reise ist groß. Doch bevor es losgeht, steht ein wichtiger administrativer Schritt an: Ein Wohnwagen gilt verkehrsrechtlich als Anhänger und unterliegt damit der Zulassungspflicht gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Ohne eine ordnungsgemäße Anmeldung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle darf er nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Die gute Nachricht: Wer gut vorbereitet zur Zulassungsstelle kommt, erledigt die Anmeldung in der Regel schnell und unkompliziert. 

Warum muss ein Wohnwagen zugelassen werden?

Kurz gesagt: Die Zulassung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie schützt Sie auch rechtlich und finanziell.

Ein Wohnwagen ist kein eigenständig motorisiertes Fahrzeug, dennoch ist er zulassungspflichtig. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die StVZO: Als Anhänger darf ein Wohnwagen nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn er offiziell registriert ist und ein gültiges Kennzeichen trägt.

Die Zulassung erfüllt dabei mehrere wichtige Funktionen. Sie ist Voraussetzung für den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei Schäden gegenüber Dritten greift. Gleichzeitig wird über die Zulassung die Kfz-Steuer erhoben, die für Wohnwagen im Vergleich zu motorisierten Fahrzeugen jedoch deutlich niedriger ausfällt. Sie richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers. Darüber hinaus schafft die offizielle Registrierung Rechtssicherheit bei Eigentumsverhältnissen und erleichtert im Falle eines späteren Verkaufs die Abwicklung erheblich.

Welche Unterlagen benötige ich, um meinen Wohnwagen zuzulassen?

Für einen reibungslosen Ablauf an der Zulassungsstelle ist es entscheidend, alle erforderlichen Dokumente vollständig mitzubringen. Welche Unterlagen konkret benötigt werden, hängt davon ab, ob es sich um einen neuen oder einen gebrauchten Wohnwagen handelt. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht aller relevanten Dokumente.

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Persönliches Erscheinen und Ausweisen mit gültigem Personalausweis oder Reisepass plus aktueller Meldebestätigung (max. 3 Monate alt). Bei Vollmacht: unterschriebene Vollmacht sowie beide Ausweise im Original mitbringen.

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Enthält Halterdaten, Kennzeichen und technische Angaben. Bei Neuzulassung noch nicht vorhanden – wird erst nach der Anmeldung ausgestellt. Bei Ummeldung zwingend erforderlich.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Wichtigster Eigentumsnachweis mit Hersteller, Modell und Fahrgestellnummer. Neu: vom Händler, gebraucht: vom Vorbesitzer. Ohne dieses Dokument ist keine Anmeldung möglich.

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Siebenstelliger Code als Versicherungsnachweis, den die Zulassungsstelle beim Versicherer abruft. Kostenlos erhältlich, aber nur 3 Monate gültig.

Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV)

Offizieller HU-Prüfbericht erforderlich – die Plakette allein reicht nicht. Turnus: alle 2 Jahre; bei fabrikneuen Wohnwagen unter 750 kg zGG erst nach 3 Jahren.

Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)

Bestätigt die EU-Typgenehmigung. Pflicht bei Neuzulassung; bei bereits EU-zugelassenen Gebrauchten nicht mehr nötig. Ohne EU-Zulassung: Einzelgutachten nach §21 StVZO.

Bescheinigung für die 100 km/h-Zulassung

Herstellerbescheinigung als Nachweis der Tempo-100-Eignung, meist beim Kauf enthalten. Alternativ: Gutachten einer anerkannten Prüfstelle.

SEPA-Lastschriftmandat und Kontodaten

Für die Kfz-Steuer wird direkt an der Zulassungsstelle ein SEPA-Mandat ausgefüllt. IBAN und BIC bereithalten.

Übersicht: Welche Papiere brauche ich – neu vs. gebraucht?

Dokument
Neuer Wohnwagen
Gebrauchter Wohnwagen

Personalausweis / Reisepass

Zulassungsbescheinigung Teil I

Zulassungsbescheinigung Teil II

eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)

HU-Nachweis (TÜV)

✓ (ab 2 Jahren)

Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)

✓ 

(✓) empfohlen

Bescheinigung 100 km/h-Zulassung

✓ (optional)

✓ (optional)

SEPA-Lastschriftmandat

✓ 

✓ 

Wohnwagen anmelden – so läuft der Prozess ab

Mit den vollständigen Unterlagen in der Hand ist die eigentliche Zulassung meist in wenigen Schritten erledigt:

Schritt 1 – Termin buchen

Termin online bei der Zulassungsstelle buchen spart Wartezeit vor Ort. Zulassungsantrag vorab herunterladen und ausgefüllt mitbringen.

Schritt 2 – Unterlagen einreichen

Alle Dokumente einreichen; die Mitarbeitenden prüfen die Vollständigkeit und geben ggf. das SEPA-Mandat zum Ausfüllen aus.

Schritt 3 – Kennzeichen auswählen

Wunschkennzeichen beantragen oder verfügbares Kennzeichen zuteilen lassen; bereits reservierte, geprägte Schilder mitbringen.

Schritt 4 – Zulassungsbescheinigung erhalten

Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I aus – der Wohnwagen ist offiziell zugelassen.

Geht das?

Wohnwagen online zulassen 

Ja, in vielen Kommunen ist die Online-Zulassung auch für Wohnwagen möglich – abhängig von Bundesland und Gemeinde.

Für die Zulassung über das i-Kfz-Portal benötigen Sie einen Personalausweis mit eID-Funktion, ein Kartenlesegerät oder die AusweisApp2, elektronische Zahlung sowie die digital übermittelten Dokumente inklusive eVB-Nummer.

Vorteil: kein Behördengang.

Nachteil: Nicht jede Kommune unterstützt das Verfahren vollständig, bei komplexeren Vorgängen wie der 100 km/h-Zulassung lohnt sich oft weiterhin ein persönlicher Termin.

Die 100 km/h-Zulassung für den Wohnwagen

Wer mit dem Wohnwagen-Gespann auf deutschen Autobahnen und baulich getrennten Schnellstraßen Tempo 100 statt der sonst erlaubten 80 km/h fahren möchte, benötigt eine sogenannte 100 km/h-Zulassung. Diese wird durch einen Aufkleber auf der Rückseite des Anhängers sowie einen entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I nachgewiesen. Es empfiehlt sich, die Tempo-100-Genehmigung direkt bei der Erstzulassung zu beantragen, das spart einen zweiten Behördengang.

Voraussetzungen für das Zugfahrzeug

Das Zugfahrzeug, ob PKW oder Wohnmobil, muss über ein Antiblockiersystem (ABS) verfügen. Wohnmobile fallen dabei unter die Kategorie „andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen".

Voraussetzungen für den Wohnwagen

Diese Merkmale werden durch die Herstellerbescheinigung nachgewiesen, die Sie in der Regel beim Kauf erhalten. Alternativ kann eine anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA) ein entsprechendes Gutachten ausstellen.

Der Anhänger selbst muss folgende Kriterien erfüllen, damit die 100 km/h-Zulassung erteilt werden kann:

  • Der Wohnwagen ist bauartbedingt für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
  • Die Reifen sind für mindestens 120 km/h ausgelegt (Geschwindigkeitsindex „L" oder höher).
  • Die Reifen sind nicht älter als sechs Jahre.
  • Bei gebremsten Anhängern sind hydraulische Stoßdämpfer an allen Rädern verbaut.
Masseverhältnisse beachten

Wichtig: Die 100 km/h-Zulassung allein berechtigt nicht automatisch zum Fahren mit Tempo 100. Es müssen zusätzlich bestimmte Masseverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs in der Regel nicht übersteigen. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit der zuständigen Prüforganisation.

Häufige Fragen zur Wohnwagen-Zulassung

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