

Gasprüfung Wohnwagen: Pflicht, Kosten und Intervalle im Überblick
Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 für Wohnwagen mit fest eingebauter Flüssiggasanlage gesetzlich vorgeschrieben. Was Sie zu Pflicht, Kosten, Intervallen und Ablauf der Prüfung wissen müssen.
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Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 gesetzlich vorgeschrieben (§ 60 StVZO) – sie gilt für alle Wohnwagen und Wohnmobile mit fest eingebauter Flüssiggasanlage.
Das Prüfintervall beträgt genau 24 Monate – unabhängig davon, ob das Fahrzeug regelmäßig genutzt wird.
Die Kosten liegen je nach Anbieter und Region zwischen ca. 30 und 100 Euro; TÜV- und DEKRA-Prüfstellen liegen meist im Bereich 50–70 Euro.
Die Gasprüfung darf nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden – eine Eigenprüfung ersetzt sie nicht.
Wer die Frist überschreitet, riskiert Bußgelder von 15 bis 60 Euro (gestaffelt nach Verzugsdauer) sowie Probleme beim Versicherungsschutz und Campingplatz-Einlass.
Campingplatzbetreiber sind berechtigt, den Einlass zu verweigern, wenn keine gültige Gasprüfbescheinigung vorliegt.

Was ist die Gasprüfung beim Wohnwagen?
Flüssiggas betreibt den Herd, Kühlschrank und die Heizung – und macht das Camping erst richtig komfortabel. Was viele dabei unterschätzen: Eine Gasanlage altert langsam. Schläuche werden spröde, Verbindungen können sich lockern, Regler verlieren mit der Zeit ihre Zuverlässigkeit. Solange alles funktioniert, fällt das kaum auf – bis es zu einem Leck oder im schlimmsten Fall zu einem Brand kommt.
Genau um diese Gefahren zu vermeiden, wird eine Gasprüfung benötigt. Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 legt fest, welche Bauteile ein zugelassener Sachkundiger in welchen Abständen zu prüfen hat. Er kontrolliert die gesamte Gasanlage systematisch: von der Gasflasche über Regler und Leitungen bis zu den angeschlossenen Verbrauchern wie Herd und Heizung. Das Ergebnis wird im gelben Prüfbuch dokumentiert und die bestandene Prüfung mit einer farbigen Plakette am Fahrzeug bestätigt.
Beispiel: Gebrauchtwagenkauf ohne Prüfhistorie
Familie Kröger aus Hannover kaufte im Frühjahr einen gebrauchten Wohnwagen – günstiger Preis, gepflegter Innenraum. Das gelbe Prüfbuch fehlte jedoch, der Verkäufer wusste nicht, wann zuletzt eine Gasprüfung stattgefunden hatte. Noch vor dem ersten Campingurlaub ließ die Familie die Anlage prüfen – und der Sachkundige fand einen Schlauch mit Haarrissen sowie einen Druckregler, der bereits das zulässige Höchstalter überschritten hatte. Beides wurde direkt ersetzt. Der Sicherheits-Check hatte sich gelohnt. Übrigens: Auch finanziell lohnt sich Vorsorge – mit der passenden Wohnwagen-Versicherung sind Schäden durch eine defekte Gasanlage zusätzlich abgesichert.

Ist die Gasprüfung beim Wohnwagen Pflicht – und was gilt seit 2026?
Jahrelang herrschte Verwirrung darüber, ob die Gasprüfung für Wohnwagen wirklich verpflichtend ist. Die kurze Antwort: Ja – seit dem 19. Juni 2025 eindeutig und gesetzlich verankert. Der neue § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt fest, dass alle Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauter Flüssiggasanlage alle zwei Jahre von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden müssen. Die Prüfpflicht gilt dabei unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) – das Fahrzeug muss also aktiv dafür angemeldet werden.
Wichtig zu wissen: Die Pflicht gilt nicht nur für zugelassene Fahrzeuge, die aktiv auf der Straße bewegt werden. Auch dauerhaft abgemeldete Wohnwagen und Wohnmobile, die auf einem Campingplatz dauerhaft stehen, unterliegen der Prüfpflicht.
Wann brauche ich keine Gasprüfung beim Wohnwagen?
Welche Strafe droht bei fehlender Gasprüfung?
Wurde die Gasprüfung beim Wohnwagen abgeschafft?
Dieses hartnäckige Gerücht kursiert in vielen Camping-Foren – und es hat einen historischen Kern: Zwischen Anfang 2020 und Mitte 2025 befand sich die Gasprüfpflicht tatsächlich in einer rechtlichen Grauzone. Im Januar 2020 hatte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Bewertung der Gasanlagenprüfung im Rahmen der HU vorübergehend ausgesetzt – Hintergrund waren Unklarheiten bei der einheitlichen Normung der Prüfgeräte. Im April 2022 wurde die Pflichtprüfung zudem aus der HU-Richtlinie gestrichen. Kurzzeitig konnte man also formal ohne Gasprüfung zur HU fahren und die Plakette dennoch bekommen.
Damit ist es seit dem 19. Juni 2025 vorbei. Mit dem neuen § 60 StVZO wurde die Gasprüfung nicht nur wiederhergestellt, sondern sogar aufgewertet: Sie ist jetzt eine eigenständige Pflicht, die unabhängig von der HU gilt. Neu ist außerdem, dass nun erstmals auch Wohnwagen – die früher von der Pflicht gänzlich ausgenommen waren – der Prüfpflicht unterliegen. Wer also gehört hat, die Gasprüfung sei abgeschafft worden: Diese Information ist überholt.

Was kostet die Gasprüfung G 607 beim Wohnwagen?
Die Kosten für eine Gasprüfung nach G 607 bewegen sich in Deutschland typischerweise zwischen ca. 30 und 100 Euro – je nach Anbieter, Region und Umfang der Anlage. TÜV- und DEKRA-Prüfstellen liegen laut ADAC meist im Bereich von 50 bis 70 Euro. ADAC-Mitglieder können die Prüfung in den ADAC-eigenen Prüfzentren teils günstig erhalten. Mobile Prüfdienste, die direkt auf den Campingplatz kommen, liegen häufig bei 50 bis 60 Euro. TÜV NORD veranschlagte für die Gasprüfung Stand Januar 2026 einen Preis von ca. 74 Euro. Es lohnt sich, vorab bei verschiedenen Anbietern anzufragen und zu vergleichen.
Zusätzliche Kosten und Anlaufstellen
Hinzu kommen eventuelle Reparaturkosten, wenn der Sachkundige Mängel feststellt. Typische Mängel sind veraltete Schläuche (die ein eingestempeltes Ablaufdatum tragen), abgelaufene Druckregler (Tauschpflicht nach spätestens 10 Jahren ab Herstellungsdatum) oder lose Verschraubungen. Diese Teile sind in der Regel günstig – und ein erfahrener Caravan-Fachbetrieb kann viele Mängel direkt im Anschluss an die Prüfung beheben.
Anlaufstellen für die Gasprüfung gibt es viele: Wohnwagen- und Wohnmobil-Fachhändler mit angeschlossener Werkstatt sind die erste Adresse, da sie Prüfung und eventuelle Reparatur in einem Schritt erledigen können. Alternativ bieten TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS die Prüfung ebenfalls an. Eine Suche nach zertifizierten Sachkundigen in der Nähe ermöglicht das Verzeichnis des Deutschen Verbands Flüssiggas (DVFG) unter gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de.
Wie oft muss die Gasprüfung durchgeführt werden?
Das Prüfintervall nach G 607 beträgt genau zwei Jahre – gerechnet ab dem Datum der letzten Prüfung, nicht ab dem Datum der Hauptuntersuchung oder dem Zulassungsjahr. Das bedeutet: Wer seine letzte Gasprüfung im März 2024 hatte, muss spätestens im März 2026 erneut zur Prüfung. Unerheblich ist dabei, ob der Wohnwagen im fraglichen Zeitraum viel oder wenig genutzt wurde. Auch ein Fahrzeug, das zehn Monate im Winter eingemottet war, muss nach Ablauf der zwei Jahre geprüft werden.
Zusätzlich zum regelmäßigen Zwei-Jahres-Rhythmus ist die Gasprüfung in drei weiteren Situationen vorgeschrieben: vor der erstmaligen Inbetriebnahme eines neuen Fahrzeugs, vor der Wiederinbetriebnahme nach einer Stilllegung sowie nach prüfpflichtigen Änderungen an der Gasanlage (etwa nach einem Einbau eines neuen Verbrauchers). Bei Neufahrzeugen übernimmt in der Regel der Hersteller bzw. Händler die erste G-607-Prüfung.
Wohnwagen-Typ / Situation | Prüfintervall | Hinweis |
|---|---|---|
Änderung an der Gasanlage | Nach dem Umbau | Z. B. nach Einbau eines neuen Verbrauchers |
Neues Fahrzeug | Vor der ersten Inbetriebnahme | Übernimmt i. d. R. Hersteller/Händler |
Nach Stilllegung | Vor der Wiederinbetriebnahme | Unabhängig von der Standzeit |
Wie lang darf man die Gasprüfung überziehen?
Rechtlich gibt es keinen offiziellen Kulanzmonat – die Frist gilt ab dem im Prüfbuch eingetragenen Ablaufdatum. Allerdings sieht der Bußgeldkatalog erst ab mehr als zwei Monaten Verzug ein konkretes Bußgeld vor; bis dahin wird mit einer Verwarnung reagiert. Das ist jedoch kein verlässlicher Schutz: Campingplatzbetreiber prüfen das Ablaufdatum der Plakette beim Einlass, und im Versicherungsfall kann eine überfällige Prüfung zur Leistungskürzung führen. Unser Rat: Notieren Sie das Ablaufdatum im Kalender und planen Sie den Termin rechtzeitig vor Saisonbeginn ein – in der Hauptsaison sind Termine bei Prüfern schnell vergeben.
Was wird bei der Gasprüfung gemacht?
Die Gasprüfung nach G 607 dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten, je nach Größe und Komplexität der Anlage. Der Sachkundige nimmt dabei die gesamte Gasanlage systematisch unter die Lupe:
Beispiel: Schlauch am Limit
Herr Petersen aus Oldenburg hat seinen Wohnwagen seit Jahren in Betrieb und ist sich sicher, dass alles funktioniert, denn der Gaskocher zündet tadellos. Bei der Gasprüfung stellt der Sachkundige jedoch fest, dass einer der Gasschläuche bereits das eingestempelte Ablaufdatum überschritten hat – äußerlich ohne sichtbare Schäden. Damit steigt allerdings das Risiko, das durch Wärme oder Druck ein Riss entsteht, der weitreichende Folgen haben kann. Der Tausch des defekten Schlauchs kostet Herr Petersen hingegen nur rund 25 Euro.
Gasprüfung beim Wohnwagen selber machen – geht das?
Die Frage taucht regelmäßig in Camping-Foren auf – und die Antwort ist klar: Nein. Eine eigenständige Prüfung durch den Fahrzeughalter ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene G-607-Prüfung nicht. Für die offizielle Gasprüfung muss zwingend ein anerkannter Sachkundiger beauftragt werden, der einen zweitägigen Sachkundelehrgang mit Prüfung absolviert hat und dessen Zertifikat alle fünf Jahre erneuert wird. Nur dieser Personenkreis darf die Prüfbescheinigung ausstellen und die Plakette anbringen.
Hinzu kommt: Für die Dichtigkeitsprüfung wird ein kalibriertes Druckprüfgerät benötigt – ein Hilfsmittel, das Privatpersonen in der Regel nicht besitzen. Wer dennoch eigenständig an der Gasanlage herumbastelt, riskiert nicht nur Fehler, sondern – im Schadensfall – auch den Versicherungsschutz.
Häufige Missverständnisse zur Gasprüfung
Dieses Gerücht hat einen historischen Kern: Zwischen 2020 und 2025 befand sich die Pflicht tatsächlich in einer Grauzone. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung durch den neuen § 60 StVZO jedoch wieder eindeutig und eigenständig vorgeschrieben – und gilt nun erstmals auch ausdrücklich für Wohnwagen.
Nein. Die Prüfpflicht nach § 60 StVZO bezieht sich ausschließlich auf fest eingebaute Flüssiggasanlagen im Fahrzeug. Mobile Gasgrillgeräte und Kartuschenkocher sind ausdrücklich ausgenommen.
Gaslecks und Materialermüdung machen sich oft nicht durch Fehlfunktionen bemerkbar. Schläuche können äußerlich intakt aussehen und innen bereits rissig sein. Genau deshalb ist die regelmäßige Prüfung durch einen Sachkundigen mit Druckmessgerät sinnvoll.
HU und Gasprüfung sind zwei getrennte Pflichten. Die Hauptuntersuchung prüft keine Gasanlage vollständig. Seit 2025 wird bei der HU zwar der Gasprüfungsnachweis kontrolliert – das bedeutet aber: Sie müssen die Prüfung selbst eigenverantwortlich initiieren und einhalten.
Häufige Fragen zur Gasprüfung beim Wohnwagen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Gasprüfung beim Wohnwagen.
Wie oft muss die Gasprüfung beim Wohnwagen gemacht werden?
Kann man den TÜV ohne Gasprüfung machen?
Was wird bei der Gasprüfung geprüft?
Was passiert, wenn der Wohnwagen die Gasprüfung nicht besteht?
Darum lohnt sich eine Wohnwagen-Versicherung
Die Gasprüfung ist kein bürokratisches Ärgernis – sie ist ein sinnvoller Sicherheits-Check für eine Anlage, die mit einem brennbaren Gas arbeitet. Wer alle zwei Jahre prüfen lässt, schützt sich, seine Mitreisenden und andere Campinggäste vor vermeidbaren Risiken. Als Wohnwagenbesitzer sollten Sie außerdem prüfen, ob Ihr Fahrzeug insgesamt gut abgesichert ist. Die VGH-Wohnwagenversicherung bietet umfassenden Schutz für Ihren Caravan – von Diebstahl über Glasbruch bis hin zu Haftpflichtschäden.

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