
- Einbruchdiebstahl entspricht umgangssprachlich klassischem Diebstahl nach Einbruch ins eigene Zuhause
- Schadenfall „Vandalismus“ gilt bei mutwilliger Zerstörung
- Sobald Personen angegriffen oder bedroht werden, wird aus einem Einbruch Beraubung/Raub.

Ein Einbruch in die eigene Wohnung hat nicht nur finanzielle Schäden zur Folge. Viel schwerer wiegt oftmals das Gefühl, im eigenen Zuhause Sicherheit verloren zu haben.
Wie Sie Ihr Zuhause schützen und so das Risiko eines Einbruchs verringern können, erfahren Sie in diesem Artikel. Wir beantworten häufige Fragen rund um das Thema „Einbruchschutz“. Außerdem erfahren Sie, welche Versicherung bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung und Vandalismus im Zusammenhang eines Einbruchs greift.



Laut polizeilicher Kriminalstatistik ist die Zahl der Wohnungseinbrüche bundesweit gestiegen. Unter dem Schlagwort „Wohnungseinbruchdiebstahl“ beinhaltet die Statistik auch Einbruchversuche. Worauf es beim Einbruchschutz ankommt, beantworten wir in uns häufig gestellten Fragen:

Die Hausratversicherung der VGH hilft Ihnen dabei, zu schützen, was Ihnen lieb und teuer ist. Besonders mit Blick auf durch Einbrüche entstehende Schäden ist eine Hausratversicherung die richtige Wahl:



