Auch Tierhalter unterliegen oftmals einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Allerdings sind die Vorgaben hier von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bremen beispielsweise ist eine Hundehaftpflicht für als gefährlich eingestufte Hunde zwingend erforderlich. Für alle anderen Hunde ist eine solche Police ebenfalls sinnvoll, aber freiwillig. Niedersächsische Hundehalter müssen sich hingegen mit einer Hundehaftpflichtversicherung versichern.
Für Pferdebesitzer gibt es weder in Bremen noch in Niedersachsen eine gesetzliche Versicherungspflicht. Aber auch hier ist es ratsam, sich zu versichern, denn auch Pferdehalter haften für alle Schäden, die ihr Pferd verursacht mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Die VGH bietet für Hund und Pferd spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen an – und schützt Tierhalter damit vor unangenehmen Überraschungen.