Wohngebäude­­versicherung

Schutz für Ihre vier Wände

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Die Wohn­ge­bäu­de­versicherung der VGH

Sie haben Ihr Haus ge­fun­den und es mit viel Geld und Herz­blut zu Ih­rem Zu­hau­se ge­macht? Ein Alb­traum, wenn es durch Feuer, Lei­tungs­was­ser, Rohrbruch, Blitz­schlag, Sturm oder Starkregen zer­stört wird. Im Ernst­fall sind Ih­re vier Wän­de durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der VGH ge­schützt. Mit zu­sätz­li­chen Bau­stei­nen kön­nen Sie Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz ganz in­di­vi­duell gestalten.

  • Individueller Ver­si­che­rungs­schutz durch kom­bi­nier­ba­re Bau­stei­ne
  • Wiederherstellung Ihrer Immobilie zum Neuwert unter Berücksichtigung von Preissteigerungen und Folgekosten
  • Zu­be­hör und bau­li­che Grund­stücks­be­stand­tei­le sind mitversichert

Jetzt gegen Naturgefahren absichern

Der Naturgefahren-Check zeigt nach Ein­gabe Ihrer Post­leitzahl „in Heller und Pfennig“, welche Schä­den durch Un­wetter vor Ihrer Haus­tür aus­ge­löst wurden. Im an­ge­schlos­senen Hoch­was­ser-Check ist das indi­viduelle Hoch­was­ser-Risiko für jede Adresse ables­bar.
Jetzt neu: Dort ist nun auch das indi­viduelle Stark­regen­risiko zu finden. Denn welche Schä­den Stark­regen ver­ursacht, hängt nicht nur von der Inten­sität des Regens, sondern auch vom Stand­ort des Gebäu­des ab. Je tiefer es liegt und je näher an einem Bach, desto höher sein Risiko.

zum Naturgefahren-Check

Naturereignisse durch Starkregen und Überschwemmungen in Deutschland 2014-2023

Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rung – unse­re wich­tigs­ten Leis­tun­gen im Über­blick

Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
Standard Sicher­heits­pa­ket Spe­zial­pa­ket
Schä­den durch Feuer, Leitungs­wasser, Rohr­bruch, Frost, Sturm, Hagel und Blitz­über­spannung
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Über­schwem­mung durch Stark­re­gen ein­schließ­lich Rück­stau
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Be­schädi­gung durch Ein­bruch an Ge­bäuden und Zäunen
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Dieb­stahl von fest mit dem Ge­bäude ver­bundenem Zu­behör
i
Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Be­schädi­gung an Ka­beln und Dämm­ung durch Marder und Wasch­bären
i
Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten bis 5.000 €
Ge­bäude­schäden durch Polizei oder Feuer­wehr bei Fehl­alarm durch Rauch­melder
i
Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Schä­den an gärtnerischen An­lagen durch Feuer und Blitz
i
Leistung nicht enthalten bis 10.000 € Leistung enthalten
Schä­den an gärtnerischen An­lagen durch Sturm und Hagel
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten bis 10.000 €
Nässe­schäden durch ein­dringen­den Regen, Schnee oder Schmelz­wasser
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten bis 5.000 €
Nässeschäden aufgrund undichter Fliesen und Fugen
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Leistung nicht enthalten bis 10.000 € Leistung enthalten
Bau­liche Grund­stücks­be­stand­teile
i
Leistung nicht enthalten bis 10.000 € Leistung enthalten
Gro­be Fahr­lässig­keit
i
Leistung nicht enthalten bis 10.000 € Leistung enthalten

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Zusätz­liche Schutz­bau­steine zur Wohn­gebäude­versicherung

  • Icon Schutzbaustein Elementarschäden

    Schutzbaustein Elementarschäden
     

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    Schutzbaustein Erneuerbare Energien

    Icon Schutzbaustein Ableitungsrohre

    Schutzbaustein Ableitungsrohre
     

    Icon Schutzbaustein Graffiti

    Schutzbaustein Graffiti
     

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Zusätz­liche Schutz­bau­stei­ne zur Wohn­ge­bäu­de­ver­sicherung

Schutzbaustein Elementarschäden
  • Klima­for­scher ge­hen von ei­ner Zu­nah­me der Wet­ter­ex­tre­me aus. Ma­chen Sie Ihr Haus wet­ter­fest und schüt­zen Sie sich mit dem Zu­satz­bau­stein Ele­men­tar­schä­den (weitere Naturgefahren) vor den im­men­sen Kos­ten durch
    • Über­schwem­mun­gen durch Flüs­se, Bä­che und Seen in­klu­si­ve Rück­stau,
    • Erdbeben und Vul­kan­aus­bruch,
    • Erdfall und Erd­rutsch,
    • Schneedruck und La­wi­nen.
Schutzbaustein Glasversicherung
  • Für Glas­schä­den im und am Haus kom­men schnell hohe Sum­men zu­sam­men. Die Glas­ver­si­che­rung gilt spe­ziell für Mehr­fa­mi­lien­häu­ser zur Ab­si­che­rung der Außen- und In­nen­ver­gla­sung wie z. B. Bal­kon­ver­gla­sun­gen, Glas­tü­ren oder Dusch­ka­bi­nen.
    Be­sit­zer von Ein­fa­mi­lien­häu­sern schüt­zen sich über den Glas­bau­stein der Haus­rat­ver­si­che­rung.
Schutzbaustein Erneuerbare Energien
  • Sie wohnen um­welt­be­wusst und nut­zen er­neuer­ba­re Ener­gien wie z. B. Pho­to­vol­taik, So­lar­ther­mie oder Erd­wär­me? Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt die wert­vol­len An­la­gen vor Schä­den durch Feuer, Blitz­schlag, Sturm und Ha­gel. Mit die­sem zu­sätz­li­chen Bau­stein sind wir auch bei Schä­den durch
    • Bedienfehler,
    • Diebstahl und Van­da­lis­mus,
    • Kurzschluss,
    • Tiere (z.B. Mar­der)

    an Ihrer Sei­te und über­neh­men im Scha­den­fall so­gar den Er­trags­aus­fall beziehungsweise die Mehr­kos­ten für Pri­mär­ener­gien.
Schutzbaustein Ableitungsrohre
  • Wir leis­ten auch, wenn unter Ih­rem Haus ver­lau­fen­de Ab­lei­tungs­roh­re ei­nem Bruch­scha­den zum Op­fer fal­len.
Schutzbaustein Graffiti
  • Kunst oder Krit­ze­lei? Auf 500 Mio. € pro Jahr schät­zen Ex­per­ten die Kos­ten für Haus­be­sit­zer in Deutsch­land durch Graf­fi­ti-Sprühe­reien. Schüt­zen Sie sich mit die­sem Bau­stein vor den Fol­gen un­ge­woll­ter Wand­ma­le­reien oder an­de­rer mut- und bös­wil­li­ger Ge­bäu­de­be­schä­di­gun­gen.

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Wohn­gebäude­­versicherung

Welche Wohngebäudeversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Wohngebäudeversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Wohngebäudeschaden melden?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Wohngebäude-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
  • Die Wohngebäudeversicherung können Sie ganz einfach online abschließen. Mit wenigen Angaben und in ein paar Schritten erhalten Sie den kompletten Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung:
     
    Falls Sie noch Fragen zur Wohngebäudeversicherung haben, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie schnell einen Termin über unsere Beratersuche.
Ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­sicherung auch schon beim Bau des Hau­ses sinnvoll?
  • Mit der Wohn­­ge­bäu­de­­ver­­si­che­rung be­kom­men Sie schon wäh­rend der Bau­zeit kos­ten­freien Ver­si­che­rungs­­schutz ge­gen Feuer­­schä­den bis zu 12 Mo­na­te.
    So­bald das Haus be­zugs­fer­tig ist, wird der kom­plet­te Ver­si­che­rungs­­schutz der Wohn­­ge­bäu­de­­ver­­si­che­rung wirk­sam.
    Bis da­hin emp­feh­len wir Ih­nen ei­ne Bau­leis­tungs- und ei­ne Bau­her­ren-Haft­pflicht­ver­si­che­rung.
    Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung bie­tet Ih­nen als Bau­herrn und Ih­ren Hand­wer­kern wäh­rend der ge­sam­ten Bau­pha­se Ver­si­che­rungs­schutz bei un­vor­her­ge­se­he­nen Be­schä­di­gun­gen am ent­ste­hen­den Ge­bäu­de.
    Die Bau­her­ren­haft­pflicht bie­tet dem Bau­herrn Ver­si­che­rungs­schutz ge­gen Haft­pflicht­an­sprü­che durch Ver­let­zung von Ver­­kehrs­­si­che­rungs­­pflich­­ten wie z. B. Be­­schil­de­rung, Si­che­rung und Be­­leuch­tung der Bau­stel­le. Im Scha­den­fall wird die Haf­tungs­­fra­ge ge­prüft, wer­den un­­be­rech­tig­te An­­sprü­che ab­ge­wehrt und be­rech­tig­te An­sprü­che bis zur ver­ein­­bar­ten Ver­si­che­rungs­­sum­me er­setzt. Da­rü­ber hin­aus ist die ge­setz­li­che Haft­pflicht als Haus- und Grund­­be­sit­zer für das zu be­bau­en­de Grund­stück mit­ver­si­chert.
Was ist der Unter­schied zwischen einer Wohn­gebäude- und einer Hausrat­versicherung?
  • Stellen Sie doch ein­fach mal Ihr Haus auf den Kopf. Das, was her­aus­fällt, wie z. B. Mö­bel, Klei­dung, Le­bens­­mit­tel, elek­tro­ni­sche Ge­rä­te, Wert­­sa­chen, ist durch die Haus­rat­­ver­si­che­rung ge­schützt. Das Haus selbst und al­les, was fest da­mit ver­bun­den ist, wie z. B. Dach und Wän­de, Vor­­dä­cher und Mar­ki­sen, sa­ni­tä­re In­­stal­la­tio­nen, Hei­zungs- und Sa­tel­li­ten­­an­la­gen, Tü­ren und Fens­ter, si­chert die Wohn­­ge­bäu­de­­ver­­si­che­rung. Mit­ver­si­chert sind außer­dem bau­li­che Grund­stücks­­be­stand­­tei­le wie Zäu­ne, Hecken, Ter­ras­sen usw.
Wie wird die Wohnfläche ermittelt?
  • Zur Wohn­flä­che zählt die Flä­che al­ler Räu­me ei­nes Ge­bäu­des ein­schließ­lich Wintergärten, Hob­by­räu­men, Haus­wirt­schafts­räu­men und even­tuell vor­han­de­nen Ge­wer­be­flä­chen. Nicht be­rück­sich­ti­gen müs­sen Sie Trep­pen, Bal­ko­ne, Log­gien und Ter­ras­sen so­wie Kel­ler-, Spei­cher- und Bo­den­räu­me, die nicht zu Wohn- oder Ge­wer­be­zwecken ge­nutzt bzw. aus­ge­baut sind.
Was muss ich be­achten, wenn ich anbaue oder modernisiere?
  • Wenn Sie an­bauen oder ei­ne Pho­to­vol­taik­an­la­ge instal­lie­ren, er­höht sich der Wert Ih­res Hau­ses. In­for­mie­ren Sie uns über die Art und den Um­fang der ge­plan­ten Maß­nah­men. Wir be­ra­ten Sie gern und pas­sen Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz an. Dann sind Sie im Scha­den­fall auf der si­che­ren Sei­te.

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Sind Rauch­melder Pflicht?
  • Ja, denn je­den Tag ster­ben Men­schen an den Fol­gen ei­nes Feuers. Da­bei ist Rauch viel ge­fähr­li­cher als Flam­men. Er kommt schnell, brei­tet sich laut­los aus und macht Schla­fen­de be­wusst­los. Schon nach zwei Mi­nu­ten kann er zu ei­ner töd­li­chen Rauch­ver­gif­tung füh­ren. Da­rum be­steht auch in Nie­der­sach­sen die Rauch­mel­der­pflicht. Rauch­warn­mel­der ret­ten Le­ben – Ihr ei­ge­nes, das Ih­rer Fa­mi­lie oder Ih­rer Mie­ter.
Brauche ich eine Rück­stau­sicherung?
  • Bei starken Re­gen­fäl­len oder Hoch­was­ser kann es pas­sieren, dass die Ka­na­li­sa­tion das Was­ser nicht mehr auf­neh­men kann. Oh­ne Rück­stau­si­che­rung wird Ab­was­ser in die Ent­wäs­se­rungs­lei­tun­gen Ih­res Hau­ses zu­rück­ge­drückt und tritt insbesondere im Keller, z. B. aus Du­schen, Wasch­becken, Toi­let­ten wie­der aus. Um zu ver­mei­den, dass das oft mit Fä­ka­lien ver­setz­te Ab­was­ser gra­vie­ren­de Schä­den an­rich­tet, ha­ben die Kom­mu­nen und ört­li­chen Ab­was­ser­ver­bän­de die Rück­stau­si­che­rung zur Pflicht er­klärt. Durch den Ein­bau ei­ner He­be­an­la­ge oder durch Rück­stau­ver­schlüs­se kön­nen Sie Ihr Haus vor sol­chen Schä­den be­wah­ren. Las­sen Sie sich von Ih­rer Kom­mu­ne oder Ih­rem Ab­was­ser­ver­band be­ra­ten, wel­che Rück­stau­si­che­rung für Ihr Ge­bäu­de ge­eig­net ist. Mit dem Ein­bau und der re­gel­mäßi­gen War­tung ha­ben Sie al­le Vor­schrif­ten be­ach­tet und sind auf der si­che­ren Sei­te.
Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
  • Der Staat zieht sich aus Umwetterhilfen zurück. In 2017 sagte das Umweltministerium in Niedersachsen den Hochwasseropfern noch finanzielle Soforthilfe zu. Darauf sollten Sie sich jedoch nicht verlassen, zumal der Betrag in den meisten Fällen nicht den entstandenen Schaden ersetzt. Für den Versicherungsschutz Ihres Hauses sind Sie selbst verantwortlich. Vor den Folgen von Naturkatastrophen können Sie sich mit dem Schutzbaustein Elementarschäden absichern.
     
    Quelle: 03.07.2019 Kein Geld ohne Versicherung
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