Die Wohngebäudeversicherung der VGH
Sie haben Ihr Haus gefunden und es mit viel Geld und Herzblut zu Ihrem Zuhause gemacht? Ein Albtraum, wenn es durch Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Blitzschlag, Sturm oder Starkregen zerstört wird. Im Ernstfall sind Ihre vier Wände durch die Wohngebäudeversicherung der VGH geschützt. Mit zusätzlichen Bausteinen können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz individuell gestalten.
- Individueller Versicherungsschutz durch kombinierbare Bausteine
- Wiederherstellung Ihrer Immobilie zum Neuwert unter Berücksichtigung von Preissteigerungen und Folgekosten
- Zubehör und bauliche Grundstücksbestandteile sind mitversichert
Jetzt gegen Naturgefahren absichern
Naturereignisse durch Starkregen und Überschwemmungen in Deutschland 2014-2023

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Zu YouTubeWohngebäudeversicherung – unsere wichtigsten Leistungen im Überblick
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Standard | Sicherheitspaket | Spezialpaket | |
Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel und Blitzüberspannung
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Überschwemmung durch Starkregen einschließlich Rückstau
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Beschädigung durch Einbruch an Gebäuden und Zäunen
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Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenem Zubehör
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Beschädigung an Kabeln und Dämmung durch Marder und Waschbären
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bis 5.000 € |
Gebäudeschäden durch Polizei oder Feuerwehr bei Fehlalarm durch Rauchmelder
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Schäden an gärtnerischen Anlagen durch Feuer und Blitz
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bis 10.000 € | ![]() |
Schäden an gärtnerischen Anlagen durch Sturm und Hagel
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bis 10.000 € |
Nässeschäden durch eindringenden Regen, Schnee oder Schmelzwasser
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bis 5.000 € |
Nässeschäden aufgrund undichter Fliesen und Fugen
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bis 10.000 € | ![]() |
Bauliche Grundstücksbestandteile
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bis 10.000 € | ![]() |
Grobe Fahrlässigkeit
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bis 10.000 € | ![]() |
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Zusätzliche Schutzbausteine zur Wohngebäudeversicherung
- Schutzbaustein Elementarschäden
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Klimaforscher gehen von einer Zunahme der Wetterextreme aus. Machen Sie Ihr Haus wetterfest und schützen Sie sich mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden (weitere Naturgefahren) vor den immensen Kosten durch
- Überschwemmungen durch Flüsse, Bäche und Seen inklusive Rückstau,
- Erdbeben und Vulkanausbruch,
- Erdfall und Erdrutsch,
- Schneedruck und Lawinen.
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- Schutzbaustein Glasversicherung
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Für Glasschäden im und am Haus kommen schnell hohe Summen zusammen. Die Glasversicherung gilt speziell für Mehrfamilienhäuser zur Absicherung der Außen- und Innenverglasung wie z. B. Balkonverglasungen, Glastüren oder Duschkabinen.
Besitzer von Einfamilienhäusern schützen sich über den Glasbaustein der Hausratversicherung.
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- Schutzbaustein Erneuerbare Energien
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Sie wohnen umweltbewusst und nutzen erneuerbare Energien wie z. B. Photovoltaik, Solarthermie oder Erdwärme? Die Wohngebäudeversicherung schützt die wertvollen Anlagen vor Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel. Mit diesem zusätzlichen Baustein sind wir auch bei Schäden durch
- Bedienfehler,
- Diebstahl und Vandalismus,
- Kurzschluss,
- Tiere (z.B. Marder)
an Ihrer Seite und übernehmen im Schadenfall sogar den Ertragsausfall beziehungsweise die Mehrkosten für Primärenergien.
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- Schutzbaustein Ableitungsrohre
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Wir leisten auch, wenn unter Ihrem Haus verlaufende Ableitungsrohre einem Bruchschaden zum Opfer fallen.
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- Schutzbaustein Graffiti
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Kunst oder Kritzelei? Auf 500 Mio. € pro Jahr schätzen Experten die Kosten für Hausbesitzer in Deutschland durch Graffiti-Sprühereien. Schützen Sie sich mit diesem Baustein vor den Folgen ungewollter Wandmalereien oder anderer mut- und böswilliger Gebäudebeschädigungen.
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FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Wohngebäudeversicherung
- Welche Wohngebäudeversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Wohngebäudeversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Wohngebäudeschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Wohngebäude-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
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Die Wohngebäudeversicherung können Sie ganz einfach online abschließen. Mit wenigen Angaben und in ein paar Schritten erhalten Sie den kompletten Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung:Falls Sie noch Fragen zur Wohngebäudeversicherung haben, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie schnell einen Termin über unsere Beratersuche.
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- Ist eine Wohngebäudeversicherung auch schon beim Bau des Hauses sinnvoll?
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Mit der Wohngebäudeversicherung bekommen Sie schon während der Bauzeit kostenfreien Versicherungsschutz gegen Feuerschäden bis zu 12 Monate.
Sobald das Haus bezugsfertig ist, wird der komplette Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung wirksam.
Bis dahin empfehlen wir Ihnen eine Bauleistungs- und eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Die Bauleistungsversicherung bietet Ihnen als Bauherrn und Ihren Handwerkern während der gesamten Bauphase Versicherungsschutz bei unvorhergesehenen Beschädigungen am entstehenden Gebäude.
Die Bauherrenhaftpflicht bietet dem Bauherrn Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wie z. B. Beschilderung, Sicherung und Beleuchtung der Baustelle. Im Schadenfall wird die Haftungsfrage geprüft, werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt und berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück mitversichert.
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- Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung?
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Stellen Sie doch einfach mal Ihr Haus auf den Kopf. Das, was herausfällt, wie z. B. Möbel, Kleidung, Lebensmittel, elektronische Geräte, Wertsachen, ist durch die Hausratversicherung geschützt. Das Haus selbst und alles, was fest damit verbunden ist, wie z. B. Dach und Wände, Vordächer und Markisen, sanitäre Installationen, Heizungs- und Satellitenanlagen, Türen und Fenster, sichert die Wohngebäudeversicherung. Mitversichert sind außerdem bauliche Grundstücksbestandteile wie Zäune, Hecken, Terrassen usw.
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- Wie wird die Wohnfläche ermittelt?
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Zur Wohnfläche zählt die Fläche aller Räume eines Gebäudes einschließlich Wintergärten, Hobbyräumen, Hauswirtschaftsräumen und eventuell vorhandenen Gewerbeflächen. Nicht berücksichtigen müssen Sie Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzt bzw. ausgebaut sind.
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- Was muss ich beachten, wenn ich anbaue oder modernisiere?
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- Sind Rauchmelder Pflicht?
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Ja, denn jeden Tag sterben Menschen an den Folgen eines Feuers. Dabei ist Rauch viel gefährlicher als Flammen. Er kommt schnell, breitet sich lautlos aus und macht Schlafende bewusstlos. Schon nach zwei Minuten kann er zu einer tödlichen Rauchvergiftung führen. Darum besteht auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht. Rauchwarnmelder retten Leben – Ihr eigenes, das Ihrer Familie oder Ihrer Mieter.
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- Brauche ich eine Rückstausicherung?
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Bei starken Regenfällen oder Hochwasser kann es passieren, dass die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Ohne Rückstausicherung wird Abwasser in die Entwässerungsleitungen Ihres Hauses zurückgedrückt und tritt insbesondere im Keller, z. B. aus Duschen, Waschbecken, Toiletten wieder aus. Um zu vermeiden, dass das oft mit Fäkalien versetzte Abwasser gravierende Schäden anrichtet, haben die Kommunen und örtlichen Abwasserverbände die Rückstausicherung zur Pflicht erklärt. Durch den Einbau einer Hebeanlage oder durch Rückstauverschlüsse können Sie Ihr Haus vor solchen Schäden bewahren. Lassen Sie sich von Ihrer Kommune oder Ihrem Abwasserverband beraten, welche Rückstausicherung für Ihr Gebäude geeignet ist. Mit dem Einbau und der regelmäßigen Wartung haben Sie alle Vorschriften beachtet und sind auf der sicheren Seite.
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- Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
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Der Staat zieht sich aus Umwetterhilfen zurück. In 2017 sagte das Umweltministerium in Niedersachsen den Hochwasseropfern noch finanzielle Soforthilfe zu. Darauf sollten Sie sich jedoch nicht verlassen, zumal der Betrag in den meisten Fällen nicht den entstandenen Schaden ersetzt. Für den Versicherungsschutz Ihres Hauses sind Sie selbst verantwortlich. Vor den Folgen von Naturkatastrophen können Sie sich mit dem Schutzbaustein Elementarschäden absichern.
Quelle: 03.07.2019 Kein Geld ohne Versicherung
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- Wie kann ich mein Haus vor Starkregen schützen?
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Wertvolle Tipps für Sie.
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