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11. November 2021

Betriebliche Altersversorgung: Wenn der Arbeitgeber bei der Ruhestandsvorsorge mithilft

Während das Renteneintrittsalter nach und nach immer weiter angehoben wird, sinkt zeitgleich die Rentenhöhe. Gerade in den jüngeren Generationen wird ironisch gescherzt und konkret befürchtet, dass am Ende ihres Arbeitslebens nur noch die Grundsicherung auf sie wartet. Ein wichtiger Schritt in die finanzielle Unabhängigkeit im Alter ist die betriebliche Altersversorgung.

Sich im Alter keine Sorgen ums Geld machen zu müssen, ermöglicht mehr entspannte Zeit mit der Familie.
Sich im Alter keine Sorgen ums Geld machen zu müssen, ermöglicht mehr entspannte Zeit mit der Familie. (Foto: VöV)

Bereits im Jahr 2018 musste die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner mit weniger als 900 Euro im Monat auskommen und galt daher als armutsgefährdet. Das ging aus einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor. „Daran hat sich in den letzten Jahren nichts geändert“, sagt Frank Heuer, Experte für die betriebliche  Altersversorgung ( bAV ) bei den VGH Versicherungen. „Vor allem Geringverdienende laufen Gefahr, in die Altersarmut abzurutschen.“ Im Berufsleben fehlen ihnen oft die finanziellen Möglichkeiten und meist auch die Kenntnisse, um für den Ruhestand vorzusorgen.

Betriebliche Altersversorgung: Viel sparen mit geringer Belastung

Die betriebliche Altersversorgung ist für alle Arbeitnehmenden eine effektive Möglichkeit, ihre zukünftige Rente aufzustocken. Gespart wird per Entgeltumwandlung. Deren wesentlicher Vorteil ist, dass ein von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer festgelegter Betrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird und im Rahmen der staatlichen Förderung in der Regel von Steuer- und Sozialabgaben befreit ist. Beschäftigte mit einem monatlichen Gehalt von 2.500 Euro, die jeden Monat 100 Euro in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, haben dann durch die Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherung einen Nettoaufwand von lediglich rund 57,50 Euro. Im Jahr 2022 können 564 Euro im Monat oder 6.768 Euro im Jahr steuerfrei umgewandelt werden. Sozialversicherungsfrei sind Beträge bis zu 282 Euro im Monat, beziehungsweise 3.384 Euro im Jahr.

Zuschüsse vom Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist außerdem durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz dazu verpflichtet, bei Entgeltumwandlungsverträgen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Beitrages zu gewähren, solange er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart und im Tarifvertrag nichts Anderweitiges festgehalten wurde.
Ab 2022 gilt dies nicht nur für Neuabschlüsse, sondern auch für bereits laufende Verträge. Dadurch erhöht sich in dem zuvor genannten Rechenbeispiel der Beitrag für die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmenden auf 115 Euro, obwohl sie noch immer nur die 57,50 Euro davon zu spüren bekommen. „Bei einem Einkommen von unter 2.575 Euro brutto fördert der Staat die Beiträge des Arbeitgebers zu 30 Prozent, wenn der Arbeitgeber mindestens 240 bis maximal 960 Euro im Jahr beisteuert“, sagt VGH-Experte Frank Heuer.
Betriebliche Altersversorgung
In jedem Betrieb, sei es im Büro oder im Handwerk, haben Arbeitnehmende das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung. (Foto: VöV)


In jungen Jahren schon an die Altersvorsorge zu denken.
In jungen Jahren schon an die Altersvorsorge zu denken, sorgt für eine glücklichere Zeit nach dem Berufsleben. (Foto: VöV)

Persönlichen Bedarf in Beratungsgespräch klären

Ob in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investiert wird, ist von den persönlichen Präferenzen der Kunden abhängig. „Welche Variante für Sie am besten geeignet ist, sollten Sie in einer persönlichen Beratung besprechen, zum Beispiel durch eine VGH-Versicherungsagentur oder eine Sparkasse“, rät Frank Heuer.
VGH-Experte Frank Heuer

VGH-Experte Frank Heuer (Foto: VGH / Iris Sobotta)

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Über die VGH Versicherungen:

Die VGH ist der größte öffentliche Versicherer in Niedersachsen – mit einem lückenlosen Angebot an Schaden- und Personenversicherungen. Rund 4.400 Mitarbeitende sind direkt oder indirekt für den regionalen Marktführer tätig, darunter etwa 440 VGH-Vertreterinnen und -Vertreter und ihre Teams. Gemeinsam mit dem zweiten Vertriebspartner, den Sparkassen, bilden sie ein flächendeckendes Servicenetz zur Betreuung von rund 1,6 Millionen Kundinnen und Kunden. Nicht nur als Versicherer und Arbeitgeber, auch als Sponsor zahlreicher Projekte und Programme im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich sowie in der Zusammenarbeit mit den Feuerwehren engagiert sich die VGH traditionell für die Menschen in ihrem Geschäftsgebiet.
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Christian Worms

Pressesprecher / Medienarbeit 

E-Mail: christian.worms@vgh.de
Telefon: 0511-362 3808

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