Bereits im Jahr 2018 musste die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner mit weniger als 900 Euro im Monat auskommen und galt daher als armutsgefährdet. Das ging aus einer Antwort des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor. „Daran hat sich in den letzten Jahren nichts geändert“, sagt Frank Heuer, Experte für die betriebliche Altersversorgung (
bAV ) bei den VGH Versicherungen. „Vor allem Geringverdienende laufen Gefahr, in die Altersarmut abzurutschen.“ Im Berufsleben fehlen ihnen oft die finanziellen Möglichkeiten und meist auch die Kenntnisse, um für den Ruhestand vorzusorgen.
Betriebliche Altersversorgung: Viel sparen mit geringer Belastung
Die betriebliche Altersversorgung ist für alle Arbeitnehmenden eine effektive Möglichkeit, ihre zukünftige Rente aufzustocken. Gespart wird per Entgeltumwandlung. Deren wesentlicher Vorteil ist, dass ein von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer festgelegter Betrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird und im Rahmen der staatlichen Förderung in der Regel von Steuer- und Sozialabgaben befreit ist. Beschäftigte mit einem monatlichen Gehalt von 2.500 Euro, die jeden Monat 100 Euro in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, haben dann durch die
Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherung einen Nettoaufwand von lediglich rund 57,50 Euro. Im Jahr 2022 können 564 Euro im Monat oder 6.768 Euro im Jahr steuerfrei umgewandelt werden. Sozialversicherungsfrei sind Beträge bis zu 282 Euro im Monat, beziehungsweise 3.384 Euro im Jahr.
Zuschüsse vom Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist außerdem durch das
Betriebsrentenstärkungsgesetz dazu verpflichtet, bei Entgeltumwandlungsverträgen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Beitrages zu gewähren, solange er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart und im Tarifvertrag nichts Anderweitiges festgehalten wurde.
Ab 2022 gilt dies nicht nur für Neuabschlüsse, sondern auch für bereits laufende Verträge. Dadurch erhöht sich in dem zuvor genannten Rechenbeispiel der Beitrag für die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmenden auf 115 Euro, obwohl sie noch immer nur die 57,50 Euro davon zu spüren bekommen. „Bei einem Einkommen von unter 2.575 Euro brutto fördert der Staat die Beiträge des Arbeitgebers zu 30 Prozent, wenn der Arbeitgeber mindestens 240 bis maximal 960 Euro im Jahr beisteuert“, sagt VGH-Experte Frank Heuer.