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28. Mai 2021

Vorsicht Brandgefahr: Grillasche und Kohlereste sicher entsorgen

Nach einigen Anlaufschwierigkeiten nimmt der Frühling Ende Mai Fahrt auf. Damit dürfte vermehrt auch wieder der Geruch von Holzkohle durch die Gärten und Straßen ziehen. Doch zeitverzögert folgen mancherorts die Sirenen der Feuerwehr, denn Grillkohle hat es in sich: „Die Abkühlzeit der Grillasche wird von vielen weit unterschätzt“, weiß Dr. Hans-Hermann Drews, Geschäftsführer des IFS – des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, zu denen auch die VGH gehört.

Grillasche
Wer Grillasche nicht sicher entsorgt, kann dafür einen hohen Preis zahlen. (Foto links: AdobeStock / Federico - Foto rechts : iStock / Mikhail Shapovalov)


Ein nächtlicher Brandausbruch in der Mülltonne und das Übergreifen der Flammen auf das Haus sind ein Schadenverlauf, den das IFS bei der Untersuchung von Brandstellen jedes Jahr vielfach rekonstruiert. Die Kohle wird beim Grillen sehr heiß und kann überraschend lange eine so hohe Temperatur halten, dass sie brennbare Materialien bei Kontakt entzündet. Ob sich in den Resten Glutnester befinden, ist auch beim Umfüllen nicht unbedingt zu erkennen. Häufig vergehen Stunden, bevor sich aus dem Glimmen ein Flammenbrand entwickelt. Wie hoch die Temperatur in dem Material ist und wie lange ein Brandrisiko besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel dem Grill, der Kohle und der verwendeten Kohlemenge.

Grillasche drei Tage abkühlen lassen

Um eine Brandentstehung sicher auszuschließen, empfiehlt das IFS eine Abkühlzeit von drei Tagen, bevor die Kohlereste in die Restmülltonne geschüttet werden. Bis dahin sollten sie in einem nicht brennbaren Behälter mit Deckel zwischengelagert werden, denn der Grill selbst ist dafür nicht geeignet: Der Wind und neugierige Haustiere haben schon manchen Gartengrill zu Fall gebracht. Wenn die Kohlereste dann auf dem hölzernen Terrassenboden oder auf Gartenmöbeln landen, ist auch auf diesem Wege eine Brandentstehung durchaus möglich, wie Schadenuntersuchungen immer wieder belegen.
Wer weder einen feuerfesten Behälter noch die Geduld für eine sichere Abkühlzeit hat, kann die Kohlereste nach dem Grillen mit ausreichend Wasser ablöschen. Ausreichend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sie vollständig durchtränkt werden müssen.

Über das IFS:

Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung e. V. wurde 1976 gegründet. Es geht zurück auf das Brandverhütungslabor, das 1884 von der Schleswig-Holsteinischen Landesbrandkasse ins Leben gerufen wurde. Heute hat der Verein mit Hauptsitz in Kiel bundesweit zehn Standorte. Ein Team aus Naturwissenschaftlern und Ingenieuren untersucht im Schwerpunkt Brand- und Brandfolgeschäden, Leitungswasser- und Feuchteschäden. Die Erkenntnisse aus den Ursachenermittlungen dienen der allgemeinen Schadenverhütung und werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Ansprechpartnerin:
Ina Schmiedeberg
Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung e.V.
Tel. 0431-775 781 0
schmiedeberg@ifs-ev.org
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Über die VGH Versicherungen:

Die VGH ist der größte öffentliche Versicherer in Niedersachsen – mit einem lückenlosen Angebot an Schaden- und Personenversicherungen. Rund 4.400 Mitarbeitende sind direkt oder indirekt für den regionalen Marktführer tätig, darunter etwa 440 VGH-Vertreterinnen und -Vertreter und ihre Teams. Gemeinsam mit dem zweiten Vertriebspartner, den Sparkassen, bilden sie ein flächendeckendes Servicenetz zur Betreuung von rund 1,6 Millionen Kundinnen und Kunden. Nicht nur als Versicherer und Arbeitgeber, auch als Sponsor zahlreicher Projekte und Programme im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich sowie in der Zusammenarbeit mit den Feuerwehren engagiert sich die VGH traditionell für die Menschen in ihrem Geschäftsgebiet.
ansprechpartner2

Christian Worms

Pressesprecher / Medienarbeit 

E-Mail: christian.worms@vgh.de
Telefon: 0511-362 3808

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