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FAQ – alle Fragen zur Fahrradversicherung

Was ist in der Fahrradversicherung versichert?
  • Versichert ist das in Ihrem Versicherungsschein bezeichnete, nicht versicherungspflichtige Fahrrad einschließlich Fahrradanhänger. Mitversichert sind zur Funktion des Fahrrades bzw. des Fahrradanhängers gehörende Teile sowie mitgeführtes Zubehör und Gepäck wie Helm, Schloss, Kleidung und Campingartikel. 
Was deckt die Fahrradversicherung nicht ab?
    • Optische Mängel wie Schrammen, die die Funktion des Fahrrads nicht beeinträchtigen
    • Versicherungsfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
    • Teilnahme an Straßenrennen oder Rennsportveranstaltungen mit Massenstarts
    • Fahrten in Bike- und Downhillparks sowie auf ausgewiesenen Downhillstrecken
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
  • Die Versicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein genannt ist.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
  • Ihr Vertrag wird mit einer Lauf­zeit von einem Jahr ge­schlos­sen. Er ver­längert sich jeweils still­schwei­gend um ein weiteres Jahr, wenn Sie ihn nicht 1 Monat vor Ablauf des Ver­sicherungs­jahres kündigen.
Gibt es eine Wartezeit?
  • Nein, bei der VGH Fahr­rad­ver­sicherung gibt es keine Warte­zeit.
Was für ein Fahrradschloss benötige ich?
  • Verkehrsübliche Schlösser, dazu zählen auch Einsteckschlösser, sind ausreichend. Wir empfehlen Ihnen, sich für ein höherwertiges Schloss zu entscheiden - Ihrem Fahrrad zuliebe.
Welche Räder sind nicht versicherungspflichtig (ohne Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
  • 1. Fahr­räder, Cross­räder, Mountain­bikes, Kinder­räder u. ä. Räder ohne Tret­unter­stützung
    2. Pedelecs mit Tret­unter­stützung bis max. 25 km/h
    3. Lasten­räder ohne Tret­unter­stützung
    4. E-Lasten­räder mit Tret­unter­stützung bis max. 25 km/h  
    Hinweise:
    • Pflicht­ver­sicherung: Sie sind nicht ver­pflichtet, eine Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht­versicherung ab­zu­schließen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Privat-Haft­pflicht­ver­sicherung ab­zu­sichern.
    • Helm: Tragen Sie zu Ihrem persön­lichen Schutz in jedem Fall einen Helm.
    • Mindest­alter: Ein Mindest­alter zum Fahren der genannten Räder besteht nicht.
    • Rad­wege: Sie können die Rad­wege nutzen.
    • Kinder­sitze und An­hänger: Kinder­sitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Kinder­an­hänger bzw. Fahr­radan­hänger sind erlaubt.
    • Seiten­spiegel: Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicher­heit, das Rad mit Seiten­spiegeln aus­zu­statten.
    • Beleuch­tung: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Rad aus­reichend zu beleuchten.
    • Ein­bahn­straßen: Sie können Ein­bahn­straßen in Fahr­trichtung befahren oder wenn diese mit einem ent­sprechenden Schild gekenn­zeichnet sind.
    • Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Buß­geld rechnen.
    • Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbe­dingt stehen, sonst gefährden Sie sich, Ihren Ver­sicherungs­schutz und natürlich auch Ihre Mit­menschen.
Welche Räder sind versicherungspflichtig (mit Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
  • Versicherungs­pflichtig sind folgende Fahr­räder: 1. E-Bikes ohne Tret­unter­stützung 2. S-Pedelcs mit Tret­unter­stützung 3. E-Bike und E-Mofas ohne Tret­unter­stützung 4. E-Mopeds 5. E-Scooter 6. Segways. Wenn Sie ein Fahrrad aus den o. g. Kategorien versichern möchten, gehen Sie bitte auf unsere Mopedversicherung.
Gibt es eine Service-Telefonnummer, wenn ich einen Schaden melden möchte?
  • Ja – rund um die Uhr und kostenfrei erhalten Sie Hilfe im Inland unter der Servicenummer: 0800 1750 600 und im Ausland unter der Servicenummer: 00800 1750 1750.
Kann ich für mehrere Fahrräder in meiner Familie eine Fahrradversicherung abschließen?
  • Ja, ab 5 Räder können Sie Ihre kleine Fahrradflotte versichern. Wenn Sie auch den Schutzbrief einschließen möchten, ist das für die gesamte Flotte möglich.
Kann ich mein Fahrrad auch über die Hausratversicherung absichern?
  • Ja, aber der Versicherungs­schutz ist vom Um­fang her begrenzt. In der Fahr­rad­ver­sicherung sind z. B. auch Gefahren wie Unfall, Ver­schleiß und Schutz­brief abge­sichert.
Kann ich das Fahrrad während der Vertragslaufzeit wechseln?
  • Nein, die Ver­sicherung ist an Ihr Rad ge­bunden. Es ist aber problem­los möglich, für ein neues Gefährt einen Ver­trag abzu­schließen. Wir stornieren dann den alten Vertrag und erstatten den unver­brauchten Bei­trag.
Ich habe mein versichertes Fahrrad verkauft. Bleibt der Versicherungsschutz erhalten?
  • Nein, der Vertrag erlischt mit dem Verkauf. Wir stornieren den Vertrag und erstatten den unverbrauchten Beitrag.
Kann ich ein bereits beschädigtes Fahrrad versichern?
  • Nein, das ist nicht möglich.
Was muss ich bei einem Fahrrad-Diebstahl tun?
  • Den Diebstahl melden Sie bitte der Polizei und Ihrer VGH Vertretung.
Ich fahre ein Pedelec. Was muss ich über meinen Akku wissen?
    • Unser Tipp: Beachten Sie unbe­dingt die Anga­ben und Empfeh­lungen vom Her­steller.
    • Reinigen Sie den Akku nur mit einem feuchten Tuch. Dabei sollten die Kontakte trocken bleiben.
    • Schützen Sie den Akku vor mecha­nischen Beschä­digungen. Sollte es doch pas­sieren, tauschen Sie ihn besser aus. Beachten Sie bitte - bei Gehäuse­beschä­digung können gesund­heits­schädliche Flüssig­keiten austreten. Schützen Sie Ihre Haut und vor allem Ihre Augen!
    • Öffnen oder zerlegen Sie niemals Ihren Akku. Reparaturen sind Sache der Fach­leute.
    • Lithium-Ionen-Akkus sind temperatur­empfindlich. Ist es zu warm, kommt es zu Kapazitäts­verlusten und einem erhöh­ten Brand­risiko. Ist es zu kalt, entlädt er sich schnell.
    • Schlie­ßen Sie Ihren Akku nicht kurz.
Was muss ich beim Laden meines Akkus beachten?
    • Ver­wenden Sie aus­schließ­lich vom Her­steller vorge­sehene Akkus.
    • Laden Sie ihn nur mit dem dafür vorge­sehenen Lade­gerät auf einer feuer­festen Unter­lage – nicht in der Nähe von brenn­baren Materialien.
    • Achten Sie bitte nach dem Lade­vorgang auf Ver­formungen des Akku­ge­häuses. Diese deuten auf einen Defekt hin. Dann benutzen Sie den Akku bitte nicht mehr und lassen ihn vom Fach­handel über­prüfen.
    • Ent­leeren Sie den Akku nicht voll­ständig. Zwischen­durch mal Auf­laden erhöht die Lebens­dauer.
Was muss ich beim Einlagern meines Akkus beachten?
  • Tempera­turen zwischen 15 und 20 Grad Celsius und ein Lade­zustand zwischen 30 und 60 % sind optimal. Aber auch hier gilt, bitte die Her­steller­an­gaben beachten.
Wo entsorge ich meinen Akku?
  • Am besten geben Sie ihn im Fach­handel oder auf dem Wert­stoff­hof ab.  

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