FAQ – alle Fragen zur Fahrradversicherung
- Was ist in der Fahrradversicherung versichert?
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Versichert ist das in Ihrem Versicherungsschein bezeichnete, nicht versicherungspflichtige Fahrrad einschließlich Fahrradanhänger. Mitversichert sind zur Funktion des Fahrrades bzw. des Fahrradanhängers gehörende Teile sowie mitgeführtes Zubehör und Gepäck wie Helm, Schloss, Kleidung und Campingartikel.
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- Was deckt die Fahrradversicherung nicht ab?
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- Optische Mängel wie Schrammen, die die Funktion des Fahrrads nicht beeinträchtigen
- Versicherungsfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Teilnahme an Straßenrennen oder Rennsportveranstaltungen mit Massenstarts
- Fahrten in Bike- und Downhillparks sowie auf ausgewiesenen Downhillstrecken
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- Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
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Die Versicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein genannt ist.
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- Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
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Ihr Vertrag wird mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn Sie ihn nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
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- Gibt es eine Wartezeit?
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Nein, bei der VGH Fahrradversicherung gibt es keine Wartezeit.
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- Was für ein Fahrradschloss benötige ich?
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Verkehrsübliche Schlösser, dazu zählen auch Einsteckschlösser, sind ausreichend. Wir empfehlen Ihnen, sich für ein höherwertiges Schloss zu entscheiden - Ihrem Fahrrad zuliebe.
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- Welche Räder sind nicht versicherungspflichtig (ohne Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
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1. Fahrräder, Crossräder, Mountainbikes, Kinderräder u. ä. Räder ohne Tretunterstützung2. Pedelecs mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h3. Lastenräder ohne Tretunterstützung4. E-Lastenräder mit Tretunterstützung bis max. 25 km/hHinweise:
- Pflichtversicherung: Sie sind nicht verpflichtet, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Privat-Haftpflichtversicherung abzusichern.
- Helm: Tragen Sie zu Ihrem persönlichen Schutz in jedem Fall einen Helm.
- Mindestalter: Ein Mindestalter zum Fahren der genannten Räder besteht nicht.
- Radwege: Sie können die Radwege nutzen.
- Kindersitze und Anhänger: Kindersitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Kinderanhänger bzw. Fahrradanhänger sind erlaubt.
- Seitenspiegel: Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicherheit, das Rad mit Seitenspiegeln auszustatten.
- Beleuchtung: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Rad ausreichend zu beleuchten.
- Einbahnstraßen: Sie können Einbahnstraßen in Fahrtrichtung befahren oder wenn diese mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sind.
- Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
- Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbedingt stehen, sonst gefährden Sie sich, Ihren Versicherungsschutz und natürlich auch Ihre Mitmenschen.
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- Welche Räder sind versicherungspflichtig (mit Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
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Versicherungspflichtig sind folgende Fahrräder: 1. E-Bikes ohne Tretunterstützung 2. S-Pedelcs mit Tretunterstützung 3. E-Bike und E-Mofas ohne Tretunterstützung 4. E-Mopeds 5. E-Scooter 6. Segways. Wenn Sie ein Fahrrad aus den o. g. Kategorien versichern möchten, gehen Sie bitte auf unsere Mopedversicherung.
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- Gibt es eine Service-Telefonnummer, wenn ich einen Schaden melden möchte?
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Ja – rund um die Uhr und kostenfrei erhalten Sie Hilfe im Inland unter der Servicenummer: 0800 1750 600 und im Ausland unter der Servicenummer: 00800 1750 1750.
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- Kann ich für mehrere Fahrräder in meiner Familie eine Fahrradversicherung abschließen?
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Ja, ab 5 Räder können Sie Ihre kleine Fahrradflotte versichern. Wenn Sie auch den Schutzbrief einschließen möchten, ist das für die gesamte Flotte möglich.
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- Kann ich mein Fahrrad auch über die Hausratversicherung absichern?
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Ja, aber der Versicherungsschutz ist vom Umfang her begrenzt. In der Fahrradversicherung sind z. B. auch Gefahren wie Unfall, Verschleiß und Schutzbrief abgesichert.
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- Kann ich das Fahrrad während der Vertragslaufzeit wechseln?
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Nein, die Versicherung ist an Ihr Rad gebunden. Es ist aber problemlos möglich, für ein neues Gefährt einen Vertrag abzuschließen. Wir stornieren dann den alten Vertrag und erstatten den unverbrauchten Beitrag.
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- Ich habe mein versichertes Fahrrad verkauft. Bleibt der Versicherungsschutz erhalten?
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Nein, der Vertrag erlischt mit dem Verkauf. Wir stornieren den Vertrag und erstatten den unverbrauchten Beitrag.
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- Kann ich ein bereits beschädigtes Fahrrad versichern?
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Nein, das ist nicht möglich.
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- Was muss ich bei einem Fahrrad-Diebstahl tun?
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Den Diebstahl melden Sie bitte der Polizei und Ihrer VGH Vertretung.
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- Ich fahre ein Pedelec. Was muss ich über meinen Akku wissen?
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- Unser Tipp: Beachten Sie unbedingt die Angaben und Empfehlungen vom Hersteller.
- Reinigen Sie den Akku nur mit einem feuchten Tuch. Dabei sollten die Kontakte trocken bleiben.
- Schützen Sie den Akku vor mechanischen Beschädigungen. Sollte es doch passieren, tauschen Sie ihn besser aus. Beachten Sie bitte - bei Gehäusebeschädigung können gesundheitsschädliche Flüssigkeiten austreten. Schützen Sie Ihre Haut und vor allem Ihre Augen!
- Öffnen oder zerlegen Sie niemals Ihren Akku. Reparaturen sind Sache der Fachleute.
- Lithium-Ionen-Akkus sind temperaturempfindlich. Ist es zu warm, kommt es zu Kapazitätsverlusten und einem erhöhten Brandrisiko. Ist es zu kalt, entlädt er sich schnell.
- Schließen Sie Ihren Akku nicht kurz.
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- Was muss ich beim Laden meines Akkus beachten?
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- Verwenden Sie ausschließlich vom Hersteller vorgesehene Akkus.
- Laden Sie ihn nur mit dem dafür vorgesehenen Ladegerät auf einer feuerfesten Unterlage – nicht in der Nähe von brennbaren Materialien.
- Achten Sie bitte nach dem Ladevorgang auf Verformungen des Akkugehäuses. Diese deuten auf einen Defekt hin. Dann benutzen Sie den Akku bitte nicht mehr und lassen ihn vom Fachhandel überprüfen.
- Entleeren Sie den Akku nicht vollständig. Zwischendurch mal Aufladen erhöht die Lebensdauer.
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- Was muss ich beim Einlagern meines Akkus beachten?
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Temperaturen zwischen 15 und 20 Grad Celsius und ein Ladezustand zwischen 30 und 60 % sind optimal. Aber auch hier gilt, bitte die Herstellerangaben beachten.
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- Wo entsorge ich meinen Akku?
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Am besten geben Sie ihn im Fachhandel oder auf dem Wertstoffhof ab.
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