FAQ – alle Fragen zur Fahrradversicherung
- Was ist versichert?
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Versichert ist das in Ihrem Versicherungsschein genannte Fahrrad mit seinen Teilen und dem fest verbundenen Zubehör. Loses Zubehör ist ebenfalls mitversichert – gegen Diebstahl nur, wenn es zusammen mit dem Rad gestohlen wird. Unsere Versicherungsbedingungen finden Sie hier.
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- Was ist nicht versichert?
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Loses Zubehör ist nicht mitversichert, wenn es separat gestohlen wird. Weiterhin nicht mitversichert sind
- Verschleiß von Reifen und Bremsen
- Versicherungsfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Teilnahme an bestimmten Radsportveranstaltungen
- Extremsportfahrten wie Downhill-Fahrten und Freeriding.
Unsere Versicherungsbedingungen finden Sie hier.
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- Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
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Die Versicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein genannt ist.
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- Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
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Ihr Vertrag wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn Sie ihn nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
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- Gibt es eine Wartezeit?
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Nein, bei der VGH Fahrradversicherung gibt es keine Wartezeit.
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- Was für ein Fahrradschloss benötige ich?
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Verkehrsübliche Schlösser sind ausreichend.
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- Welche Räder sind nicht versicherungspflichtig (ohne Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
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1. Fahrräder, Crossräder, Mountainbikes, Kinderräder u. ä. Räder ohne Tretunterstützung2. Pedelecs mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h3. Lastenräder ohne Tretunterstützung4. E-Lastenräder mit Tretunterstützung bis max. 25 km/hHinweise:
- Pflichtversicherung: Sie sind nicht verpflichtet, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Privat-Haftpflichtversicherung abzusichern.
- Helm: Tragen Sie zu Ihrem persönlichen Schutz in jedem Fall einen Helm.
- Mindestalter: Ein Mindestalter zum Fahren der genannten Räder besteht nicht.
- Radwege: Sie können die Radwege nutzen.
- Kindersitze und Anhänger: Kindersitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Kinderanhänger bzw. Fahrradanhänger sind erlaubt.
- Seitenspiegel: Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicherheit, das Rad mit Seitenspiegeln auszustatten.
- Beleuchtung: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Rad ausreichend zu beleuchten.
- Einbahnstraßen: Sie können Einbahnstraßen in Fahrtrichtung befahren oder wenn diese mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sind.
- Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
- Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbedingt stehen, sonst gefährden Sie sich, Ihren Versicherungsschutz und natürlich auch Ihre Mitmenschen.
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- Welche Räder sind versicherungspflichtig (mit Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
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Versicherungspflichtig sind folgende Fahrräder: 1. E-Bikes ohne Tretunterstützung 2. S-Pedelcs mit Tretunterstützung 3. E-Bike und E-Mofas ohne Tretunterstützung 4. E-Mopeds 5. E-Scooter 6. Segways. Wenn Sie ein Fahrrad aus den o. g. Kategorien versichern möchten, folgen Sie bitte unserem Link.Hinweise:
- Pflichtversicherung: Sie sind lt. Gesetzgeber verpflichtet, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit erwerben Sie ein Versicherungskennzeichen. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus auch eine Privat-Haftpflichtversicherung.
- Helm: Es besteht Helmpflicht mit Ausnahme für E-Bikes und E-Scooter. Wir empfehlen Ihnen, zu Ihrem persönlichen Schutz in jedem Fall einen Helm zu tragen.
- Mindestalter: Das Mindestalter zum Fahren der o. g. Gefährte beträgt 16 Jahre, mit Ausnahme der E-Bikes = 15 Jahre und der E-Scooter = 14 Jahre.
- Radwege: Die Radwegnutzung ist inner- und außerorts untersagt. Mit Ihrem E-Scooter dürfen Sie auch Radwege benutzen, sonst bitte auf der Straße fahren. Für E-Bikefahrer muss die Nutzung der Radwege inner- und außerorts durch einen entsprechenden Hinweis gestattet sein.
- Kindersitze und Anhänger: Sitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Fahrradanhänger sind erlaubt, ausgenommen sind hier E-Scooter und Segways. Wenn Sie S-Pedelec fahren, fragen Sie bitte bei der Polizei nach. Kinderanhänger sind für alle versicherungspflichtigen Räder nicht erlaubt.
- Seitenspiegel: Es besteht Seitenspiegelpflicht, mit Ausnahme von E-Bikes, E-Scootern und Segways.
- Beleuchtung: Sie haben die Pflicht, bei allen genannten Rädern die Beleuchtung zu garantieren. Für S-Pedelecs, E-Bikes und E-Mofas bis max. 45 km/h gilt sogar die dauerhafte Beleuchtung.
- Einbahnstraßen: Sie können Einbahnstraßen nur in Fahrtrichtung befahren. Das gilt nicht für E-Scooter, sofern der Hinweis „Für E-Scooter frei“ vorhanden ist.
- Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen. Beim Fahren mit einem E-Bike gilt hier allerdings ein Bußgeld, kein Punkt.
- Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbedingt stehen, sonst gefährden Sie sich, Ihren Versicherungsschutz und natürlich auch Ihre Mitmenschen.
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- Gibt es eine Service-Telefonnummer, wenn ich einen Schaden melden möchte?
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Ja – rund um die Uhr und kostenfrei erhalten Sie Hilfe im Inland unter der Servicenummer: 0800 844 0800 und im Ausland unter der Servicenummer: 00800 1750 1750.
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- Kann ich mein Fahrrad auch über die Hausratversicherung absichern?
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Ja, aber der Versicherungsschutz ist örtlich und vom Umfang her begrenzt. In der Fahrradversicherung sind z. B. auch Gefahren wie Unfall, Verschleiß und Schutzbrief abgesichert.
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- Kann ich das Fahrrad während der Vertragslaufzeit wechseln?
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Nein, die Versicherung ist an Ihr Rad gebunden. Es ist aber problemlos möglich, für ein neues Gefährt einen Vertrag abzuschließen. Wir stornieren dann den alten Vertrag und erstatten den unverbrauchten Beitrag.
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- Ich habe mein versichertes Fahrrad verkauft. Bleibt der Versicherungsschutz erhalten?
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Nein, der Vertrag erlischt mit dem Verkauf. Wir stornieren den Vertrag und erstatten den unverbrauchten Beitrag.
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- Kann ich ein bereits beschädigtes Fahrrad versichern?
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Nein, das ist nicht möglich.
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- Was muss ich bei einem Diebstahl tun?
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Den Diebstahl melden Sie der Polizei und Ihrem VGH Vertreter.
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- Ich fahre E-Bike. Was muss ich über meinen Akku wissen?
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- Unser Tipp - beachten Sie unbedingt die Angaben und Empfehlungen vom Hersteller.
- Reinigen Sie den Akku nur mit einem feuchten Tuch. Dabei sollten die Kontakte trocken bleiben.
- Schützen Sie den Akku vor mechanischen Beschädigungen. Sollte es doch passieren, tauschen Sie ihn besser aus. Beachten Sie bitte - bei Gehäusebeschädigung können gesundheitsschädliche Flüssigkeiten austreten. Schützen Sie Ihre Haut und vor allem Ihre Augen!
- Öffnen oder zerlegen Sie niemals Ihren Akku. Reparaturen sind Sache der Fachleute.
- Lithium-Ionen-Akkus sind temperaturempfindlich. Ist es zu warm, kommt es zu Kapazitätsverlusten und einem erhöhten Brandrisiko. Ist es zu kalt, entlädt er sich schnell.
- Schließen Sie Ihren Akku nicht kurz.
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- Was muss ich beim Laden meines Akkus beachten?
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- Verwenden Sie ausschließlich vom Hersteller vorgesehene Akkus.
- Laden Sie ihn nur mit dem dafür vorgesehenen Ladegerät auf einer feuerfesten Unterlage – nicht in der Nähe von brennbaren Materialien.
- Achten Sie bitte nach dem Ladevorgang auf Verformungen des Akkugehäuses. Diese deuten auf einen Defekt hin. Dann benutzen Sie den Akku bitte nicht mehr und lassen ihn vom Fachhandel überprüfen.
- Entleeren Sie den Akku nicht vollständig. Zwischendurch mal Aufladen erhöht die Lebensdauer.
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- Was muss ich beim Einlagern meines Akkus beachten?
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Temperaturen zwischen 15 und 20 Grad Celsius und ein Ladezustand zwischen 30 und 60% sind optimal. Aber auch hier gilt, bitte die Herstellerangaben beachten.
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- Wo entsorge ich meinen Akku?
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Am besten geben Sie ihn im Fachhandel oder auf dem Wertstoffhof ab.
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