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FAQ – alle Fragen zur Motorradversicherung

Kann ich meine Motorradversicherung noch erweitern?
  • Ja, Sie können weitere Lei­­stungen wie einen Schutz­­brief ein­schließen. Lassen Sie sich hier­zu per­­sönlich be­­raten. Am besten be­­rechnen Sie aber zu­erst schnell, ein­fach und gleich online Ihre per­­sönliche Motorradversicherung.

Ferienzeit: Dürfen sich Motorradfahrer durch den Stau schlängeln?
  • Die Oster­­ferien stehen vor der Tür. Des einen Glück ist des anderen Leid: Die Pläne der Motor­­rad-Fans kolli­­dieren dann oft mit den Familien-Rei­­senden, die auch – aller­­dings im Auto – Richtung Sü­den unter­­wegs sind. „Ich stell mich doch nicht in die Schlange!“, so die gängige Mei­nung.

    Doch dürfen Motor­­rad­­fahrer das: Rechts über­­holen und sich auf der Auto­­bahn zwischen den Auto­­kolon­nen hin­­durch­­schlängeln?

    Aus juristischer Sicht ist die Sach­­lage klar: Das Hin­­durch­­schlängeln sowie ein rechts über­­holen ist ver­­boten. Da bleibt einem nur die zu­­lässige Mög­lich­­keit des Links­­über­­holens. Jedoch hat der Motor­­rad­­fahrer dafür häufig nicht genug Platz: Der Sicher­­heits­­ab­­stand zur Auto­­reihe wird dann nicht ein­­ge­­halten. Oder die linke Fahr­­bahn­­markierung über­fahren. Beides – nicht er­laubt.

Ein Muss für jeden Motorradfahrer: Private Unfallversicherung
  • Egal ob Schnell­fahrer oder Genuss­­fahrer – für jeden Motor­­rad-Fan empfiehlt sich eine private Unfall­­ver­­sicherung. Diese leistet eine feste Geld­­summe, wenn infolge eines Motor­­rad­­unfalls bleibende Körper­­schäden ent­­stehen.

    Bei­­spiel: Der Ver­­sicherungs­­nehmer ver­­liert auf­­grund eines Motor­­rad­­unfalls sein rechtes Bein. Da­­durch ist er zu 70 % Invalide. Neben ge­­sund­­heit­­lichen Folge­­schäden kom­men auch schnell finan­­zielle Be­­lastungen auf einen zu. Be­­rechnen Sie hier online und ein­fach die Geld­lei­stung unserer Unfall­­ver­­sicherung.

    Sie möchten einen Unfallschutz, der indi­viduell auf Sie ab­ge­stimmt ist?

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Wann brauche ich eine grüne Karte?
  • Die Internationale Versicherungskarte gilt als Ver­­­sicherungs­­­nach­weis im Aus­­­land und weist den Ver­­­sicherungs­­­schutz nach den im Aus­­­land geltenden Be­­stimm­ungen nach. Auf­­­grund des Kenn­­­zeichen­­­ab­­kommens ist die Internationale Versicherungskarte bei der Ein­­­reise in viele Länder nicht mehr er­­­forder­lich. Aller­­dings ent­hält sie Adres­­sen aller aus­­­ländischen Re­­gulierungs­­­büros, daher ist die Mit­­nahme empfehlens­­­wert.

Weitere
FAQ

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Verkehrs-
Rechtsschutz

Als Verkehrs­teil­neh­mer sind Sie mit die­sem Bau­stein im Fall von Strei­tig­kei­ten im Straßen­ver­kehr op­ti­mal ver­si­chert – als Ei­gen­tü­mer und Hal­ter von Fahr­zeu­gen, aber auch als Fahr­gast, Fuß­gän­ger oder Rad­fah­rer.

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Fahrrad­-
versicherung

Für alle, die viel mit dem Fahr­rad un­ter­wegs sind, bie­tet sich ein zu­sätz­li­cher Schutz Ih­res Draht­esels an. Die­sen kön­nen Sie ganz be­quem in Ver­bin­dung mit un­se­rer Haus­rat­ver­si­che­rung er­wer­ben.

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Fahrrad­-
versicherung

Wer gerne Rad fährt, braucht diese Ver­sicher­ung. Egal wie und wo Sie radeln, die Fahr­rad­ver­sicherung greift immer. Für elektrische Fahr­räder gilt eben­falls der volle Ver­sicherungs­schutz – solange diese ohne Nummern­schild und/oder Führer­schein gefahren werden.
Das Beste: Es gibt keine Selbst­be­teiligung.

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