Sie sind hier: Startseite |Versicherungen

FAQ – alle Fragen zur Wohn­ge­bäu­de­ver­sicherung

Ich werde bauen. Reicht die Wohngebäudeversicherung bereits aus?
  • Nein, die Wohngebäudeversicherung schützt nur bezugsfertige Immobilien. Wenn Sie bauen wollen, benötigen Sie drei wichtige Versicherungen:

    Bauleistungsversicherung:
    Unsere Bauleistungsversicherung schützt Sie als Bauherrn, wenn Sie für Schäden durch höhere Gewalt oder unabwendbare Umstände aufkommen müssen. Sie ist eine Art Kaskoversicherung für Bauvorhaben und übernimmt die Kosten bei Beschädigungen oder Zerstörungen am Neubau z. B. durch

    • ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungseinflüsse
    • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
    • Diebstahl eingebauter Materialien
    • fahrlässige oder mutwillige Beschädigung durch Fremde

    Mit der Bauleistungsversicherung bieten wir Ihnen als Bauherr sowie allen beteiligten Bauunternehmern und Handwerkern Versicherungsschutz. So kommt es im Schadenfall zu keinen Rechtsstreitigkeiten und die planmäßige Fortführung des Baus ist sichergestellt.

    Unsere Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz vom Aushub bis zur Fertigstellung. Sie deckt unvorhergesehene Beschädigungen von Bauleistungen und Baumaterial während der Bauzeit ab. Im Schadenfall ersetzen wir die erforderlichen Kosten, um die Schadenstelle aufzuräumen und den ursprünglichen Gebäudezustand wiederherzustellen. Die „Bauleistungsversicherung Plus“ übernimmt zusätzlich die Mehrkosten für Kapitalverluste.

    Wie die Bauleistungsversicherung auch Ihr Bauvorhaben absichert, erklärt Ihnen gerne Ihr Berater.

    Bauherrenhaftpflicht:
    Sie wollen demnächst bauen? Dann stehen Sie vor vielen Fragen und Entscheidungen, vor Kostenberechnungen und Kalkulationen. Oft gibt es keinen Puffer für Unerwartetes: verdreckte Zufahrtsstraße oder Besucher, die sich verletzen. Daher gehört die Bauherrenhaftpflicht zu der Versicherung, die man als Bauherr haben sollte. Lassen Sie Ihre Risiken unsere Sorge sein. Und wählen Sie entspannt Bodenbeläge und Fliesen aus.

    Jetzt mehr erfahren

    Feuerrohbauversicherung:
    Sichern Sie den Rohbau unbedingt ab! Denn sollte z. B. ein Brand im neu errichteten Dachstuhl ausbrechen, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen. Die Feuerrohbauversicherung kommt dabei für Schäden am Rohbau wie auch an den zur Errichtung notwendigen Baustoffen und Bauteilen, die sich auf dem Grundstück befinden, auf.

    Die Feuerrohbauversicherung ist im Tarif Kompakt zwölf Monate und im Tarif Optimal 24 Monate beitragsfrei, wenn eine mehrjährige Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Diese Gefahren sichern wir während der Bauphase über die Rohbauversicherung ab:

    • Feuer
    • Blitzschlag
    • Explosions- und Implosionsschäden
    • Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeugs, dessen Teile oder seiner Ladung

    Der Versicherungsschutz für die Gefahren Leitungswasser, Sturm/Hagel und weitere Elementargefahren beginnt mit Bezugsfertigkeit des Gebäudes.

     

Ist meine Garage auch versichert?
  • Ihre Garage ist mitversichert, sofern Sie sich auf Ihrem Grundstück befindet und im Versicherungsschein bezeichnet und beschrieben ist. Das gilt auch für ihr Carport.
    Für andere Nebengebäude gelten besondere Vereinbarungen. Wir beraten Sie gerne.

    Jetzt Berater finden

Was erhalte ich im Schadensfall?
  • Bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten mitversicherten Sachen ersetzen wir Ihnen die notwendigen Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden ersetzen wir Ihnen die gesamten ortsüblichen Kosten, die Sie benötigen, um das zerstörte Gebäude in gleicher Art und Güte und vor allem auch in neuwertigem Zustand wieder zu errichten. Hierunter fallen auch
    z. B. Mehrkosten für behördliche Auflagen oder verschiedene Kosten für das Aufräumen und Wiederaufbauen.

Kann ich den Handwerker selbst organisieren und dann die Rechnung an die VGH schicken?
  • Ja. Bevor Sie den Handwerker jedoch beauftragen, müssen Sie uns über den Schaden informieren und uns die Gelegenheit geben, den Schaden zu besichtigen und den Versicherungsschutz zu prüfen. Wir verfügen über ein Netz an Glasern, Dachdeckern und Sanierern und sind Ihnen bei der Auswahl gern behilflich.

Ist mein Gartenhaus auch versichert?
  • Gartenhäuser mit einer Grundfläche von bis zu 20 qm sind grundsätzlich mitversichert. Größere Gartenhäuser können Sie selbstverständlich auch in den Versicherungsschutz mit einbeziehen.

Was sind Gefährdungsklassen bzw. ZÜRS-Zonen?
  • In Deutschland wird das Hochwasserrisiko mithilfe eines Geoinformationssystems ZÜRS = Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen beurteilt. Dabei werden regionale und geografische Besonderheiten berücksichtigt und in vier Gefährdungsklassen (GK) unterteilt. Je höher sie ist, desto höher ist auch das Hochwasserrisiko.

    Lassen Sie sich von Ihrem Vertreter vor Ort beraten, wie Sie Ihr Haus vor den finanziellen Folgen von Naturgefahren noch besser schützen können.

Weitere
FAQ

Sie möch­ten sich weitere FAQ zu Bauen und Wohnen an­sehen? Dann gehen Sie ein­fach auf unsere FAQ-Über­sicht.

Jetzt mehr erfahren

Wohngebäude­­versicherung

Mit  der Wohn­­ge­­bäu­de­­ver­­si­che­­rung schüt­zen Sie Ih­re ei­ge­nen vier Wän­de vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen von Schä­den durch z. B. Feuer, Über­­span­nung durch Blitz, Lei­tungs­­was­ser, Rohrbruch, Sturm und Ha­gel, Stark­­re­gen, grobe Fahrlässigkeit und auf Wunsch auch vor weiteren Naturgefahren (Elementarschäden).

Jetzt zur Wohngebäude­­ver­sicher­ung

Hausrat-
versicherung

Von Mö­beln über Klei­dung bis hin zu Wert­ge­gen­stän­den – mit der Haus­rat­ver­si­che­rung ist al­les in Ih­rer Woh­nung oder im Haus ab­ge­si­chert. Durch zu­sätz­li­che Bau­stei­ne kön­nen Sie Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz noch in­di­vi­duell z. B. um Fahr­rad­dieb­stahl er­wei­tern.

Jetzt zur Hausratversicherung