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FAQ – alle Fragen zur VGH FirmenRente

Welche Vorteile hat eine betriebliche Altersvorsorge?
  • Den größten Vor­­teil sehen Sie direkt auf Ihrer Gehalts­­ab­rechnung: Sie sparen in der Regel Steuern und Sozial­­abgaben. Denn der Bei­­trag der betrieb­­lichen Alters­­vorsorge mindert Ihr Brutto­­gehalt. Hier greift so­zusagen die staat­­liche Förder­­ung: Der Staat fördert den Auf­­bau einer betrieb­­lichen Alters­­vorsorge, indem er auf Ihren Betriebs­­renten-Bei­trag weder Steuern noch Sozial­­ver­sicherungs­­ab­gaben be­­rechnet.
    Und, nicht zu ver­­gessen, dieser Vor­teil: Sie bauen Monat für Monat eine Betriebs­rente auf – zusätz­liches Geld also, das Ihnen im Alter die Möglich­­keit bietet, die schönen Dinge des Lebens zu ge­­nießen. Die gesetz­­liche Rente reicht dafür nicht. Das weiß mittler­­weile auch der Staat. Des­halb auch die staat­­liche Förder­­ung der betrieb­­lichen Alters­­vorsorge.

Was ist, wenn ich meinen Job wechsle?
  • Keine Sorge. Die betrieb­liche Alters­vorsorge bleibt Ihnen sicher. Denn bei Arbeit­geber­wechsel haben Sie die Möglich­keit, die Direkt­versicherung einfach mit­zunehmen. Auch eine private Weiter­führung des Vertrags ist möglich.

Kann ich auch vermögenswirksame Leistungen in meine Betriebsrente einzahlen?
  • Ja, Sie können auch vermögens­wirksame Leistungen steuer- und sozial­abgaben­frei in die betrieb­liche Alters­vorsorge ein­zahlen. Das Prinzip der Ent­gelt­umwandlung funktioniert hier genauso und bringt Ihnen einen zusätz­lichen Turbo für Ihre Alters­vorsorge.

Kann ich den Vertrag unterbrechen, z.B. wegen Elternzeit?
  • Ja.

Ist meine Betriebsrente sicher, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?
  • Ja, wenn die An­sprüche aus der betrieb­lichen Alters­vorsorge unver­fallbar (Un­verfall­barkeit) sind, wird Ihre Betriebs­rente aus der Insolvenz­masse ausge­sondert und an Sie über­tragen.

Werden zum Rentenbeginn Abgaben auf die Leistungen aus der Betriebsrente fällig?
  • Ja, sie werden um Rentenbeginn als Einkommen besteuert - in aller Regel jedoch zu einem günstigeren  Steuersatz als im Berufsleben. Zudem sind auf die Leistungen aus der Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung zu leisten, sofern die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden. Freiwillig Versicherte erhalten keine Freibeträge.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?
  • Wenn Sie die Bei­träge nicht mehr zahlen können, besteht die Möglich­keit, den Vertrag beitrags­frei zu stellen. Dadurch redu­zieren sich jedoch auch die Versicherungs­leistungen im Alter.

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