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Vor Fahrraddiebstahl schützen

Nützliche Tipps

Schutz vor Fahr­rad­dieb­stäh­len –
immer ein aktuelles Thema

Egal ob Holland­rad, Renn­rad, oder das alte Rad von Oma – Diebe sind nicht wähler­isch. Jähr­lich werden mehr als 300.000 Fahr­räder in Deutschland ge­stohlen. Leider ist die Auf­klärungs­quote gering. Die über­wie­gende An­zahl ge­stohlener Räder bleibt ver­schwunden.

Tipps und Infor­mationen rund um das Thema Fahr­rad­diebstahl haben wir für Sie zu­sammen­gestellt.

Wie wird ein Fahr­rad am bes­ten ge­si­chert?
  • Wann im­mer mög­lich: Neh­men Sie das Rad mit rein – ob Fahr­rad­kel­ler oder Fahr­rad­park­haus, drin­nen steht es am si­chers­ten. Nur hat man die­se Mög­lich­keit eher sel­ten. Al­so gilt: Schließen Sie den Rah­men und mög­lichst bei­de Rä­der an ei­nem fest ver­an­ker­ten Ge­gen­stand an. Und da Die­be un­gern be­ob­ach­tet wer­den – stel­len Sie das Fahr­rad dort ab, wo mög­lichst vie­le Men­schen sind.

    Um es den Die­ben nicht zu leicht zu ma­chen und auch das Klau­en von Fahr­rad­tei­len zu er­schwe­ren – ver­mei­den Sie Schnell­span­ner und Flü­gel­schrau­ben!

Wel­ches Fahr­rad­schloss ist si­cher ge­nug?
  • Um Ihr Fahr­rad vor Die­ben zu schüt­zen, ist das Schloss die not­wen­di­ge Grund­aus­rüs­tung. Ach­ten Sie da­rauf, ein hoch­wer­ti­ges, sta­bi­les und ge­prüf­tes Fahr­rad­schloss zu kau­fen – die Kenn­zeich­nung des Ver­bands der Scha­den­ver­si­che­rer (VdS) dient als In­diz für ge­prüf­te Qua­li­tät. Aus­rei­chen­de Si­cher­heit bie­ten hoch­wer­ti­ge wie z. B.
    • Bü­gel­schlös­ser,
    • Falt­schlös­ser,
    • Pan­zer­ka­bel mit ei­nem Vor­hän­ge­schloss oder
    • Ket­ten mit ei­nem Vor­hän­ge­schloss.
    Faust­regel: Für ein pas­sen­des Fahr­rad­schloss soll­ten rund 10 % des Fahr­rad­prei­ses ein­ge­rech­net wer­den – je teu­rer und leich­ter das Rad, des­to teu­rer und schwe­rer soll­te ein ad­äqua­tes Schloss sein.
Wel­che Ver­si­che­rung zahlt, wenn mein Fahr­rad ge­stoh­len wur­de?
  • Meis­tens wer­den Fahr­rä­der draußen auf of­fe­ner Straße ge­stoh­len. In der Haus­rat­ver­si­che­rung kann man des­halb ei­nen Zu­satz­bau­stein ab­schließen. Bei der VGH sind zu ei­nem güns­ti­gen Pau­schal­preis al­le Fahr­rä­der, E-Bi­kes und Fahr­rad­an­hän­ger in Ih­rem Haus­halt ver­si­chert. Wenn das Fahr­rad aus ver­schlos­se­nen Ab­stell­räu­men, Kel­lern oder Woh­nun­gen ge­stoh­len wird, dann ist es über die nor­ma­le Haus­rat­ver­si­che­rung ab­ge­si­chert.
Macht es ei­nen Un­ter­schied, ob ein Fahr­rad tags­über oder nachts ge­klaut wur­de?
  • Nein. Bei den meis­ten Ver­si­che­rern, so auch bei der VGH, macht das kei­nen Un­ter­schied für den Ver­si­che­rungs­schutz - Ihr Fahr­rad ist rund um die Uhr ge­schützt.
Wel­che Un­ter­la­gen braucht die Ver­si­che­rung, da­mit ich den Scha­den be­zahlt be­kom­me?
  • Die Ver­si­che­rung be­nö­tigt ver­schie­de­ne Un­ter­la­gen, da­mit die Ver­si­che­rung für den Scha­den des Fahr­rad­dieb­stahls auf­kommt. Fol­gen­de Do­ku­men­te wer­den be­nö­tigt:
    • Rech­nung des Fahr­rads und ggf. wei­te­rer Fahr­rad­tei­le, die nach­ge­rüs­tet wur­den
    • Ta­ge­buch­num­mer der Po­li­zei – der Dieb­stahl muss po­li­zei­lich ge­mel­det wer­den
    • Nach­fra­ge beim Fund­bü­ro, dass das Fahr­rad 3 Wo­chen nach dem Dieb­stahl nicht auf­ge­fun­den wur­de
    • wenn vor­han­den: Fahr­rad­pass mit In­for­ma­tio­nen zu Fa­bri­kat, Rah­men­num­mer und Aus­stat­tungs­de­tails, auch ein Fo­to ist hilf­reich
    Tipp: Die Po­li­zei bie­tet ei­ne Fahr­rad­pass-App an – da­mit kön­nen al­le wich­ti­gen Da­ten schnell und ein­fach er­fasst wer­den.
Ei­ne Co­die­rung macht das Rad un­at­trak­tiv – aber was ist das ei­gent­lich ge­nau?
  • Eine Co­die­rung ist ei­ne ein­gra­vier­te Kenn­zeich­nung, meist am Fahr­rad­rah­men, die ver­schlüs­sel­te An­ga­ben über die Adres­se und die Ini­ti­alen der Ei­gen­tü­merInnen ent­hält.

    Be­son­ders pro­fes­sio­nel­le Die­be ver­mei­den co­dier­te Fahr­rä­der, weil der Wie­der­ver­kaufs­wert da­durch deut­lich sinkt – das ist al­so gu­ter Dieb­stahl­schutz. Außer­dem wer­den Sie schnel­ler in­for­miert, wenn das Fahr­rad auf­ge­fun­den wird. Las­sen Sie al­so Ihr Fahr­rad von der Po­li­zei oder vom ADFC (All­ge­mei­ner Deut­scher Fahr­rad-Club (Bun­des­ver­band) e. V.) co­die­ren.  

Was tun, wenn das Fahr­rad ge­stoh­len wur­de?
    • Den Dieb­stahl un­ver­züg­lich der Po­li­zei und dem Ver­si­che­rer mel­den. VGH Ver­si­cher­te kön­nen den Dieb­stahl te­le­fo­nisch un­ter 0800 175 0800, bei Ih­rem VGH Ver­tre­ter oder di­rekt online melden.
    • Wur­de das Fahr­rad nach drei Wo­chen nicht auf­ge­fun­den, stellt das Fund­bü­ro Ih­nen ei­ne Be­schei­ni­gung aus.
    • Die­se rei­chen Sie zu­sam­men mit dem Kauf­be­leg und ggf. dem Fahr­rad­pass so­wie Fo­tos beim Ver­si­che­rer ein.
Ist das E-Bike wie ein nor­ma­les Fahr­rad ver­si­chert?
Hausratversicherung: Grunddeckung und Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl gegenübergestellt