• Jäger mit Hund. Eine Jagdhaftpflicht bietet umfassenden Versicherungsschutz.

    Wichtiges zur „Jagd“

    Tipps für den Schadensfall, Infos zum Jagdrecht und Jagdhunden finden Sie hier.

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Wichtiges zur „Jagd“

Tipps für den Schadensfall, Infos zum Jagdrecht und Jagdhunden finden Sie hier.

Auf einen Blick

Unabhängig davon wie gut ausgebildet und verantwortungsbewusst ein Jäger ist, eine Jagd birgt immer Risiken. Falls etwas passiert, ist schnelle und besonnene Hilfe wichtig. Darauf sollten Sie im Schadensfall achten:

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1. Hilfe holen
Sorgen Sie im Falle von Verletzungen umgehend für medizinische Hilfe. Wählen Sie ggf. die 112 für einen Notarzt.
2. Erstversorgung Verletzter
Falls Personen verletzt wurden, kümmern Sie sich direkt um die Verletzten – wenn möglich mit notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen.
3. Unfallort sichern
Passiert beispielsweise ein Unfall am Hochsitz, dann sollten Sie diesen nochmal prüfen. Sichern Sie den Hochsitz so, dass spielende Kinder ihn nicht betreten können.
4. VGH anrufen
Als Ihr Versicherer helfen wir Ihnen im Schadensfall schnell und unkompliziert. Rufen Sie Ihre VGH-Vertretung der Sparkasse an. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir das weitere Vorgehen ab und helfen Ihnen dabei, die Schäden gering zu halten.
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Darum versichern

Bei Jagdunfällen helfen eine Jagdhaftpflicht­versicherung, eine Jagd- und Sportwaffen­versicherung, eine Jagdhunde-Unfall­versicherung sowie eine Rechts­schutzversicherung.

Hund mit Beute im Maul

In Deutschland ist eine Jagdhaftpflichtversicherung per Bundesjagdgesetz (BJagdG) für jeden Jäger zwingend vorgeschrieben – und das aus gutem Grund. Denn sollte sich trotz größter Vorsicht und trotz Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen doch einmal ein Jagdunfall ereignen, kann es schnell sehr teuer werden. Vor allem dann, wenn Menschen zu Schaden kommen. Grundsätzlich haften Jäger nach Jagdrecht sogar bis hin zur Privatinsolvenz. In welchen Schadensfällen welche Versicherung greift, erläutern wir im Folgenden:

Jagdhaftpflichtversicherung

Diese Haftpflichtversicherung versichert gemäß Gesetz Jäger, Jagdpächter und Jagd­veranstalter, Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner – und das zu einem günstigen Beitrag und mit weltweitem Schutz. Darüber hinaus sind auch nicht gewerbsmäßige Hüter von Jagdgebrauchshunden mitversichert. Die Jagdhaft­pflicht­versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögens­schäden bis zu einer Schadenssumme von 7,5 oder 15 Millionen Euro ab. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden im eigenen oder in einem fremden Jagdbezirk entstanden ist. Versichert sind der Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition, das Halten und Führen von Jagdhunden (sofern sie als Jagdhunderasse anerkannt sind) und auch die Durchführung von Gesellschaftsjagden. Aus der  Jagdhaft­pflicht­versicherung werden zudem Produktrisiken aus der Abgabe von Jagderzeugnissen sowie Schmerzens­geldansprüche von Angehörigen beglichen.
Kunden der VGH können sich außerdem für bis zu einem Jahr auf einen weltweiten Versicherungsschutz verlassen.
Wenn zum Beispiel ein Jagdhund Wild oder andere Tiere des Nachbarn reißt, ist der Schaden ebenso im Rahmen der Jagdhaftpflichtversicherung versichert, als wenn sich ein Kind beim Spielen auf einem nicht ordnungsgemäß gesicherten Hochsitz verletzt. Sollte ein Wanderer von einer verirrten Kugel aus Ihrer Waffe getroffen werden, greift die Absicherung durch die Jagdhaftpflichtversicherung ebenfalls. Und das Beste: In der Jagdhaftpflichtversicherung der VGH ist die gesetzliche Hunde­halter­haftpflicht bereits mit drin. Das heißt, die im Versicherungs­schein genannten Jagdhunde sind direkt mitversichert. Welpen bis sechs Monate sind auch ohne Nennung im Versicherungsschein abgesichert.
Symbol Fernglas

Zuverlässiger Versicherungsschutz rund um die Jagd.
Erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben.

Jagdhunde-Unfallversicherung

Jagdhunde, deren Ausbildung meist zeit- und kostenintensiv ist, sind des Jägers treue Begleiter und übernehmen während der Jagd wichtige Aufgaben, wie zum Beispiel das Apportieren von erlegtem Wild. Mitunter können diese Aufgaben trotz Einhaltung aller Vorschriften und Beachtung aller Verbote für die Hunde gefährlich sein. Verletzungen – auch schwerere – treten daher nicht selten auf. Hier greift die Jagdhunde-Unfallversicherung der VGH. Sie bietet finanziellen Schutz vor tierärztlichen Heilbehandlungen oder bei Tod bzw. Nottötung des Tiers. Somit ist sie für Jäger eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Haftpflichtversicherungen und bietet einen noch besseren Schutz.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung schützt in vielen Bereichen vor unangenehmen finanziellen Folgen eines Rechtsstreites. Das gilt natürlich auch für Jäger. Sollte es zu einem Jagdunfall kommen, sind gerichtliche Auseinandersetzungen oft nicht zu verhindern. Dasselbe gilt natürlich auch für den Fall, dass Ihnen ein Schaden entsteht und Sie Ihre Forderungen gerichtlich durchsetzen müssen. Deshalb sollten Jäger über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Auch gut zu wissen

Jagdjahr und Jahresjagdschein

Das Jagdjahr beginnt laut Jagdrecht in jedem Jagdbezirk nicht wie das Kalenderjahr am 1. Januar. Historisch bedingt hängt es mit den Vegetations- und Wachstumsperioden in der Natur zusammen und beginnt im Frühling, genauer gesagt am 1. April. Auch für die Erteilung des Jahresjagdscheines ist der Beginn des Aprils per Gesetz das ausschlaggebende Datum. Dessen Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Jagdjahr und endet laut Bundesjagdgesetz (BJAgdG) nach spätestens drei Jahren. Für die Erteilung des Jahresjagdscheins ist laut Bundesjagdgesetz (BJagdG) die Vorlage eines Versicherungsscheins Pflicht, der den Versicherungsschutz einer für den jeweiligen Zeitraum gültigen Jagdhaftpflicht bestätigt.

VGH kooperiert mit der Landes­jägerschaft Niedersachsen e. V.

Die VGH pflegt seit Jahrzehnten eine enge Kooperation mit der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. (LJN). Durch die Zusammenarbeit haben wir unsere Kompetenzen auf dem Gebiet der Jagdversicherungen stetig vertiefen und ausbauen können. Somit können wir Jägern maßgeschneiderte Versicherungsleistungen anbieten, die sie im Bedarfsfall auch wirklich gut absichern. Außerdem profitieren Mitglieder der Landesjägerschaft von 20 Prozent Beitragsnachlass, sollten sie eine VGH-Jagdhaftpflicht abschließen.

Jagdhunde

Jagdhunde, oder auch Jagdgebrauchshunde, gehören nicht nur in unserem Land zum Jäger wie Wald, Wild, Gewehr und Fernglas.
Die Ausübung ihrer Zucht ist eine komplexe Angelegenheit und wurde über Jahrhunderte perfektioniert. Die Hunde lassen sich dabei in sieben wichtige Gruppen einteilen:
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Vorstehhunde
  • Deutsche, französische und ungarische Vorstehhunde sind absolute Allrounder, fachsprachlich auch jagdliche Vollgebrauchshunde genannt. Die Hunde sind auf größtmögliche Vielseitigkeit gezüchtet und können lebendes Wild aufspüren sowie erlegtes Wild finden und apportieren. Zu den Vorstehhunden gehören unter anderem Deutsch Drahthaar, Pudelpointer, Große Münsterländer, Weimaraner, Griffon, Irish Red Setter und English Pointer.
Schweißhunde
  • Zu den Schweißhunden gehören der Hannoversche Schweißhund und der Bayerische Gebirgsschweißhund. Die jagdlichen Hunde gelten mit ihren hervorragenden Nasen und ihrem Finderwillen als absolute Spezialisten für die Jagdausübung, insbesondere für die Nachsuche.
Bracken
  • Bracken stellen die ältesten Jagdhunderassen überhaupt dar. Sie werden seit Jahrhunderten vor allem für ihre Zuverlässigkeit geschätzt und sind beim Auffinden von Wild überaus spur- und fährtenlaut. Die Tiere findet man vor allem an der Seite von Jägern, in Nichtjägershänden sind sie eher selten anzutreffen. In diese Hunde-Gruppe fallen unter anderem die Deutsche Bracke, Schwarzwildbracke, Alpenländische Dachsbracke und der Beagle.
Stöberhunde
  • In die Gruppe der Stöberhunde fallen der Deutsche Wachtelhund, der English Springer Spaniel sowie der English Cocker Spaniel. Über Jahrhunderte kamen die Hunde auf der Jagd vor allem vor dem Schuss zum Einsatz, indem sie Wild suchten, laut jagten und dem Jäger die Chance gaben, es zu erlegen. Dagegen werden Stöberhundrassen heute auch nach dem Schuss und zur Nachsuche und zum Apportieren von erlegtem Wild eingesetzt.
Teckel
  • Teckel sind die bekanntesten Vertreter unter den Jagdhunden. Auch unter der Bezeichnung Dachshunde oder Dackel bekannt, kennt diese jagdlichen Hunde fast jedes Kind. Der in unserem Land beliebteste Teckel für die Jagd ist zweifelsohne der Rauhaarteckel, mit weitem Abstand gefolgt vom Langhaarteckel und dem nur noch sehr selten anzutreffenden Kurzhaarteckel.
Terrier
  • Erst recht spät haben sich Terrier in der Jagd etabliert. Es handelt sich bei diesen Hunden um laut jagende Erdhunde, die mit erstaunlichen Qualitäten über und unter der Erde aufwarten. Als sehr temperamentvolle Hunde sind Terrier für nicht jagende Liebhaber nur bedingt geeignet. Zu dieser Hunde-Gruppe gehören der Deutscher Jagdterrier, der Foxterrier sowie der Parson Russell Terrier.
Apportierhunde
  • Labrador Retriever und Golden Retriever fallen unter die so genannten Apportierhunde. Sie sind wahre Apportierspezialisten für erlegtes Wild und werden vor allem für die Arbeit nach dem Schuss gezüchtet. Aufgrund des meist fehlenden Lauts auf Fährte und Spur sowie der oft mangelnden Wildschärfe sind diese Hunde allerdings keine universell einsetzbaren Jagdhunde. Das gilt es bei der Suche nach einem Jagdhelfer zu bedenken.

Auf den Punkt

Nach so viel Input fassen wir für Sie die wichtigsten Aussagen noch einmal zusammen:

Rotes Erste Hilfe Set

Sofortmaßnahmen nach einem Schadensfall

  • Hilfe holen
  • Verletzte erstversorgen
  • Unfallort sichern
  • VGH anrufen

Jäger steht mit Hund am Feldrand

Mit diesen Versicherungen sind Sie optimal gegen Jagdunfälle abgesichert

  • Die Jagdhaftpflichtversicherung ist für Jäger Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung eines Jahresjagdscheins.
  • Die Jagd- und Sportwaffenversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Verlust, Beschädigung und Zerstörung Ihrer Jagd- und Sportwaffen ab.
  • Die Jagdhunde-Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei tierärztlichen Heilbehandlungen oder Tod bzw. Nottötung des Hundes.
  • Die Rechtsschutzversicherung schützt vor hohen Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung, zum Beispiel nach einem Jagdunfall.

Wald mit Gegenlicht

Jagdjahr und Jahresjagdschein

  • Das Jagdjahr beginnt am 1. April.
  • Auch die Gültigkeit des Jahresjagdscheines beginnt laut Bundesjagdgesetz (BJagdG) am 1. April.
  • Für die Erteilung des Jahresjagdscheines ist der Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht.

Hund im Feld

Vorteile für Mitglieder des Landesjägerschaft Niedersachsen e. V.

  • 20 Prozent Beitragsnachlass bei Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung der VGH
  • Treibjagdschild
  • Kostenloser Zugriff auf Podcasts
  • Kostenlose Jagdhundeunfallversicherung auf Treib- und Drückjagden in Niedersachsen sowie angrenzenden Bundesländern
  • Starterpaket für Jungjäger

Empfehlenswert

Rechtsschutz

Als ideale Ergänzung zur Jagdhaftpflicht, um Forderungen gerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren.

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Jagdhaftpflicht

Gut geschützt auf die Jagd mit der Jagd-Haftpflichtversicherung der VGH.

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Jagd und Sportwaffen

Versicherungsschutz bei Transport und Benutzung einer Waffe – als optimale Ergänzung zur Jagdhaftpflicht.

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