Pflegeversicherung

Gut versorgt im Pflegefall

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Die Pflege­ver­siche­rung der VGH

Beim Thema Pflege gilt: Jeder sollte sich absichern, denn es kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder der gestiegenen Lebenserwartung. Denken Sie dabei auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit unseren Pflegetarifen schützen Sie sich und Ihre Lieben.

  • Schutz vor ho­hen Pfle­ge­kos­ten
  • Finanzielle Si­che­rheit für Sie und Ih­re An­ge­hö­ri­gen
  • Umfassende Ser­vice- und As­sis­tance-Leis­tun­gen

Pflegeversicherung – unsere Tarife im Über­blick

Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
VGH PflegeSchutz Komfort VGH PflegeSchutz Premium VGH PflegeBahr
Pfle­ge­grad 5
i
40,00 € 60,00 € 100%*
Pfle­ge­grad 4
i
40,00 € 60,00 € 40%*
Pfle­ge­grad 3
i
20,00 € 30,00 € 30%*
Pfle­ge­grad 2
i
5,00 € 15,00 € 20%*
Pfle­ge­grad 1
i
5,00 € 10,00 € 10%*
Sofort­hilfe
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Dy­na­mik - auch im Leis­tungs­fall
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Um­fass­en­de Ser­vice und Assis­tance-Leistungen
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Flexibel fest­leg­barer Schutz­umfang
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Staat­liche För­derung
i
Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Ge­sund­heits­prü­fung ent­fällt
i
Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
* des ver­si­cher­ten Ta­ges­satz­es

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VGH PflegeSchutz Komfort VGH PflegeSchutz Premium VGH PflegeBahr
Pfle­ge­grad 5
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Pfle­ge­grad 4
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40,00 € 60,00 € 40%*
Pfle­ge­grad 3
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20,00 € 30,00 € 30%*
Pfle­ge­grad 2
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5,00 € 15,00 € 20%*
Pfle­ge­grad 1
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5,00 € 10,00 € 10%*
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Dy­na­mik - auch im Leis­tungs­fall
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Um­fass­en­de Ser­vice und Assis­tance-Leistungen
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Flexibel fest­leg­barer Schutz­umfang
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Staat­liche För­derung
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Pflege­ver­siche­rung

Welche Pflegeversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Pflegeversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Pflegeversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Welche Unterschiede gibt es in den Tari­fen VGH Pflege­Schutz und VGH Pflege­Bahr?
  • Tarif VGH Pfle­ge­Schutz: Im Pfle­ge­­fall zah­len wir Ih­nen ein ver­ein­­bar­tes Ta­ge­­geld, das mo­nat­­lich aus­ge­­zahlt wird – wenn nö­tig ein Le­ben lang. Die Hö­he kön­nen Sie flexi­bel ver­ein­­ba­ren und für je­den Pfle­ge­­grad in­di­vi­duell fest­­set­zen.

    Tarif VGH Pfle­geBahr: Im Pfle­ge­­fall zah­len wir Ih­nen ein ver­ein­­bar­tes Ta­ge­geld (30 Ta­ges­­sät­ze), das mo­nat­­lich aus­ge­­zahlt wird (100 % in Pfle­ge­grad 5, 40 % in Pfle­ge­­grad 4, 30 % in Pfle­ge­­grad 3, 20 % in Pfle­ge­­grad 2, 10 % in Pfle­ge­­grad 1). Die Leis­tung be­trägt bei Pfle­ge­­grad 5 min­des­tens 600 € mo­nat­lich. Der Staat för­dert die­se Ab­si­che­rung mit 60 € im Jahr bei ei­nem Min­dest­­bei­trag von 15 € im Mo­nat.
Welche Pflege­grade gibt es und wie un­ter­schei­den sich diese?
  • Es gibt ge­mäß dem Pfle­ge­­stär­kungs­ge­setz II die fol­gen­den fünf Pfle­ge­­gra­de:
    • Pflegegrad 1: ge­rin­ge Be­ein­­träch­ti­gung der Selbst­­stän­dig­keit
    • Pflegegrad 2: er­heb­li­che Be­ein­­träch­ti­gung der Selbst­­stän­dig­keit
    • Pflegegrad 3: schwe­re Be­ein­­träch­ti­gung der Selbst­­stän­dig­keit
    • Pflegegrad 4: schwers­te Be­ein­­träch­ti­gung der Selbst­­stän­dig­keit
    • Pflegegrad 5: schwers­te Be­ein­­träch­ti­gung der Selbst­­stän­dig­keit mit be­son­de­ren An­for­de­r­un­gen an die pfle­ge­ri­sche Ver­­sor­gung
    Je nach Schwe­re der Pfle­ge­­be­dürf­tig­­keit er­folgt nach ei­nem be­stimm­ten Be­gut­­ach­tungs­­ver­fah­ren die Ein­­ord­nung nach ei­nem Punk­te­­sys­tem in ei­nen der fünf Pfle­ge­­gra­de. Zur Be­ur­tei­lung he­ran­­ge­­zo­gen wer­den hier­für die in­di­vi­duell noch vor­­han­de­nen Fä­hig­­kei­ten des Pfle­ge­­be­dürf­ti­gen (z. B. Mo­bi­li­tät, Selbst­­ver­sor­gung, Be­wäl­ti­gung der krank­heits- oder the­ra­pie­­be­ding­ten An­for­de­run­gen, Ge­stal­tung des All­tags usw.).
Ist eine Gesundheits­prüfung not­wen­dig, um eine Pflege­zusatz­ver­siche­rung abzu­schließen?
  • Für den Ta­ri­f VGH PflegeSchutz be­nö­ti­gen wir vor­ab ei­ni­ge An­­ga­ben zu Ih­rem Ge­sund­heits­­zu­stand und füh­ren da­für ei­ne Ge­sund­­heits­­prü­fung durch.
    Bei dem VGH Pfle­geBahr er­hal­ten Sie den Ver­si­che­rungs­­schutz oh­ne die­se Prü­fung.
Gibt es Wartezeiten, bevor der volle Ver­siche­rungs­schutz greift?
  • Im Tarif VGH PflegeSchutz ge­nießen Sie oh­ne War­te­­zeit di­rek­ten Ver­si­che­rungs­schutz.
    Im Ta­rif VGH Pfle­geBahr be­ginnt der vol­le Ver­si­che­rungs­­schutz nach fünf Jah­ren War­te­­zeit. Sie ent­fällt bei Pfle­ge­­be­dürf­tig­­keit nach ei­nem Un­fall.
Wie hoch ist das Pflege­tage­geld in den ein­zel­nen Pflege­gra­den und wie wird es aus­ge­zahlt?
  • Im Pflegefall zahlen wir Ih­nen im Ta­rif VGH PflegeSchutz ein ver­ein­­bar­tes Ta­ge­­geld, das mo­nat­­lich aus­ge­­zahlt wird – wenn nö­tig ein Le­ben lang. Die Hö­he kön­nen Sie flexi­bel ver­ein­­ba­ren und für je­den Pfle­ge­­grad ein­zeln fest­­set­zen (bis max. 20 Euro in VGH PflegeSchutz 1 und bis zu 100 Euro in VGH PflegeSchutz 2 bis 4).

    Das Pfle­ge­­ta­ge­­geld im Ta­rif VGH Pfle­geBahr be­trägt
    • bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit in dem Pfle­ge­grad 1: 10 %
    • bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit in dem Pfle­ge­grad 2: 20 %
    • bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit in dem Pfle­ge­grad 3: 30 %
    • bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit in dem Pfle­ge­grad 4: 40 %
    • bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit in dem Pfle­ge­grad 5: 100 %
    des ver­trag­lich ver­ein­­bar­ten Pfle­ge­­ta­ge­­gel­des.

    Die Aus­zah­lung der Leis­tung er­folgt für je­den Mo­nat – un­ab­­hän­gig von der An­zahl der Ka­len­der­­ta­ge – in 30 Ta­ges­sät­zen. Die Leis­tung be­trägt bei Pfle­ge­grad 5 min­des­tens 600 € mo­nat­lich.
Gibt es eine regel­mäßige An­pas­sung des ver­sicherten Tage­geldes auf­grund stei­gender Pflege­kosten?
  • Alle drei Jahre wird im Tarif VGH PflegeSchutz unter bestimmten Voraus­setzungen das verein­barte Pflege­tage­geld entsprechend der Veränder­ung des Verbraucher­preis­indexes erhöht (Dynamik) – unabhängig davon, ob der Versicherungs­fall bereits einge­treten ist.

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