Kranken­tagegeld

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Das Kranken­ta­ge­geld der VGH

Ob Autounfall, lang­wie­ri­ge Krank­heit oder kom­pli­zier­ter Kno­chen­­bruch – bei län­ge­rer Krank­heit dro­hen Ih­nen er­­heb­li­che Ein­­kom­mens­­ein­bußen. Da­rum ist ei­ne Ab­­si­che­rung für je­den sinn­voll – be­son­ders für Selbst­­stän­di­ge und Frei­­be­ruf­ler, die oft gar kei­ne Leis­tun­gen er­hal­ten.

Mit un­se­rer Kran­ken­­ta­ge­­geld­­ver­si­che­rung kön­nen Sie Ein­kom­mens­­aus­fäl­le aus­glei­chen und Ih­ren fi­nan­ziel­len Ver­­pflich­tun­gen wei­ter­hin nach­­kom­men.

  • Schutz vor fi­nan­ziel­len Eng­päs­sen bei län­ge­rer Krank­heit
  • Unbegrenzte Zah­lung – so­lan­ge ei­ne Ar­beits­unfä­hig­keit vor­liegt
  • Steuerfreie Aus­zah­lung oh­ne ge­setz­li­che So­zial­ab­ga­ben

Krankentagegeld – unsere Tarife im Überblick

Bitte das Smartphone drehen.
KTG-G KTG-S (nur für Selbstständige) SKG (nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer)
Tagegeld
i
individuell wählbar individuell wählbar 5, 10 oder 15€
Leistungs­beginn
i
individuell wählbar individuell wählbar nach 6 Wochen
Dynamik
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
In­di­vi­duelle An­pas­sungs­mö­glich­keit
i
Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten
Leistungen bei Schwanger­schaft
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Wieder­ein­glie­derungs­hilfe
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten

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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zum Kran­ken­ta­ge­geld

Welches Krankentagegeld brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif des Krankentagegeldes selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich das Krankentagegeld in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie bequem und einfach Ihren Leistungsanspruch des Krankentagegeldes bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich ein Krankentagegeld abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist ein Kranken­tage­geld wichtig?
  • Sowohl ge­setz­lich als auch pri­vat ver­si­cher­te Ar­beit­neh­mer kön­nen die­se Zu­satz­ver­si­che­rung ab­schließen und sich so­mit vor Ein­kom­mens­ver­lus­ten bei län­ge­rer Krank­heit schüt­zen. Der Leis­tungs­zeit­punkt kann in ei­ni­gen Ta­ri­fen frei ge­wählt wer­den.

    Für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler ist die Kran­­ken­­ta­­ge­­geld­­ver­­si­che­rung ne­ben pri­va­ten Er­­spar­nis­sen ein wich­ti­ger Bau­­stein, um sich vor fi­nan­ziel­len Eng­­päs­sen zu schüt­zen.
Was spricht für den Ab­schluss einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­sicherung?
  • Einkommens­ein­bußen bei län­ge­rer Krank­heit kön­nen Ih­re Fi­nan­zen schnell durch­ein­an­der­brin­gen – denn die lau­fen­den Kos­ten z. B. für Le­bens­hal­tung, Mie­te oder Dar­le­hen blei­ben die glei­chen.
    • An­ge­stell­te müs­sen in der Re­gel schon nach sechs Wo­chen (ab dem 43. Krank­heits­tag) mit dem Kran­ken­geld der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung aus­kom­men (we­ni­ger als 80 % des letz­ten Net­to­ein­kom­mens nach Ab­zug der Bei­trä­ge zur ge­setz­li­chen So­zial­ver­si­che­rung).
    • Selbst­stän­di­ge er­hal­ten gar kein Kran­ken­geld, wenn sie die­ses nicht se­pa­rat ver­si­chert ha­ben.
Ab wann wird das Kranken­tage­geld ge­zahlt?
  • Die Zahlung des Kran­ken­ta­ge­gel­des der VGH be­ginnt bei vor­lie­gen­der Ar­beits­un­fä­hig­keit nach Ab­lauf der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Ka­renz­zeit
    • im Tarif KTG-G nach 6, 13 oder 26 Wo­chen,
    • im Tarif KTG-S nach 2, 3, 4 oder 6 Wo­chen und
    • im Tarif SKG nach 6 Wo­chen
Welche Vor­teile bietet das Kranken­tage­geld der VGH?
  • Je nach ge­wähl­tem Ta­rif bie­ten wir Ih­nen:
    • Zahlung ei­nes Kran­ken­ta­ge­gel­des in ver­ein­bar­ter Hö­he bis zu Ih­rem tat­säch­li­chen Net­to­ein­kom­men
    • Un­be­grenz­te Zah­lung, so­lan­ge ei­ne Ar­beits­un­fä­hig­keit vor­liegt – auch für Sonn- und Feier­ta­ge
    • Wie­der­­ein­­glie­de­rungs­­hil­fe für Selbst­­stän­di­ge nach ei­ner Ar­beits­­un­fä­hig­keit von min­des­tens drei Mo­na­ten
    • An­pas­sungs­mög­lich­keit min­des­tens al­le drei Jah­re bei min­des­tens 30 € Ta­ge­geld­ab­si­che­rung
Was ist der Unter­schied zwi­schen Kran­ken­tage­geld und ge­setz­li­chem Kran­ken­geld?
  • Gesetzlich Kran­ken­ver­si­cher­te er­hal­ten bei Ar­beits­un­fä­hig­keit au­to­ma­tisch ein Kran­ken­geld. Die­ses be­kommt man nach Ab­lauf der sechs­wö­chi­gen Lohn­fort­zah­lung. Die Hö­he des Kran­ken­gel­des kann von der des nor­ma­len Ein­kom­mens er­heb­lich ab­wei­chen. Oft­mals zah­len die Kran­ken­kas­sen nur 70 % des Brut­to­ein­kom­mens und im Ideal­fall bis zu 90 % des Net­to­ein­kom­mens.

    Kran­ken­ta­ge­geld muss im Ver­gleich zum ge­setz­li­chen Kran­ken­geld bei ei­ner pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung ab­ge­schlos­sen wer­den. Hier­bei han­delt es sich um ei­ne sinn­vol­le pri­va­te Zu­satz­ver­si­che­rung zum Aus­gleich der Dif­fe­renz zwi­schen Net­to­ein­kom­men und Kran­ken­geld. Leis­tungs­be­ginn und Hö­he des Kran­ken­ta­ge­gel­des kön­nen je nach Ta­rif in­di­vi­duell ver­ein­bart wer­den.

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