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Sterbegeld­versicherung

Alles in Ihrem Sinne geregelt

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Die Sterbe­geld­ver­sicherung der VGH

Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Im Trauer­fall müs­sen An­ge­hö­ri­ge vie­les or­ga­ni­sie­ren und schnell wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen tref­fen. Hin­zu kommt die ho­he fi­nan­ziel­le Be­las­tung ei­ner Be­stat­tung, die durch­schnitt­lich in Deutsch­land rund 7.000 € kos­tet.

Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung si­chert nicht nur die­se Kos­ten, son­dern er­bringt auch wich­ti­ge Ser­vice­leis­tun­gen. Ein gu­tes Ge­fühl, zu wis­sen, dass die Liebs­ten in ei­ner schwe­ren Zeit ent­las­tet wer­den.

  • Absicherung der Be­er­di­gungs­kos­ten und um­fang­rei­che Ser­vice­leis­tun­gen
  • Sofortige Auszahlung der vol­len Ver­si­che­rungs­sum­me bei Un­fall­tod
  • Beitragsfreiheit ab dem 90. Le­bens­jahr

Ster­be­geld­ver­siche­rung – un­ser Tarif im Über­blick

Vertragspartner: VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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Sterbe­geld­ver­sicherung
Ab­sicherung der Be­er­di­gungs­kos­ten
i
5.000 € bis 10.000 €
Ü­ber­schuss­be­tei­li­gung
i
Leistung enthalten
Ein­tritts­al­ter
i
50 bis 80 Jahre
War­te­zeit
i
3 Jahre
Bei Un­fall­tod so­fortige Lei­stung o­hne War­te­zeit
i
Leistung enthalten
Ser­vice­leis­tun­gen für Sie im In- und Aus­land
i
Leistung enthalten
Ser­vice­leis­tun­gen für Hin­ter­blie­bene
i
Leistung enthalten
Ohne Ge­sund­heits­prü­fung
i
Leistung enthalten

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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Ster­be­geld­versicherung

Wie kann ich eine Sterbegeldversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Sterbe­geld­versiche­rung sinn­voll?
  • Die Sterbegeld­ver­si­che­rung ist spe­ziell für 50- bis 80-jäh­ri­ge Men­schen ge­dacht, die si­cher­stel­len möch­ten, dass Hin­ter­blie­be­ne nicht mit den Be­stat­tungs­kos­ten be­las­tet wer­den.
    Zu­dem kön­nen Sie da­für vor­sor­gen, dass ei­ne an­ge­mes­se­ne Be­stat­tung nicht an mög­li­chen fi­nan­ziel­len Eng­päs­sen schei­tert.
Welche Service­leistungen sind in der Ver­siche­rung ent­halten?
  • Service­leis­tun­gen für Sie im In- und Aus­land

    Benen­nung und Ver­mitt­lung von:
    • Spezialärzten, Kli­ni­ken, Re­ha­bi­li­ta­tions- und Pfle­ge­plät­zen/ diens­ten
    • Beratungsstellen für Se­nio­ren und de­ren An­ge­hö­ri­ge für Fra­gen rund um Pfle­ge und Be­treu­ung
    • Architekten zur not­wen­di­gen Um­ge­stal­tung des Wohn­raums bei Be­hin­de­rung oder Krank­heit
    • Botendiensten z. B. zur Er­le­di­gung der Bank­ge­schäf­te oder Be­hör­den­gän­ge
    • Krankenhäusern und Kli­ni­ken so­wie von Deutsch oder Eng­lisch spre­chen­den Ärz­ten und Dol­met­schern
    • Organisationen zur Durch­füh­rung ei­nes Kran­ken­rück­trans­ports welt­weit
    Serviceleistungen für Ih­re Hin­ter­blie­be­nen
    Vermittlung von:
    • Bestattungs­unter­­neh­­men und Rechts­­bei­stän­den zur Klä­­rung von Zwei­fels­­fra­gen bei Tod oder im Be­­treu­ungs­­fall
    • Unternehmen zur Woh­nungs­auf­lö­sung
    • Unternehmen zur Aus­füh­rung der Grab- und Grab­stein­pfle­ge in­ner­halb Deutsch­lands
Wird die Leistung aus der Sterbe­geld­ver­sicherung be­steuert?
  • Auf die To­des­fall­leis­tung ist kei­ne Ein­kom­men­steuer zu zah­len. Erb­schaft­steuer muss in­ner­halb der Frei­be­trä­ge eben­falls nicht ent­rich­tet wer­den.
Checkliste zur Vorbereitung auf den Todesfall
Prospekt zur
Sterbegeldversicherung

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