Private Kranken­versicherung

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Die Private Kran­ken­versicherung der VGH

Sie möchten Ihre Ge­sund­heit op­ti­mal ab­si­chern? Dann stel­len Sie sich Ih­­ren Ver­si­che­rungs­­schutz mit uns in­di­vi­­duell zu­­sam­men. Wir bie­­ten sehr gu­te, le­bens­­lang ga­ran­­tier­­te Leis­tun­gen zu aus­­ge­­zeich­­ne­ten Kon­di­­tio­nen - für al­le, die sich pri­vat kran­­ken­­ver­­si­chern kön­nen. Zö­gern Sie nicht und tun Sie Ih­rer Ge­sund­­heit et­was Gu­tes.

  • Erstklassige me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung zu fai­ren Bei­trä­gen
  • Lebenslang ga­ran­tier­te Leis­tun­gen
  • Familienrabatt für mit­ver­si­cher­te Kin­der

Private Kran­ken­ver­sicherung – unsere Tarife im Überblick

Bitte das Smartphone drehen.
Angestellte Selbstständige Bei­hil­fe­be­rechtig­te
Grund­ver­sorgung:
Selbst­be­halte
i
270 € / 450 € 900 € / 1.200 € Leistung nicht enthalten
Am­bu­lan­te Be­hand­lung
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Arz­nei­mit­tel, Seh­hilfen, Heil- und Hilfs­mit­tel
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Heil­prak­ti­ker, Psy­cho­the­ra­pie
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Zahn­be­hand­lung
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Zahn­er­satz
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
All­ge­mei­ne Kran­ken­haus­leistungen
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Pfle­ge­pflicht­ver­sicherung
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Zu­satz­ver­sorgung:
First Class im Kran­ken­haus wählbar wählbar Leistung nicht enthalten
Kran­ken­ta­ge­geld wählbar wählbar Leistung nicht enthalten
Sta­tio­nä­re Er­gänzungs­ver­sicherung für Wahl­leistungen Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten wählbar
Bei­hil­fe-Er­gänzungs­ver­sicherung Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten wählbar
Kran­ken­haus­ta­ge­geld wählbar wählbar wählbar
Kur­ta­ge­geld wählbar wählbar wählbar
Pfle­ge­ver­sicherung wählbar wählbar wählbar
Bei­trags­ent­lastung im Al­ter wählbar wählbar wählbar

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Angestellte Selbstständige Bei­hil­fe­be­rechtig­te
Grund­ver­sorgung:
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270 € / 450 € 900 € / 1.200 € Leistung nicht enthalten
Am­bu­lan­te Be­hand­lung
i
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Arz­nei­mit­tel, Seh­hilfen, Heil- und Hilfs­mit­tel
i
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Heil­prak­ti­ker, Psy­cho­the­ra­pie
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Zahn­be­hand­lung
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Zahn­er­satz
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All­ge­mei­ne Kran­ken­haus­leistungen
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Pfle­ge­pflicht­ver­sicherung
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Zu­satz­ver­sorgung:
First Class im Kran­ken­haus wählbar wählbar Leistung nicht enthalten
Kran­ken­ta­ge­geld wählbar wählbar Leistung nicht enthalten
Sta­tio­nä­re Er­gänzungs­ver­sicherung für Wahl­leistungen Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten wählbar
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Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Empfehlenswert: smarte Services für unsere Kunden

VGH Gesundheit App für unsere Kunden

Mit unserer App "VGH Gesundheit" können Sie als Kunde der VGH Krankenversicherung neben Rechnungen und Rezepten jetzt auch bestimmte Vertragsdokumente digital an uns übermitteln. Darüber hinaus können Sie sich Ihre Leistungsabrechnungen direkt in die App "VGH Gesundheit" senden lassen.

 

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Fundierte Antworten beim Gesundheitstelefon

Wird man krank, muss Medikamente nehmen oder ins Krankenhaus, ergeben sich Fragen: Welche Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten gibt es? In welchem Krankenhaus, welcher Spezialklinik bin ich gut aufgehoben? Antworten haben die Spezialisten vom Gesundheitstelefon. Für VGH-Kunden 24/7 erreichbar.

  

Gesundheitstelefon anrufen

Ihr zu­sätz­licher Schutz zur pri­va­ten Kran­ken­versicherung für An­ge­stell­te, Selbst­ständige und Frei­be­rufler

  • Icon Private Krankenversicherung

    First Class im Krankenhaus
     

    Icon Krankenhaustagegeld

    Krankenhaus­tagegeld­versicherung

    Icon Mann am Stock

    Beitrags­entlastung im Alter
     

    Icon Pflegeversicherung

    Pflege­versicherung
     
     

    Icon Krankentagegeld

    Kranken­tagegeld
     
     

    Icon Kurtagegeld

    Kurtage­geld
     
     

Ihr zu­sätz­licher Schutz zur pri­va­ten Kran­ken­ver­sicherung für An­ge­stellte, Selbst­ständige und Frei­berufler

First Class im Kran­ken­haus
  • Durch diese Er­wei­te­rung der sta­tio­nä­ren Ab­si­che­rung müs­sen Sie im Kran­ken­haus nichts mehr zu den fol­gen­den Leis­tun­gen da­zu­be­zah­len:
    • Behandlung durch Spe­zia­lis­ten bis zum Höchst­satz der Ge­büh­ren­ord­nung für Ärz­te (GOÄ)
    • Unterbringung im Ein- oder Zwei­bett­zim­mer
    • Freie Kran­ken­haus­wahl
    • Erweiterte Zim­mer­aus­stat­tung (Bad, WC, Te­le­fon) oder Son­der­ver­pfle­gung
    • Begleitung Ih­res Kin­des bis zum 14. Le­bens­jahr
    • Bis zu 40 € Kran­ken­haus­ta­ge­geld zur freien Ver­fü­gung bei Ver­zicht auf Wahl­leis­tun­gen
Kran­ken­haus­­ta­ge­geld­­ver­sicherung
  • Schützen Sie sich vor der fi­nan­ziel­len Mehr­be­las­tung, die ein Kran­ken­haus­auf­ent­halt ver­ur­sacht:
    • Zeitlich un­be­grenz­te Zah­lung ei­nes steuer­freien Kran­ken­haus­ta­ge­gel­des für je­den Tag ei­nes me­di­zi­ni­sch not­wen­di­gen, sta­tio­nä­ren Kran­ken­haus­auf­ent­halts
    • Höhe des Ta­ge­gel­des in­di­vi­duell ver­ein­bar
    • Zum Aus­gleich von Ne­ben­kos­ten im Kran­ken­haus (z. B. Te­le­fon, Bü­cher, Fahrt­kos­ten der Fa­mi­lie)
Bei­trags­­ent­lastung im Al­ter
  • Wenn Sie mit dem Bei­trags­ent­las­tungs­ta­rif vor­sor­gen, kom­men Sie mit Ren­ten­be­ginn in den Ge­nuss ei­ner Bei­trags­re­du­zie­rung.
Pflege­­ver­sicherung
  • Die Pflegepflicht­ver­si­che­rung deckt nur ei­nen ge­rin­gen Teil der tat­säch­li­chen Pfle­ge­kos­ten. Pfle­ge­ver­si­che­run­gen be­wah­ren Sie und Ih­re An­ge­hö­ri­gen vor ho­hen Kos­ten im Pfle­ge­fall in al­len Pfle­ge­gra­den (1 bis 5).
    Tarif VGH PflegeBahr
    • Staatlich ge­för­der­te Ba­sis­ab­si­che­rung
    • 60 € jähr­li­che För­de­rung bei ei­nem mo­nat­li­chen Min­dest­bei­trag von 15 € für al­le Ver­si­cher­ten der so­zia­len und ge­setz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung
    • Im Leis­tungs­fall mo­nat­li­che Aus­zah­lung ei­nes ver­ein­bar­ten Ta­ge­gel­des (30 Ta­ges­sät­ze)
    • Gesundheits­prü­fung nicht er­for­der­lich
    • 5 Jahre War­te­zeit (ent­fällt bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit durch Un­fall)

    Tarif PflegeFlex
    • Rundum-Ab­si­che­rung im Pfle­ge­fall mit flexi­bel fest­leg­ba­rem Schutz­um­fang
    • Zahlung ei­nes ver­ein­bar­ten Ta­ge­gel­des im Leis­tungs­fall (mo­nat­li­che Aus­zah­lung)
    • Einmalzahlung als So­fort­hil­fe im Leis­tungs­fall (ab Pfle­ge­grad 2)
    • Beitragsbefreiung im Pfle­ge­fall (ab Pfle­ge­grad 2)
    • Keine War­te­zei­ten
Kran­ken­­ta­ge­geld
  • Zum Aus­gleich von Ver­dienst­aus­fäl­len bei län­ge­rer Krank­heit. Wich­tig für An­ge­stell­te, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler:
    • Krankentagegeld bei vo­rü­ber­ge­hen­der Ar­beits­un­fä­hig­keit
    • Die Leis­tung er­folgt nach Ab­lauf der ver­ein­bar­ten Ka­renz­zeit
Kur­ta­ge­­geld
  • Kostenübernahme bzw. -be­tei­li­gung bei me­di­zi­nisch not­wen­di­gen Ku­ren bis zur ab­ge­si­cher­ten Ta­ge­geld­hö­he (bis zu 28 Ta­ge) für:
    • Unterkunft und Ver­pfle­gung
    • Kurtaxe und Kur­plan
    • Ärztliche Be­hand­lun­gen nach der Ge­büh­ren­ord­nung für Ärz­te (GOÄ)
    • Arznei-, Ver­band-, Kur- und Heil­mit­tel
    • Begleitung von Kin­dern bis zum 14. Le­bens­jahr durch ei­nen El­tern­teil

Ihr zu­sätz­licher Schutz zur pri­vaten Kranken­versicherung für Bei­hilfe­be­rechtigte

  • Icon Stationäre Ergänzung

    Stationäre Ergänzungs­versicherung für Wahl­leistungen

    Icon Krankenhaustagegeld

    Kranken­haus­tagegeld
     
     

    Icon Beihilfe

    Beihilfe-Ergänzungs­versicherung
     

    Icon Mann am Stock

    Beitragsent­lastung im Alter
     
     

    Icon Pflegeversicherung

    Pflege­versicherung
     
     
     

    Icon Kurtagegeld

    Kurtagegeld
     
     
     

Ihr zu­sätz­­licher Schutz zur pri­­vaten Kranken­­ver­­sicherung für Bei­hilfe­­be­­rechtigte

Stationäre Er­gänzungs­­ver­sicherung für Wahl­­leis­tungen
  • Mit dieser Er­wei­te­rung der sta­tio­nä­ren Ab­si­che­rung wer­den Ih­nen die Kos­ten für fol­gen­de Leis­tun­gen er­stat­tet:
    • Behandlung durch Spe­zia­lis­ten bis zum Höchst­satz der Ge­büh­ren­ord­nung für Ärz­te (GOÄ)
    • Unterbringung im Zwei­bett­zim­mer
    • Sonderverpflegung und er­wei­ter­te Zim­mer­aus­stat­tung (Bad, TV, Te­le­fon)
    • Bis zu 40 € Kran­ken­haus­ta­ge­geld bei Ver­zicht auf Wahl­leis­tun­gen
Kranken­­haus­­tagegeld
  • Schützen Sie sich vor der fi­nan­ziel­len Mehr­be­las­tung, die ein Kran­ken­haus­auf­ent­halt ver­ur­sacht:
    • Zeitlich un­be­grenz­te Zah­lung ei­nes steuer­freien Kran­ken­haus­ta­ge­gel­des für je­den Tag ei­nes me­di­zi­nisch not­wen­di­gen sta­tio­nä­ren Kran­ken­haus­auf­ent­halts
    • Höhe des Ta­ge­gel­des in­di­vi­duell ver­ein­bar
    • Zum Ausgleich von Ne­ben­kos­ten im Kran­ken­haus (z. B. für Te­le­fon, Bü­cher, Fahrt­kos­ten der Fa­mi­lie)
Beihilfe-Er­gänzungs­­ver­sicherung
  • Zur Ergänzung Ih­rer Bei­hil­fe und der pri­va­ten Grund­ver­sor­gung:
    • Differenzkosten zwi­schen Ein- und Zwei­bett­zim­mer bzw. bei Ver­zicht 15 € Kran­ken­haus­ta­ge­geld
    • Sehhilfen bis zu 180 €, al­le 36 Mo­na­te
    • Behandlung durch Heil­prak­ti­ker und Ärz­te (z. B. Ho­möo­pa­thie, Phy­to­the­ra­pie)
    • Kurtagegeld bis zu 21 € je Tag für sta­tio­nä­re Kur- oder Sa­na­to­riums­auf­ent­hal­te bis zu ei­ner Dauer von 28 Ta­gen
    • Auslands­rei­se­schutz (am­bu­lant, sta­tio­när und Zahn) wäh­rend Rei­sen bis zu sechs Wo­chen Dauer – in­klu­si­ve der Mehr­kos­ten für ei­nen me­di­zi­nisch not­wen­di­gen Rück­trans­port
    • Schutzimpfungen vor pri­va­ten Aus­lands­auf­ent­hal­ten bis zu 105 € pro Ver­si­che­rungs­jahr
    • Erstattung von Ma­te­rial- und La­bor­kos­ten im Rah­men von Zahn­er­satz­be­hand­lun­gen
Beitrags­ent­­lastung im Al­ter
  • Wenn Sie mit dem Bei­trags­ent­las­tungs­ta­rif vor­sor­gen, kom­men Sie mit Ren­ten­be­ginn in den Ge­nuss ei­ner Bei­trags­re­du­zie­rung.
Pflege­­versicherung
  • Die Pflege­pflicht­ver­si­che­rung deckt nur ei­nen ge­rin­gen Teil der tat­säch­li­chen Pfle­ge­kos­ten. Un­se­re Pfle­ge­ver­si­che­run­gen be­wah­ren Sie und Ih­re An­ge­hö­ri­gen vor ho­hen Kos­ten im Pfle­ge­fall in al­len Pfle­ge­gra­den (1 bis 5).
    Tarif VGH Pfle­geBahr
    • Staatlich ge­för­der­te Ba­sis­ab­si­che­rung
    • 60 € jähr­li­che För­de­rung bei ei­nem mo­nat­li­chen Min­dest­bei­trag von 15 € für al­le Ver­si­cher­ten der so­zia­len und ge­setz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung
    • Im Leis­tungs­fall mo­nat­li­che Aus­zah­lung ei­nes ver­ein­bar­ten Ta­ge­gel­des (30 Ta­ges­sät­ze)
    • Gesund­heits­prü­fung nicht er­for­der­lich
    • 5 Jahre War­te­zeit (ent­fällt bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit durch Un­fall)
    Tarif PflegeFlex
    • Rundum-Ab­si­che­rung im Pfle­ge­fall mit flexi­bel fest­leg­ba­rem Schutz­um­fang
    • Zahlung ei­nes ver­ein­bar­ten Ta­ge­gel­des im Leis­tungs­fall (mo­nat­li­che Aus­zah­lung)
    • Einmalzahlung als So­fort­hil­fe im Leis­tungs­fall (ab Pfle­ge­grad 2)
    • Beitrags­be­freiung im Pfle­ge­fall (ab Pfle­ge­grad 2)
    • Keine War­te­zei­ten
Kur­tage­geld
  • Kostenüber­nah­me bzw. -be­tei­li­gung bei me­di­zi­nisch not­wen­di­gen Ku­ren bis zur ab­ge­si­cher­ten Ta­ge­geld­hö­he (bis zu 28 Ta­ge) für:
    • Unterkunft und Ver­pfle­gung
    • Kurtaxe und Kur­plan
    • Ärztliche Be­hand­lun­gen nach der Ge­büh­ren­ord­nung für Ärz­te (GOÄ)
    • Arznei-, Ver­band-, Kur- und Heil­mit­tel
    • Begleitung von Kin­dern bis zum 14. Le­bens­jahr durch ei­nen El­tern­teil

FAQ – die häufigsten Fragen zur privaten Krankenversicherung

Welche private Krankenversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Privaten Krankenversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Verschiedene Möglichkeiten stehen zur Verfügung, sich bei uns zu melden, wenn Sie Leistungen aus der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten.
    1. Verwenden Sie die App "VGH Gesundheit" um Ihre Rechnungen schnell und direkt bei uns einzureichen
    2. Wenden Sie sich direkt an unsere Mitarbeiter aus der Fachabteilung, die Ihnen jederzeit gerne weiterhelfen.
    3. Melden Sie sich bei Ihrem Berater.
Wie kann ich eine private Krankenversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wer kann sich privat kranken­versichern?
  • Folgende Per­so­nen­grup­pen kön­nen sich pri­vat ver­si­chern:
    • Angestellte, mit ei­nem Ein­kom­men ober­halb der Ver­­si­che­rungs­­pflicht­­gren­­ze
    • Selbstständige und Frei­be­ruf­ler
    • Kinder mit und oh­ne An­spruch auf Fa­mi­lien­ver­si­che­rung in der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung
    • Ehegatten oh­ne Vor­lie­gen ei­ner ei­ge­nen Ver­si­che­rungs­pflicht
    • Studenten, die ge­gen Ent­gelt be­schäf­tigt sind oder sich bin­nen zwei Mo­na­ten nach Stu­dien­be­ginn be­freien las­sen
    • Beamte mit Bei­hil­fe­an­spruch so­wie bei­hil­fe­be­rech­tig­te Fa­mi­lien­an­ge­hö­ri­ge
    • Beamten­an­wär­ter
Wie hoch ist die Ver­sicherungs­pflicht­gren­ze bzw. Jah­res­ar­beits­ent­geltgren­ze?
  • Im Jahr 2023 be­trägt die Ver­­si­che­rungs­­pflicht­­gren­­ze 66.600 € pro Jahr
    bzw. 5.550,00 € pro Mo­nat.
    Bis zu die­ser Hö­he sind Ar­beit­­neh­mer in der ge­setz­­li­chen Kran­ken­­ver­­si­che­rung ver­­si­che­rungs­­pflich­tig.
Wie unterscheiden sich die Leis­tun­gen der gesetz­lichen Kran­ken­ver­siche­rung von den Leis­tun­gen der priva­ten Kranken­versiche­rung?
  • Die Leistungen der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung sind le­bens­lang ga­ran­tiert – wo­hin­ge­gen die Leis­tun­gen der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung je­der­zeit vom Ge­setz­ge­ber ge­kürzt wer­den kön­nen. Außer­dem ist das Leis­tungs­spek­trum der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung deut­lich um­fang­rei­cher.
Wann gewährt die VGH Kranken­versicherung den Familien­nachlass?
  • Der Familien­nach­lass wird auf die Ta­ri­fe für mit­ver­si­cher­te Kin­der und Ju­gend­li­che ge­währt.
Welche Leistungen bietet die App „VGH Gesundheit“ und wie funktioniert der Arztbesuch online?
  • Mit unserer App „VGH Gesundheit“ können Sie als Kunde der VGH Krankenversicherung neben Rechnungen, Rezepten sowie Heil- und Kostenplänen jetzt auch bestimmte Vertragsdokumente digital an uns übermitteln. Zudem können Sie sich über die neue Funktion "Postbox" Ihre Leistungsabrechnungen direkt in die App "VGH Gesundheit" senden lassen. In der Gesundheitsakte können Sie für sich und Ihre Familie persönliche Gesundheitsdaten speichern und haben Impfpässe, Medikationspläne und Röntgenbilder jederzeit griffbereit.
    Zudem haben unsere Krankheitskostenvoll- und Beihilfeversicherten die Möglichkeit, über unseren Gesundheitspartner TeleClinic einen einfachen Arztbesuch, bei dem nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt nicht erforderlich ist, bequem über das Smartphone per Videotelefonie durchzuführen. Der über TeleClinic behandelnde Arzt entscheidet, ob - abhängig von der Erkrankung - ein digitaler Arztbesuch ärztlich vertretbar oder ein persönlicher ärztlicher Kontakt und ggf. eine weitere Befunderhebung vor Ort erforderlich ist. Die TeleClinic arbeitet mit in Deutschland niedergelassenen Ärzten zusammen.
    Kosten­erstattung: Ihre VGH Krankenversicherung erstattet allen Krankheitskostenvoll- und Beihilfeversicherten die Kosten für den Online-Arztbesuch im tariflichen Umfang.
Wird die private Kranken­ver­siche­rung im Alter zu teu­er?
  • Viele Menschen glau­ben, ei­ne pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung wür­de mit zu­neh­men­dem Alter oder bei Krank­heit zu teuer. Um Ih­nen über die ge­sam­te Ver­trags­lauf­zeit ein gu­tes Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis zu si­chern, sind un­se­re Bei­trä­ge vor­aus­schauend kal­ku­liert. Zu Be­ginn der Ver­trags­lauf­zeit wird ein Pols­ter an­ge­spart. Die­se Al­te­rungs­rück­stel­lun­gen (AR) wer­den im Al­ter wie­der ab­ge­baut. So wer­den Mehr­be­las­tun­gen – be­dingt durch ein er­höh­tes Krank­heits­ri­si­ko – auf­ge­fan­gen. Das Er­geb­nis: fai­re Bei­trä­ge und ei­ne gu­te Bei­trags­ent­wick­lung.

    Über den Ab­schluss ei­ner per­sön­li­chen Bei­trags­ent­las­tung be­steht außer­dem die Mög­lich­keit, sich ei­ne ga­ran­tier­te Bei­trags­re­du­zie­rung im Al­ter zu si­chern. Ein Ab­schluss ist mög­lich von Ein­tritts­al­ter 20 bis 59 Jah­re.
Bearbei­tungs­fristen in der Pflege­pflicht­ver­sicherung
  • Anträge auf Pflege­bedürftig­keit werden an den Medizinischen Dienst der Kranken­versicher­ungen weitergeleitet. Dem Versicherten ist das Ergebnis der Begut­achtung schriftlich mitzuteilen. Der Gesetz­geber hat für diesen Ablauf eine Frist von fünf Wochen gesetzt. In besonders dringlichen Fällen schreibt der Gesetz­geber sogar eine Frist von einer bzw. zwei Wochen vor. Seit dem 30.10.2012 sind die privaten Kranken­ver­sicher­ungen gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich eine Statistik zur Ein­haltung der oben genannten Fristen zu veröffentlichen. In einigen Einzel­fällen können die Fristen nicht einge­halten werden. Die Statistik der jeweiligen Jahre können Sie hier einsehen:
Statistik der Be­arbeitungs­fristen in der Pflege­versicherung
  • Bitte das Smartphone drehen.
    Frist Anträge auf Pflege­bedürftig­keit Frist­über-
    schreit­ung
    Statistik 2023:
    5 Wochen 44 8
    2 Wochen 0 0
    1 Woche 13 1
    Statistik 2022:
    5 Wochen 30 5
    2 Wochen 0 -
    1 Woche 9 1
    Statistik 2021:
    5 Wochen 31 4 (13%)
    2 Wochen 0 -
    1 Woche 5 -
    Statistik 2020:
    5 Wochen 33 5 (15%)
    2 Wochen 0 -
    1 Woche 2 -
    Statistik 2019:
    5 Wochen 25 6 (24%)
    2 Wochen 0 -
    1 Woche 0 -
    Statistik 2018:
    5 Wochen 25 6 (24%)
    2 Wochen 0 -
    1 Woche 2 -
    Statistik 2017:
    5 Wochen 22 6 (27%)
    2 Wochen 0 -
    1 Woche 2 -
    Statistik 2016:
    5 Wochen 16 -
    2 Wochen 0 -
    1 Woche 3 -
    Statistik 2015:
    5 Wochen 4 1 (25%)
    2 Wochen 0 -
    1 Woche 4 1 (25%)
    Statistik 2014:
    5 Wochen 7 -
    2 Wochen 0 -
    1 Woche 1 -
    Statistik 2013:
    5 Wochen 7 2 (29%)
    2 Wochen 0 -
    1 Woche 0 -
    Statistik 2012:
    5 Wochen 1 -
    2 Wochen 0 -
    1 Woche 0 -

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Pflege­versicherung

Sie wünschen sich mehr In­for­ma­tio­nen zum The­ma Pfle­ge, um be­ru­higt in die Zu­kunft zu blicken? Ei­ne Pfle­ge-Zu­satz­ver­si­che­rung si­chert Sie und Ih­re An­ge­hö­ri­gen fi­nan­ziell ab. Ob Un­fall, Krank­heit oder im Al­ter – ei­ne pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung ist in je­dem Fall sinn­voll.

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Unfall­versicherung

Eine kleine Un­acht­sam­keit und plötz­lich ist es pas­siert: ein Un­fall. Von ei­ner Se­kun­de auf die an­de­re kann sich al­les än­dern. Da­mit Sie nach ei­nem Un­fall schnell wie­der auf die Bei­ne kom­men, hilft Ih­nen un­se­re pri­va­te Un­fall­ver­si­che­rung – schüt­zen Sie sich und Ih­re Fa­mi­lie!

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Kranken­­tage­geld

Ob Au­to­un­fall, lang­wie­ri­ge Krank­heit oder kom­pli­zier­ter Kno­chen­­bruch – bei län­ge­rer Krank­­heit kann es zu er­heb­­li­chen Ein­­kom­mens­­ein­bußen kom­men. Mit un­se­rer Kran­ken­­ta­ge­­geld­­ver­si­che­rung kön­nen Sie Ver­dienst­­aus­fäl­le auf­fan­gen und Ih­ren fi­nan­ziel­len Ver­­pflich­tun­gen wei­ter­hin nach­kom­men.

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