Die Reisekrankenversicherung
Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch - den passenden Reisekrankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie gibt es hier. Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Eine Reisekrankenversicherung bewahrt Sie vor hohen Kosten bei medizinischer Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet.
- Privatpatientenstatus im Ausland
- Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen, vertretbaren Rücktransport
- Last minute abschließbar
Vertragspartner: ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta
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VGH ReisekrankenSchutz (AK-E) | VGH ReisekrankenSchutz (AK-F) | ||
Reisedauer
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Jeweils maximal 8 Wochen | Jeweils maximal 8 Wochen | |
Versicherte Personen
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Einzelpersonen | Familie | |
Unsere Leistungen | |||
Ambulante Heilbehandlungen
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Stationäre Heilbehandlungen
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Zahnärztliche Heilbehandlungen
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Rücktransport nach Hause
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Suche, Rettung und Bergung
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bis zu 5.000 € | bis zu 5.000 € | |
Betreuungsleistungen für Kinder
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Überführungskosten bei Tod
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24-Stunden-Notruf-Service
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Ihr Jahresbeitrag
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pro Person | pro Familie | |
0 - 59 Jahre | 11.40 € | 26.40 € | |
60 - 69 Jahre | 33.60 € | 66.60 € | |
ab 70 Jahre | 51.60 € | 103.20 € | |
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Der Risikoträger dieser Produkte ist unser Kooperationspartner der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Amtsgericht Oldenburg HRB 110012.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Reisekrankenversicherung für Schüler, Studenten und Au-pairs im Ausland
Reisekrankenschutz für längeren Auslandsaufenthalt ab 365 Tage
FAQ – die häufigsten Fragen zur Reisekrankenversicherung
- Welche Reisekrankenversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Reisekrankenversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Reisekrankenversicherung in Anspruch nehmen möchte?
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Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater, wenn Sie Leistungsansprüche aus Ihrer Reisekrankenversicherung melden möchten. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Reisekrankenversicherung abschließen?
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Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und sie ermitteln gemeinsam den für Sie passenden Bedarf.
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- Wer kann sich versichern?
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Versichern können sich Personen,
- deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und
- die nur vorübergehend ins Ausland reisen.
In der Variante AK-F sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Familienangehörige versichert, wenn deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Familienangehörige gelten dabei der Ehepartner oder der Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder).Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt beispielsweise im Rahmen eines Studiums? Dann finden Sie hier weitere Informationen zu unseren Reisekrankenversicherungen für Schüler und Studenten.
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- Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungsschutz?
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Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen werden und einen Zeitraum von 8 Wochen nicht übersteigen. Dauert eine Reise länger als 8 Wochen, besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise.Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung besteht kein Versicherungsschutz.
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- Wo gilt der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung?
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Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
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- Wie lange gilt eine abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung?
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Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
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- Was muss ich im Schadenfall tun und welche Unterlagen werden benötigt?
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Bei Eintritt des Versicherungsfalls sollte der Notrufservice (unter der Telefonnummer +49(0)4441/905-4441) zur Beratung und Unterstützung eingeschaltet werden. Erforderlich ist dies insbesondere vor einem zu erwartenden stationären Aufenthalt, damit für Sie z. B. ein geeignetes Krankenhaus gesucht werden kann und Sie nicht in Vorleistung der Krankenhauskosten treten müssen. Bei Rücktransport aus dem Ausland und bei Reisebetreuung für Kinder muss der Notrufservice zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen in jedem Fall eingeschaltet werden.Bitte senden Sie im Schadenfall Ihre Belege an den ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G..Reichen Sie immer Originalunterlagen ein; nur gegen Vorlage der Originale sind wir zur Leistung verpflichtet. Darüber hinaus müssen die geforderten und für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Nachweise erbracht sein.
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- Ich möchte mit meiner Familie verreisen. Sind meine Kinder mitversichert?
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