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FAQ – alles zum VGH Krankentagegeld

Wann gelte ich als arbeitsunfähig?
  • Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend oder in keiner Weise (zu 100%) ausüben und auch keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Und wenn ich kein Arbeitnehmer mit sechswöchiger Lohnfortzahlung bin? Wie kann ich mich gegen Verdienstausfall absichern?
  • Auch dafür haben wir attraktive Produktlösungen zu bieten. Lassen Sie sich einfach von uns beraten. Unser Krankentagegeldtarif KTG hilft Ihnen, Ihre Versorgungslücke zu schließen – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.

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FAQ

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Kranken­­tagegeld

Ob Au­to­un­fall, lang­wie­ri­ge Krank­heit oder kom­pli­zier­ter Kno­chen­­bruch – bei län­ge­rer Krank­­heit kann es zu er­heb­­li­chen Ein­­kom­mens­­ein­bußen kom­men. Mit un­se­rer Kran­ken­­ta­ge­­geld­­ver­si­che­rung kön­nen Sie Ver­dienst­­aus­fäl­le auf­fan­gen und Ih­ren fi­nan­ziel­len Ver­­pflich­tun­gen wei­ter­hin nach­kom­men.

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Pflege­versicherung

Sie wünschen sich mehr In­for­ma­tio­nen zum The­ma Pfle­ge, um be­ru­higt in die Zu­kunft zu blicken? Ei­ne Pfle­ge-Zu­satz­ver­si­che­rung si­chert Sie und Ih­re An­ge­hö­ri­gen fi­nan­ziell ab. Ob Un­fall, Krank­heit oder im Al­ter – ei­ne pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung ist in je­dem Fall sinn­voll.

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