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FAQ-Portal

Alle Fragen zu Gesundheit und Pflege

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

Krankenhauszusatzversicherung

Welche Krankenhauszusatzversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Krankenhauszusatzversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie bequem und einfach den Leistungsanspruch der Krankenhauszusatzversicherung bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist ei­ne Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung wich­tig?
  • Grund­sätz­lich ist ei­ne Ab­si­che­rung für je­den ge­setz­lich Ver­si­cher­ten sinn­voll, der ei­ne bes­se­re me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung – z. B. durch Spe­zia­lis­ten oder in ei­nem Kran­ken­haus sei­ner Wahl – und ei­ne hö­her­wer­ti­ge Un­ter­brin­gung im Kran­ken­haus möch­te.
Wa­rum ist ei­ne Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung sinn­voll?
  • Ge­setz­lich Ver­si­cher­te er­hal­ten im Kran­ken­­haus nur ei­ne Grund­­ver­sor­gung. Wer sich al­ler­dings Leis­tun­gen wünscht, die über dem Stan­dard lie­gen, sol­lte ei­ne pri­va­te Zu­satz­­ver­si­che­rung ab­schließen.
    Un­se­re Kran­ken­­haus­­zu­satz­­ver­­si­che­rung er­mög­licht un­ter an­de­rem die Be­hand­lung durch Spe­zia­lis­ten bis zum Höchst­satz der Ge­büh­ren­­ord­nung für Ärz­te (GOÄ), die Un­ter­­brin­gung in ei­nem Ein- oder Zwei­bett­zim­mer oder die Be­glei­tung kran­ker Kin­der durch ein­en El­tern­teil.
    Außer­dem kön­nen Sie auf Wunsch ein Kran­ken­­haus­­ta­ge­geld und/oder ein Kur­­ta­ge­geld mit­ver­si­chern.

Brau­che ich ei­ne Kran­ken­haus­ta­ge­geld­ver­si­che­rung?
  • Ei­ne Kran­ken­­haus­­ta­ge­geld­­ver­­si­che­rung ist sinn­voll. Für je­den Be­hand­lungs­tag muss ein ge­setz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ter 10 € Ei­gen­an­teil zah­len. Die­se Zu­­zah­lung ist auf maxi­mal 28 Ta­ge be­grenzt. Dies ent­spricht ei­nem maxi­ma­len Be­trag von 280 €. Zu­sätz­lich kön­nen wei­te­re Ne­ben­­kos­ten im Kran­ken­­haus an­fal­len (z. B. für WLAN, Te­le­fon, Bü­cher, Fahrt­kos­ten der Fa­mi­lie). Wenn Sie aus me­di­zi­ni­schen Grün­den ins Kran­ken­­haus müs­sen, zahlt Ih­re Kran­ken­­haus­­ta­ge­­geld­­ver­­si­che­rung Ih­nen das ver­­ein­bar­te Ta­ge­­geld zur Min­de­rung oder zum Aus­gleich die­ser zu­sätz­li­chen Kos­ten.
Was spricht für ei­ne Kur­ta­ge­geld­ver­si­che­rung?
  • Re­ha-Maß­­nah­men und Ku­ren kön­nen schnell teu­er wer­den, wenn man sich nicht mit der Grund­­ver­sor­gung be­gnügt. Un­se­re Kur­­ta­ge­geld­­ver­­si­che­rung dient zum Aus­gleich von Kos­­ten wie z. B. für Un­ter­kunft und Ver­­pfle­gung, Kur­taxe oder ärzt­li­che Be­­hand­lun­gen bei me­di­zi­nisch not­­wen­di­gen Ku­ren und Re­­ha­bi­li­ta­tions­­maß­­nah­men.

Gesund durchs Leben

Ihre Gesundheit soll­te an ers­ter Stel­le ste­hen: Ein Krank­heits­fall oder Pfle­ge­be­darf tre­ten oft plötz­li­cher ein, als man er­war­tet und kön­nen zu­sätz­lich zu fi­nan­ziel­len Be­las­tun­gen füh­ren. Für ei­nen op­ti­ma­len Schutz ha­ben wir die pas­sen­den Pro­duk­te, die Sie in­di­vi­duell kom­bi­nie­ren kön­nen.

Private Krankenversicherung

Zahnzusatz­versicherung

Ambulante Zusatzversicherung

Krankenhaus­zusatzversicherung

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Pflegeversicherung