FAQ-Portal
Alle Fragen zu Gesundheit und Pflege
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den einzelnen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
Krankenhauszusatzversicherung
- Warum ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
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Gesetzlich Versicherte erhalten im Krankenhaus nur eine Grundversorgung. Wer sich allerdings Leistungen wünscht, die über dem Standard liegen, sollte eine private Zusatzversicherung abschließen.Unsere Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht unter anderem die Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Begleitung kranker Kinder durch einen Elternteil.Außerdem können Sie auf Wunsch ein Krankenhaustagegeld und/oder ein Kurtagegeld mitversichern.Welche Zusatzversicherung für Sie die passende ist - dabei helfen Ihnen unsere Berater weiter. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Was spricht für ein Krankenhaustagegeld?
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Ins Krankenhaus will niemand gerne – und dennoch ist es manchmal unumgänglich. Mit unserem Krankenhaustagegeld erhalten Sie jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen, eine bestimmte, zuvor festgelegte Summe.Denn ein Aufenthalt im Krankenhaus ist nicht nur unangenehm, sondern verursacht auch zusätzliche Kosten:Für jeden Behandlungstag muss ein gesetzlich Krankenversicherter 10 EUR Eigenanteil zahlen. Diese Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage begrenzt (max. 280 EUR). Auch weitere Nebenkosten (z. B. für WLAN, Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie) belasten den Geldbeutel. Gut, wenn man sich darum keine Sorgen machen muss! Oder?
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- Wozu ist ein Kurtagegeld gut?
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Reha-Maßnahmen und Kuren können schnell teuer werden, wenn man sich nicht mit der Grundversorgung begnügt.Mitunter gibt es auch keinen Kostenträger, eine Kur oder Rehabilitation ist aber angeraten – dann ist unser Kurtagegeld die richtige Wahl. Ein Teil der Kosten wie z. B. für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe oder ärztliche Behandlungen bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen werden damit aufgefangen.
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- Wo kann ich mich beraten lassen und wie kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
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- Was ist im Leistungsfall zu tun?
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Sie kommen unvorhergesehen ins Krankenhaus?Bei akuten Krankenhausaufenthalten geben Sie bei der Aufnahme die Versicherungsnummer an – das Krankenhaus wendet sich dann an uns. Die besseren Unterbringungskosten werden in der Regel direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Für die privatärztlichen Behandlungen erhalten Sie Rechnungen. Diese schicken Sie uns einfach zu – wir prüfen dann, welchen Betrag wir erstatten. Sie erhalten darüber eine detaillierte Abrechnung von uns und die entsprechende Zahlung auf Ihr Konto.Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
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- Sie möchten wissen, ob eine bestimmte oder geplante Behandlung abgesichert ist?
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Wenden Sie sich am besten telefonisch an unser Team aus der Leistungsabteilung, das Ihnen gerne weiterhilft. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr unter 0511 – 362 4407.
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- Haben Sie bei uns ausschließlich ein Krankenhaustagegeld versichert?
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Dann benötigen wir vom Krankenhaus eine Aufenthaltsbescheinigung mit der Diagnose sowie Aufnahme- und Entlassungsdatum.Die Belege können Sie bequem über die App "VGH Gesundheit" (nähere Informationen unter www.vgh.de/apps) einreichen oder im Bereich „Kundenservice Krankenversicherung“ hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in Ihrer VGH Vertretung/Sparkasse abgeben oder formlos per Post an uns schicken.
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