FAQ – alles zur Zahnzusatzversicherung
- Welche Zahnzusatzversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Zahnzusatzversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
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Melden Sie bequem und einfach den Leistungsanspruch aus der Zahnzusatzversicherung bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?
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Für alle gesetzlich Versicherten, denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet nur noch eine Grundversorgung und Festkostenzuschüsse für eine Standardversorgung. Nicht alle medizinisch auch sinnvollen Behandlungen werden von der GKV bezahlt.
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- Was spricht für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?
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Größere Zahnbehandlungen und ernste Zahnschäden können Sie in jedem Alter treffen – auch wenn Sie bisher völlig gesunde Zähne hatten. Zahnbett- und Zahnfleischentzündungen oder gar Unfälle können schon in jungen Jahren eine teure Behandlung notwendig machen. Darum ist eine Absicherung für jeden wichtig!
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- Ist eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder sinnvoll?
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Auch für Kinder und Jugendliche empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Denn durch einen Unfall oder kieferorthopädische Behandlungen fallen schnell hohe Kosten an.
Bei vielen Kindern und Jugendlichen sind aus medizinischen Gründen kieferorthopädische Maßnahmen nötig. Denn was jetzt versäumt wird, begleitet Ihre Kinder unter Umständen ein Leben lang. Hinzu kommt, dass die günstigen Beiträge die Entscheidung für diesen wichtigen Schritt leicht machen.
Ein weiterer Pluspunkt: Wir leisten auch schon in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen I und II, in denen die GKV noch keine Zahlungen vorsieht.
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- Gibt es Wartezeiten, bis der Versicherungsschutz wirkt?
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Bei unseren Zahnzusatztarifen beträgt die Wartezeit nur 6 Monate.
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- Bis zu welchem Betrag werden meine Kosten erstattet (Zahnstaffel)?
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Treue zahlt sich aus! Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Kosten werden erstattet. Für unsere Zahnersatztarife gilt die folgende Zahnstaffel:1. Versicherungsjahr bis zu 500 €2. Versicherungsjahr 750 €3. Versicherungsjahr 1.500 €4. Versicherungsjahr 2.000 €5. Versicherungsjahr 3.000 €ab 6. Versicherungsjahr 10.000 €Bei Unfällen entfallen die Höchstsätze. Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen.Für den Zahnbehandlungstarif 90 erhalten Sie nach Ablauf der Wartezeit die vollen Tarifleistungen (keine Zahnstaffel).
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.